Volljährigkeit

Die Volljährigkeit (selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet) ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff „Mündigkeit“ dafür benutzt.

Allgemeines

Bis zum Eintritt der Volljährigkeit gibt es den Rechtsstatus der Minderjährigkeit. Mit der Volljährigkeit tritt in den meisten Ländern auch die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit ein.[1]

Volljährigkeit in verschiedenen Ländern

Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland wird seit 1. Januar 1975 die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt (§ 2 BGB). Damit wird die natürliche Person voll geschäftsfähig. Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die je nach Einzelfall das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.

Grundsätzliches zum Wahlrecht:

Deutsche Staatsbürger erhalten zugleich das passive Wahlrecht auf Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG)[2] und auf Landesebene mit 18 Jahren. Das aktive Wahlrecht zum Bundestag erlangt eine Person mit deutscher Staatsbürgerschaft, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG). Auf kommunaler Ebene erlangen sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Volljährigkeit das passive Wahlrecht.[3] Das aktive Wahlrecht wird von deutschen Staatsbürgern auf Landesebene mit Ausnahme der Bundesländer Brandenburg, Bremen und Hamburg mit 18 Jahren erlangt.[4] Auf kommunaler Ebene erlangen sowohl deutsche Staatsbürger als auch Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Volljährigkeit das aktive Wahlrecht in den Bundesländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.[5] Aktiv und passiv wahlberechtigt für die Wahlen zum Europäischen Parlament waren bis zur Europawahl 2019 in Deutschland mit Eintritt der Volljährigkeit deutsche Staatsbürger und Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.[6] Ab der Europawahl 2024 dürfen in Deutschland auch Jugendliche ab 16 Jahren das aktive Wahlrecht ausüben.

Volljährige Personen dürfen zudem:

  • heiraten (bis zum 21. Juli 2017 durften schon 16-Jährige mit Genehmigung des Familiengerichts heiraten, wenn der künftige Ehegatte bereits volljährig war),
  • Verträge jeder Art ohne Sorgeberechtigten abschließen, etwa eine eigene Wohnung mieten,
  • hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren kaufen, besitzen sowie konsumieren,
  • Cannabis gemäß Cannabisgesetz anbauen, besitzen und konsumieren,
  • an Glücksspielen wie Lotto teilnehmen,
  • sich an jugendgefährdenden Orten (Nachtbars, Nachtclubs) aufhalten,
  • jugendgefährdende Schriften konsumieren.

Geschichte

Am 16. April 1806, wenige Monate nach Gründung des Königreichs Württemberg, wurde die Volljährigkeitsregelung von 25 Jahren, wie sie bereits zuvor in Altwürttemberg gegolten hatte, auf die neu erworbenen Besitztümer ausgeweitet, da dort teilweise abweichende Regelungen gegolten hatten.[7] Auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands trat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Volljährigkeit weiterhin mit 25 Jahren ein. In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt.[8]

In Preußen setzte das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869 die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 von 24 auf 21 Jahre herab.[9]

Im Deutschen Reich wurde die Volljährigkeit durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 einheitlich auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876).

Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, sodass sich für diese Rechte und Pflichten dementsprechend schon früher ergaben.[10]

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, in Kraft getreten am 22. Mai 1950, das Volljährigkeitsalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[11] Dadurch wurden am 22. Mai 1950 alle Personen in der DDR, die zwischen dem 22. Mai 1929 und dem 22. Mai 1932 geboren wurden, gemeinsam volljährig.

In der Bundesrepublik Deutschland lag das Volljährigkeitsalter bis 1974 bei 21 Jahren. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31. Juli 1974[12] wurde der Eintritt der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[2] Dadurch wurden am 1. Januar 1975 alle Personen in der BRD, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 1. Januar 1957 geboren waren, gemeinsam volljährig.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[13] Man ist seit der Wahlrechtsreform 2007 schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[14]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren. Wer zwar bereits das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, gilt strafrechtlich gemäß § 1 Z 5 JGG als junger Erwachsener, auf den das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist.

1811 wurde die Volljährigkeit in Österreich durch das ABGB einheitlich auf 24 Jahre festgelegt. 1919 wurde dieses Alter auf 21 Jahre herabgesetzt.[15]

Höhere Alterserfordernisse als das aktuelle Volljährigkeitsalter gelten z. B. für die passive Wählbarkeit als Bundespräsident, für das Lenken von Gefahrguttransporten oder das Pilotieren von Verkehrsflugzeugen; niedrigere für Amateurfunk, das Lenken eines Fahrrads, eines Motorfahrrads, eines Leichtmotorrads.

Liechtenstein

Volljährigkeit wird in Liechtenstein durch die Überschreitung der im Gesetz festgelegten Altersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine natürliche Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.[16]

Das Erreichen der Volljährigkeit fällt mit dem Erreichen der vollen Mündigkeit zusammen. Bis 1926 wurde diese erst mit 24 Jahren, bis 1999 mit 21 Jahren erreicht.[17]

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[18] Vorher lag es bei 20 Jahren.

Die Volljährigkeit beziehungsweise Wahlberechtigung fiel bis etwa 1848 insbesondere in den Landsgemeinde-Kantonen mit dem Alter der Wehrfähigkeit zusammen, sie lag also zwischen 14 und 18 Jahren. In den früheren Städte-Kantonen gab es diese Besonderheit jedoch nicht. So war zum Beispiel im Kanton Glarus noch 1830 jeder über 16-Jährige Mitglied der Landsgemeinde (Landmann), in Appenzell Ausserrhoden jeder 18-Jährige, in Graubünden jeder 17-Jährige, im Wallis jeder 18-Jährige.

Viele politische Gemeinden organisieren Jungbürgerfeiern für Schweizer Bürger, die volljährig werden.

Frankreich

In Frankreich liegt das Volljährigkeitsalter seit 1974 bei 18 Jahren. Durch ein Gesetz vom 20. September 1792 war die Volljährigkeit für den Großteil des Landes von 25 Jahren auf 21 Jahre herabgesetzt worden.[19]

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit (englisch majority, legal age) vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

  • Mississippi, Pennsylvania, Puerto Rico: Volljährigkeit bei Vollendung des 21. Lebensjahres;
  • Alabama, Nebraska: Volljährigkeit bei Vollendung des 19. Lebensjahres;
  • Arkansas, Ohio, Tennessee, Utah: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst beim Schulabschluss;
  • Nevada, Wisconsin: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst bei Vollendung des 19. Lebensjahres.

Andere Länder

Volljährig mit 16, 17, 18, 18 und 19, 19, 20, 21 Jahren

Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes[20] vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt.

Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor (die nebenstehende Karte aus dem Jahr 2011 kann als Überblick dienen, berücksichtigt aber nicht neuere Entwicklungen):

StaatVolljährigkeit mit … Jahren
Afghanistan Afghanistan18
Agypten Ägypten21
Albanien Albanien18
Algerien Algerien19
Angola Angola18
Argentinien Argentinien18
Armenien Armenien18
Aserbaidschan Aserbaidschan18
Australien Australien18
Bahamas Bahamas18
Bahrain Bahrain21
Barbados Barbados18
Belarus Belarus18, bis 2006: 16
Belgien Belgien18[21]
Bhutan Bhutan18
Bolivien Bolivien18
Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina18
Brasilien Brasilien18, Wahlberechtigung mit 16
Brunei Brunei18
Bulgarien Bulgarien18, Wahlberechtigung mit 16
Burundi Burundi21
Chile Chile18
Taiwan Taiwan18[22]
China Volksrepublik Volksrepublik China18
Danemark Dänemark18
Deutschland Deutschland18
Dschibuti Dschibuti18
Dominica Dominica18
Dominikanische Republik Dominikanische Republik18
Ecuador Ecuador18
El Salvador El Salvador18
Elfenbeinküste Elfenbeinküste21
Estland Estland18
Eswatini Eswatini21
Fidschi Fidschi18
Finnland Finnland18
Frankreich Frankreich18[23]
Gabun Gabun18
GibraltarGibraltar Gibraltar18
Griechenland Griechenland18, bis 1998: 17
Guatemala Guatemala18
Guinea-a Guinea21, vorher bei Heirat
Guyana Guyana18
Honduras Honduras21
Hongkong Hongkong18
Indien Indien18
Indonesien Indonesien18
Iran Iran15 Mondjahre bei Männern, 9 bei Frauen,[24] Wahlberechtigung und Führerschein mit 18
Irland Irland18
Island Island18
Israel Israel18
Italien Italien18
Jamaika Jamaika18
Japan Japan18, bis 31. März 2022: 20[25]
Jemen Jemen16
Kambodscha Kambodscha18
Kamerun Kamerun21
Kanada Kanada[26][27]18 Jahre:  Alberta,  Manitoba, Ontario Ontario,  Prince Edward Island, Québec Québec und  Saskatchewan.
19 Jahre:  British Columbia, New Brunswick New Brunswick,  Neufundland und Labrador, Nordwestterritorien Nordwest-Territorien,  Nova Scotia, Nunavut Nunavut und Yukon Yukon.
Katar Katar18
Kenia Kenia18
Kirgisistan Kirgisistan16
Kolumbien Kolumbien18
Kongo Republik Republik Kongo18
Kroatien Kroatien18
Kuba Kuba18
Laos Laos18
Lesotho Lesotho21
Lettland Lettland18
Libanon Libanon18
Liechtenstein Liechtenstein18
Litauen Litauen18
Luxemburg Luxemburg18, vorher bei Heirat[28]
Macau Macau18
Malaysia Malaysia18, Wahlberechtigung ab 21
Malta Malta18
Mauretanien Mauretanien18
Mexiko Mexiko18
Moldau Republik Moldau18
Monaco Monaco18, bis 2002 21[29]
Mosambik Mosambik18
Namibia Namibia21, 18 Jahre wurde aufgrund von Rechtsunsicherheiten diskutiert[30]
Nepal Nepal16
Neuseeland Neuseeland20[31]
Niederlande Niederlande18
Korea Nord Nordkorea17[32]
Nordmazedonien Nordmazedonien18
Norwegen Norwegen18
Oman Oman18
Osterreich Österreich18, Wahlrecht ab 16
Pakistan Pakistan18 bei Männern,
16 bei Frauen
Panama Panama18
Paraguay Paraguay18
Peru Peru18
Philippinen Philippinen18[33]
Polen Polen18, vorher bei Heirat[34]
Portugal Portugal18
Puerto Rico Puerto Rico18
Ruanda Ruanda18
Rumänien Rumänien18
Russland Russland18, teilweise 16
Saudi-Arabien Saudi-Arabien18
Schweden Schweden18
Schweiz Schweiz18
Senegal Senegal18
Serbien Serbien18
Seychellen Seychellen18
Sierra Leone Sierra Leone21
Simbabwe Simbabwe18[35]
Singapur Singapur21
Slowakei Slowakei18
Slowenien Slowenien18
Spanien Spanien18
Saint Kitts Nevis St. Kitts und Nevis18
Sudan Sudan18
Sudafrika Südafrika18
Korea Sud Südkorea19
Syrien Syrien18
Tadschikistan Tadschikistan17
Tansania Tansania18
Thailand Thailand20
Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago18
Tschechien Tschechien18
Turkei Türkei18[36]
Tunesien Tunesien18[37]
Turkmenistan Turkmenistan16
Ukraine Ukraine18
Ungarn Ungarn18
Uruguay Uruguay18
Usbekistan Usbekistan16
Venezuela Venezuela18
Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate21 Mondjahre (entspr. 20 Jahren und 4 Monaten)
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten18, teilweise älter[38]
Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich18, in Schottland 16
Vietnam Vietnam16, Wahlberechtigung mit 18[39]
Zypern Republik Zypern18

Siehe auch

Commons: Volljährigkeit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Volljährigkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 449
  2. a b Hartmut Goege: Erwachsen mit 18: Vor 40 Jahren wurde die Volljährigkeit neu geregelt, deutschlandfunk.de, 22. März 2014
  3. Bundeszentrale für politische Bildung: Kommunalwahlen. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlsysteme. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  5. Bundeszentrale für politische Bildung: Kommunalwahlen. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  6. Bundeszentrale für politische Bildung: Wahlverfahren. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Mai 2024.
  7. August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Fues, Tübingen 1839, Band 7, Teil 4, S. 2, Volltext in der Google-Buchsuche
  8. Die Neue Justizgesetzgebung im Königreich Württemberg. Amtliche Handausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart 1874, Band V, Teil 1, S. 160, Volltext in der Google-Buchsuche
  9. Paul Stoepel: Preußischer Gesetz-Codex. Ein authentischer Abdruck. Supplement 1868–1869. Frankfurt 1871, Volltext in der Google-Buchsuche
  10. Kleine Einführung für die Familienforschung in Wuppertal (Stand 4.2018), PDF-Datei, S. 2/3
  11. Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950. Im Gesetzblatt der DDR, Nr. 5 vom 22. Mai 1950, S. 437, Digitalisat.
  12. BGBl. I S. 1713
  13. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
  14. Die Strafmündigkeit wird in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr erreicht (§ 4 Jugendgerichtsgesetz – JGG). Unmündige (0 bis 14 Jahre), „die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar“ (§ 4 Abs. 1 JGG)
  15. Gesetz vom 6. Februar 1919 über die Herabsetzung der Altersgrenze der Minderjährigeit (BGBl Nr. 96/1919)
  16. Art 29 Abs 2 Landesverfassung (LV): „In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen22 zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“ Art. 111 LV: „In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“
  17. Volljährigkeit. In: Historisches Lexikon. 2011, abgerufen am 26. März 2024.
  18. Art. 14 ZGB
  19. Bericht der Begutachtung des Entwurfs der ersten Abtheilung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Großherzogtum Hessen gewählten Ausschüsse erster und zweiter Kammer, Leske, Darmstadt 1846, S. 386, Volltext in der Google-Buchsuche
  20. Status of treaties – Ratifikationsstand vom KRK. Vertragssammlung der UNO, abgerufen am 19. März 2019 (englisch).
  21. bis zum 1. Mai 1990 21; seitdem 18 (Artikel 488 des Code civil)
  22. Ministry of Foreign Affairs, Republic of China (Taiwan): , Taiwan Heute. Abgerufen am 5. Mai 2024.
  23. seit dem 5. Juli 1974 (loi no 74-631). Von 1792 bis 1974 war 21 das Volljährigkeitsalter.
  24. The Civil Code of the Islamic Republic of Iran. (PDF) S. 118, abgerufen am 12. September 2016 (englisch, Artikel 1210, Anmerkung 1).
  25. Michael Ziegler: Alter der Volljährigkeit ändert sich in Japan ab 1. April. In: Sumikai. 26. Februar 2022, abgerufen am 1. April 2022.
  26. Sandra Grauschopf: Age of Majority in Canada by Province. What is the Age of Majority in Each Canadian Province? In: contests.about.com. About, Inc., 11. September 2016, abgerufen am 29. Januar 2017 (englisch).
  27. canadaonline.about.com (engl.)
  28. Art. 476, Code Civil
  29. Loi n. 1.261 du 23/12/2002 abaissant à dix-huit ans l’âge de la majorité civile. Gourvernement Princier, Principauté de Monaco, 23. Dezember 2002, abgerufen am 15. Oktober 2016 (französisch).
  30. Should Namibia Lower its Age of Majority to 18? (Memento vom 18. Februar 2020 im Internet Archive)
  31. Age of Majority Act 1970 No 137 (Stand: 3. September 2007), Public Act
  32. North Korea fact sheet
  33. www.pcw.gov.ph (Memento vom 29. Dezember 2017 im Internet Archive)
  34. Polnisches Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 10 § 2, S. 1.
  35. www.youthpolicy.org
  36. www.youthpolicy.org
  37. www.youthpolicy.org
  38. minors.uslegal.com
  39. www.youthpolicy.org