„Staatspräsident“ – Versionsunterschied

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Version vom 13. Dezember 2011, 04:41 Uhr

Ein Präsident (v. lateinisch praesidere ‚den Vorsitz haben‘) ist in der Regel das Staatsoberhaupt einer Republik.

Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine allgemeine Wahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil werden auch in Diktaturen Präsidenten ernannt. Die Präsidentschaft bezeichnet die Amtszeit eines Präsidenten oder die Situation, Präsident zu sein.

Einige wenige Republiken kennen kein Staatsoberhaupt. Dazu zählt beispielsweise die Schweiz. In der Schweiz übt die Landesregierung die Funktion des Staatsoberhauptes als Kollektiv aus. Es gibt zwar einen Bundespräsidenten, der gleichzeitig Mitglied des Bundesrats ist. Er wird vom Parlament jeweils auf ein Jahr gewählt. Allerdings ist er nur primus inter pares (erster unter Gleichen), der nur auf internationaler Ebene die repräsentative Funktion des Staatsoberhauptes ausübt.
Die Islamische Republik Iran ist zwar Republik, das Staatsoberhaupt ist aber Oberste Rechtsgelehrte).

Die ehemaligen deutschen Länder Württemberg-Hohenzollern und Baden hatten einen Regierungschef mit der Amtsbezeichnung Staatspräsident, was jedoch in diesen beiden Fällen nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass das Amt und die Funktion voll und ganz dem eines Ministerpräsidenten der heutigen Länder Deutschlands entsprach. Genauso verhält es sich bei den als Staatspräsident bezeichneten Regierungschefs einiger Länder der Weimarer Republik, wie zum Beispiel die Regierungschefs in Baden, Hessen und Württemberg. In Bayern wollte man Anfang der 1950er-Jahre einen Staatspräsidenten einführen, entschied sich jedoch, die Rolle des Staatsoberhauptes dem Ministerpräsidenten des Freistaates zu überlassen, der fortan wie auch andere deutsche Landesregierungschefs seinen Amtssitz in der Staatskanzlei hat.

Als Präsident des Rats der Europäischen Union wird ein Vertreter eines Mitgliedstaates auf ministerialer Ebene bezeichnet, welcher den halbjährlichen Vorsitz über die Europäische Union führt. Für diese Position wird häufig auch der Begriff des EU-Ratsvorsitz verwendet. Im Allgemeinen spricht man folglich von der Ratspräsidentschaft beziehungsweise der „Präsidentschaft“ eines EU-Mitgliedstaates. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es auch einen Präsidenten des Europäischen Rates, der für je zweieinhalb Jahre vom Europäischen Rat ernannt wird.

Der Präsident in der Demokratie

Die Stellung und die Befugnisse des Präsidenten werden meist durch eine geschriebene Verfassung festgelegt. Sie ist eingebunden in ein System der Gewaltenteilung oder zumindest in ein System der strikten Machtkontrolle durch die Verfassung.

Präsidentielle Demokratie

Hier vereinigt der Präsident die Funktion des Staatsoberhaupts und die des Regierungschefs. Er besitzt große Machtbefugnisse. Der Präsident wird dann meist direkt vom Volk gewählt, was seine starke Position legitimiert.

Typische präsidentielle Regierungssysteme sind die der USA (wobei der Präsident hier indirekt gewählt wird) und die meisten lateinamerikanischen Staaten.

Parlamentarische Demokratie

Hier ist der Präsident nur Staatsoberhaupt. Er wird, je nach Staat, durch die Legislative (das Parlament) oder direkt durch das Volk gewählt und hat hauptsächlich repräsentative Funktionen. Die eigentliche Führung der Exekutive (Regierung) ist die Aufgabe eines je nach Land Premierminister, Ministerpräsident, Bundeskanzler, Regierungspräsident oder ähnlich genannten Regierungschefs, dessen Regierung vom Vertrauen des Parlaments abhängig ist.

Typische Parlamentarische Regierungssysteme sind die Deutschlands, Italiens und Österreichs, wobei der Präsident in Österreich direkt vom Volk gewählt wird.

Eine Sonderform bilden zum Beispiel die Systeme von Südafrika, Botsuana, den Föderierten Staaten von Mikronesien oder auch Nauru. Hier ist die Exekutivgewalt an das Parlament gebunden, das heißt der vom Parlament gewählte Regierungschef ist zugleich Staatsoberhaupt. Eine eindeutige Zuordnung zum präsidentiellen oder parlamentarischen System ist somit schwierig.

Semipräsidentielle Demokratie

Hier konkurrieren Präsident und Parlament um die Macht. Wird der Präsident durch die Parlamentsmehrheit gestützt, hat er weitreichende Kompetenzen. Gehören Parlamentsmehrheit und Präsident unterschiedlichen Parteien an, herrscht Kohabitation (frz. cohabitation) und die Macht des Präsidenten ist eingeschränkt.

Typische semipräsidentielle Regierungssysteme sind die Frankreichs, Polens, São Tomé und Príncipe und Russlands, wobei Russland jedoch in der politischen Praxis eher dem präsidentiellen System zuneigt, ganz abgesehen von der in Deutschland häufig kritisierten Problematik der sogenannten „gelenkten Demokratie“.

Titel „Präsident der Republik“

Präsident der Republik ist bzw. war der offizielle Titel des Staatsoberhaupts in:

Andere Systeme

In Diktaturen wird der Titel eines Präsidenten häufig von selbsternannten Anführern angenommen – ein Beispiel dafür ist Ugandas Expräsident Idi Amin. Einige staatssozialistische Staaten kennen oder kannten ebenfalls Präsidenten, allerdings liegt die Macht beim Zentralkomitee der Partei.

Siehe auch

Wiktionary: Präsident – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen