Diskussion:Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

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Gedenken

Zur Erinnerung an die Vereinigung von KPD und SPD wurden in der DDR u.a. viele Straßen in "Sraße der Einheit" umbenannt. (nicht signierter Beitrag von 84.62.82.116 (Diskussion | Beiträge) 21:55, 27. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

"Linkssozialistische" Volkspartei?

Kann das mal jemand definieren? Gibt es auch rechtssozialistische Parteien? --Nuuk 11:13, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich könnte eine Nationalsozialistische Partei anbieten.Karsten11 12:24, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Aber die eigentliche Frage ist ja: Welche Funktion hat das "links" hier. Und die Antwiort ist: Keine.Karsten11 12:26, 10. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Nur zur Info. Den Begriff "Rechtssozialistisch" (Google, Beispiel) gibt es, ohne dass ich ihn gutheißen würde. Der Begriff wird glaube ich verschieden angewendet. Ich bin aber voll und ganz mit der Artikeländerung von Nuuk einverstanden. Grüße.--Gonzo Greyskull 22:14, 11. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Auslagerung

Wäre es nicht sinnvoll, die Gremien Politbüro und ZK der SED mit eigenen Artikeln zu bedenken? Die historische Entwicklung wird momentan überhaupt nicht deutlich.-- scif 15:15, 26. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Mitgliedschaftszwang?

Gab es bei der SED einen Mitgliedschaftszwang?

Eigentlich nicht, allerdings konnte es für die weitere Karriere förderlich sein.-- Rita2008 18:37, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Manche Berufe gabs allerdings ab den 1970er Jahren nicht mehr ohne BonBon am Kragen.
Z.B. bestimmte das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. April 1977 in:
§ 1. (1) Die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist ein zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie wacht in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit.
und in:
§ 35. (1) Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.
Daraus wurde in dieser Zeit mit einer gewissen Logik gefolgert, dass man ohne SED-Mitgliedsparteibuch weder die "Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse" umsetzen könne, noch der Arbeiterklasse ... treu ergeben sein könne.
Stimmt ja auch.
Aber wer in der DDR hat Staatsanwalt sein wollen, dem war ja eh nicht mehr zu helfen.
--Heimerod 22:37, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Massenwirksamer war allerdings das Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968, geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1971 (GBl. I S. 49), Nr. 8, Gesetz vom 14. Dezember 1988 (GBl. I S. 329), Nr. 3,
welches bestimmte in:
§ 1. Charakter und Stellung. (1) Die Deutsche Volkspolizei gewährleistet als Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Ihre gesamte Tätigkeit dient dem zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der sozialistischen Errungenschaften, des friedlichen Lebens und der schöpferischen Arbeit der Menschen. Durch die Erfüllung ihrer Aufgaben trägt sie dazu bei, die Würde und Freiheit, das Leben und die Gesundheit der Bürger zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten.
Auch hier wurde mit einer gewissen Logik gefolgert, dass man ohne SED-Mitgliedsparteibuch den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung nicht werde bewerkstelligen können.
Mir ist in der Innenverwaltung eines Neufünflandes jedenfalls noch kein in den Landes-Polizeidienst übernommener ehemaliger "Genosse Volkspolizist" begegnet, der nicht in der Vergangenheit des SED-Parteibuch getragen hätte.
(Wie die dann alle ihren Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinkriegten, ist eines der vielen Wunder der Deutschen Einheit)
--Heimerod 22:56, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Führen wir wieder mal Klassenkampf? Nur komisch das ich nirgendwo lese: Einstellungsbedingungen bei der Deutschen Volkspolizei: Mitgliedschaft der SED. Du interpretierst nur, das ist aber streng genommen POV. Eine gesetzliche Grundlage gab es nicht !!! Das es einer Karriere förderlich war, ist unbestritten. Würde gern wissen wieviele Ex-Volkspolizisten dir schon wirklich begegnet sind und ob die dir alle sofort sagten, das sie in der Partei waren. Vermutest du das das nur oder mißachtest du den Datenschutz und kennst alle deren Fragebögen? Wie die dann alle ihren Eid auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung hinkriegten, ist eines der vielen Wunder der Deutschen Einheit. Das mag man so sehen. War das 49 anders und in viel schlimmerer Größenordnung? Fakten zählen, nicht billige Polemik.-- scif 23:05, 16. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Was ist denn die "freiheitlich-demokratische Grundordnung". Guck mal ins Grundgesetz, wie man so etwas schreibt. --Ekkehart Baals 12:42, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
@ Baals: Könntest du bitte deutlich machen, wen du meinst! Ich habe nur zitiert.Was will deine Hervorhebung uns sagen? Übrigens, der Maunz-Dürig steht Luftlinie 2m von mir weg....-- scif 13:17, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Da braucht es keinen Maunz-Dürig-Herzog, da reicht schon ein einfaches Exemplar des Textes. Das GG und deshalb auch das BVerfG spricht von "freiheitliche demokratische Grundordnung" ohne Bindestrich. --Ekkehart Baals 15:29, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Und da siehst du jetzt genau welches Problem drin? Dunkel ist deiner Worte Sinn. Und nochmals der Hinweis, das ich zitiert habe...-- scif 15:42, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Man kann nur wieder feststellen, dass es Leute gibt , die über "ETWAS" reden/schreiben, aber "ES" offensichtlich nicht gelesen haben.
Übrigens dürfte wohl weniger die "einfache Mitgliedschaft" sowohl in der SED als auch in der NSDAP das Problem sein, als vielmehr deren Vertuschung, die oftmals eine aktive Tätigkeit für die jeweiligen Unterdrückungsapparate verbergen soll. --Ekkehart Baals 16:33, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wir kämen sicher weiter, wenn du mir erstmal konkret auf meine Frage antwortest, anstatt sich hier in Floskeln zu gerieren. Ausgangspunkt war ja die Frage, wie frühere z.B. Polizisten, die ja Heimerods Meinung nach ausnahmslos SED-Mitglieder gewesen sein mußten, nach der Wende in den Polizeidienst übernommen wurden und dabei ohne Gewissensbisse auf das Grundgesetz schworen. So habe ich seine Äußerung verstanden, korrigiere mich, wenn ich da was falsch verstehe. Ich habe dann die rhetorische Frage gestellt, ob das 1949 bei der Übernahme von NSDAP-Mitgliedern in die Polizei oder später in andere bewaffnete Formationen in der Bundesrepublik anders war. Im Prinzip nicht, quantitativ sicher noch in einer ganz anderen Größenordnung. Was ich damit sagen will: es gab dieses geistige Umpolen nicht erst 89/90, das sollte man der Fairniß halber sagen. Und wenn wir dann noch anfangen, zu philosophieren, welche Partei dem schlimmeren System gedient hat.... gell. Grundsätzlich denke ich aber, gab es weder einen Mitgliedszwang hinsichtlich NSDAP und SED für Polizisten . Das es förderlich war, ist wohl ein Merkmal von Diktaturen. Über eine verständliche Antwort würde ich mich freuen.-- scif 18:54, 17. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Yo, auf eine Antwort brauch ich offensichtlich nicht hoffen...-- scif 13:49, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Bei Polizisten weiß ich es nicht, aber es gab in der NVA eine "Vorzeige"-Offizier, der Mitglied der CDU war. Übrigens gab es auch Bereitschaftspolizisten, die dort ihren Wehrdienst ableisteten. Die waren betimmt nicht alle in der SED. -- Rita2008 19:21, 19. Nov. 2009 (CET)Beantworten
(Dazwischenquetsch): Das mit den Bereitschaftspolizisten, liebe Rita2008, ist mir kein Argument. Es gab in der DDR eine Wehrpflicht, die durch einen 18-monatigen Grundwehrdienst bei der NVA, den Grenztruppen, dem Wachregiment Feliks Dzierzynski oder der Bereitschaftspolizei, zu erfüllen war. Entgegen landläufiger Meinung konnte man sich das (Bei Strafe) nicht aussuchen. Ob nun mit oder ohne SED-Parteibuch.
Gruß--Heimerod 12:02, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten

@ scif. Hältst Du es für möglich, dass es noch ein Leben außerhalb der Wikipedia gibt?
Der Anteil der Parteimitglieder steigt natürlich mit der Höhe in der Hierarchie. So habe ich mal gelesen (die Quelle ist mir nicht greifbar) dass in der NVA bei den Unteroffizieren und Fähnrichen eine anteilige SED-Mitgliedschaft von ungefähr die Hälfte war, bei den Offizieren von ca.96% und bei den Generalen von 100%; bei den übrigen bewaffneten Organen mit Ausnahme der Staatssicherheit dürfte es ebenso gewesen sein. Selbst im produktiven Bereich kam man trotz bester Qualifikationen ohne Mitgliedschaft über eine bestimmte Hierarchieebene nicht hinaus: es reichte immer nur zum stellvertretenden oder kommissarischen Abteilungsleiter. Das gilt wohl auch für Mitgliedschaften in den Blockparteien, die aber nur eine marginale Rolle spielten (siehe oben -- Vorzeigeoffizier). Nun gab es aber eine Reihe von Menschen, die eine relativ passive Parteimitglirdschaft den ständigen Benachteiligungen vorzogen -- allerdings für Spitzenpositionen reichte auch das nicht. --Ekkehart Baals 14:48, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ja halte ich. Sorry für meine Ungeduld. Ansonsten bin ich enttäuscht. Wen willst du mit deiner Antwort hinterm Ofen vorlocken? Alles sattsam bekannt.Die Frage ging um Zwang. Den gab es nicht, per Gesetz, höchstens gesellschaftlich. Zudem hatte ich dich zu deinen Hervorhebungen , das GG betreffend gefragt, keine Antwort. Schade.-- scif 15:38, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Doch, doch, es bestimmte das Gesetz über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. April 1977 in:
§ 1. (1) Die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist ein zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht. Sie wacht in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit.
Wüßte nicht, wie ein Nicht-Mitglied der SED, der Partei der Arbeiterklasse die Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse überwachen sollte.
Sicherlich steht nirgendwo geschrieben, dass man in der Vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre nur dann über die Umsetzung von Konzilsbeschlüssen wachen kann, wenn man selbst Mitglied der Katholischen Kirche ist. Sicher steht das nirgendwo geschrieben... Aber es versteht sich ja wohl von selbst.
--Heimerod 12:20, 7. Dez. 2009 (CET)Beantworten