Bundeswehr

Flagge DeutschlandsBundeswehr
Hoheitszeichen der Bundeswehr
Führung
Oberbefehlshaber:Bundesminister der Verteidigung (außer im Verteidigungsfall);
Bundeskanzler (im Verteidigungsfall)
Verteidigungsministerin:Ursula von der Leyen
Militärische Führung:Generalinspekteur der Bundeswehr, mit den ministeriellen Abteilungen Planung, Führung Streitkräfte sowie Strategie und Einsatz
Sitz des Hauptquartiers:Hardthöhe (Bonn), zweiter Dienstsitz: Bendlerblock (Berlin)
Militärische Stärke
Aktive Soldaten:180.215[1] (Mai 2024)
Wehrpflicht:ausgesetzt seit 2011[2]
Wehrtaugliche Bevölkerung:ca. 29,54 Millionen (Männer und Frauen, Alter 16–49; 2010)[3]
Wehrtauglichkeitsalter:Vollendetes 17. Lebensjahr[4]
Anteil Soldaten an Gesamtbevölkerung:0,22 %
Haushalt
Militärbudget:34,29 Mrd. Euro (2016)[5]
Anteil am Bruttoinlandsprodukt:1,09 %[5][6] (2015)
Geschichte
Gründung:1955
Faktische Gründung:12. November 1955
Höchster Etat:34,29 Mrd. Euro (2016)
Bundesdienstflagge
Dienstflagge der Seestreitkräfte
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Als Bundeswehr bezeichnet man die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Bundeswehrverwaltung und der weiteren Organisationsbereiche, die im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung liegen. Minister und Ministerium gehören nach Zuordnung und Personalumfang nicht der Bundeswehr an, sondern sind Teil der Bundesregierung.

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt[7] ist im Frieden der Bundesminister der Verteidigung. Im Verteidigungsfall geht diese Funktion nach Art. 115b Grundgesetz auf den Bundeskanzler über.

Überblick

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, deren bewaffneter Einsatz einen Beschluss des Deutschen Bundestages voraussetzt. Erfordert die Lage unabweisbar ein sofortiges Handeln, kann der Verteidigungsfall als Voraussetzung für den Einsatz der bewaffneten Streitkräfte nach der Sonderregelung des Art. 115a Abs. 2 GG vom Gemeinsamen Ausschuss festgestellt werden. Unter den in Art. 115a Abs. 4 GG bezeichneten engeren Voraussetzungen eines bewaffneten Angriffs auf das Bundesgebiet und nur bei Handlungsunfähigkeit der für die Feststellung des Verteidigungsfalls zuständigen Bundesorgane gilt die Feststellung des Verteidigungsfalls bereits als getroffen. Auf der Grundlage des Art. 35 Abs. 2 und 3 sowie des Art. 87a Abs. 4 GG kann die Bundesregierung unter engen Voraussetzungen („ultima ratio“, „Staatsnotstand als besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes“) den Einsatz der Bundeswehr gegen besonders schwere Unglücksfälle, Naturkatastrophen, organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische sowie Terrorgefahren beschließen, auch den verhältnismäßigen Einsatz ihrer militärischen Kampfmittel, nicht jedoch etwa gegen demonstrierende Menschenmengen.[8][9]

Oberster militärischer Berater der Bundesregierung ist der Generalinspekteur der Bundeswehr mit dem Dienstgrad General oder Admiral. Er ist Angehöriger des Bundesministeriums der Verteidigung und truppendienstlicher Vorgesetzter aller Soldaten der Bundeswehr. Er ist dem Bundesminister (im Frieden) oder dem Bundeskanzler (im Verteidigungsfall) sowie den Staatssekretären des Verteidigungsministeriums unterstellt (Primat der Politik).

Die Bundeswehrverwaltung besteht aus den drei zivilen Organisationsbereichen: Personal (P), Ausrüstung, Informationstechnologie und Nutzung (AIN) und Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD). Gemäß Art. 87b GG ist sie eine eigenständige Bundesverwaltung mit eigenem, von den Streitkräften unabhängigen Unterbau und ist für das Personalersatzwesen (mit Ausnahme der Wehrerfassung, welche nach § 15 Abs. 4 WPflG Aufgabe der Meldebehörden der Länder ist) und die unmittelbare Deckung des Rüstungs- und sonstigen Sachbedarfes der Streitkräfte nach den Haushaltsgesetzen des Bundes zuständig. Zudem sind die Bereiche Rechtspflege und Militärseelsorge Teil der Bundeswehr.

Geschichte und Entwicklung

Die Bundeswehr bis 1990

Der ehemalige General Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers „Berater in technischen Fragen der Sicherheit“ zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Dieses „Amt Blank“ wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung. In der Himmeroder Denkschrift vom Oktober 1950 lieferten Fachleute, unter ihnen Wolf von Baudissin, maßgebliche Ideen für die Konzeption und den Aufbau der Bundeswehr. Die sieben in die Bundeswehr übernommenen Offiziere der 15-köpfigen Himmeroder Expertengruppe, die zum Teil höchste Stellungen in der Bundeswehr (Generalinspekteur, Inspekteure von Teilstreitkräften) und in der NATO (Vorsitzender des Militärausschusses, hohe Kommandeure) erlangten, prägten mit den in Himmerod entwickelten Konzepten die junge Bundeswehr.

Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, die zunächst in den teilweise bewaffneten Dienstgruppen vorgehaltenen und ab 16. März 1951 im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower, gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer.[10] Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Angehöriger der Wehrmacht erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere und Unteroffiziere zur Verfügung gestanden hätten, die nicht Vordienstzeiten in der Wehrmacht hatten.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führten zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.

Der Name „Bundeswehr“ wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, eines früheren Generals der Wehrmacht, gewählt und geht auf einen Bericht des Abgeordneten Daniel Friedrich Gottlob Teichert in der Frankfurter Nationalversammlung aus dem Jahr 1849 zurück.[11][12][13]

Am 22. Mai 1956 trat die mit großer Mehrheit beschlossene Wehrverfassung (Ergänzung des Grundgesetzes Art. 87a GG) in Kraft, am 1. April folgte das Gesetz über die Rechtsstellung des Soldaten und am 21. Juli das Wehrpflichtgesetz. Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS Verbände der Bundeswehr aufzustellen.[14] BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde automatisch zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Angehörige der Wehrmacht im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der Wehrmacht, bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der Wehrmacht beurteilt wurden.[15]

Die Anfang November 1956 von der Bundesregierung befohlene Aufstellung von zunächst sieben Divisionen bestand daher in ihrer Masse anfangs aus ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen, von denen ein Teil in verschiedenen alliierten Dienstgruppen gedient hatte. Ab 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2. 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzmänner anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen.[16]

Bei Gründung der Bundeswehr stammten deren Offiziere und Unteroffiziere fast ausnahmslos aus der Wehrmacht – teilweise auch aus der Waffen-SS.[17][18] Im Jahre 1959 waren von 14.900 Bundeswehroffizieren 12.360 bereits in der Reichswehr oder Wehrmacht zu Offizieren ernannt worden, 300 Offiziere entstammten der Waffen-SS.[19][20] Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generale ab.

Die Bundeswehr sieht sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht, sondern pflegt verstärkt ihre eigenen Traditionen als demokratische Armee aus mündigen Bürgern in einer nunmehr 60-jährigen Bundeswehrgeschichte.[21] Als gültige Tradition werden aber auch Soldaten und Truppenteile vor 1945 betrachtet, sofern sie durch ihr Wirken beispielhaft für Freiheit und Recht eintraten. Als Haupttraditionslinien vor 1945 gelten die preußischen Reformer zu Beginn des 19. Jahrhunderts und der militärische Widerstand gegen Hitler. Schriftlich fixiert sind die Grundsätze der Traditionspflege in der Bundeswehr im Traditionserlass von 1982.

Wiedervereinigung 1990

Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (m.) übernimmt am 3. Oktober 1990 in Strausberg vom früheren DDR-Minister für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann (li.), die Befehlsgewalt über die vormaligen NVA-Streitkräfte. Rechts im Bild: Generalleutnant Jörg Schönbohm, Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost

Nach der Wiedervereinigung übernahm die Bundeswehr etwa 20.000 Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR. Außerdem wurde ein kleiner Teil des Materials der NVA übernommen und zum Teil bis heute weiter genutzt. Große Mengen der Bewaffnung und Ausstattung wurden hingegen verschrottet, verkauft oder verschenkt, z. B. Panzer an die Türkei und MiG-29-Flugzeuge der NVA-Luftstreitkräfte an Polen. Indonesien kaufte 39 Kriegsschiffe der Volksmarine. Dieser Verkauf von Panzern an die Türkei ist ein häufiger Kritikpunkt, da diese Panzer der Bekämpfung von Minderheiten, wie den Kurden, gedient haben.[22][23]

Bundeswehrreform und Transformation

Die Bundeswehr musste sich in ihrer Geschichte immer wieder veränderten Bedingungen anpassen. Während des Ost-West-Konflikts war das Bedrohungspotenzial des Warschauer Pakts bestimmend für die Struktur der Bundeswehr. Nach dessen Ende wurde deshalb eine Grundreform der Bundeswehr notwendig. Dabei mussten anfangs die mögliche Restbedrohung aus dem osteuropäischen Raum und sich zunächst nur vage abzeichnende neue Aufgaben miteinander in Einklang gebracht werden. Auch die innenpolitische Diskussion in Deutschland, die sich unter anderem zwischen 1990 und 1994 in der sogenannten Out-of-area-Debatte niederschlug, stand einer schnellen und gründlichen Reform im Wege. Erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr[24] waren die Voraussetzungen gegeben, die Bundeswehr gezielt auf derartige Aufgaben auszurichten. Es blieb jedoch vornehmlich aus innenpolitischen Gründen zunächst bei einer Veränderung in kleinen Schritten.

Nach dem Regierungswechsel 1998 und den Empfehlungen der Weizsäcker-Kommission wurde der Umbau unter Bundesminister Scharping erheblich beschleunigt. Nicht alle Reformansätze haben sich indes als praktikabel und finanzierbar erwiesen. Der beginnende militärische Kampf gegen den Terror als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat zu weiteren Überarbeitungen der Reformen geführt.

Inzwischen ist die Erkenntnis erwachsen, dass es nicht mehr möglich ist, einen am Ende der Reform anzustrebenden dauerhaften Sollzustand zu definieren, wie es für frühere Bundeswehrreformen unter den fast statischen Bedingungen des Kalten Krieges typisch war. Eine von manchen erhoffte gründliche Reform, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt, kann es demnach nicht geben. Das neue sicherheitspolitische Umfeld unterliegt schnellen Wandlungen. Diesen Herausforderungen soll nach dem neuen Konzept mit einem kontinuierlichen Anpassungsprozess begegnet werden, der als „Transformation“ bezeichnet wird.

In diesem Prozess soll durch ständige Analyse und Bewertung aller entscheidenden Parameter eine Möglichkeit geschaffen werden, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in einem sich rasch verändernden Umfeld herzustellen und aufrechtzuerhalten. Das im Jahre 2004 aufgestellte Zentrum für Transformation der Bundeswehr (ZTransfBw) unterstützte das BMVg bei der Transformation der Bundeswehr.

Neuausrichtung der Bundeswehr

Nach dem Beschluss zur Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2010 begann 2012 die Neuausrichtung der Bundeswehr.[25]

Auftrag, Aufgaben, internationale Einbindung und Einsätze

Auftrag und Aufgaben

Der Bund hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Streitkräfte zur Verteidigung aufzustellen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“). Die aus diesem Auftrag resultierenden Aufgaben und Aufträge der Bundeswehr sind konzeptionell im Weißbuch niedergeschrieben und unterliegen im selben Ausmaß einem steten Wandel, wie sich die geopolitische Sicherheitslage im Laufe der Zeit ändert.

Während des Ost-West-Konflikts war die Abwehr eines Angriffs aus dem Osten Hauptaufgabe der Bundeswehr. Seit 1990 hat sich ihr Aufgabenspektrum stark verschoben: neben der klassischen Landesverteidigung ist die Teilnahme an Auslandseinsätzen im globalen Rahmen in den Vordergrund getreten. Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach den Worten des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch.[26]

Gemäß dem Weißbuch 2006[27] hat die Bundeswehr den Auftrag,

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,
  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,
  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,
  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und
  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.

Als Aufgaben sind in der Konzeption der Bundeswehr festgelegt:[27]

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
  • Unterstützung von Bündnispartnern,
  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
  • Rettung und Evakuierung,
  • Partnerschaft und Kooperation,
  • subsidiäre Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Die Bundeswehr in internationalen Bündnissen und Organisationen

Nach Art. 24 GG kann sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen und hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, um eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern.

NATO

Die Bundesrepublik Deutschland trat am 9. Mai 1955 der NATO bei. Ihre Streitkräfte waren während des Ost-West-Konflikts fest in die Gliederung der NATO eingebunden. Nach 1990 wurde diese feste Bindung zwischen Teilen der nationalen Streitkräfte der Verbündeten und bestimmten Gliederungselementen der NATO-Kommandostruktur aufgehoben. Gleichwohl bleiben die deutschen Streitkräfte in den Streitkräfteplanungsprozess der NATO eingebunden. Die Anzeige von Kräften an die NATO ist eine Selbstbindung, die NATO kann die Mitgliedsstaaten nicht zwingen, bestimmte Kräfte zu unterhalten. Als Beitrag zur NATO Response Force ist die Bundeswehr darauf eingestellt, jederzeit bis zu 5000 Soldaten in hoher Bereitschaft zu halten.[28]

Mit dem Bündnisfall regelt der NATO-Vertrag im Art. 5 in Verbindung mit Art. 115a GG eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach dem 11. September 2001 erklärt.

Europäische Union

Mit der Entwicklung einer eigenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat sich die EU eine eigene militärische Handlungsfähigkeit zugelegt. Entsprechend dem European Headline Goal von 1999 (EHG) sollten die Mitgliedstaaten 60.000 Soldaten für eine europäische Eingreiftruppe bereithalten, die innerhalb von 60 Tagen für ein Jahr zum Einsatz gebracht werden kann. Deutschland beabsichtigte hierfür bis zu 18.000 Soldaten zu stellen.[29] Im Rahmen des angepassten Headline Goal 2010 beteiligt sich die Bundeswehr mit unterschiedlichen Kräfteansätzen an EU Battlegroups.

Vereinte Nationen

Um bei Bedarf möglichst schnell auf Truppen zurückgreifen zu können, hat die UN mit verschiedenen Staaten so genannte „Standby Arrangements“ abgeschlossen. 1999 hat sich Deutschland bereit erklärt, für die UN etwa 1000 Soldaten vorzusehen.[29]

Einsätze im Ausland

Überblick über die Auslandseinsätze der Bundeswehr

Die Bundeswehr bietet etwa 7.000 Soldaten für Auslandseinsätze (Friedenstruppen der Vereinten Nationen, humanitäre Einsätze, Hilfe bei Naturkatastrophen) auf.[30]

Als Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 die Operation Südflanke, eine Minenräumaktion der Marine nach dem Zweiten Golfkrieg im Persischen Golf, und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh (Kambodscha) im Rahmen der UN-Missionen UNAMIC und UNTAC. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 1992–1996), in Somalia (UNOSOM II) und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einsätze nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 2 GG (also innerhalb von NATO- oder UN-Mandaten) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 geklärt. Darüber hinaus ist dieses Urteil die Grundlage des Parlamentsvorbehaltes für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland, der 2005 durch das Parlamentsbeteiligungsgesetz in Gesetzesform festgelegt wurde. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht „eingeführt“ wurde.

Wichtigste laufende Einsätze sind:

Beteiligung Deutschlands an UN-Missionen im Oktober 2008
UN-MissionSoldatenMilitärbeobachterPolizisten
UNAMA (Afghanistan)1
UNAMID (Darfur, Sudan)16
UNIFIL (Libanon)240
UNMEE (Äthiopien, Eritrea)1
UNMIK (Kosovo)146
UNMIL (Liberia)5
UNMIS (Sudan)5335
UNOMIG (Georgien)124
  • seit April 2005 UNMIS (United Nations Mission in Sudan) – Entsendung von bis zu 75 unbewaffneten Militärbeobachtern in den Süden und Osten des Sudans zur Überwachung des Friedensabkommens.
  • seit September 2006 – Seeraumüberwachung vor der Küste des Libanons im Rahmen von UNIFIL II mit Fregatten, Schnellbooten und Hilfsschiffen unter deutscher Führung. Einschließlich Landkomponenten zur Versorgung und zur Unterstützung der libanesischen Kräfte ca. 460 Soldaten entsandt (Mandatsobergrenze 2.400).
  • seit Dezember 2008: Beteiligung an EU NAVFOR Somalia (Operation Atalanta) zum Schutz von Schiffen, die im Rahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen Hilfslieferungen nach Somalia transportieren (Mandatsobergrenze: 1400 Soldaten).

Bei Auslandseinsätzen kamen seit 1990 insgesamt 98 Soldaten ums Leben (Stand: 1. September 2012).[34] Insgesamt starben seit ihrer Gründung etwa 2600 Angehörige der Bundeswehr in Erfüllung ihrer Pflicht. Nach langer Diskussion wurde am 27. November 2008 schließlich der Grundstein zum Ehrenmal der Bundeswehr auf dem Gelände des Verteidigungsministeriums in Berlin gelegt.[35] Die Einweihung erfolgte am 9. September 2009.

Seit sich die Bundeswehr im Jahre 2001 im Rahmen des Krieges gegen den Terror aktiv am Krieg in Afghanistan mit Heer, Luftwaffe und Spezialeinheiten beteiligt, entbrennen immer wieder Diskussionen um die Sinnhaftigkeit und den Zweck des Einsatzes. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung lehnt den Einsatz mittlerweile ab.[36] Soldaten wollen Anerkennung von der deutschen Gesellschaft.[37]

Streitkräfteeinsatz im Innern

Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden nach Art. 87a Abs. 2 GG an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten.

  • Im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe (Subsidiaritätsprinzip) ist es nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG zulässig, dass ein Land „Kräfte und Einrichtungen“ der Streitkräfte „zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall“ anfordert. Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der als „Unglücksfall“ bezeichnete Begriff nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden.[38] Diese verfassungsrechtlichen Ausnahmen zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren wurde eingeführt mit dem "Siebzehnten Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes" von 1968 (siehe Deutsche Notstandsgesetze) und dem "Einunddreißigsten Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes" von 1972. Art. 9 GG bestimmt, dass sich solche Maßnahmen nicht gegen (weiter qualifizierte) Arbeitskämpfe richten dürfen.
  • Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Innern ergibt sich gemäß Art. 87a Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 91 Abs. 2 GG aus der Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik in dem Rahmen, wie ihn das Grundgesetz durch die Notstandsverfassung und wie ihn die Notstandsgesetze vorsehen. Dies umfasst zum einen eine Bedrohung der Existenz des Bundes oder eines Landes oder aber auch der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. In jedem Fall müssen die Bestimmungen des Art. 91 Abs. 2 GG erfüllt sein, nach dem das bedrohte Land zur Sicherung seines Bestandes oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entweder nicht fähig oder nicht willens sein darf, damit ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungskonform ist.
  • Am 17. August 2012 urteilte das Bundesverfassungsgericht in einer Plenarentscheidung, dass der Einsatz militärischer Mittel der Bundeswehr im Inland in „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ zulässig sei. Dies dürfe nur als ultima ratio, nicht aber gegen demonstrierende Menschenmengen oder zum Abschuss entführter Passagiermaschinen geschehen (siehe auch Luftsicherheitsgesetz), beides sei weiterhin verfassungswidrig.[39][40][41][42]

Organisation und Struktur

Organisationsbereiche im Geschäftsbereich des BMVg

Führungsorganisation

Die Bundeswehr wird vom Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) geführt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Oberste Bundesbehörde unterstützt ihn bei dieser Aufgabe. Dem Minister sind zwei beamtete und zwei parlamentarische Staatssekretäre zugeordnet. Der Minister, die Staatssekretäre und der Generalinspekteur bilden gemeinsam die Leitung des Ministeriums. Der dem Ministerium nachgeordnete Bereich gliedert sich in militärische und zivile Organisationsbereiche, die jeweils den entsprechenden Abteilungsleitern des BMVg unterstehen.

Truppendienstliche und administrative Führung

Militärische Organisationsbereiche

Zivile Organisationsbereiche

Besondere Dienststellen

Neben diesen Organisationsbereichen gibt es noch drei weitere bereichsübergreifende Kommandos und Ämter der Bundeswehr. Diese sind dem BMVg unmittelbar, und truppendienstlich direkt dem Generalinspekteur der Bundeswehr unterstellt[43]

Generalinspekteur

Stander des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Der Generalinspekteur ist für die Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. Dazu gehört neben der Bundeswehrplanung vor allem die Führung von Einsätzen, für die er dem Minister persönlich verantwortlich ist. Außerdem ist er oberster militärischer Berater der Bundesregierung.[44]

Einsatzführung

Der Bundesminister der Verteidigung ist für die Führung aller Einsätze verantwortlich, solange die Befehls- und Kommandogewalt nicht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler übergegangen ist. Der Befehlsstrang für in nationaler Verantwortung verbleibende Aufgaben verläuft vom Generalinspekteur, der in Einsatzfragen durch die Abteilung Strategie und Einsatz im Bundesministerium der Verteidigung unterstützt wird, über das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam zum jeweiligen Kontingentführer im Einsatzgebiet. Als operative Führungsebene plant und führt das Einsatzführungskommando grundsätzlich alle nationalen oder multinationalen Einsätze im Ausland.

Bundeswehrverwaltung

Die Bundeswehr beschäftigt derzeit in der Bundeswehrverwaltung und in den Streitkräften mehr als 90.000 zivile Fachkräfte (etwa 26.000 Beamte und etwa 64.000 Arbeitnehmer). Sie gehört somit zu den größten Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben in Deutschland.

Diese sind in den verschiedensten Berufen und Aufgabenbereichen im gesamten Bundesgebiet eingesetzt und spielen eine wesentliche Rolle in der Verwaltung der Armee. Sie arbeiten somit als Dienstleister für die militärischen Organisationsbereiche. Bis 2012 war die Bundeswehrverwaltung in die Territoriale Wehrverwaltung und den Rüstungsbereich sowie die kleinen Organisationsbereiche Rechtspflege und Militärseelsorge unterteilt. Seit 2012 bestehen die drei große Bereiche der Bundeswehrverwaltung: Personal (P), Ausrüstung, Informationstechnologie und Nutzung (AIN), Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (IUD) und den kleinen Organisationsbereichen Rechtspflege sowie Militärseelsorge.

Personalstärke und -struktur

Jahresdurchschnittswerte: Personalstärke der Bundeswehr 1959–2012
Hier fehlt eine Grafik, die leider im Moment aus technischen Gründen nicht angezeigt werden kann. Wir arbeiten daran!
Aufteilung des militärischen Personals der Bundeswehr (%)

180.215 aktive Soldaten und Soldatinnen umfasst die Bundeswehr insgesamt. Sie verteilen sich wie folgt:

  • Bundesministerium der Verteidigung: 1.115
  • diesem unmittelbar nachgeordnete Dienststellen: 9.111
  • Streitkräftebasis: 22.323
  • Zentraler Sanitätsdienst: 20.191
  • Heer: 60.884
  • Luftwaffe: 26.956
  • Marine: 15.321
  • Cyber- und Informationsraum (CIR): 13.735
  • Bereich Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen: 958
  • Bereich Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung: 1.890
  • Bereich Personal: 7.731, davon bis zu 5.400 Studierende an den Bw-Universitäten

Die Bundeswehr umfasst aktuell 57.333 Berufs- und 112.704 Zeitsoldaten (Gesamt: 172.794) sowie 10.152 Freiwillig Wehrdienstleistende und 328 Freiwillig Wehrdienstleistende im Heimatschutz.

Zur Bundeswehr gehören 24.287 Soldatinnen.[1]

Die Personalstruktur der Bundeswehr ist seit 1990 in mehreren Schritten den veränderten Anforderungen angepasst worden. Während des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten. Nach der Wiedervereinigung wurde im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Vertrags eine Obergrenze von 370.000 Soldaten für die Bundeswehr festgelegt. Diese Festlegung ist bis heute völkerrechtlich bindend. Gemäß dem Personalstrukturmodell (PSM 2010) hatte die Bundeswehr 2010 noch eine Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern. Etwa 20 % der Soldaten waren noch Wehrpflichtige, die übrigen waren Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.

Mit der Neuausrichtung der Bundeswehr ist seit 2011 eine neue Zielgröße (PSM 185) festgelegt worden. Danach ist ein Gesamtumfang von bis zu 185.000 Soldaten vorgesehen, der sich aus 170.000 Zeit- und Berufssoldaten, 2.500 Reservisten sowie aus 5.000 bis 12.500 freiwillig Wehrdienstleistenden zusammensetzt. Der Umfang der zivilen Dienstposten in den Streitkräften (also nicht in der Bundeswehrverwaltung) soll sich auf 18.700 belaufen.

Rund 85 % der Soldaten auf Zeit wechseln nicht in das Dienstverhältnis als Berufssoldat, sondern kehren nach Beendigung ihres Dienstes in das zivile Erwerbsleben zurück.

Seit 2001 sind alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Am 2. Januar 2001 begannen 244 Frauen ihren freiwilligen Dienst mit der Grundausbildung. Zuvor durften sie nur im Sanitätsdienst (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) und im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Am 30. November 2015 leisteten 19.377 Soldatinnen Dienst in der Bundeswehr, davon dienen etwa 39 % im Sanitätsdienst, jeweils zwischen 17 % und 19 % in Heer und Streitkräftebasis und jeweils zwischen 6 % und 11 % der Soldatinnen dienen in Luftwaffe, Marine sowie außerhalb der militärischen Organisationsbereiche. Sie stellen einen Anteil von über 10 % aller Soldaten, im Sanitätsdienst stellen sie einen Anteil von etwa 39 %, in der Marine, Luftwaffe und Streitkräftebasis jeweils zwischen 7 % und 9 %, einen etwas geringeren Anteil als 6 % stellen sie am Heer. Frauen werden bei Personalmaßnahmen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt, solange bis ihr Anteil im Sanitätsdienst 50 % und in sonstigen Teilen der Streitkräfte 15 % erreicht hat.

Rund eine halbe Million Reservisten der Bundeswehr waren vor allem in nichtaktiven Truppenteilen, überwiegend Heimatschutzbataillonen, eingeplant, die im Verteidigungsfall aufwachsen sollten. Im Zuge der Umstrukturierung zu einer Einsatzarmee[45] wurden diese nichtaktiven Truppenteile aufgelöst. Als Nachfolge und Ersatz stellt die Bundeswehr seit 2012 Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräfte in Kompaniestärke auf. Jedem der einzelnen Landeskommandos der einzelnen Bundesländer sollen mehrere dieser Kompanien unterstellt werden.

Rund 90.000 Reservisten sind heute eingeplant als:

  • Truppenreserve: Sie umfasst einzelne Dienstposten und Ergänzungstruppenteile, die bei Bedarf aktiviert werden. Benötigt werden Reservisten und Reservistinnen mit speziellen zivilberuflichen Qualifikationen, über die die Streitkräfte strukturell nicht in ausreichendem Umfang verfügen. Sie werden für die Einsatzbereitschaft von Ergänzungstruppenteilen und Dienststellen im Frieden und für die Herstellung der Verteidigungsbereitschaft benötigt. Hierzu gehören auch die so genannten „gespiegelten Dienstposten“, um diese bei Abwesenheit des aktiven Soldaten besetzen zu können.
  • Territoriale Reserve: Sie besteht aus den Verbindungskommandos zu den Kreisen und Bezirken in Deutschland, den Stützpunkten für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland (ZMZ-I) sowie den neuen Regionale Sicherungs- und Unterstützungskräften.
  • Allgemeine Reserve: Sie umfasst alle übrigen Reservisten und steht für einen möglichen, langfristigen Aufwuchs der Bundeswehr bereit.

Auch in Auslandseinsätzen werden Reservisten – vor allem solche mit zivilen Spezialkenntnissen – eingesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Fachärzte wie Frauen- oder Kinderärzte, die es nicht im aktiven Dienst bei der Bundeswehr gibt, deren Kenntnisse aber insbesondere bei humanitären Einsätzen gebraucht werden.

Dienstgradstruktur

Medien

Die Bundeswehr verfügt über einen eigenen Fernseh- und Radiosender. Das Zentrum Operative Kommunikation (ZOpKomBw) in Mayen betreibt dabei sowohl den Fernsehsender Bundeswehr TV als auch den Radiosender Radio Andernach. Beide Sender richten sich ausschließlich an Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr. Die Bundeswehr unterhält zudem einen Youtube-Kanal, auf dem regelmäßig Einblicke in die Arbeit der Bundeswehr sowie Gerät und Einsätze hochgeladen werden.

Darüber hinaus erscheinen in der Bundeswehr auch diverse Printmedien, u. a. die offizielle und vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebene „aktuell“ als Wochenzeitung für die Bundeswehr und das Magazin „Y“.[46] Außerdem gibt es die Zeitschriften „if – Zeitschrift für Innere Führung“.[47] und „Militärgeschichte – Zeitschrift für historische Bildung“[48] Die Bundeswehr präsentiert sich auch mit einem eigenen Facebook-Auftritt:[49]

Unabhängig vom Bundesministerium für Verteidigung gibt der Deutsche Bundeswehrverband e. V., unter Vorsitz von Oberstleutnant André Wüstner[50], ebenfalls ein eigenes Magazin heraus „Die Bundeswehr“.[51]

Die Einbindung der Bundeswehr in den Staat

Bei der Gründung der Bundeswehr wurde darauf geachtet, dass die neuen Streitkräfte weder eine gesellschaftlich und politisch dominierende Stellung wie im Kaiserreich erlangen könnten[52], noch wie die Reichswehr, die, mit einer eigenen Jurisdiktion ausgestattet, dem Reichspräsidenten unmittelbar unterstellt war, einen Staat im Staate bilden könnten. Zu diesem Zweck wurde eine Anzahl von Instrumenten zur politischen und gesellschaftlichen Kontrolle der Streitkräfte geschaffen. Besonderer Wert wurde auf das „innere Gefüge“ gelegt, das sich an den neuen Prinzipien der Inneren Führung orientieren sollte. Auch der Rechtsstatus der Soldaten wurde entsprechend der Werteordnung des demokratischen Rechtsstaats neu definiert.

Parlamentarische Kontrolle

Die Bundeswehr untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, einem zivilen Angehörigen der vom Deutschen Bundestag getragenen Bundesregierung. Der Verteidigungsminister ist der einzige Zivilist, der Soldaten Befehle erteilen kann. Dadurch wird das Primat der Politik, das heißt der Vorrang der Politik gegenüber dem Militär, sichergestellt. Dieses politische Primat erfordert, dass auch in der Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt.

Nach Art. 80a, Abs. 1 und Art. 115 a, Abs. 1 des Grundgesetzes entscheiden parlamentarische Gremien über den Eintritt des Spannungs- und Verteidigungsfalls.

Die Bundeswehr ist Teil der Exekutive. Zur umfassenden Kontrolle dieser bewaffneten Institution hat der Bundestag besondere bedeutende Rechte. Es gilt der Parlamentsvorbehalt; die Bundesregierung hat für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte die Zustimmung des Bundestags einzuholen, und zwar vor deren Einsatz, sofern nicht eine Gefahr im Verzug ein sofortiges Eingreifen verlangt. Seine Beteiligung an der Frage des Einsatzes der Bundeswehr hat der Bundestag im Parlamentsbeteiligungsgesetz geregelt. Wegen des Parlamentsvorbehalts gilt die Bundeswehr als „Parlamentsarmee“.[53] Das Parlament verfügt über Kontrollinstrumente mit gegenüber der Bundeswehr erheblich weiter gehenden Rechten, als es sie für andere Bereiche der Exekutive wie etwa der Bundespolizei, der Finanzverwaltung oder den Botschaften gibt. Es handelt sich dabei um die besonderen Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss, um den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, um die Sonderregelungen im Haushaltsrecht und die uneingeschränkten Zugangsrechte der MdB zu den Liegenschaften.

Der Verteidigungsausschuss

Während der Bundestag in allen anderen Angelegenheiten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Art. 44 GG), kann sich der Verteidigungsausschuss selber zum Untersuchungsausschuss erklären (Art. 45a GG). Das erlaubt es den Abgeordneten, jede bundeswehrinterne Sache, der der Ausschuss politische Bedeutung beimisst, mit allen Mitteln eines Untersuchungsausschusses, das heißt ähnlich einer staatsanwaltlichen Ermittlung, zu überprüfen, ohne dass das Bundestagsplenum eingeschaltet werden muss. Dadurch können die zuständigen Parlamentarier die Bundeswehr leichter überwachen, ohne dass die gegebenenfalls notwendige Geheimhaltung verloren geht.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Art. 45b GG bestimmt, dass zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages berufen wird. Der Wehrbeauftragte ist also ein Organ des Bundestages, nicht der Bundeswehr oder der Bundesregierung. Er untersucht mögliche Verletzungen der Grundrechte der Soldaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung und berichtet dem Bundestag. Außerdem ist er Petitionsinstanz für alle Soldaten, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar, auch unter Schutz ihrer Identität, an ihn wenden dürfen.

Sonderregelungen im Haushaltsrecht

Art. 87a Abs. 1 GG bestimmt: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.“ Ausfluss dieser Regelung ist die „Stärke- und Ausrüstungs-Nachweisung“ (STAN), die Struktur, Umfang und Ausstattung jeder Einheit der Streitkräfte transparent abbildet. Gesamtstärke und Organisation der Streitkräfte werden jedes Jahr von neuem durch den Bundestag im Haushaltsgesetz festgestellt. Eine ähnliche Regelung gibt es für keinen anderen Bereich der Exekutive.

Innere Führung

Innere Führung wird die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr genannt, die sich an dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform orientiert. Das bedeutet, dass die Grundrechte des Soldaten nur so weit eingeschränkt werden dürfen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So wird z. B. das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nur teilweise durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe: Vorgesetztenverordnung). Insbesondere besitzen die Bundeswehrsoldaten im Gegensatz zu den Soldaten der Reichswehr, der Wehrmacht und Soldaten vieler anderer Länder das aktive und das passive Wahlrecht, das Recht auf Parteimitgliedschaft sowie das Recht auf gewerkschaftliche Organisation. So können sie in allen Bereichen der Gesellschaft und auf allen Ebenen, auch in Landtagen und im Bundestag, politisch mitwirken.

Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft gewährleisten. Sie wurde unter anderem durch den späteren General Graf Baudissin entwickelt und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen. Zuständig für die Lehre, Kommunikation nach außen und die Weiterentwicklung ist das Zentrum Innere Führung.

Der Rechtsstatus der Soldaten

Soldaten genießen als Staatsbürger in Uniform grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Bürger. Art. 17a Abs. 1 GG regelt, in welchem Maße Soldaten Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen müssen. Die Dienstpflichten der deutschen Staatsbürger sind in Art. 12a GG festgelegt, der die rechtliche Grundlage für die Wehrpflicht bildet. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Wehrdienstverhältnis, das auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist. Die Dienstpflichten der Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz, das Recht auf Religionsausübung wird garantiert.

Die Wehrbeschwerdeordnung erlaubt es jedem Soldaten, sich in dienstlichen, disziplinaren und verwaltungsrechtlichen Fragen auf dem Dienstweg zu beschweren, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen. Das Beschwerdeverfahren eröffnet dem Soldaten den Rechtsweg.

Die Ahndung von Dienstvergehen ist in der Wehrdisziplinarordnung geregelt. Sie bestimmt die Maßnahmen, die Disziplinarvorgesetzte und Truppendienstgerichte gegen solche Soldaten verhängen dürfen, die ihre Pflichten aus dem Soldatengesetz verletzt haben. Rechtlich betrachtet sind diese Maßnahmen keine Strafen, sondern arbeitsrechtliche Sanktionen, die auch nicht als Vorstrafe registriert werden. Die schwerste, nur durch ein Truppendienstgericht zu verhängende Maßnahme ist die fristlose Entlassung. Die Truppendienstgerichte bestehen aus zivilen Berufsrichtern und militärischen Beisitzern. Zweite und letzte Instanz der militärischen Disziplinargerichtsbarkeit ist der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Wehrstrafgesetz legt die Tatbestände fest, die als Wehrstraftat geahndet werden. Wehrstraftaten, die an die Staatsanwaltschaft abzugeben sind, sind mit Erlass geregelt. Dazu gehören unter anderem die Fahnenflucht und der Ungehorsam. Das Gesetz gilt nur für Soldaten und wird durch die ordentliche Gerichtsbarkeit angewandt. Nur für den Verteidigungsfall können nach Art. 96 Abs. 1 bis 3 GG eigene Wehrstrafgerichte eingerichtet werden, die nur Taten ahnden dürfen, die außerhalb des Bundesgebiets verübt wurden. Diese Gerichte bestehen aus Berufsrichtern und unterstehen dem Bundesminister der Justiz. Bislang ist die für diese Gerichte notwendige Rechtsgrundlage nicht erlassen worden.

Seit 1. Januar 2016 gilt für die Bundeswehr auch die EU-Arbeitszeitrichtlinie in Verbindung mit der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV) und wurde mit einer Anpassung im Soldatengesetz umgesetzt. Danach gilt für den Grundbetrieb der Bundeswehr eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden ohne Pausen. Für Tagesfahrten seegehender Einheiten der Marine, Langstreckenflügen von Flugzeugbesatzungen, bei Wach-, Sonder- und Ordnungsdiensten und Teilen der Allgemeinen Grundausbildung sind allerdings Abweichungen für Ruhepausen, wöchentlichen Ruhezeiten und der Nachtarbeit möglich.

Militärseelsorge

Die weisungsunabhängige Militärseelsorge hat Zugang zu allen Bundeswehrangehörigen und bietet diesen eine grundsätzliche Ansprechbarkeit. Ähnlich dem Wehrbeauftragten erhält sie u. a. so Wissen über Zustand und Entwicklung (in) der Bundeswehr.

Tod von Bundeswehrangehörigen

Das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin

Seit 1956 sind mehr als 3100 Soldaten und zivile Beschäftigte im Dienst zu Tode gekommen. Ihrer wird seit September 2009 mit einer zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland gedacht. Das Ehrenmal wurde im Hof des Bendlerblocks in Berlin nach einem Entwurf des Münchner Architekten Andreas Meck errichtet. In den letzten Jahren wurden die im Falle von Tod oder Dienstbeschädigungen von Bundeswehrangehörigen im Einsatz anzuwendenden Vorschriften deutlich zum Vorteil der Betroffenen und ihrer Familien geändert.

Dienstunfähigkeit

Das Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, EinsatzWVG) garantiert ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung von Soldaten und Zivilisten, die während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr schwer verwundet wurden.

Falls ein Zeitsoldat dienstunfähig ausscheidet, setzt sich seine finanzielle Absicherung aus Beschädigten- und Dienstzeitversorgung, einer Ausgleichszahlung und einer Rente der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Hinzu kommt die Entschädigung von 80.000 Euro. Berufssoldaten erhalten bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Einsatzunfalls neben der einmaligen Entschädigung ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dies beläuft sich auf 80 % der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe beziehungsweise einer gesetzlich festgelegten Mindestbesoldungsgruppe.

Hinterbliebenenversorgung

Den Hinterbliebenen eines bei einem Einsatzunfall ums Leben gekommenen Zeitsoldaten stehen Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, Leistungen aus der Beschädigtenversorgung, Ausgleichszahlungen, eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro sowie eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Es zählen dabei alle Unfälle im Einsatz, aber auch Erkrankungen, die auf die besonderen Verhältnisse im Einsatzland zurückzuführen sind.

Die finanzielle Versorgung der Witwe oder des Witwers eines bei einem Einsatzunfall ums Leben gekommenen Berufssoldaten beträgt 60 % (Waisen 30 %) des erhöhten Unfallruhegehaltes. Zugrunde gelegt wird dabei eine Besoldungsgruppe, die zwei Stufen über der des Verstorbenen liegt und ein pauschaler Ruhegehaltssatz von 80 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Strahlenopfer durch Radaranlagen

Seit etwa dem Jahr 2000 war die Bundeswehr mit mehreren tausend Anträgen ehemaliger Soldaten und Zivilangestellten konfrontiert, die Gesundheitsschäden durch militärische Radaranlagen erlitten haben. Sie waren von den 1950er bis 1980er Jahren der Röntgenstrahlung von Radargeräten ausgesetzt, viele erkrankten dadurch an Krebs. Im Jahr 2003 gab eine Expertenkommission (Radarkommission) Empfehlungen für die Entschädigung, die auch ehemalige NVA-Soldaten betrifft. Viele Betroffene beklagen, dass die Bundeswehr eine Hinhaltetaktik betreibe.

Äußere Kennzeichen

Eisernes Kreuz als Hoheitszeichen der Bundeswehr. (links ab 1960, rechts heutige seit den 1970ern moderne Form)
Truppenfahne der Bundeswehr.

Hoheits-, Erkennungs- und Kommandozeichen

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr ist das Eiserne Kreuz,[54] das als militärisches Erkennungszeichen der Bundeswehr geführt wird, insbesondere an Luft- und gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeugen. Die zivilen Fahrzeuge der BwFuhrparkService GmbH führen auf den Vordertüren hingegen das Logo der Bundeswehr in Blau/Grau und den Schriftzug „Bundeswehr“. Nachdem die Bundeswehr bei ihrer Gründung zunächst auf ein solches Kennzeichen verzichtet hatte, stiftete Bundespräsident Heinrich Lübke allen „Bataillonen und entsprechenden Verbänden“ Truppenfahnen als „äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung für Volk und Staat“.[55] Sie sind einheitlich in Schwarz-Rot-Gold, mit einer Fransenborte und mit dem Bundesadler in der für staatliche Zwecke reservierten Fassung des Bundesschildes gestaltet.

An ihren Dienstgebäuden hisst die Bundeswehr die Dienstflagge der Bundesbehörden. Auf Kriegsschiffen wird die Dienstflagge der Seestreitkräfte geführt, während die zivil besetzten Hilfsschiffe der Bundeswehr die Bundesdienstflagge führen.

Vorgesetzte in Kommandofunktionen führen bestimmte Kommandozeichen wie etwa den Stander des Generalinspekteurs, Kommandoflaggen, -stander und -wimpel.

Uniform

Für die Soldaten der Bundeswehr gibt es eine große Zahl unterschiedlicher Uniformen. Neben den Dienstanzügen der Teilstreitkräfte gibt es verschiedenartige Arbeits- und Gefechtsanzüge und Sonderbekleidung für bestimmte klimatische Verhältnisse wie zum Beispiel Kälteschutzbekleidung. Die Uniformen der Bundeswehr unterliegen der Genehmigung durch den Bundespräsidenten (§ 4 Abs. 3 Soldatengesetz). Die Einzelbestimmungen sind in der ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ festgelegt.

Ausrüstung

G36 (ohne Magazin)
Eurofighter Typhoon
Leopard 2 A5
Fregatte Köln

Wegen der unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Einsätzen, der Kategorisierung der Streitkräfte in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte und auf Grund des schnellen technischen Fortschritts ist die Ausrüstung heute weniger homogen als in der Vergangenheit. Die Umstellung des Auftrags von reiner Landesverteidigung auf Auslandseinsätze hat eine Debatte um die Beschaffungspolitik des Bundesverteidigungsministeriums ausgelöst, wie sie auch in anderen westlichen Ländern – vor allem in den Vereinigten Staaten – entstanden ist. Vor allem ein zu geringes Budget und der Zukauf von Ausrüstung, die nur in symmetrischen Auseinandersetzungen zur Anwendung komme, werden vonseiten der Publizistik bemängelt.[56]

Ausrüstungsprogramme

Die bedeutendsten Ausrüstungsprogramme der Bundeswehr, die bis ins Jahr 2016[veraltet] und darüber hinaus laufen werden, beinhalten die Beschaffung von:

(1) 
Die Beschaffung der JSS ist ausgesetzt. Der Anteil „gesicherte militärische Seeverlegefähigkeit“ wird künftig gemeinsam mit der niederländischen Marine realisiert.[58]

Die neu beschafften Systeme werden die bislang aktiven nicht in gleicher Zahl ersetzen; so werden beispielsweise die 520 Schützenpanzer Marder durch nur 350 Schützenpanzer Puma ersetzt werden. Dies ist möglich, weil zum einen die neu zulaufenden Systeme bedeutend leistungsfähiger sind als die alten, zum anderen die ursprünglich an Bedürfnisse des Kalten Krieges angepassten Stückzahlen nicht mehr benötigt werden.

Ausrüstung nach Teilstreitkraft

Die Bundeswehr verfügt mit Stand Januar 2016 über folgende aktive Ausrüstungen:[59]

(Stand 2015)

Siehe auch

Kernwaffen

Heute befinden sich in Deutschland schätzungsweise 20 US-Atomwaffen. Sie lagern unter amerikanischer Bewachung im inneren und deutscher Bewachung im äußeren Bereich in Bunkern eines Sondermunitionslagers auf dem Luftwaffen-Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz.[61] Durch diese Bewachung und weitere Regelungen ist sichergestellt, dass die Waffen bis zu einem möglichen Einsatz in US-Hoheit bleiben. Zu Zeiten des Kalten Krieges gab es zahlreiche entsprechende Sondermunitionslager in Bundeswehr-Liegenschaften. Die ca. 130 Kernwaffen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wurden nach Expertenmeinungen im Jahr 2005 abgezogen.[62] Die Luftwaffe trainiert heute nur noch in Büchel im Rahmen der Nuklearen Teilhabe den Einsatz von Kernwaffen durch Jagdbomber vom Typ Tornado, wobei allerdings lediglich mit Attrappen geübt wird. Die Kernwaffen unterstehen den amerikanischen Streitkräften und müssen im Kriegsfall erst durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten freigegeben werden, Deutschland hat keine Verfügungsgewalt über diese Waffen.

Privatisierung

Im Rahmen von Bundeswehrreform und Transformation sind verschiedene Versuche unternommen worden, Ausrüstung von Privatunternehmen beschaffen und instand halten zu lassen. Dazu gehört auch der größte Teil des Fuhrparks der Bundeswehr. Weitgehend mit zivilen Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden seit 2002 durch die BwFuhrparkService GmbH verwaltet.

Des Weiteren wird die Truppe mit Uniformteilen sowie einem Großteil der persönlichen Ausrüstung durch den Militärdienstleister LHBw Bekleidungsgesellschaft mbH versorgt, welcher jedoch im alleinigen Besitz der Bundesrepublik Deutschland ist.

Ähnliches gilt für die Liegenschaften der Bundeswehr. Diese wurden an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben und werden nach Bedarf zurückgemietet. Im Zuge der Reduzierung auf 392 Standorte wurden zahlreiche Liegenschaften für eine andere Nutzung freigemacht (Konversion) und von der BImA vermarktet.

Am 28. Dezember 2006 gründete die Bundeswehr zusammen mit Siemens Business Services GmbH & Co. OHG und IBM Deutschland GmbH das Gemeinschaftsunternehmen BWI Informationstechnik GmbH. Zusammen mit den Gesellschaften BWI Systeme GmbH und BWI Services GmbH bildet sie den BWI Leistungsverbund zur Umsetzung von Herkules, der größten öffentlich-privaten Partnerschaft in Europa. Ziel dieses Projektes ist die Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr in enger Zusammenarbeit mit der Industrie. Betroffen sind unter anderem 140.000 Computerarbeitsplätze, 300.000 Telefone und die Rechenzentren. Der Gesellschaftsvertrag ist auf zehn Jahre befristet.

Zur Entwicklung in diesen Bereichen hat der Bundesrechnungshof in seinen Berichten wiederholt Fehlentwicklungen aufgezeigt und seine Bewertungen und Empfehlungen abgegeben.[63]

Laufbahngruppen

Die Bundeswehr bietet Bewerbern in Abhängigkeit vom Bildungsstand, einer beruflichen Vorausbildung und der jeweiligen Interessenlage eine Einstellung in unterschiedlichen Laufbahnen an. Ein Wechsel in eine andere Laufbahn ist möglich.

Grundsätzlich durchlaufen fast alle Soldaten zuerst eine dreimonatige Grundausbildung, deren Inhalte zwischen den Teilstreitkräften harmonisiert sind. Im Sanitätsdienst umfasst die soldatische Grundausbildung zwei Monate, an die sich vier Wochen mit sanitätsspezifischer Ausbildung anschließen. Reservisten und Personal der Bundeswehrverwaltung, das im Einsatz auf militärischen Dienstposten eingesetzt wird, durchlaufen unter Umständen eine verkürzte soldatische Ausbildung. Bei Offizieranwärtern gibt es keine Allgemeine Grundausbildung, sondern ein angepasstes und teilstreitkräfteindividuelles Ausbildungsmodell. (Siehe: Offizierausbildung (Bundeswehr))

Soldaten aller Laufbahngruppen sind nach ihrer Dienstzeit meist Reservisten. Sie können im Rahmen von Wehrübungen aktiv Dienst leisten in Truppenteilen, auch im Rahmen von Auslandseinsätzen.

Mannschaften

Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften durchlaufen nach der Grundausbildung in den meisten Fällen eine Spezialgrundausbildung (SGA)/Dienstpostenausbildung (DPA), die ein bis sechs Monate dauern kann und unter Umständen verschiedene Lehrgänge beinhaltet, um in der Stammeinheit effektiv eingesetzt werden zu können. Die Art und der Umfang der SGA sowie der zusätzlichen Lehrgänge orientieren sich stark an dem Bedarf der Stammeinheit, den Erfordernissen des jeweiligen Dienstpostens und an der Verpflichtungszeit des Soldaten.

Bei den Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften kann man unterscheiden in:

  • Freiwillig Wehrdienst leistende (FWD): Dienstzeit zwischen 7 und 23 Dienstmonaten. Abstufungen dazwischen erfolgen im Monatstakt.
  • Soldaten auf Zeit (SaZ): Seit einer Neuregelung im Jahr 2011 endet die Dienstzeit je nach Verpflichtungszeit zwischen 2 und 15 Jahren, wobei die Verpflichtungszeiten in dieser Bandbreite flexibel sind (In Ausnahmefällen in Monatsstufen auch z. B. 8 Jahre und 6 Monate).
  • Reservisten

Unteroffiziere

Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes

Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes werden als Spezialisten eingesetzt und bringen mindestens einen Hauptschulabschluss und wenn möglich eine entsprechende Berufsqualifikation mit. Liegt diese nicht vor, nehmen sie unter Umständen an Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) teil.

Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

In der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes übernimmt der Zeitsoldat als Spezialist die Verantwortung für ein Fachgebiet, zum Beispiel im technischen Bereich. Die Tätigkeiten entsprechen denen eines Meisters in einem zivilen Betrieb. Gedacht ist diese Laufbahn für Soldaten, die vorrangig an technischen, verwaltenden oder betrieblichen Tätigkeiten interessiert sind. Der Bewerber benötigt mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit einer für die Verwendung nutzbaren Berufsausbildung.

Feldwebel des Truppendienstes

Für diese Laufbahn wird mindestens ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung benötigt. Die Ausbildung der Feldwebelanwärter dauert in der Regel drei Jahre und unterscheidet sich zwischen den Teilstreitkräften erheblich.

Offiziere

Offiziere des Truppendienstes und Sanitätsoffiziere

Offiziere bilden das militärische Führungskorps der Bundeswehr. Nach 12 bis 15 Monaten militärischer Grundlagen- und Führungsausbildung beginnen Offizieranwärter gewöhnlich ein vierjähriges Studium an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr mit dem Ziel eines Master-Abschlusses. Nach dem Studium wird die militärische Ausbildung an den Offizier- und Truppenschulen fortgesetzt.

Die Ärzte in der Bundeswehr sind Offiziere. Diese Sanitätsoffiziere wurden häufig als Sanitätsoffizier-Anwärter eingestellt.

Offiziere im Dienstverhältnis Soldat auf Zeit können sich zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten bewerben oder werden von entsprechenden Vorgesetzten dafür vorgeschlagen.

Bewerber mit abgeschlossenem Studium können bei Eignung und vorliegendem Bedarf mit höherem Dienstgrad eingestellt werden.

Offiziere können nach Ende ihres aktiven Dienstes als „Reserveoffiziere“ im Rahmen von Wehrübungen Dienst leisten, unter anderem im Rahmen von Auslandseinsätzen.

Auf Verwendungen mit höherer Verantwortung oder speziellen Aufgabenbereichen werden Offiziere in der Regel auf entsprechenden Lehrgängen vorbereitet. Besonders geeignete Offiziere erhalten die Möglichkeit am Lehrgang Generalstabs-/ Admiralstabsdienst an der Führungsakademie der Bundeswehr oder ähnlichen Einrichtungen anderer Staaten teilzunehmen.

Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Unteroffizierdienstgrade, die sich durch besondere Leistung und Befähigung ausgezeichnet haben, können in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wechseln. Wenn sie ausgewählt wurden, besuchen sie spezielle Lehrgänge an Fach- und Offizierschulen. Der höchste Dienstgrad dieser Laufbahn ist der Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in der Besoldungsgruppe A 13. Im 40. Lebensjahr und im Dienstgrad Stabshauptmann, Hauptmann oder Oberleutnant kann der Antrag auf einen Wechsel in die Laufbahn Offizier des Truppendienstes gestellt werden.

Berufsförderungsdienst (BFD)

Logo des Berufsförderungsdienstes

Die schulische und berufliche Förderung der Soldaten bestimmt sich nach dem zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetz. Nach diesen Vorschriften ermöglicht die Bundeswehr den Soldaten (sowohl Soldaten auf Zeit, als auch freiwillig Wehrdienstleistenden und Berufssoldaten) sich während, am Ende und nach dem Ende der Dienstzeit für den zivilen Arbeitsmarkt höher zu qualifizieren oder vorhandene Kenntnisse aufzufrischen. Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt die Aus- und Weiterbildung finanziell beim Besuch von externen Maßnahmen und führt mit seinen Kooperationspartnern auch eigene, für den Soldaten kostenfreie Lehrgänge (internen Maßnahmen), durch. Der zeitliche Umfang des BFD-Anspruches sowie damit verbunden die Höhe des finanziellen Anspruchs eines Soldaten ist im Wesentlichen von der Verpflichtungsdauer in der Bundeswehr abhängig.

Im Rahmen der schulischen und beruflichen Förderung ist es zum Beispiel möglich das Abitur nachzuholen, sich beruflich neu zu orientieren oder ein MBA-Studium zu finanzieren.

Ferner unterstützt der Berufsförderungsdienst Soldaten auch bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber. Unter bestimmten Umständen stellt er auch hier finanzielle Hilfen, wie den Einarbeitungszuschuss, zur Verfügung.

Für Maßnahmen der schulischen und beruflichen Förderung hat der BFD im Jahr 2011 rund 157 Mio. Euro aufgewendet.[64]

Die Bundeswehr in der öffentlichen Wahrnehmung

Seit ihrer Gründung wird die Bundeswehr von einer kritischen Öffentlichkeit genau beobachtet. Dabei ging es zum einen um individuelles Fehlverhalten, zum anderen um die Institution Bundeswehr als Ganzes. Fehlentwicklungen wurden von Politik und Presse oft mit großem Echo in der Bevölkerung diskutiert. Die politische Debatte drehte sich in den Anfangsjahren um die Wiederbewaffnung selber, den nichtmilitärischen Aufbau der Bundeswehrverwaltung (Ernst Wirmers Zwei-Säulen-Konzept das sich im Grundgesetz niedergeschlagen hatte[65]) und – ab 1990 – vor allem um die Auslandseinsätze.

Die Minister Franz Josef Strauß, Georg Leber, Gerhard Stoltenberg, Rudolf Scharping und Karl-Theodor zu Guttenberg verloren jeweils durch Affären ihr Amt; auch Manfred Wörner stand kurz vor dem Rücktritt. Die Minister Theodor Blank und Rupert Scholz hielten sich nur kurze Zeit im Amt. Franz Josef Jung trat im nachfolgenden Amt als Bundesminister für Arbeit und Soziales zurück. Deshalb gilt das Amt des Bundesministers der Verteidigung als „Schleudersitz für Politiker“.

In den 1950er bis 1970er Jahren gab es eine breite Diskussion über das Verhältnis der Bundeswehr zur Gesellschaft. Aspekte der Diskussion waren die Herkunft vieler Vorgesetzter aus der Wehrmacht, die Anwendung der Inneren Führung und das Verhältnis der Bundeswehr zu den Gewerkschaften. Im Zusammenhang mit dem Gewerkschaftserlass bat zum Beispiel der damalige Generalinspekteur, General Heinz Trettner, 1966 um seine Entlassung.

Benennung von Kasernen, Schiffen und weiteren Einrichtungen

Die Benennung von Kasernen und Straßen innerhalb von Kasernen, Einheiten und Schiffen nach historisch belasteten Militärangehörigen führte immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit und in der Truppe. Auf Initiative verschiedener Bürger und Politiker kam es zu einer Reihe von Umbenennungen wie im Falle der früheren Generaloberst-Dietl-Kaserne (1995) oder des früheren Jagdgeschwader 74 Werner Mölders (2005). Zur Begründung von Umbenennungen wurde auf Fehlverhalten der vormaligen Namensgeber und die Wertebindung der neuen Namensgeber verwiesen.[66]

Nach Meldungen über „besondere Vorkommnisse“ mit rechtsradikalem oder rechtsextremem Hintergrund innerhalb der Bundeswehr 1998 wurde Kritik geäußert, dass das Bundesverteidigungsministerium es stets abgelehnt hat, sich bis auf die allgemeine Formel, dass die Wehrmacht als Institution für die Bundeswehr nicht traditionsfähig sei, offiziell der Diskussion um Verantwortung und Schuld der Wehrmacht zu stellen und eine Abgrenzung der Wehrmacht von der Bundeswehr und ihren demokratischen Grundlagen zu formulieren. Dadurch sei es versäumt worden, der Legendenbildung und der Argumentation von ewig Gestrigen den Boden zu entziehen.[67]

Einem demokratischen Selbstverständnis der Bundeswehr sei zudem abträglich, so wird kritisiert, dass die vom Heeresamt herausgegebenen „Hilfen für den Gefechtsdienst“ die Ausbildung der Kampftruppen an Fallbeispielen des Zweiten Weltkrieges orientierten, indem sie bis 2009 auch Quellen des ehemaligen Pressechefs im NS-Außenministerium Paul Karl Schmidt, konkret aus dessen unter seinem Nachkriegspseudonym Paul Carell verfassten Bestseller „Verbrannte Erde“, enthielten.[68]

Fehlverhalten von Soldaten

In der Presse erregten einige Fälle erheblichen Fehlverhaltens von einzelnen Vorgesetzten und Soldaten Aufsehen. Dazu gehören das Übungsunglück an der Iller am 3. Juni 1957, die so genannte Nagold-Affäre, die Misshandlung von Soldaten in Coesfeld (2004), Fotos von Soldaten mit Totenschädeln in Afghanistan und umstrittene Äußerungen eines Vorgesetzten über die Bewohner der Bronx während der Grundausbildung (GA).[69]

Tote der Bundeswehr und Gedenken

Mehr als 3000 Bundeswehrangehörige starben seit 1955 im Dienst. An sie erinnert heute das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin. Meist waren Unfälle die Todesursache; nicht wenige davon waren durch mangelhaftes Material, schlechte Ausbildung und teilweise ungenügende Dienstvorschriften verursacht. Dies betraf vor allem die im Aufbau befindliche Luftwaffe der 1950er und 1960er Jahre; allein in dieser Teilstreitkraft gab es bis 1993 insgesamt 813 „tote militärische Personen“. Die größten einzelnen Unfälle betrafen den Absturz eines C-160-Transall-Transportflugzeuges der Luftwaffe am 9. Februar 1975 auf Kreta mit 42 toten Soldaten sowie das U-Boot Hai der Marine, das am 14. September 1966 auf der Doggerbank gesunken war. 18 Soldaten ließen dabei ihr Leben. Lediglich ein Besatzungsmitglied überlebte. Es wurde nach 14 Stunden im Nordseewasser von der Besatzung eines britischen Fisch-Trawlers geborgen.

Für die Toten der Teilstreitkraft Marine gibt es das Marine-Ehrenmal Laboe als zentrale Mahn- und Gedenkstätte. In Laboe liegen Gedenkbücher aus, welche die Namen der Marinetoten enthalten. Die Namen der Toten des Heeres und der Luftwaffe, darunter viele, die bei Unfällen mit dem Kampfflugzeug Starfighter starben, bleiben bisher weitgehend ungenannt. Ein Gedenken an sie findet zum Leidwesen vieler Angehöriger nicht statt. In aller Regel wurde in den Untersuchungsberichten solcher Flugunfälle als Ursache „menschliches Versagen“ angegeben.

Das Ehrenmal der Luftwaffe und der Luftfahrt befindet sich in der Nähe des ehemaligen Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck und wurde am 18. November 1962 eingeweiht.

Für die Toten der Teilstreitkraft Heer wurde 1972 auf der Festung Ehrenbreitstein in Koblenz das Ehrenmal des Deutschen Heeres geschaffen. Es erinnert an die gefallenen Soldaten in den beiden Weltkriegen und die im Einsatz und im Friedensbetrieb ums Leben gekommenen Soldaten des Heeres.

Eine Schwierigkeit besteht dabei darin, in einer so genannten postheroischen Gesellschaft eine angemessene Form für das Gedenken an während ihres Dienstes ums Leben gekommene Soldaten zu finden.[70]

Suizide

Darüber hinaus nahmen sich über 3400 Soldaten im Dienst das Leben. Sie fanden keine Erwähnung im Ehrenmal der Bundeswehr, das im Übrigen aufgrund einer lückenhaften Datenbasis auch manch anderen infrage kommenden Namen nicht nennt. So tauchen Zeitsoldaten, die sich erst nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr aber aufgrund der Erlebnisse im Dienst das Leben nahmen, in der Statistik des Ministeriums nicht auf.[71]

Frauen in der Bundeswehr

Vorlage:BwFrauenStärke Der Frauenanteil an allen Soldaten beläuft sich damit auf 13,5 %[1]. Bereits vor wenigen Jahren schlossen die ersten Pilotinnen, die Transportflugzeuge vom Typ Transall steuern, und die erste Kampfpilotin ihre Ausbildung bei der Bundeswehr ab.[72]

Frauen nehmen an allen Auslandseinsätzen der Bundeswehr in unterschiedlichsten Aufgabengebieten teil.

Die Öffnung der Bundeswehr für Frauen zum freiwilligen Dienst als Berufssoldatin oder Soldatin auf Zeit in allen Bereichen der Streitkräfte fand im Jahr 2001 statt nach der sogenannten Kreil-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Bereits 1975 war die Bundeswehr für Frauen geöffnet worden, jedoch zunächst beschränkt auf den Sanitäts- und Militärmusikdienst. Als approbierte Ärztinnen, Zahn- und Tierärztinnen oder Apothekerinnen konnten Frauen seitdem ihre Arbeit im Sanitätsdienst aufnehmen. Die ersten Sanitätsoffiziersanwärterinnen gab es im Jahr 1989, die Öffnung der Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Mannschaften im Sanitäts- und Militärmusikdienst für Frauen erfolgte 1991.[73] In den nächsten Jahren erwartet die Bundeswehr nach Bundeswehrplanungen im Truppendienst einen Frauenanteil von 15 %, im Sanitätsdienst von 50 %,[74] was bei den Einstellungsjahrgängen bereits erreicht wurde.

Bundeswehr und Interessenvertretungen

Angehörige der Bundeswehr sind im Wesentlichen in folgenden Verbänden organisiert:

VerbandMitglieder
Deutscher Bundeswehrverband e. V. – DBwVca. 200.000 Mitglieder
Verband der Soldaten der Bundeswehr – VSBunbekannt
Verband der Arbeitnehmer der Bundeswehr – VABca. 8.000 Mitglieder
Verband der Beamten der Bundeswehr – VBBca. 22.000 Mitglieder

Siehe auch

Literatur

  • Donald Abenheim: Bundeswehr und Tradition: die Suche nach dem gültigen Erbe des deutschen Soldaten. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1989, ISBN 3-486-55371-2.
  • Detlef Bald: Die Bundeswehr. Eine kritische Geschichte 1955–2005. C.H. Beck, München 2007, ISBN 3-406-52792-2.
  • Detlev Bald: Vom Kaiserheer zur Bundeswehr. Sozialstruktur des Militärs: Politik der Rekrutierung von Offizieren und Unteroffizieren. Europäische Hochschulschriften. Reihe XXXI. Politikwissenschaft. Bd. 28. Frankfurt am Main/Bern 1982.
  • Martin Böcker, Larsen Kempf, Felix Springer (Hrsg.): Soldatentum. Auf der Suche nach Identität und Berufung der Bundeswehr heute, Olzog, München 2013, ISBN 978-3-7892-8346-8.
  • Detlef Buch: Bundeswehr 2.0. Von der Wehrpflicht bis Afghanistan – reduziert, ignoriert, egalisiert? Peter Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 2011, ISBN 978-3-631-61555-3.
  • Detlef Buch (Hrsg.): Die Reform der Bundeswehr. Von Menschen für Menschen. Peter Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 2012, ISBN 978-3-631-63197-3.
  • Rolf Clement u. Paul Elmar Jöris: 50 Jahre Bundeswehr. 1955–2005. Mittler, Hamburg 2005. ISBN 3-8132-0839-7.
  • Angelika Dörfler-Dierken, Gerhard Kümmel (Hrsg.): Identität, Selbstverständnis, Berufsbild. Implikationen der neuen Einsatzrealität für die Bundeswehr. (= Schriftenreihe des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr, Band 10). VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2010, ISBN 978-3-531-17518-8.
  • Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr. 1955 bis 2005. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes hrsg. v. Klaus-Jürgen Bremm, Hans-Hubertus Mack u. Martin Rink. Rombach Verlag, Freiburg i. Br./ Berlin 2005. ISBN 3-7930-9438-3.
  • Paul Klein, Dieter Walz (Hrsg.): Die Bundeswehr an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-7013-0.
  • Joachim Krause, Jan C. Irlenkaeuser (Hrsg.): Bundeswehr – die nächsten 50 Jahre. Anforderungen an deutsche Streitkräfte im 21. Jahrhundert. Budrich, Opladen 2006, ISBN 3-86649-006-2.
  • Loretana de Libero: Tradition in Zeiten der Transformation. Zum Traditionsverständnis der Bundeswehr im frühen 21. Jahrhundert. Schöningh Verlag, Paderborn 2006, ISBN 978-3-506-76315-0.
  • Die Bundeswehr 1955 bis 2005. Rückblenden-Einsichten-Perspektiven. Im Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamts hrsg. v. Frank Nägler. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007. ISBN 978-3-486-57958-1.
  • Karl-Volker Neugebauer: Grundkurs deutsche Militärgeschichte 3. Die Zeit nach 1945. Armeen im Wandel. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 978-3-486-58100-3.
  • Christian Raap: Bundeswehreinsatz und Grundgesetz. In: Deutsche Verwaltungspraxis [DVP] 2002, S. 282 ff. ISSN 0945-1196
  • Der Reibert – Das Handbuch für den deutschen Soldaten. Mittler, Berlin 2001, ISBN 3-8132-0755-2.
Aufsätze

Rundfunkberichte

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Einzelnachweise

  1. a b c Bundesministerium der Verteidigung: Personalzahlen der Bundeswehr. Juli 2024, abgerufen am 24. Juli 2024 (Stand: 31. Mai 2024).  Info: Die Statuszahlen wurden in der Quelle nicht aktualisiert, entsprechen dem Stand des Vormonats.
  2. Bundestag besiegelt Aussetzung der Wehrpflicht (Tagesschau.de) (Memento vom 26. März 2011 im Internet Archive)
  3. CIA – The World Factbook (Memento vom 11. Februar 2016 im Internet Archive)
  4. Henning Hasler: FAQ – Antwort auf häufig gestellte Fragen. Bundeswehr, 17. Februar 2014, abgerufen am 1. September 2014.
  5. a b Haushaltsgesetz 2016. (PDF; 34,4 MB) In: Die Struktur des Bundeshaushaltes. Bundesministerium der Finanzen, 21. Dezember 2015, abgerufen am 2. Februar 2016 (Einzelplan 14 ab S. 2068).
  6. Inlandsproduktsberechnung. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 5. März 2016.
  7. abgekürzt auch umgangssprachlich IBUK. Innerhalb der Bundeswehr wird die Bezeichnung Oberbefehlshaber nicht verwendet.
  8. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2012 zum Beschluss vom 3. Juli 2012 (Az. 2 PBvU 1/11), abgerufen am 18. August 2012.
  9. Der im Grundgesetz vorgesehene Sonderfall des Einsatzes der Bundeswehr im Innern beruht insbesondere auf dem politischen Konzept der Wehrhaften Demokratie.
  10. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock – Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951–1971. Fiedler-Verlag, Coburg 1995, ISBN 3-923434-17-0, S. 72.
  11. Verhandlungen der deutschen verfassunggebenden Reichsversammlung zu Frankfurt am Main.
  12. Artikel Daniel Friedrich Gottlob Teichert im Portal hartwig-w.de, abgerufen am 10. März 2013.
  13. Kurzbiografie Daniel Friedrich Gottlob Teichert im Portal garnisonfriedhof-berlin.de, abgerufen am 10. März 2013.
  14. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock – Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951–1971. Fiedler-Verlag, Coburg 1995, ISBN 3-923434-17-0, S. 97.
  15. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock – Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951–1971. Fiedler-Verlag, Coburg 1995, ISBN 3-923434-17-0, S. 98.
  16. Helmut R. Hammerich, Michael Poppe, Dieter H. Kollmer, Martin Rink, Rudolf Schlaffer: Das Heer 1950 bis 1970. Verlag Oldenbourg, 2006, ISBN 3-486-57974-6, S. 256.
  17. Frank Nägler (Hrsgb.): Die Bundeswehr 1955 bis 2005. Rückblenden – Einsichten – Perspektiven. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007, ISBN 978-3-486-57958-1 S. 122.
  18. Henry Leide: NS-Verbrecher und Staatssicherheit. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-35018-8, S. 50.
  19. Frank Pauli: Wehrmachtsoffiziere in der Bundeswehr – Das kriegsgediente Offizierskorps der Bundeswehr und die Innere Führung 1955 bis 1970. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2010, ISBN 978-3-506-76750-9, S. 145.
  20. Wolfram Wette: Militarismus in Deutschland. Geschichte einer kriegerischen Kultur. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-596-18149-0, S. 221.
  21. 60 Jahr Bundeswehr. Bundeswehr, abgerufen am 20. Mai 2015 (Bundeswehrgeschichten im Blogformat).
  22. Bericht in Spiegel online vom 19. Oktober 2004.
  23. Türkei: Militärpläne gegen PKK – Krieg mit Second-Hand-Panzern aus Deutschland? sueddeutsche.de, 24. Oktober 2010, abgerufen am 28. Juli 2012.
  24. BVerfG: Urteil zu out-of-area Einsätzen. In: Deutschsprachiges Fallrecht (DFR). Axel Tschentscher, 12. Juli 1994, abgerufen am 28. September 2008.
  25. Ressortbericht zum Stand der Neuausrichtung der Bundeswehr vom 8. Mai 2013, abgerufen am 24. Mai 2014.
  26. Zitat des damaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck, (2003).
  27. a b Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. (PDF; 5,9 MB) Bundesministerium der Verteidigung, 14. Oktober 2006, abgerufen am 17. Juni 2014.
  28. Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr S. 23 ff. (Memento vom 6. Oktober 2007 im Internet Archive)
  29. a b Grundzüge der KDB.
  30. Artikel der WELT von 2. Juli 2011, abgerufen am 2. Juli 2011.
  31. Antrag der Bundesregierung. (PDF) In: Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. Deutscher Bundestag, 14. Mai 2014, abgerufen am 14. April 2015 (Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999. Vom deutschen Bundestag beschlossen gemäß Plenarprotokoll 18/36 vom 22. Mai 2014.).
  32. Guttenberg in Pristina: Kleinere Kosovo-Truppe denkbar. n-tv.de, 29. März 2010, abgerufen am 28. Juli 2012.
  33. Einsatzzahlen – Die Stärke der deutschen Einsatzkontingente. bundeswehr.de, 10. April 2015, abgerufen am 11. April 2015.
  34. BMVg: Tote im Rahmen von Auslandseinsätzen, 1. September 2012.
  35. Andreas Müller: Das Ehrenmal der Bundeswehr. Bundeswehr, 30. Juli 2014, abgerufen am 1. September 2014.
  36. ARD-Umfrage: Rückhalt für den Afghanistaneinsatz schwindet (Memento vom 18. April 2010 im Internet Archive) vom 15. April 2010.
  37. Marcel Bohnert, Katharina Sperber: Interview zur Unbehaglichkeit der deutschen Gesellschaft mit ihrem Militär. In: ZDF heute. Archiviert vom Original am 14. Juli 2015; abgerufen am 25. Januar 2015.
  38. BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 100.
  39. Karlsruhe erlaubt Bundeswehr Waffeneinsatz im Inland. Spiegel Online, 17. August 2012, abgerufen am 17. August 2012.
  40. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe erlaubt Bundeswehreinsatz im Inland (Memento vom 18. August 2012 im Internet Archive)
  41. Pressemitteilung Nr. 63/2012: Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren („Luftsicherheitsgesetz“) Beschluss vom 3. Juli 2012 2 im Verfahren PBvU 1/11. Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts, 17. August 2012, abgerufen am 13. Oktober 2012.
  42. BVerfG, 2 PBvU 1/11 vom 3.7.2012, Absatz-Nr. (1 – 89). Bundesverfassungsgericht, 3. Juli 2012, abgerufen am 13. Oktober 2012.
  43. Bundeswehr.de: Besondere Dienststellen. Abgerufen am 27. November 2015.
  44. Weißbuch 2006 zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr. (PDF; 2,2 MB) Bundesministerium der Verteidigung, , S. 105, abgerufen am 21. Dezember 2015.
  45. Reinhard Scholzen: Die Bundeswehr auf dem langen Weg zur Armee im Einsatz. In: Mut Forum für Kultur Politik und Geschichte. Nr. 502, Juni 2009, S. 58–67.
  46. Y
  47. „if – Zeitschrift für Innere Führung“
  48. Militärgeschichte. Zeitschrift für historische Bildung.
  49. Facebook-Auftritt der Bundeswehr
  50. Deutscher Bundeswehrverband e. V.
  51. „Die Bundeswehr“
  52. Vgl. insbesondere die faktische Militärdiktatur durch die Oberste Heeresleitung am Ende des Ersten Weltkriegs.
  53. Zu den Implikationen der Bundeswehr als Parlamentsheer siehe Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, S. 13 f. (PDF; 381 kB).
  54. Das Eiserne Kreuz auf bundeswehr.de.
  55. Homepage der Bundeswehr.
  56. Sommer, Theo: „Weg mit den Panzerhaubitzen“, in: Die Zeit Nr. 39 vom 21. September 2006.
  57. a b Deutschland und Frankreich arbeiten an neuem Kampfpanzer. In: zeit.de. 10. April 2015, abgerufen am 23. Oktober 2015.
  58. Kooperation wird Integration. Presse- und Informationszentrum Marine, 4. Februar 2016, abgerufen am 16. Februar 2016.
  59. Bundeswehrplan 2009. (PDF) Generalinspekteur der Bundeswehr, 10. Juni 2008, abgerufen am 13. August 2014.
  60. Rüstungspolitik zu Leopard Panzern. In: FAZ Online. 9. März 2015, abgerufen am 10. März 2015.
  61. Otfried Nassauer: US-Atomwaffen in Deutschland und Europa.
  62. „USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt“ – Spiegel Online vom 9. Juli 2007.
  63. Als Bsp. die u. a. Anmerkungen zum Bereich BMVg (PDF; 2,9 MB).
  64. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. (PDF; 1,5 MB) Jahresbilanz 2011. Bundesamt für Wehrverwaltung, 15. Februar 2012, archiviert vom Original am 28. September 2013; abgerufen am 21. Dezember 2015.
  65. Rainer Blasius, FAZ, 29. März 2006: Ziviler Geist gegen grasende Generäle. Ganzseitiger Artikel, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 29. März 2006, Seite 10, Buch Ereignisse und Gestalten.
  66. Vgl. Reinhold Robbe, Jakob Knab: Traditionspflege in der Bundeswehr: Tabu oder Chance? Eine Kontroverse. In: ag-friedensforschung.de. 2005, abgerufen am 7. Juli 2011.
  67. Hans-Adolf Jacobsen: Wehrmacht und Bundeswehr. Anmerkungen zu einem umstrittenen Thema soldatischer Traditionspflege. In: R.D. Müller, H.E. Volkmann (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht. Mythos und Realität. München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1199.
  68. Detlef Bald: Bedingt einsatzbereit. „Realistische Ausbildung“ der Bundeswehr oder mit der Wehrmacht in den Hindukusch. In: Detlef Bald, Hans-Günter Fröhling, Jürgen Groß (Hrsg.): Bundeswehr im Krieg – wie kann die Innere Führung überleben? In: Hamburger Beiträge zur Friedensforschung und Sicherheitspolitik. Nr. 153, Dezember 2009, S. 7–16, insbesondere S. 13; Wigbert Benz: „Einsatznah ausbilden“ mit Paul Karl Schmidt alias Paul Carell, Pressechef im Nazi-Außenministerium. In: Forum Pazifismus. Nr. 26, 2010, S. 13–15 (dort, S. 15, der Nachweis, dass im Mai 2009 die Inspekteure des Heeres und der Streitkräftebasis die weitere Nutzung von Texten Paul Carells für die Ausbildung der Truppe untersagten).
  69. Rassismus-Skandal: Bundeswehr-Video empört Amerikaner. In: SPIEGEL ONLINE. 15. April 2007, abgerufen am 1. September 2014.
  70. Deutschlandfunk, dradio.de, Das Feature. 11. Januar 2011, Jochen Rack: Für Frieden, Recht und Freiheit – Die vergessenen Toten der Bundeswehr. (11. Januar 2011); Manuskript zur Sendung (15. Januar 2011).
  71. Gordon Repinski: Bilder im Kopf. In: Der Spiegel. Nr. 6, 31. Januar 2015, ISSN 0038-7452, S. 45.
  72. Noch ungewöhnlich: Frauen im Luftwaffencockpit. In: bundeswehr.de. 3. Dezember 2013, abgerufen am 1. September 2014.
  73. welt.de: Frauen in Olivgrün – von der Ausnahme zur Routine. 2. Januar 2011.
  74. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen aktiveFrauen.