Diskussion:Ausbürgerung

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 20:23, 21. Jan 2006 (CET)

Repariert. --Migo Hallo? 18:53, 28. Mär 2006 (CEST)

Heinrich Eduard Jacob

Es wirkt etwas irritierend, daß im Artikel über H.E. Jacob, der hier als prominenter Ausgebürgerter des 3. Reiches angeführt ist, diese Ausbürgerung nicht erwähnt wird. Ist der Fall überprüft?--Ulula 12:12, 30. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ausbürgerung BRD

..ähm, also, in den 60er Jahren wurde nach einer Kundgebung/einer Demonstration (vielleicht im Zusammenhang mit den "Studentenunruhen") einem Redner (Name fängt mit L an...) die bundesdeutsche/"westberlinische" Staatsangehörgkeit entzogen - ja, richtig entzogen!!! Ganz sicher!!! Gehört in einem Kulturbeitrag übers Radio.

Freiwillige Ausbürgerung

Dazu habe ich nichts gefunden. Ich weiß aber aus eigener Erfahrung, dass es möglich ist. (nicht signierter Beitrag von 87.166.190.92 (Diskussion | Beiträge) 17:38, 6. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

z.B. DDR

Für das Verfahren der Aberkennung der Staatsbürgerschaft war gemäß § 16. Abs. 1 des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik vom 20. Februar 1967 [1] der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik zuständig. Dieser beschloss tatsächlich z.B. die Ausbürgerung Wolf Biermanns. Biermann sagte später dazu sarkatisch: „.. mit zwei Stimmen Mehrheit – Erich und Erich.“

DDR-"Ausbürgerungen" erfolgten ansonsten nach § 8 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik [2]. Der Antragsteller wurde auf seinen Antrag aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Dass Menschen in politischer DDR-Haft einen solchen Antrag stellten ( insgesamt 33.900 ), könnte man als Zwangsausbürgerung verstehen. Zumindest wäre nicht zu widerlegen, wenn dies im Einzelfall von den Betroffenen behauptet wird. Denn eine Haftentlassung und eine Abschiebung nach Westdeutschland als "straffällig gewordene staatenloser Ausländer" hing ja von dieser Antragstellung ab. Auf jeden Fall ist dieses Verfahren aber ein anderes als das der Aberkennung. Eine Entlassungsurkunde aus der Staatsbürgerschaft der DDR sieht so aus. Sie ist unterzeichnet vom Ministerium des Innern der DDR. Sie war bei politischen Gefangenen meist damit verbunden. Ostdeutsche, die aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen wurden, wurden dadurch allerdings nie staatenlos. Sie waren immer Bürger der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerium für innerdeutsche Beziehungen bemühte sich um sie [3]. Richtig ist, dass es Forderungen gab, Bonn solle dies unterlassen. Insofern ist die Einzelfrage an ehemalige politische Gefangene der DDR, ob sie zwangsausgebürgert wurden, oder ob sie die DDR-Staatsbürgerschaft endlich selbst loswerden wollten, eine Frage des subjektiven Empfindens. --Heimerod 15:46, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten