„Diskussion:Justizgrundrecht“ – Versionsunterschied
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:die Justizgrundrechte sind grundrechtsgleiche Rechte, aber es gibt noch mehr grundrechtsgleiche Rechte, die keine Justizgrundrechte sind ... --[[Benutzer:103II|103II]] 21:18, 27. Sep. 2010 (CEST) | :die Justizgrundrechte sind grundrechtsgleiche Rechte, aber es gibt noch mehr grundrechtsgleiche Rechte, die keine Justizgrundrechte sind ... --[[Benutzer:103II|103II]] 21:18, 27. Sep. 2010 (CEST) | ||
Genaugenommen handelt es sich nicht um Justizgrundrechte sondern nur um die sogenannten Justizgrundsätze, da sie keine Grundrechte, sondern nur grundrechtsgleich sind. Dies sollte im Artikel und der Überschrift geändert werden. --[[Spezial:Beiträge/80.187.106.221|80.187.106.221]] 16:44, 1. Jul. 2015 (CEST) |
Aktuelle Version vom 1. Juli 2015, 16:44 Uhr
Justizgrundrecht = grundrechtgleiches Recht
Kann man die Beziechnung Justizgrundrecht gleichsetzen mit der Bezeichnung "grundrechtgleiches Recht"? --Bastian9 14:04, 21. Sep. 2010 (CEST)
- die Justizgrundrechte sind grundrechtsgleiche Rechte, aber es gibt noch mehr grundrechtsgleiche Rechte, die keine Justizgrundrechte sind ... --103II 21:18, 27. Sep. 2010 (CEST)
Genaugenommen handelt es sich nicht um Justizgrundrechte sondern nur um die sogenannten Justizgrundsätze, da sie keine Grundrechte, sondern nur grundrechtsgleich sind. Dies sollte im Artikel und der Überschrift geändert werden. --80.187.106.221 16:44, 1. Jul. 2015 (CEST)