Diskussion:Deutscher Kaiser

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keinen "König von Deutschland"

Ich werfe mal in die Diskussion, dass es keinen "König von Deutschland" gab, bzw. der einzige Kaiser des hl. röm. Reich dt. Nation der den Nebentitel Germaniae Rex historisch geführt hat ist Franz II..

In dieser Seite, und auch in vielen anderen zu Herrschern und Kaisern, steht viel Bezug zu einem deutschen König, aber den Titel gab es historisch gesehen m.E. nicht. Der Titel der Kaiser vor Ihrer Krönung war Rex Romanum und das Reich sah sich als Nachfolger des zuletzt christlichen römischen Reichs. Daher auch der lange notwendige Akt der kaiserkrönung durch den Papst. Auch gab es deshalb nie einen Titel König von Deutschland, da ein Königreich dem Selbstverständnis nach einer Familie (Geschlecht) "gehört", aber das Deutschland, dass auch später völkerrechtlich Deutschland geworden ist, besteht nur zu Teilen aus dem deutschen "Raum" im weiteren Sinne. Es hat nie ein Geschlecht über diese Gebiete zusammenhängend regiert.

Deutscher König ist in der Tat lediglich nur ein umgangssprachlich und wissenschaftlich unkorrekter Ausdruck. --Mannerheim 19:57, 16. Nov. 2008 (CET)Beantworten
Da muss ich widersprechen. Zunächst hat es seit dem 11. Jhd einen deutschen Königstitel gegeben, der unregelmäßig Verwendung fand (Heinrich II. führte ihn in einer Urkunde, und Chronisten wie Otto von Freising beschrieben häufig das Verhältnis des deutschen Reichs und Königs zum Römischen Imperium), dieser Dualismus war den Zeitgenossen bekannt, wobei korrekt ist, dass die Könige vor ihrer Kaiserkrönung den Titel "rex romanorum" führten, um damit einen Anspruch zu untermauern, nicht etwa, weil es kein deutsches Königtum gegeben hätte. Desweiteren war Franz II. nicht der einzige, der den Titel "Germaniae Rex" verwendete. Der war nämlich seit Maximilian I. (also 15.Jhd) der offizielle Nebentitel des gekrönten Kaisers. Ich hab übrigens noch nie gehört, dass ein Königreich einer Familie "gehören" muss, um als Königreich bezeichnet zu werden. Es ist einfach nur ein Staatsgebilde, dessen Oberhaupt ein König oder eine Königin ist. Wahlmonarchien waren im mittelalterlichen Europa gar nicht so unüblich.--MacX85 12:44, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wer den König von Deutschland sucht, sollte Rio Reiser hören. :) Das ist aber ein anderes Lemma, hier geht es ja um das Amt des deutschen Kaisers. Von daher kann der Beitrag archiviert werden --Vive la France2 (Diskussion) 21:28, 2. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Vive la France2 (Diskussion) 21:28, 2. Mai 2024 (CEST)

Fehlerberichtigung?

Im Einleitungstext lese ich folgendes: ... , da sich die Herrscher des 1806 erloschenen ... als römisch-deutsche Könige und darauf als Römische Kaiser bezeichnet und verstanden hatten, nicht aber als Deutsche Kaiser.

In der Erklärung von Franz II vom 6. August 1806 lese ich: ... „wodurch er die deutsche Kaiserkrone und das Reichsregiment niederlegt, die Churfürsten, ... wie auch alle Angehörige und Dienerschaft des deutschen Reiches, ihrer bisherigen Pflichten entbindet”, erlosch das römisch-deutsche Reichsgebilde, das ...

Wenn ich diese beiden Sätze richtig interpretiere, müsste der Einleitungstext aber lauten: ... , da sich die Herrscher des 1806 erloschenen ... als römisch-deutsche Könige und darauf als Römische Kaiser mit einer deutschen Kaiserkrone bezeichnet und verstanden hatten, nicht aber als Deutsche Kaiser.

Könnte mal ein kompetenter Historiker diesen Widerspruch beheben.--89.166.171.72 15:04, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Es ist keiner. Er war nämlich seit 1804 auch Kaiser von Österreich, hätte also zwei Kaiserkronen niederlegen können. Loswerden wollte er aber nur die des HRR, aus seiner österreichischen Sicht die Deutsche. -- Tobnu 15:16, 16. Mai 2009 (CEST)
Aus seiner österreichischen Sicht? Österreich war stets Teil dieses Reiches. Nein, es ist vielmehr so, dass das Reich und damit auch das Kaisertum in der Frühen Neuzeit eine Begriffsvermengung durchmachten. Man sprach sowohl von einem deutschen, wie einem römischen Reich, und teilweise auch von deutschen Kaisern, wobei das eine eher informelle Beschreibung war. Eine strikte Trennung hat es da nicht (mehr) gegeben.--MacX85 12:44, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe den Text mal etwas abgeschärft. So klang es, als wäre die Bezeichnung "Deutscher Kaiser" völlig aus der Luft gegriffen und hätte im HRR keine Verwendung gefunden, was nicht der Fall ist. Er war nur niemals Teil der Intitulatio in kaiserlichen Urkunden, hat daher, wie gesagt, einen eher informellen Charakter.--MacX85 13:24, 26. Mär. 2010 (CET)Beantworten
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Gab es je eine Krönung?

Das Wort Krönung fehlt völlig, hier und in den Artikeln der drei Kaiser. Gab es, speziell im Dreikaiserjahr 1888, eine spezielle Zeremonie für die Amtsübernahme? --Haigst-Mann (Diskussion) 20:47, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Nein. Kaiser wurde der König von Preußen erst infolge des Artikels 11 der Reichsverfassung. Nur als König von Preußen war er Monarch und als solchem stand ihm das Präsisium des Bundes unter dem Namen Deutscher Kaiser zu.
In dem Moment, in dem der König starb, wurde der Thronfolger König. So wie hier in Frankreich war es auch in Preußen: Le roi est mort, vive le roi. Der neue König gab dann eine programatische Erklärung ab, die als öffentliche Bekanntmachung seiner Thronbesteigung gemeint war. Als Kaiser leistete Wilhelm II. sie in seiner Eigenschaft, Oberbefehlshaber der Kriegsmarine zu sein. Sein erster zeremonieller Auftritt als Kaiser fand anlässlich der Eröffnung des Reichstags im Weißen Saal des Berliner Schlosses statt. Hier ist zur Thronbesteigung anstatt einer Krönung eine Quelle bei John C.G. Röhl: Wilhelm II. Der Aufbau der Persönlichen Monarchie 1888–1900. C. H. Beck, München 2012, ISBN 3-406-48229-5 Die Thronbesteigung – Statt einer Krönung.--Gloser (Diskussion) 22:39, 17. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Steht auch im Artikel

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --Vive la France2 (Diskussion) 15:20, 4. Mai 2024 (CEST)

Ergänzungen

Ich vermisse bei diesem Artikel v.a. Informationen zu den Befugnissen des Kaisers - was durfte er also entscheiden, wie groß war seine Machtfülle und wie hat sich dies in der Zeit von 1871 bis 1918 ggf. verändert. Ansonsten bliebt der Artikel sehr oberflächlich. --TeeBee (Diskussion) 13:48, 21. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Warum sträubte sich Wilhelm I.?

"König Wilhelm I. hatte sich gegen die Annahme des Titels zunächst vehement gesträubt" --62.220.2.102 16:57, 18. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

"Amtsträger"

Ist der Sprachgebrauch "Amtsträger" und "im Amt" korrekt? Von gekrönten Häuptern und allen geerbten Aufträgen und Titeln kann man wohl nicht den Ausdruck "Amt" verwenden. Die Alternativen wären vielleicht "Throninhaber" und "auf dem Thron". Da ich kein deutscher Muttersprachler bin, möchte ich aber mehr Meinungen dazu erfahren. --Sasper (Diskussion) 21:25, 24. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Der Begriff passt schon. Das Amt war eigentlich das Präsidium des Bundes. Art. 11 Abs. 1 S. 1 der Bismarckschen RV bestimmte dazu: "Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt." Im Deutschen Kaiserreich wurde demnach das Amt des Staatsoberhaupts vererbt (Erbmonarchie), es war damit erblich und kein Wahlamt. --Benatrevqre …?! 17:52, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Ja, das Amt wurde de facto vererbt. Allerdings: Wenn Preußen seinen König auf andere Weise bestimmt hätte, dann hätte das eben auch für das Präsidium auf Bundesebene gegolten. Es war ja 1918 im Gespräch, dass in Preußen ein Regentschaftsrat die Befugnisse des Königs hätte ausüben können, und dieser Rat wäre dann auch Inhaber des Präsidiums gewesen. Ziko (Diskussion) 18:20, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten
Durchaus. Aber die Frage des Threaderöffners war ja, ob man in einer Monarchie überhaupt von einem Amt sprechen könne. Und ich denke, das kann man bejahen. --Benatrevqre …?! 20:12, 24. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Die sogenannte Infobox...

habe ich wieder raus genommen. Ich sehe in einer Infobox keinen informativen Mehrwert. Sie war in ihrer Form eher monarchistische Lobhudelei (Was soll zum Beispiel "vakant" heißen, das Kaisertum ist doch seit 1918 (zum Glück) abgeschafft. Anreden wie "Seine Majestät" braucht es auch nicht an so prominenter Stelle. --Vive la France2 (Diskussion) 16:57, 8. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Sorry, @Vive la France2, ich sehe, dass du da mit viel Mühe einen neueren Autoren einbaust, was an sich ja zu begrüßen ist. Manchmal frage ich mich jedoch, ob das wirklich der Verständlichkeit des Artikels zuträglich ist. Nun lese ich, dass das Kaiseramt vererbt worden sei. Tatsächlich sagt die Verfassung nichts dazu, vielmehr ist Kaiser derjenige, der gerade preußischer König ist. Es ist in Preußen das Königsamt, das vererbt wird. Aber das wird im Artikel woanders ja auch erklärt. Umso mehr finde ich die Hinzufügung wenig hilfreich. --Ziko (Diskussion) 19:03, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Was soll das denn jetzt? Ich habe doch gar nicht geschrieben, dass direkt in der bismarckschen Verfassung stehen würde, das Kaisertum sei erblich. Da das Kaiseramt aber qua Verfassung dem preußischen König zustehe, gilt faktisch das dynastische Hausgesetz der Hohenzollern, und dieses sieht eben vor, dass die preußische Krone vererbt wird. Über Verbesserungen wie diese kann man ja gerne diskutieren und auf entsprechende Redundanzen hinweisen, aber der grundsätzliche Angriff, die Verständlichkeit leide teilweise unter meinen Ergänzungen finde ich schon dreist. Du hast damals im Wesentlichen nur eine schon ältere Darstellung zur Verfassungsgeschichte als Beleg angeführt. Insofern ist es mir erlaubt, weitere (neuere) Einschätzungen der Forschungen zu ergänzen. Und auf Verfassungsgeschichte allein sollte man das Thema auch nicht beschränken, da es weitere kulturgeschichtliche und politische Anknüpfungspunkte gibt. Außerdem sollten sowohl Standpunkte der Forschung Gehör finden, die das Kaiserreich liberal-demokratisch einschätzen als auch Meinungen, die es eher autoritär einstufen. Bei deinem Projekt 67-Artikel scheinst du ersteres Lager zu präferieren, das sollte in dem Artikel aber nicht sichtbar sein. --Vive la France2 (Diskussion) 19:27, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Ich denke, dass ich meine Kritik sachlich vorgetragen habe und empfinde nichts als "dreist". Ich habe auch keine Präferenzen bezüglich älterer und neuerer Literatur, und ich kann im vorliegenden Fall auch nicht sehen, dass dies mit einer grundsätzlich verschiedenen Einschätzung des Kaiserreichs zu tun hat.
Wenn wir schon dabei sind: Vor allem sehr lange Absätze finde ich für die Verständlichkeit nicht so gut.
Übrigens ist hier nicht so sehr das Hausgesetz der Hohenzollern maßgeblich, sondern die Verfassung Preußens. Darin ist die Erbfolge in Preußen geregelt. Siehe auch König von Preußen. --Ziko (Diskussion) 20:02, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Das Problem der langen Absätze kann durch eine stärkere Untergliederung ganz einfach behoben werden. Mit unverständlichen Formulierungen meinerseits hat das nichts zu tun. Schönen Abend noch --Vive la France2 (Diskussion) 20:11, 15. Mär. 2024 (CET)Beantworten