Diskussion:Länderparlament

Begriffsbildung

Zur Umwandlung in eine BKS zwei Anmerkungen:

  1. Der Begriff "Länderparlament" wird umgangssprachlich keineswegs für die Vertretung der Gliedstaaten gebraucht. Der Begriff "Länderkammer" hingegen schon.
  2. Als Synonym für den Begriff "Landesparlament" wird der Singularbegriff "Länderparlament" in der deutschen Sprache auch nicht verwendet. Er taucht umgangssprachlich lediglich im Plural auf: "Länderparlamente". Dies ist eine fehlerhafte Pluralbildung von "Landesparlament", dessen Plural "Landesparlamente" lautet. Es handelt sich beim vorliegenden Lemma um "original research". Eben daraus resultierte ja mein Löschantrag. M. E. ist das Lemma nach wie vor zu löschen. -- Patroklos 15:38, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten


Ich werde den Artikel auf die von Benutzer:He3nry erstellte Version zurücksetzen und möchte Dich *eidringlich* bitten, die Admin-Entscheidung bzgl. deines gescheiterten Löschantrages (Wikipedia:Löschkandidaten/6._Januar_2008#L.C3.A4nderparlament_.28bleibt_als_BKS.29) zu akzeptieren ... Hafenbar 23:39, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Dass der Löschantrag gescheitert ist ist mir schon klar. Das ermächtigt aber niemanden dazu, falsche Behauptungen aufzustellen. Der Begriff "Länderparlament" existiert weder in der verfassungsrechtlichen noch in der politikwissenschaftlichen Fachsprache. Umgangssprachlich wird er nur – fälschlicherweise – im Plural ("Länderparlamente") gebraucht und meint "Landesparlamente". Mit den Lemmata Bundesrat (Deutschland) und Vertretung der Gliedstaaten hat er überhaupt nichts zu tun. Das ist sachlich einfach falsch. Wikipedia ist kein Ort für Begriffsfindung. -- Patroklos 01:49, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Kein Mensch behauptet, dass es sich um einen Fachterminus handelt. Wenn aber selbst ein Landeswahlleiter ihn in Pressemitteilungen verwendet [1], besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass das Wort hier auch mal in die Suchmaske eingegeben wird. ... Und hier [2] verwendet ihn die Bundeszentrale für politische Bildung für den at-Bundesrat - als Vertretung der Gliedstaaten.
Ich werde den Artikel auf die von Benutzer:He3nry erstellte Version zurücksetzen und möchte Dich *nochmals eidringlich* bitten, die Admin-Entscheidung bzgl. deines gescheiterten Löschantrages (Wikipedia:Löschkandidaten/6._Januar_2008#L.C3.A4nderparlament_.28bleibt_als_BKS.29) zu akzeptieren ... Hafenbar 18:03, 23. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Dass Webseiten vereinzelt den Begriff "Länderparlament" verwenden (z. B. die BPB für den österreichischen Bundesrat) bedeutet noch keinen üblichen Sprachgebrauch. So bezeichnet sich der österreichische Bundesrat selber (!) als "Zweite Kammer" oder "Länderkammer" und mitnichten als "Länderparlament": [3]. Die Redakteure der BPB sind auch nicht davor gefeit, einen Begriff falsch zu verwenden. Die von dir angeführte Pressemitteilung eines Landeswahlleiters bestätigt übrigens meine Auffassung: Sie bezieht sich nämlich nicht auf den Bundesrat, sondern auf ein "Landesparlament". Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Nimm bitte endlich zur Kenntnis, dass mir das Scheitern des Löschantrages klar ist. Ich wende mich nur gegen die falsche Behauptung, "Länderparlament" sei ein gängiges Synonym für "Bundesrat". In diesem Zusammenhang weise ich auch darauf hin, dass Länderparlament vor meinem Löschantrag lediglich ein Redirect auf Landesparlament war. Diesen Zustand habe ich wiederhergestellt. Das Gerede vom Bundesrat ist ein Unfug, der erst von Teilnehmern der Löschdiskussion aufgebracht wurde. -- Patroklos 02:18, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Mach doch bitte mal einen Realitätscheck bzgl. deiner privaten Weisheiten. Und überlege Dir, ob eine private Homepage nicht die bessere Möglichkeit darstellt, deine "richtig", "falsch", "fehlerhaft"-Belehrungen an den interessierten Leser zu bringen. Der Artikel wurde jetzt erneut auf die von Benutzer:He3nry erstellte BKS zurückgesetzt und danach gesperrt. Ich denke übrigens, dass der aktuelle Text durchaus etwas ausgefeilter gestalten werden könnte, Aber Du, Benutzer:Patroklos bist dazu offensichtlich entweder nicht willens oder schlicht und einfach nicht in der Lage. ... Hafenbar 12:37, 24. Jan. 2008 (CET)Beantworten