„Diskussion:Volksabstimmung (Österreich)“ – Versionsunterschied

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:::: Aja, jetzt ist [[Volksabstimmung]] ja nur mehr eine Begriffsklärug. -[[Benutzer:Taste1at|Taste1at]] 12:31, 8. Dez. 2009 (CET)
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== Ergänzung zu Abschnitt 1 "Obligatorische Volksabstimmung" ==

Obligatorisch ist eine Volksabstimmung auch, wenn laut § 60 BVG eine Wahl zum Bundespräsidenten ''als Abstimmung'' durchzuführen ist, weil nur ein einziger Kandidat zur Verfügung steht. Sollte diese Abstimmung ein mehrheitliches Nein ergeben, so ist die Wahl ergebnislos verlaufen, d.h. es gibt nun keinen Bundespräsidenten. Was in einem solchen Fall zu geschehen hat, ist meines Wissens nirgends geregelt. -- [[Spezial:Beiträge/83.215.156.146|83.215.156.146]] 09:27, 16. Apr. 2010 (CEST)

Version vom 16. April 2010, 09:27 Uhr

Was noch offen ist

Beim Schreiben des Artikels kamen mir einige Fragen, die ich nicht beantworten konnte.

  • Was ist eine "unbedingte Mehrheit" in Österreich?
Ich habe irgendwo gelesen, dass die unbedingte Mehrheit eine Beteiligung von mindestens der Hälfte und eine Zustimmung von mindestens zwei Dritteln umfasst... bin mir aber nicht sicher un habe es deswegen rausgelassen.
  • Das Volksabstimmungesetz ist von 1972... warum?
Wie kam es zum Volksabstimmungsgesetz? Was ist der politische Hintergrund seiner Einführung?
  • Gibt es ein vergleichbares Instrument auch auf Bundesländerebene in Österreich?
  • Wieviele und welche Volksabstimmungen gab es bereits?
Man könnte eine Liste gesondert hierzu anlegen.

Gruß Lokiseinchef 19:43, 21. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Eine "unbedingte Mehrheit" ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, da bin ich mir sicher. Eine Mindestbeteiligung ist weder im B-VG noch im Volksabstimmungesetz vorgesehen. Warum im B-VG das Wort "unbedingte" steht, kann ich nicht sagen. Daher werde ich das nicht ändern.
Das Volksabstimmungesetz wurde 1972 wiederverlautbart. Volksabstimmungen waren aber bereits 1920 im B-VG vorgesehen. Auch in den Ländern gibt es Volksabstimmungen (Ich werde mal eine Liste der Rechtsgrundlagen zusammenstellen).
Darüber hinaus glaube ich, dieser Artikel und der Abschnitt über Österreich im Artikel Volksabstimmung sollen zusammengeführt werden. --Taste1at 12:06, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nein, bitte nicht! Wir haben das doch gerade erst ausgelagert. Natürlich könnte/sollte es einen Artikel Volksabstimmung geben wo die Gemeinsamkeiten zu finden sind. Gerade bei Gesetzesmaterien halte ich eine Trenung in einzelne Artikel sinnvoll, da sich die nationalen Gesetze doch teilweise stark unterscheiden. --Wirthi ÆÐÞ 14:55, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Aja, jetzt ist Volksabstimmung ja nur mehr eine Begriffsklärug. -Taste1at 12:31, 8. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ergänzung zu Abschnitt 1 "Obligatorische Volksabstimmung"

Obligatorisch ist eine Volksabstimmung auch, wenn laut § 60 BVG eine Wahl zum Bundespräsidenten als Abstimmung durchzuführen ist, weil nur ein einziger Kandidat zur Verfügung steht. Sollte diese Abstimmung ein mehrheitliches Nein ergeben, so ist die Wahl ergebnislos verlaufen, d.h. es gibt nun keinen Bundespräsidenten. Was in einem solchen Fall zu geschehen hat, ist meines Wissens nirgends geregelt. -- 83.215.156.146 09:27, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten