Volksabstimmung in Oberschlesien

In Oppeln warten Menschen auf die Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse.

Die Volksabstimmung in Oberschlesien über die territoriale Zugehörigkeit der Region fand am 20. März 1921 in Folge des Versailler Vertrages statt und führte zur Teilung Oberschlesiens. Die eigentliche Abstimmung fand während einer zeitlich befristeten Autonomie des Gebiets statt, die vom Februar 1920 bis Juli 1922 andauerte. Das Abstimmungsgebiet entsprach weitgehend der preußischen Provinz Oberschlesien, jedoch ohne das zum Landkreis Ratibor gehörende Hultschiner Ländchen und unter Einbeziehung eines Teils des niederschlesischen Kreises Namslau. Die etwa 1,2 Millionen Stimmberechtigten wurden darüber befragt, ob Oberschlesien bei Deutschland verbleiben oder an das 1918 wiederbegründete Polen angegliedert werden sollte.

Es beteiligten sich etwa 97 % der Stimmberechtigten, wobei sich über das gesamte Stimmgebiet hinweg etwa 60 % für einen Verbleib bei Deutschland und etwa 40 % für einen Beitritt zu Polen aussprachen, bei lokal teils sehr stark abweichenden Voten. Der Völkerbundrat nahm am 20. Oktober 1921 einen auf Basis der Gemeindeergebnisse ausgearbeiteten Vorschlag zur Teilung die Region entlang der sogenannten Sforza-Linie an. Der kleinere, stärker industrialisierte östliche Teil („Ostoberschlesien“) ging an Polen, während der größere, eher landwirtschaftlich geprägte westliche Teil des Gebiets bei Deutschland verblieb.

Die Abstimmung wurde durch die Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien durchgeführt, die zwischen Februar 1920 und Juli 1922 auch die Regierungsgewalt im Abstimmungsgebiet übernahm. Vor und nach dem Plebiszit kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen polnischen Nationalisten, deutschen Freikorps sowie Truppen der Plebiszitkommission, bei denen mehrere hundert Menschen zu Tode kamen.

Diese, wie auch weitere aufgrund des Versailler Vertrags erfolgten Gebietsabtretungen, lehnte die deutschen Öffentlichkeit nahezu einhellig ab. Sie waren eine der wesentlichen Triebfedern für die Revisionspolitik der Weimarer Republik.[1]

Vorgeschichte

Vorderseite einer deutschen Propagandamedaille. Sie zeigt Hedwig von Andechs, die Schutzpatronin Schlesiens
Die Rückseite dieser Medaille erinnert in deutscher und polnischer Sprache an die von Deutschland ausgegangene Christianisierung Oberschlesiens
Sprachensituation in der Provinz Schlesien nach der preußischen Statistik 1905/06.
Abstimmung in Oberschlesien 1921:
gelbgrün = Kreis mit Stimmenmehrheit für Polen
orange = Kreis mit Stimmenmehrheit für Deutschland

grün = Polen einschließlich von Deutschland ohne Volksabstimmung erhaltenem Gebiet
lila = Tschechoslowakei einschließlich von Deutschland erhaltenem Gebiet
durchgezogene Linien = oberschlesische Kreise 1918
gepunktete Linien = niederschlesische Kreise
Teilung Oberschlesiens 1922:
gelbgrün = nach der Volksabstimmung an Polen
orange = damals bei Deutschland verblieben

Schlesien hatte bis ins Spätmittelalter zu Polen gehört, zuletzt als Herzogtum Schlesien. Mit dem Vertrag von Trentschin gelangte es 1335 in den Herrschaftsbereich der Böhmischen Krone und lag fortan in den Grenzen des Heiligen Römischen Reichs, später des Deutschen Bundes. Nachdem seit dem 15. Jahrhundert das Haus Habsburg seine Macht in Schlesien ausgebreitet hatte, kam es zu Konflikten mit dem Haus Hohenzollern. Im Rahmen der Schlesischen Kriege (1740–1763) konnte Preußen den Großteil der Region gewinnen („Preußisch-Schlesien“). Es verwaltete ihn von 1815 bis 1919 als Provinz Schlesien. Der viel kleinere südöstliche Teil verblieb als Herzogtum Ober- und Niederschlesien bei Österreich („Österreichisch Schlesien“). Im Jahr 1918 lag die Region Schlesien im Deutschen Reich sowie in Österreich-Ungarn. Mit der Gründung der Tschechoslowakei, fiel das vormalige „Österreichisch-Schlesien“ in das Gebiet des neuen Staates, der auch Anspruch auf das zu „Preußisch-Schlesien“ gehörende Hultschiner Ländchen erhob.

Aufgrund ihrer Lage und Geschichte war die Region seit dem Mittelalter stets mehrsprachig, wobei im westlichen Teil nahezu ausschließlich die deutsche Sprache überwog, während im Osten vielfach polnisch, und im Südosten auch lechisch, gesprochen wurde. Von allen drei „Hauptsprachen“ Schlesiens, gab es zudem jeweils schlesische Dialekte (Schläsisch, ślōnskŏ gŏdka, Lachisch), die viele Ausdrücke aus den jeweils anderen Sprachen beinhalteten und damit den Charakter von Übergangsdialekten hatten. Für Dialektunkundige waren diese daher teils schwer verständlich. In Schlesien formte sich über die Jahrhunderte eine regionaltypische Mischung aus deutschen, polnischen, österreichischen und tschechischen kulturellen Einflüssen, was unter anderem auch in der Schlesischen Küche deutlich wird.

Mit dem Erstarken des Nationalismus ab dem 19. Jahrhundert stieg der Druck auf die Bewohner Schlesiens sich als Mitglieder einer bestimmten Nation (sprich: eines Volks) zu definieren. Dieser „Bekenntnisdruck“ erreichte seinen Höhepunkt in der Zwischenkriegszeit, als viele europäische Staaten ihre (Rück-)Forderungen nach Staatsgebiet nicht zuletzt mit dessen Besiedlung durch eigene Landsleute rechtfertigten. Daneben gab und gibt es bis heute auch die Vorstellung, dass die Schlesier als Volk über eine eigenständige schlesische Identität verfügen. Dies führte nach 1918 in Preußen beziehungsweise in Polen zu Maßnahmen für mehr politische Autonomie.

Der Weg zur Volksabstimmung

Politischer Umbruch nach dem Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg (1914–1918) führte zu großen politischen Umwälzungen und einer territorialen Umgestaltung Europas. Der Zusammenbruch des russischen Zarenreiches und Österreich-Ungarns hatte die Gründung einer Reihe von neuen Staaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa zur Folge. Für die Region Schlesien war dabei die Wiedergründung Polens und die Entstehung der Tschechoslowakei bedeutsam.

Wenngleich das Deutsche Reich weiterbestand, sah es sich aufgrund der Niederlage im Krieg in verschiedenen Grenzregionen mit Forderungen der Siegermächte und ihrer Verbündeten nach Gebietsabtretungen konfrontiert. Im Osten war es ganz überwiegend die junge Polnische Republik, die bei den Friedensverhandlungen in Paris ihre Ansprüche auf bislang zu Deutschland gehörende Territorien zum großen Teil geltend machen konnte. So erhielt Polen ohne Volksabstimmung Großteile der Provinz Posen und zur Bildung des Polnischen Korridors der Provinz Westpreußen. Weitere Gebiete sollten Polen nach Volksabstimmungen am 11. Juli 1920 im Abstimmungsgebiet Marienwerder sowie ebenso im Abstimmungsgebiet Allenstein in der Provinz Ostpreußen zufallen, doch scheiterte dies an deren Ergebnissen.

Die den Friedensprozess maßgeblich als Rat der Vier bestimmenden Mächte, Frankreich, Großbritannien, die USA und Italien, verfolgten ebenfalls jeweils eigene politische Ziele. So versuchte der in Frankreich ab 1919 regierende mitte-rechte Bloc national eine Eindämmungspolitik durchzusetzen, die den Einfluss sowohl Deutschlands als auch Sowjetrusslands auf dem europäischen Kontinent politisch, militärisch und wirtschaftlich begrenzen sollte. Ein starkes und unabhängiges Polen war in dieser Politik ein zentraler Baustein. Die liberale Regierung von David Lloyd George in Großbritannien war vor allem daran interessiert, die durch den Krieg schwer angeschlagene weltwirtschaftliche Position wiederherzustellen. Das Verhältnis zu Frankreich war ambivalent, da Großbritannien einerseits auf eine gute Zusammenarbeit mit Frankreich zur Regelung der zahlreichen weltpolitischen Herausforderungen angewiesen war. Zugleich sollte der Einfluss Frankreichs auf dem europäischen Kontinent nicht zu stark werden.

Die US-amerikanische Regierung von Woodrow Wilson war vom Wunsch nach einer neuen weltpolitischen Ordnung angetrieben, in der Konflikte zwischen Staaten beispielsweise durch einen Völkerbund friedlich geregelt werden konnten. Dies drückte sich im sogenannten 14-Punkte-Programm aus. Wenngleich es bei den Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg nicht vollständig übernommen wurde, sorgte nicht zuletzt das international enorm gewachsene politische Gewicht der USA zwangsläufig dafür, dass die Vorstellungen der US-Regierung die Debatten um die neue Friedensordnung maßgeblich mitprägten. Die italienische Regierung wiederum nutzte ihre Position vor allem, um die ihr zugesicherten territorialen Zugeständnisse aus dem Londoner Vertrag durchzusetzen. Sie hatte insofern keine starken Haltung zum Streit um Schlesien.

Bei den Verhandlungen der Sieger zu den Pariser Vorortverträgen waren die Ideen des Nationalstaats und des Selbstbestimmungsrechts der Völker vielfach handlungsleitend. Beide gehen von der Idealvorstellung einer Einheit von Nation und Staatsgebiet aus. Vielvölkerstaaten, wie das Russische Zarenreich, Österreich-Ungarn, das Osmanische Reich und eben in seinen östlichen Reichsteilen auch das Deutsche Reich, wurden hingegen als problematisch und als Hindernis für das Selbstbestimmungsrecht der Völker betrachtet.[2] Darüber, wie dieses Selbstbestimmungsrecht zu verwirklichen sei, gab es jedoch verschiedene Ansichten. Als ein Mittel hierzu wurde die Durchführung von Plebisziten angesehen. Dessen ungeachtet, verfolgten die Siegermächte des Ersten Weltkriegs auch handfeste realpolitische Zielstellungen, die vielfach im Konflikt mit diesen Idealvorstellungen standen. Die Ereignisse rund um die Volksabstimmung in Oberschlesien sind eine direkte Folge dieses Widerspruch von Ideal- und Realpolitik.

Schlesien als Gegenstand der Friedensverhandlungen

Zu den nach 1918 umstrittenen Gebieten Deutschlands zählte auch der östliche Teil Schlesiens. So machte nach nationalstaatlicher Lesart die Mehrsprachigkeit und Diversität der Region ihre eindeutige Zuordnung zu Deutschland fraglich. Tatsächlich erhob die 1918 entstandene junge Polnische Republik bei den Friedensverhandlungen in Paris nachdrücklich Anspruch auf Gebiete, in denen jeweils ein bedeutsamer Teil der Bevölkerung polnischsprachig war. Insbesondere Frankreich hatte ein großes politisches Interesse an einem auch wirtschaftlich starken Polen, um die eigene Eindämmungspolitik gegenüber Deutschland und Sowjetrussland im östlichen Europa besser umsetzen zu können. Das bedeutende oberschlesische Industriegebiet war hierfür einer der Schlüsselfaktoren. Zugleich würde dessen Verlust Deutschland in noch größerem Maße von der Wirtschaft an Rhein und Ruhr abhängig machen, also einem Gebiet, das nah an Frankreich lag und auf das es durch die Rheinlandbesetzung bereits Zugriff hatte.

Die Pariser Friedenskonferenz von 1919 hatte ohne Konsultation Deutschlands eine enorme Menge an offenen geostrategischen Herausforderungen zu entscheiden, wobei der Oberschlesien-Frage zunächst keine besondere Aufmerksamkeit zukam. So gelang es im März 1919 der polnischen Delegation unter der Leitung von Roman Dmowski mit Unterstützung der französischen Regierung im Unterausschuss Kommission für Polnische Angelegenheiten, englisch Commission on Polish Affairs, französisch Commision des affaires polonaises einen Beschluss zu erwirken, der die Übertragung Oberschlesiens an Polen vorsah.[3]

Als dies mit dem Entwurf des Versailler Vertrags (Draft Treaty) am 7. Mai 1919 öffentlich wurde, kam es zu Protesten in Schlesien und Empörung in der deutschen Öffentlichkeit. Aber auch in links-liberalen Kreisen Großbritanniens wurde vor einer zu harten Behandlung Deutschlands gewarnt. Die deutsche Reichsregierung verfasste am 29. Mai 1919 ein ausführliches Memorandum, in welchem sie gegen die Entscheidung protestierte. Sie erklärte sich darin zwar zur Abtretung der Provinz Posen und Teilen Westpreußens an Polen bereit, in allen anderen Gebieten im Osten solle jedoch die Bevölkerung in Plebisziten über die Gebietszugehörigkeit entscheiden.[4] Weiterhin machte sie deutlich, dass Deutschland die auferlegten Reparationsverpflichtungen ohne das oberschlesische Industriegebiet kaum werde leisten können. Unter anderem dieses Argument bewog nun wiederum den britischen Premierminister Lloyd George, sich ebenfalls gegen eine direkte Abtretung Oberschlesiens an Polen auszusprechen. In mehreren Sitzungen des Rats der Vier setzte er im Juni 1919 im Grundsatz die deutsche Position durch, dass in Oberschlesien die Bevölkerung über die künftige territoriale Zugehörigkeit abstimmen sollte.[5] Ebenso wurde hinsichtlich Ostpreußen und der Region um Marienwerder entschieden.

Oberschlesien im Versailler Vertrag

Im nächsten Schritt trat eine eigene alliierte Kommission zusammen, die Bedingungen für die Abstimmung festlegen und einen entsprechenden Text für den Versailler Vertrag formulieren sollte. Der Konflikt zwischen Großbritannien und Frankreich setzte sich jedoch auch auf dieser Verhandlungsebene fort. Der britische (und auch deutsche) Wunsch, Oberschlesien als ein einziges Abstimmungsgebiet zu behandeln, wurde verworfen, es sollten vielmehr die Ergebnisse auf Gemeindeebene berücksichtigt werden. Allerdings wurde nicht festgelegt, wie mit widersprüchlichen Ergebnissen umzugehen sei. So kam es vor allem zu einem Formelkompromiss, der die wesentlichen Konflikte ungelöst ließ.

Aus den Verhandlungen ging der Artikel 88 des Versailler Vertrags hervor, zu dem auch eine sechs Paragraphen umfassenden Anlage gehörte.[6][7] Der Artikel legte in wörtlicher Beschreibung das Abstimmungsgebiet fest und bestimmte, dass dieses binnen zwei Wochen nach inkrafttreten des Vertrags von den Deutschen Behörden zu räumen (§ 1 der Anlage) und an einen vierköpfigen internationalen Ausschuss (§ 2) zu übergeben sei. Der Ausschuss übernehme die Regierungsgewalt, sei jedoch nicht befugt, neue Gesetze oder Steuern zu erlassen, wohl aber die Änderung bestehender Gesetze und Steuern zu verhindern. Er entscheide mit einfacher Stimmenmehrheit und habe aus der örtlichen Bevölkerung technische Berater für seine Amtsgeschäfte heranzuziehen (§ 3).

Die Aufgabe des Ausschusses sei es, das Plebiszit über die territoriale Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes zu organisieren. Dies habe nicht früher als sechs und nicht später als achtzehn Monate nach seinem Arbeitsantritt zu geschehen (§ 4). Weiterhin wurde festgelegt, dass alle Personen stimmberechtigt sei, die bis zum 1. Januar des Jahres des Plebiszits das 20. Lebensjahr vollendet haben, im Abstimmungsgebiet geboren seien oder seit einem vom Ausschuss noch festzulegenden Zeitpunkt dort ständig lebten oder vor diesem Zeitpunkt von den deutschen Behörden gegen ihren Willen ausgewiesen worden seien. Die Verurteilung wegen politischer Straftaten dürfe nicht zum Verlust des Stimmrechts führen. Die Ergebnisse der Abstimmung würden gemeindeweise erhoben.

Zuletzt wurde festgehalten, dass der Ausschuss nach Abschluss des Plebiszits den Siegermächten einen vollständigen Bericht der Abstimmungshandlung sowie einen Vorschlag zur Teilung des Gebiets übergebe (§ 5). Nach Festlegung der endgültigen Grenze hätten die deutschen und polnischen Behörden binnen Wochen die Kontrolle über die ihnen jeweiligen Gebiete wieder zu übernehmen und der Ausschuss beende seine Arbeit (§ 6). Alle Kosten für die Besatzungstruppen, die Arbeit der Kommission und die Durchführung des Plebiszits seien aus den Einnahmen des betroffenen Gebiets zu bestreiten.

Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrags

Der Versailler Vertrag, und damit alle Vereinbarungen zum Plebiszit in Oberschlesien, wurde am 28. Juni 1919 unterzeichnet. Tatsächlich in Kraft trat er jedoch erst nach der Ratifizierung durch die vertragsunterzeichnenden Staaten, am 10. Januar 1920. In diesen knapp sechs Monaten versuchten sowohl Deutschland als auch Polen mit verschiedenen Maßnahmen ihre Position in der Region Oberschlesien zu stärken.

Zunächst versuchten pro-polnische Kräfte noch vor dem Eintreffen der Alliierten Kommission durch Gewalt Fakten zu schaffen. Am 16. August 1919 unternahm die etwa 20.000 Mann starke Polska Organizacja Wojskowa ‚Polnische Militärorganisation Oberschlesiens‘ (POW), den später so sogenannten 1. Aufstand in Oberschlesien. Kurzzeitig besetzte sie Teile des Industriegebiets sowie die Kreise Pleß und Rybnik. Allerdings hatte sich die deutsche Regierung nach dem Großpolnischen Aufstand Ende 1918 in Posen auf vergleichbare Aktionen vorbereitet. Unter Leitung des mit Sondervollmachten ausgestatteten Reichs- und Staatskommissars Otto Hörsing (SPD), wurde der Aufstand mit großer Brutalität von regulären deutschen Truppen zusammen mit rechtsgerichteten Freikorps niedergeschlagenen.[8]

Viele Oberschlesier waren entsetzt über das Ausmaß an Gewalt, dass polnische und deutsche Nationalisten im Sommer 1919 über die Region brachten. Insbesondere die katholische Zentrumspartei, die in Schlesien stärkste Kraft war und sowohl über eine deutschsprachige als auch eine polnischsprachige Wählerbasis verfügte, setzte sich für die Wiederherstellung des Friedens ein. Ihr Ziel war zwar ein Verbleib Schlesiens im Deutschen Reich, sie wollte dafür aber Zugeständnisse erreichen.[9] So setzte sich ihr oberschlesischer Vorsitzender Carl Ulitzka in Verhandlungen mit der preußischen Regierung dafür ein, dass Schlesien nicht länger eine preußische Provinz bleiben sollte, sondern zu einem eigenständigen Land in der Weimarer Republik werde. Auf diese Weise, so die Hoffnung des Zentrums, könnte die Angst vieler polnischsprachiger Schlesier vor einer drohenden Germanisierung aufgefangen und ihre Stimme für einen Verbleib bei Deutschland gewonnen werden.

Der Freistaat Preußen griff im September 1919 diese Forderungen auf. Einerseits sagte er einen Volksentscheid über die Ausgliederung Schlesiens aus Preußen zu, der im September 1922 in den dann noch zu Deutschland gehörenden Teilen Schlesiens auch tatsächlich durchgeführt wurde. Als unmittelbare Maßnahme wurde die Provinz Schlesien, wie von Ulitzka vorgeschlagen, im November 1919 geteilt. Aus dem früheren Regierungsbezirk Oppeln, in dem ein Großteil der polnischsprachigen Schlesier lebte, entstand die neue Provinz Oberschlesien. Die beiden ganz überwiegend deutschsprachigen westlichen Regierungsbezirke Liegnitz und Breslau formten die neue Provinz Niederschlesien. Der Zentrumspolitiker Joseph Bitta, bislang Regierungspräsident im Kreis Oppeln, stieg zum neuen Oberpräsidenten der Provinz Oberschlesien auf.

Die Ereignisse während der Zeit der Volksabstimmung

Die Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien

Der im Versailler Vertrag genannte Ausschuss nahm am 11. Februar 1920 als Interalliierte Regierungs- und Plebiszitskommission für Oberschlesien seine Arbeit auf. Da die USA sich zwischenzeitlich vollständig aus der Regelung der europäischen Nachkriegs-Angelegenheiten zurückgezogen hatten, war die Kommission entgegen dem Vertragswortlaut nur mit drei anstatt vier Kommissaren besetzt. Frankreich entsandte den General Henri Le Rond, der bei den Friedensverhandlungen bereits die Kommission für polnische Angelegenheiten geleitet hatte. Der diplomatisch erfahrene, polyglotte und energische Le Rond bestimmte über weite Strecken das Handeln der Kommission. Le Rond neigte gemäß der Haltung seiner Regierung in aller Regel der polnischen Position zu. Großbritannien entsandte Colonel Harold Percival, der eher für die deutsche Position eintrat, jedoch nur wenig Erfahrung mit vergleichbarebn Aufgaben hatte und von seiner Regierung kaum Unterstützung erhielt. Der dritte Kommissar war General Alberto De Marinis, der so wie auch die italienische Regierung keine klare Haltung zur oberschlesischen Frage hatte. Durch seine eher ungeschickten Ausgleichsversuche verspielte er mit der Zeit das Vertrauen beider Seiten. Der Brite Harold Percival erlitt nach dem dritten Aufstand pro-polnischer Freischärler im Mai 1921 einen Nervenzusammenbruch und wurde von seiner Regierung durch den erfahrenen Verwaltungsfachmann Sir Harold Arthur Stuart ersetzt.[10]

Aufgabe und Aufbau

Die Kommission sollte für die Dauer der Vorbereitung und Durchführung des Plebiszits und dann bis zur endgültigen Entscheidung des Grenzverlaufs die faktische Regierungshoheit über das Abstimmungsgebiet ausüben. Zu Beginn hatte die Kommission nur 128 Mitarbeiter zur Verfügung und war damit deutlich unterbesetzt. Die Franzosen stellten davon 69 Mitarbeitende und übernahmen in der Regierung neben dem Vorsitz auch die zentral wichtigen Ressorts Inneres, Finanzen, Militär und Wirtschaft. Die Briten stellten 33 Mitarbeitende und übernahmen die Ressort Verkehr und Ernährung. Italie entsandte 26 Mitarbeitende und übernahm das Ressort Justiz. Auch wenn sich die Zahl der Mitarbeitenden im Verlauf der Kommissionstätigkeit verdoppelte, blieb die Ausstattung für die immensen Aufgaben dennoch zu knapp. Von den oberschlesischen Kreisen wurden elf von Kreiskontrolleuren aus Frankreich, und nur jeweils fünf durch welche aus Großbritannien und Italien beaufsichtigt.[11]

Laut dem Versailler Vertrag hatten die deutsche und die polnische Seite konstruktiv an der Umsetzung des Plebiszits mitzuwirken. In diesem Sinne ernannten beide Seiten sogenannte Abstimmungskommissare, die als Verbindungspersonen zur Alliierten Plebiszitkommission wirkten. Für Deutschland war dies Kurt Urbanek, der Bürgermeister von Roßberg, nachdem zuvor Carl Ulitzka von Le Rond abgelehnt worden war. Die polnische Seite benannte den Schlesier Wojciech Korfanty, der 1903 als erster Abgeordneter für die Polnische Nationaldemokratische Partei in den Deutschen Reichstag eingezogen war und der sich dort im Herbst 1918 in einer vielbeachteten Rede für einen Anschluss der polnischsprachigen Gebiete des Deutschen Reichs an das wiedergegründete Polen ausgesprochen hatte. Zugleich setzten Deutschland und Polen eigene Plebiszitkommissionen ein, mit denen sie ihre jeweiligen Bemühungen um einen Abstimmungssieg koordinierten.

Militärische und polizeiliche Mittel

Zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung konnte die Kommission zu Beginn auf ein Truppenkontingent von etwa 15.000 Mann zurückgreifen. Auch hier stellten die Franzosen mit 12.000 Mann unter dem Kommando von General Jules Gratier den Löwenanteil. Die restlichen Truppen wurden fast vollständig von Italien gestellt, während Großbritannien sich die meiste Zeit auf eher symbolische Kontingente beschränkte.[12] Erst gegen Jahresende 1920, und dann als deutliches Zeichen seines Missfallens angesichts der fortdauernden Verzögerung des Plebiszits durch die französische Seite, entsandte Großbritannien vier Bataillone in das Abstimmungsgebiet.

Neben den militärischen konnte die Interalliierte Kommission auch auf die Sicherheitspolizei („Sipo“) zurückgreifen. Diese mehrere tausend Mann starke Truppe war aus den früheren deutschen Grenzschutzeinheiten hervorgegangen und daher zunächst ganz überwiegend mit deutschem Personal ausgestattet. Eine der Vereinbarungen, die Carl Urbanek und Wojciech Korfanty zur Beilegung des Zweiten Oberschlesischen Aufstands mit der Zustimmung der Interalliierten Kommission trafen, war die Auflösung der Sicherheitspolizei. Stattdessen wurde eine oberschlesische Polizei ins Leben gerufenderen Personal zur Hälfte aus Polen bestand, wobei diese ganz überwiegend insgeheim auch Mitglieder der POW waren.[13]

Die Arbeit zur Vorbereitung des Plebiszits

Bereits nach wenigen Monaten war die Interalliierte Kommission durch die grundlegend verschiedenen Positionen der französischen und britischen Regierung in der Oberschlesienfrage, die von Le Rond und Percival jeweils nachdrücklich vertreten wurden, innerlich zerrütet. Zu den wesentlichen Streitfragen gehörte einerseits der Zeitpunkt des Plebiszits. Während die Briten eine zügige Abstimmung forderten, versuchte Le Rond den Termin so weit als möglich hinauszuzögern. Hintergrund hierfür war eine entsprechende Bitte der polnischen Regierung, die sich für eine spätere Abstimmung einen größeren Erfolg der eigenen Plebsizitkampagne und zugleich einen schwindenden Einfluss der von Deutschland beherrschten Verwaltungen ausrechnete.[14]

Einen weiteren Streitpunkt bildete der Umgang mit den sogenannten „Heimkehrern“ (in Polen ist für diese Gruppe der Begriff Emigranci ‚Emigranten‘ üblich). Gemeint ist die Gruppe der gebürtigen Oberschlesier, die jedoch vor der Abstimmung aus dem Gebiet weggezogen waren. Die polnische Delegation, maßgeblich angeregt von Wojciech Korfanty, hatte bei den Pariser Friedensverhandlungen selbst noch durchgesetzt, dass in den Abstimmungsgebieten (West- und Ostpreußens, Oberschlesien) alle dort geborenen Personen stimmberechtigt waren. Dahinter hatte die Erwartung gestanden, dass mehr polnisch- als deutschsprachige zu den Ausgewanderten gehörten, die entsprechend für Polen stimmen würden. Allerdings hatten die Plebiszite im Juli 1920 in West- und Ostpreußen gezeigt, dass ein Großteil dieser stimmberechtigten Auswanderer im restlichen Reichsgebiet lebte und für einen Verbleib bei Deutschland gestimmt hatte. Um dies für Oberschlesien zu verhüten, versuchte die polnische Seite über Le Rond ab November 1920 das Stimmrecht für gebürtige nicht mehr im Abstimmungsgebiet lebende Oberschlesier zurücknehmen zu lassen.[15] Dies wiederum wurden vom Briten Percival, der hier im Wesentlichen die deutsche Position vertrat, mit Verweis auf den Wortlaut des Versailler Vertrags kategorisch abgelehnt. Nachdem deutlich wurde, dass die polnische Seite das Stimmrecht für Heimkehrer/Emigranten nicht würde wieder abschaffen können, versuchte die französische Delegation, für diese Gruppe entweder einen gesonderten Abstimmungstag oder die Abstimmung außerhalb Schlesiens durchzusetzen, stieß aber auch in dieser Frage auf Widerstand.

Versuche der britischen Regierung, den äußerst dominanten Le Rond abberufen zu lassen, scheiterten. Gegen Jahresende 1920 verlor die britische Regierung schließlich die Geduld. Am 30. Dezember 1920 beschloss sie demonstrativ die Entsendung von vier Bataillonen in das Abstimmungsgebiet für die baldige Durchführung des Plebiszits. Auch auf der Botschafterkonferenz am 9. Februar 1921 machte sie deutlich, dass sie keine weitere Verzögerung akzeptieren werde. Weitere zwei Wochen später, beim Treffen des Rats der Vier, am 21. Februar 1921, wurde schließlich der Tag der Volksabstimmung förmlich auf den 20. März 1921 festgelegt.[16]

Bis zum 28. Februar 2021 wurde dann noch das Regelwerk für das Plebiszit verbindlich festgelegt. Auch hierüber hatte es bis zuletzt Streit gegeben. So hatte die deutsche Seite bereits gegen den am 30. Dezember 1920 veröffentlichten Entwurf Einspruch eingelegt. So waren nur diejenigen zugezogenen Personen im Abstimmungsgebiet stimmberechtigt, die vor dem 1. Januar 1904 dort gemeldet waren. Diese Frist erschien den Deutschen deutlich zu lang, sie hätten den Stichtag gerne auf den 1. Januar 1918 festgelegt, wie dies auch im Versailler Vertrag als Möglichkeit vorgesehen war. Nachdem sich die polnische Seite jedoch in der Heimkehrer/Emigranten-Frage nicht hatte durchsetzen können, mussten in diesem Punkt die Deutschen eine Niederlage hinnehmen.[17]

Die polnische Plebiszitkampagne

Das Hotel Lomnitz in Beuthen im Jahr 1920, zu dieser Zeit Sitz des Polnischen Plebiszitkommissariats.

Die polnische Republik engagierte sich in sehr hohem Maße in Oberschlesien, um beim Plebiszit ein Ergebnis in ihrem Sinne zu erringen. Teilweise baute sie hierfür auf bereits zuvor bestehende Organisationsstrukturen auf, wie dem Obersten Volksrat. Es wurden jedoch auch neue Einrichtungen ins Leben gerufen, die die Arbeit des im Februar 1920 eingerichteten Polnischen Plebiszitkommissariats in Oberschlesien vorbereiteten (so das ab Oktober 1919 tätige Generalny Sekretariat Plebiscytowy ‚Generalplebiszitsekretariat‘), oder aus Polen heraus koordinierend unterstützten, wie das am 29. Juni 1920 gegründete überparteiliche Centralny Komitet Plebyscitowy ‚Zentrales Plebiszitkomitee‘ und den daran beratend angeschlossenen Plebiszitrat der polnischen Regierung. Auch das Büro des Generalkonsuls der Republik Polen in Oppeln, arbeitete eng mit dem Plebiszitkommissariat zusammen. Eine gewisse Sonderrolle spielte der oberschlesische Ableger der Polnischen Militärorganisation (Polska Organizacja Wojskowa Górnego Śląska, POW GŚl), die dem Plebiszitkommissariat nicht unterstand und immer wieder im politischen Konflikt mit ihr stand.[18]

Das polnische Plebiszitkommissariat

Das polnische Plebiszitkommissariat, zu dessen Vorsitzenden Korfanty am 20. Februar 1920 berufen worden war, hatte seinen Sitz im Beuthener Hotel Lomnitz. Als Stellvertreter standen ihm mit Konstanty Wolny (Christliche Volksunion), Józef Rymer (Nationale Arbeiterpartei) und Józef Biniszkiewicz (Polnische Sozialistische Partei Oberschlesiens) prominente Vertreter der wichtigsten polnischen Parteien Oberschlesiens zur Seite. Das polnische Plebiszitkommissariat beschäftigte bei Aufnahme seiner Tätigkeit im April 1920 allein im Hauptquartier 226 Personen, Anfang 1921 waren es bereits 1.000 Mitarbeitende. Darüber hinaus waren im ganzen Abstimmungsgebiet nach polnischer Schätzung etwa 2.300 weitere Menschen ausschließlich sowie weitere 1.000 Personen zeitweise für es tätig.[19] Angesichts dieser Dimensionen mietete das Plebiszitkommissariat bald zusätzlich das Hotel „Schlesischer Hof“ in Beuthen an.[20] Das Plebiszitkommissariat versuchte mit seiner auf insgesamt 16 Abteilungen aufgeteilten Tätigkeit alle Bereiche des politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Lebens abzudecken. Unter der Leitung von Halina Stęślicka zielte eine Abteilung mit ihrer Kampagnenarbeit, in damals noch ungewöhnlicher Weise, ausschließlich auf Frauen und Frauenvereine. Fast alle Leitungspositionen wurden mit gebürtigen Oberschlesiern besetzt und auch die Mitarbeitenden wurden zu drei Vierteln aus der Region gewonnen.[21]

Finanzierung und Unterstützung

Die Arbeit des Kommissariats wurde von der polnischen Republik finanziell und materiell massiv unterstützt. So erhielt das Kommissariat für seine Tätigkeit über das das polnische Verteidigungsministerium monatlich fünf Millionen deutsche und vier Millionen polnische Mark[22], das teils auch in militärische Ausbildung investiert wurde.[23] Ergänzend kamen noch private Spenden hinzu. Weiterhin koordinierte das Zentrale Plebiszitkomittee die Entsendung von Aktivisten aus ganz Polen, wenngleich es letztlich ganz überwiegend Oberschlesier waren, die die Kampagnenarbeit vor Ort leisteten.

Zuletzt versuchte die Republik Polen durch gezieltes Lobbying in wirtschaftsnahen Kreisen Frankreichs und Italiens für ein polnisches Oberschlesien zu werben. Mit Frankreich wurde so auch tatsächlich ein Wirtschaftsabkommen rund um den Kohlebergbau erzielt, dass am 1. März 1921 unterzeichnet wurde und zur Gründung der französisch-polnischen Bergwerksgesellschaft Skarboferm führte.[24]

Die Aktivitäten des polnischen Plebiszitkommissariats

Vorrangig versuchte das Plebiszitkommissariat Propaganda zu produzieren und durch die Agitation in Vereinen und Betrieben möglichst viele Menschen von der Stimmabgabe für Polen zu überzeugen.

Daneben unternahm es auch politische Maßnahmen, um zusätzliche Unterstützung für einen Anschluss Oberschlesiens an Polen zu erzeugen. So trieb es maßgeblich die Gründung der autonomen Woiwodschaft Schlesien voran und arbeitete dessen Gründungsstatut mit aus.[25] Ihre wichtigste Arbeit im politischen Feld blieb jedoch die direkte Einflussnahme auf die Interalliierte Plebiszitkommission, um dort den polnischen Position so weit wie möglich Gehör zu verschaffen.[26]

Die Besonderheit des polnischen Plebiszitkommissariats war, dass es sich zuletzt auch um die Ausbildung künftiger Funktionsträger in einem polnischen Oberschlesien kümmerte. So wurde Personal ausgebildet, dass die preußischen Verwaltungsbeamten würde ersetzen und den Betrieb der regionalen Industrie, der Eisenbahn, der Post, der Schulen und des Gesundheitswesens möglichst bruchfrei würde fortführen können. Diese Maßnahmen waren auch bedeutsam, weil es das Selbstbewusstsein der polnischen Oberschlesier stärken sollte, dass sie tatsächlich in der Lage sein würden, ihre Angelegenheiten ohne Preußen selbst zu regeln.[27]

Paramilitärische Aktivitäten

Der Kampf für ein zu Polen gehörendes Oberschlesien wurde sowohl mit diplomatischen als auch mit militanten Mitteln geführt. Noch zu Beginn der Pariser Friedensverhandlungen 1919 gab es Überlegungen, den erfolgreichen Aufstand in Posen in Oberschlesien nachzuahmen und das Gebiet gewaltsam anzugliedern. Es war nicht zuletzt der nationaldemokratische Wojciech Korfanty, der auf die militanten Kräfte einwirkte, jegliche gewaltsame Aktionen zu unterlassen. Einerseits stabilisierte sich das Deutsche Reich im Jahr 1919 zusehends und würde einem vergleichbaren Aufstand diesmal vermutlich erfolgreich begegnen können. Zum anderen befürchtete Korfanty, dass die bis zum Sommer 1919 aus polnischer Sicht sehr aussichtsreich verlaufenden diplomatischen Verhandlungen in Paris gestört werden könnten. Die Situation war für ihn insofern schwer zu kontrollieren, weil ihm der oberschlesische Ableger der Polnischen Militärorganisation (POW GŚl) nicht unmittelbar unterstand. In der Gründungsphase der POW GŚl scheint vor allem der Posener Oberste Volksrat einflussreich gewesen zu sein, der von der Nationaldemokratie dominiert und der die Angliederung Oberschlesiens auf dem diplomatischen Weg bevorzugte. Gleichzeitig scheint der POW GŚl auch enge Kontakte nach Warschau zu Józef Piłsudski und seinen Anhängern, der ein politischer Gegner der Nationaldemokratie war, unterhalten zu haben.[28]

Die Angehörigen des POW GŚl waren ganz überwiegend Oberschlesier und der Aufbau konspirativer und paramilitärischer Strukturen hatte bereits in der Kaiserzeit mit Organisationen wie dem Turnverein Sokół oder der Straż Obywatelska dla Górnego Śląska Bürgergarde für Oberschlesien begonnen.[29] Im Mai 1919 verfügte der POW GŚl über etwa 14.000 Kämpfer, jedoch nur über etwa 3.800 Gewehre und weitere etwa 2300 Schusswaffen.[30] Mehrfach drohten die lokalen Kader des POW GŚl mit der Aufnahme des bewaffneten Kampfes in Oberschlesien, so im April und dann erneut im Juni 1919, wobei Korfanty jedes Mal energisch intervenierte. Im Juni erreichte der Widerruf jedoch nicht mehr alle Zellen des POW GŚl rechtzeitig, was zum später so bezeichneten Ersten Aufstand in Oberschlesien führte. Die Kämpfer der POW GŚl wurden von deutschen Truppen schnell besiegt, viele ihrer geheimen Strukturen in den folgenden Monaten zerschlagen und die Kämpfer über die Grenze ins polnische Exil gezwungen.

Bald nach dem Eintreffen der Interalliierten Kommission im Februar 1920 verkündete sie eine allgemeine Amnestie. Dies ermöglichte der POW GŚl sich in Oberschlesien wieder zu festigen. Im April 1920 war sie erneut bei knapp 8.000 Mitgliedern und etwa 20.000 Unterstützern angelangt. Bereits in den Monaten zuvor hatte sie angefangen ihre Strukturen umzubauen und zu professionalisieren. Das Zentralkommando wurde durch militärisch ausgebildetes Personal aus Polen übernommen, das Józef Piłsudski nahestand. Auch wenn die POW GŚl formell durch eine Abteilung des Polnischen Plebiszitkommissariats beaufsichtigt wurde, schwand Wojciech Korfantys Einfluss dadurch weiter.[31] Beim Ausbruch des Zweiten Aufstands übte er kaum noch direkten Einfluss auf POW GŚl aus. Die von ihm mit der Interalliierten Plebiszitkommission sowie dem deutschen Plebsizitkommissar Carl Urbanek getroffene Vereinbarung am 25. August 1920 zur Auflösung der POW GŚl hatte auch das Ziel, seine Kontrolle über die polnische Politik in Oberschlesien wieder herzustellen.[32]

Nach der offiziellen Auflösung im August 1920 wechselten einige Kämpfer der POW GŚl als Mitglieder in die neugegründete oberschlesische Polizei. Alle weiteren wurden in ihre Nachfolgestruktur, die Centrala Wychowania Fizycznego ‚Zentrale für Leibesübungen‘ überführt. Dabei erfuhr die Organisation eine weitere Professionalisierung und wurde noch näher an die offiziellen militärischen Strukturen der Republik Polen angebunden. Am 19. Dezember 1920 erfolgte eine weitere Umbenennung zu Dowództwo Obrony Plebiscytu ‚Plebiszit-Verteidigungskommando‘ (DOP). Zur Jahreswende 1920/21 zählte die DOP fast 16.000 ausgebildete Kämpfer und konnte auf ebenso viele Unterstützer bauen. Zum 31. Dezember 1920 wurde ihre Kämpfer durch das Ministerium für Militärische Angelegenheiten den Freiwilligen der regulären polnischen Armee gleichgestellt.[33]

Aus polnischer Sicht war das Plebiszit vom 20. März 1921 als Niederlage zu werten und auch die sich anschließenden Verhandlungen schienen nachteilig zu verlaufen. In dieser Situation setzte sich auf polnischer Seite die Überzeugung durch, die eigene Verhandlungsposition nur durch eine weitere militärische Aktion verbessern zu können. Diesmal teilte Korfanty diese Einschätzung grundsätzlich, wobei er sich für eine „militärische Demonstration“ wie im April 1920 aussprach, während das Kommando des DOP für eine umfassende militärische konfrontation wie beim Posener Aufstand eintrat. Das DOP verfügte zu diesem Zeitpunkt über schätzungsweise 40.000 Kämpfer und rechnete mit weiteren 20.000 Unterstützern. Um die Gefahr einer direkten militärischen Konfrontation zwischen Polen und Deutschland einzuhegen, wurde Korfanty am 26. April 1921 zum Oberbefehlshaber ernannt. Bei einer Besprechung im Hotel Lomnitz am 29. April wurde beschlossen, dass in der oberschlesischen Industrie am 2. Mai ein Generalstreik stattfinden und am 3. Mai morgens um 3 Uhr der Kampf beginnen solle.[34] Die folgenden blutigen Kämpfe dauerten mehrere Wochen und wurden erst durch ein Waffenstillstandsabkommen am 5. Juli 2021 beendet.

Die deutsche Plebiszitkampagne

Im Vergleich zu den straff organisierten, personell und finanziell gut ausgestatteten polnischen Aktivitäten im Abstimmungskampf waren die deutschen Bemühungen weit weniger stringent. Das lag einerseits an einer gewissen Neigung zur Überbürokratisierung, sodass auf deutscher Seite zu keinem Zeitpunkt eine Stelle tatsächlich die unbestrittene Leitung ausübte und vieles dadurch sehr unkoordiniert geriet. Zum anderen wurde der deutsche Abstimmungskampf durch einen grundlegenden politischen Richtungsstreit innerhalb der deutschen Regierungsinstitutionen gehemmt, den Guido Hitze wie folgt beschreibt: „Monarchismus, Zentralismus, Nationalismus und das starre Konzept einer aggressiven Germanisierung prallten auf die Vorstellungen von einem föderalen deutschen Staatsaufbau und darin einem über Verfassung, geschichtliche Tradition und soziale Bindungen integrierten, kulturell autonomen, demokratischen, sozial modernen und zugleich kirchlich-konfessionell geprägten sowie – und das war in den Augen der Gegner der gefährlichste Punkt – selbstverwalteten Oberschlesien.“[35]

Im Abstimmungskampf tätige Organisationen

Das Plebiszitkommissariat für Deutschland entstand im April 1920 mit Sitz im Kattowitzer Hotel „Goldener Stern“, mit Kurt Urbanek als deutschen Plebiszitkommissar. Bereits im Verlauf des Jahres 1919 war in Breslau der sogenannten „Schlesische Ausschuss“ gegründet worden. Die Initiative basierte auf einer Vereinbarung zwischen den fünf größten Parteien Schlesiens (SPD, Zentrum, DDP, DVP, DNVP) und den drei führenden Gewerkschaftsverbänden (Gewerkschaftsring, CGB, ADGB). Nach der Abberufung des protestantischen, national gesinnten Otto Hörsig (SPD), der die blutige Niederschlagung des ersten Schlesischen Aufstandes im Sommer 1919 geleitet hatte, übernahm der Bürgermeister von Rybnik, Hans Lukaschek, Ende 1919 die Leitung. Finanziert wurde der „Schlesische Ausschuss“ vom Deutschen Reich und durch Spenden, wobei die Reichszentrale für Heimatdienst für die Ausreichung der öffentlichen Mittel zuständig war.[36] Neben diesen beiden gemeinhin bekannten Einrichtungen unterhielt die preußische Regierung zudem die sogenannte „Organisation Spiecker“. Diese vom preußischen Innenministerium eigens eingerichtete Stelle – die förmliche Bezeichnung lautete „Oberschlesische Leitstelle des Staatskommissars für die Überwachung der öffentlichen Ordnung“ – unter der Leitung des leistungsfähigen Katholiken Dr. Carl Spiecker, versorgte die deutsche Seite fortwährend mit Informationen über die Situation in Oberschlesien, schleuste Informanten in die polnischen Plebiszitkampagne ein und unternahm verdeckte Sabotageaktionen gegen diese. Offiziell war ihre Aufgabe die Bekämpfung des Bolschewismus, was von der Interalliierten Kommission akzeptiert wurde und sie die Anwesenheit der Organisation Spiecker im Abstimmungsgebiet stillschweigend duldete.[37]

Obwohl bereits drei Einrichtungen (deutscher Plebiszitkommissar, „Schlesischer Ausschuss“ und „Organisation Spiecker“) ausschließlich in der Plebiszitkampagne engagiert waren, ernannte die Reichsregierung zudem noch Hermann von Hatzfeldt zum Reichsbevollmächtigten bei der Interalliierten Kommission, der über ein eigenes Büro verfügte und den direkten Austausch zur Reichsregierung sicherstellen sollte. Ab Mai 1921 übernahm Hans Graf Praschma diese Funktion. Zuletzt richtete auch die Preußische Regierung eine „Zentralstelle für Oberschlesien“ ein, der zudem ein eigener „Oberschlesischer Beirat“ angegliedert war.[38]

Neben diesen ganzen mehr oder minder staatlichen Stellen engagierten sich auch private Vereinigungen, in dem sie eigenständige Propaganda betrieben und Spenden sammelten. Hier sind einerseits die Vereinigten Verbände Heimattreuer Oberschlesier zu nennen, die eine dezidiert deutschnationale Position vertraten, und neben eigener Propaganda vor allem bei der Mobilisierung der verstreut im Reich lebenden Oberschlesier eine wichtige Rolle spielten. Die sozusagen entgegengesetzte Position vertrat der Bund der Oberschlesier. Er setzte sich lange für die Gründung eines unabhängigen schlesischen Freistaats ein, der weder zu Deutschland noch zu Polen gehören sollte. Mit dieser Position lag er sozusagen quer zu den beiden deutlich besser ausgestatteten staatlichen Plebiszitkampagnen und erfuhr von beiden Seiten bittere Anfeindungen. Erst kurz vor der Abstimmung gab der Bund seine neutrale Posotion auf und sprach sich für eine Stimmabgabe zugunsten Deutschlands aus.[39]

Interner Streit um die Ausrichtung

Die deutsche Plebiszitkampagne litt von Beginn an unter internen Streitereien. Zwar erhielt der "Schlesische Ausschuss", der nach einer Vereinbarung aller an der Kampagne beteiligten Organisationen am 20. April 1920 in Berlin die zentrale Steuerung übernehmen sollte, einen monatlichen Zuschuss von 5 Millionen Mark sowie einen sogenannten Reservefond von 10 Millionen Mark zugesichert.[40] Allerdings wurde seine Arbeit durch fortwährende Streitigkeiten mit der Reichsstelle für Heimatdienst stark behindert. Diese vertrat, wenngleich nicht offen, eine deutschnationale Position und störte sich an der vom „Schlesischen Ausschuss“ betriebenen, eher auf Verständigung und Ausgleich zwischen den polnischen und deutschen Oberschlesiern ausgerichteten Plebiszitkampagne. Diese Auseinandersetzung zog sich vom Frühjahr bis in den herbst 1920 hin.[41] Im Ergebnis gelang es der deutschen Seite zu keinem Zeitpunkt, eine abgestimmte und in sich schlüssige Plebiszitkampagne zu organisieren. Gleichwohl gab die Reichsregierung in den Jahren 1920–1922 weit über eine Milliarde Mark für den Abstimmungskampf aus. Hierzu kamen Spenden der Industrie in beträchtlicher Höhe und auch von Privatpersonen, sodass eine durchaus kapitalkräftige Propaganda betrieben werden konnte.[42]

Vorbereitung der Volksabstimmung

An der Wahlpropaganda beteiligten sich polnischerseits auch zugereiste katholische Geistliche. Pfarrer Josef Kubis schickte eine Bittschrift[43] an Euer Eminenz und an die Fürstbischöfliche Kurie in Breslau und bat um Hilfe wegen der Übergriffe der fremden Geistlichen.

Es kam zu mehreren polnischen Aufständen in Oberschlesien. Als Organisator der Aufstände gilt der schlesische Politiker Wojciech Korfanty, der nach dem Zusammenbruch des Kaiserreiches von der Warschauer Regierung zum polnischen Plebiszitkommissar ernannt wurde.

Wahlagitation

Bei der Volksabstimmung durfte abstimmen, wer in Oberschlesien geboren war oder vor dem 1. Januar 1904 seinen Wohnsitz dort begründet hatten. Durch diese Regelung durften neben den in Oberschlesien Ansässigen auch gebürtige Oberschlesier abstimmen, die in anderen Teilen des Landes oder im Ausland wohnhaft waren. Um möglichst vielen der Stimmberechtigten ihre Teilnahme zu ermöglichen, bemühten sich zahlreiche Vereine um die Organisation der Reise. Zu ihnen gehörte neben dem Verband heimattreuer Oberschlesier der Deutsche Schutzbund für die Grenz- und Auslandsdeutschen, der sich 1919 primär aus dem Grund gegründet hatte. Er warb für die Unterstützung der Abstimmung zugunsten der deutschen Seite, kümmerte sich um den Transport nach Oberschlesien und dessen Finanzierung sowie um die Verpflegung unterwegs und vor Ort. Mehr als 170.000 Stimmberechtigte reisten Mitte März so in rund 250 Sonderzügen nach Oberschlesien.[44]

Ein wichtiges Element im Abstimmungskampf war die Propaganda, deren bedeutendste Rolle die Presse spielte. 1919 wurden in Oberschlesien 66 deutsche und lediglich 12 polnische Zeitungen herausgegeben. Zudem befand sich die polnische Propaganda im Nachteil, da ein Gros der deutschen Bevölkerung der polnischen Sprache nicht mächtig war.[45]

Die Aktivitäten der polnischen Kommission richteten sich darauf, die durch den Versailler Vertrag Deutschland auferlegten Kriegsentschädigungen zu thematisieren, die durch höhere Steuern beglichen werden sollten. Den Wählern wurde ein Deutschlandbild vermittelt, das aufgrund der Reparationen in einer ausweglosen Sackgasse enden würde. Demgegenüber wurde das neuentstandene Polen propagiert, welches unbelastet die Perspektive einer gesellschaftlich heilen Welt tragen konnte. Ein weiteres Argument war die Ankündigung einer Bodenreform, die nach einem potentiellen polnischen Abstimmungssieg durch die Enteignung deutscher Großgrundbesitzer erfolgen sollte, was besonders für zahlreiche Bauern verlockend war. Man versprach ferner eine weitgehende Autonomie für Oberschlesien, die zudem ein eigenes Parlament vorsah.[45][46]

Während die polnische Seite hauptsächlich soziale Probleme herausstellte, lag die Intention der deutschen Propaganda auf der nationalen Komponente.[45] Die deutsche Presse betonte die verheerenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen. Es wurden bevorzugt negative Eigenschaften wie Arbeitsunfähigkeit oder Leichtsinnigkeit der Polen publiziert.[46] Auch gegen Korfanty persönlich wurde harsche Kritik gerichtet, teils durch Falschmeldungen – die ihm das Vertrauen entziehen sollten –; so wurde er beispielsweise des Diebstahls bezichtigt.[47]

Nebst der Presse engagierten sich viele deutsche Schriftsteller im Abstimmungskampf. Gerhart Hauptmann veröffentlichte mitunter zwei Appelle: An die Deutschen im Grenzland sowie Für ein deutsches Oberschlesien.

Zahlreiche Publikationen vermochten allerdings oftmals nicht zu überzeugen, da sie in hochdeutscher Sprache, teils stilistisch anspruchsvoll gestaltet wurden und somit bisweilen von der Bevölkerung nicht gänzlich verstanden oder mit Skepsis aufgenommen wurden. Zudem hinterließen die sozialen Aspekte, welche vorwiegend von der polnischen Propaganda hervorgehoben wurden, einen nachhaltigeren Eindruck als die nationalen Belange der Deutschen.[48]

Ergebnisse

Karte der Volksabstimmung in Oberschlesien
Schlesisches Abstimmungsgebiet, Plebiszit vom 20. März 1921
Kreis Fläche in km² Bevöl­kerung 1910 polnisch­sprachige Ew. deutsch­sprachige Ew. anders­sprachige Ew. zwei­sprachige Ew. (deutsch und andere Sprache) Bevöl­kerung am 8.10.1919 Stimmbe­rechtigte Ew. abge­gebene Stimmen Stimmen für Polen Stimmen für Deutsch­land
Abstimmungsgebiet 10.885,8 1.937.046 2.073.663 1.220.979 1.186.758 479.365 (40,4 %) 707.393 (59,6 %)
Abstimmungsgebiet ohne Kreis Namslau[49] 10.796,8 1.931.240 1.153.777 664.887 25.118 87.458 2.068.004 1.215.373 1.181.277 479.232 (40,6 %) 702.045 (59,4 %)
Beuthen (Stadt)[50] 22,5 67.718 22.401 41.071 742 3.504 71.187 42.990 39.991 10.101 29.890
Beuthen[50] 98,9 195.844 123.016 59.308 1.825 11.695 213.790 109.749 106.698 63.021 43.677
Cosel[51] 675,6 75.673 56.794 16.433 143 2.303 79.973 51.364 50.100 12.449 37.651
Gleiwitz[52] 27,9 66.981 9.843 49.543 134 7.461 69.028 41.949 40.587 8.558 32.029
Groß Strehlitz[53] 895,5 73.383 58.102 12.616 882 1.783 76.502 46.528 45.461 23.046 22.415
Hindenburg[54] 119,6 159.810 81.567 63.875 395 13.973 167.632 90.793 88.480 43.261 45.219
Kattowitz (Stadt)[55] 4,7 43.173 5.766 36.891 151 365 45.422 28.531 26.674 3.900 22.774
Kattowitz[55] 181,7 216.807 140.592 65.763 3.022 7.430 227.657 122.342 119.011 66.119 52.892
Königshütte[56] 6,2 72.641 24.687 39.276 312 8.366 74.811 44.052 42.628 10.764 31.864
Kreuzburg[57] 553,1 51.906 24.487 24.363 54 3.002 52.558 40.602 39.627 1.652 37.975
Leobschütz[58] 690,7 82.635 5.178 69.901 6.356 1.200 78.247 66.697 65.387 259 65.128
Lublinitz[59] 1.010,4 50.388 39.969 7.384 150 2.885 55.380 29.991 29.132 13.679 15.453
Namslau[60] 89,0 5.806 5.659 5.606 5.481 133 5.348
Neustadt[61] 526,6 49.864 37.482 10.706 60 1.616 51.287 36.941 36.093 4.268 31.825
Oppeln (Stadt)[62] 17,8 33.907 5.371 27.128 23 1.385 35.483 22.930 21.914 1.098 20.816
Oppeln[62] 1.407,5 117.906 89.323 23.740 1.888 2.955 123.165 82.715 80.896 24.726 56.170
Pleß[63] 1.065,0 122.897 105.744 16.464 242 447 141.828 73.923 72.053 53.378 18.675
Ratibor (Stadt)[64] 21,9 38.424 11.525 22.914 301 3.684 36.994 25.336 24.518 2.227 22.291
Ratibor[64] 511,8 69.214 53.899 6.676 7.662 977 78.238 45.900 44.867 18.518 26.349
Rosenberg[65] 898,7 52.341 42.234 8.586 7 1.514 54.962 35.976 35.007 11.150 23.857
Rybnik[66] 853,0 131.630 102.430 24.872 692 3.636 160.836 82.350 80.266 52.347 27.919
Tarnowitz[67] 327,7 77.583 51.858 20.969 14 4.742 86.563 45.561 44.591 27.513 17.078
Tost-Gleiwitz[52] 880,0 80.515 61.509 16.408 63 2.535 86.461 48.153 47.296 27.198 20.098
Kreis Fläche in km² Bevöl­kerung 1910 polnisch­sprachige Ew. deutsch­sprachige Ew. anders­sprachige Ew. zwei­sprachige Ew. (deutsch und andere Sprache) Bevöl­kerung am 8.10.1919 Stimmbe­rechtigte Ew. abge­gebene Stimmen Stimmen für Polen Stimmen für Deutsch­land

Bei der Abstimmung am 20. März 1921 wurden 59,6 % der Stimmen für Deutschland und 40,4 % für Polen abgegeben.[49] Die Wahlbeteiligung betrug 98 %. In 664 Gemeinden votierte die Mehrheit für Deutschland, in 597 für Polen.[68]

Die Tabelle stützt sich auf die Aufarbeitung des Herder-Institutes[69] mit polnischen Ortsnamen. Diese wiederum wurde nach der damaligen Veröffentlichung der polnischen Statistikbehörde erstellt.[70] In deren Vorbemerkung wird betont, dass die Zahlen mit der deutschen Veröffentlichung identisch sind.[71] Aus der damaligen deutschen Veröffentlichung der Plankammer des Preußischen Statistischen Landesamtes wurden nur die Gesamtzahlen ins Internet gestellt.[72]

Teilung

Der Versailler Vertrag sah die Möglichkeit einer Aufteilung des Gebietes vor.[73] Nachdem die Interalliierte Kommission mit einem Teilungsvorschlag nach der Percival-de-Marinis-Linie bei den Beratungen im Botschafterrat in Paris nur wenig Aussicht auf Akzeptanz hatte, da sie nicht den Interessen Frankreichs entsprach, wurde die Entscheidung auf französische Initiative an die Pariser Botschafterkonferenz übertragen.[74][75]

Sodann beschloss am 20. Oktober 1921 die Botschafterkonferenz in Paris mit der Sforza-Linie[76] eine inneroberschlesische Grenzlinie, die zwar entfernt von den ursprünglichen Vorstellungen Korfantys und Frankreichs blieb, jedoch einen Erfolg der französischen Teilungspolitik darstellte. Schlussendlich behielt das Deutsche Reich ein Gebiet mit einer Fläche von 7794 Quadratkilometern (71 Prozent des Abstimmungsgebiets) und einer Bevölkerung von 1.116.500 Personen (54 Prozent). Polen wurde der Rest mit einer Fläche von 3214 Quadratkilometern und 996.500 Einwohnern zugesprochen. Obwohl es damit einen kleineren und weniger bevölkerungsreichen Teil Oberschlesiens erhielt, fiel die Grenzziehung in wirtschaftlicher Hinsicht günstiger für Polen aus, das mehr als zwei Drittel aller Gruben und Industrieanlagen, insbesondere die Region Kattowitz (Katowice), sowie rund drei Viertel der Rohstoffvorkommen zugesprochen bekam. In diesem Gebiet hatten 55,8 % der Wähler für Polen optiert, die deutsche Bevölkerung wurde in der polnischen Volkszählung von 1921 mit 292.980 beziffert.

In Deutschland führte die Teilung am 25. Oktober 1921 zum Rücktritt der Regierung von Joseph Wirth.

Literatur

  • Grzegorz Bębnik: Polnische konspirative und paramilitärische Strukturen während des Abstimmungskampfes. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 324–345.
  • Benjamin Conrad: Deutschland und die Volksabstimmung in Oberschlesien 1919–1921. Der Weg zum Volksentscheid, Emigrantenfrage, Wahlergebnisse. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 169–185.
  • Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 99–110.
  • Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 151–169.
  • Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits in Oberschlesien im Jahr 1921. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 391–404.
  • Guido Hitze: Die deutschen Strukturen im Rahmen des oberschlesischen Abstimmungskampfes. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 302–323.
  • Matthias Lempart: Das deutsche militärische und konspirative Engagement im Oberschlesienkonflikt 1918–1921 (vom Kriegsende bis Juli 1921). In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 346–363.
  • Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 83–97.
  • Miroslav Węcki: Das polnische Plebiszitkommissariat als Werkzeug im Abstimmungskampf. In: David Skrabania, Sebastian Rosenbaum (Hrsg.): Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921. Nationale Selbstbestimmung oder geopolitisches Machtspiel? (= Neue Studien zur Geschichte Polens und Osteuropas. Band 7). Paderborn 2023, DNB 1269613405, S. 285–301.

Quellen:

  • Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen. Mit Inhaltsübersicht und Sachverzeichnis nebst einer Übersichtskarte über die heutigen politischen Grenzen Deutschlands. Hobbing, Berlin 1925, DNB 573913587 (uni-koeln.de).
  • Regulamin plebiscytu na Górnym Śląsku. Vorschriften für die Abstimmung in Oberschlesien. Opole 1921, DNB 368597512 (polnisch, deutsch, 15 S., polona.pl).
Commons: Volksabstimmung in Oberschlesien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Siehe Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918, S. 86.
  2. Siehe Jörn Leonhard: Selbstbestimmung als Ideal und Praxis nach 1918, S. 83–85 sowie 93–97.
  3. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 99–101.
  4. Siehe Benjamin Conrad: Deutschland und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 169–170.
  5. Siehe Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits, S. 392–393.
  6. Siehe Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatut sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen, S. 62–66.
  7. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 153–154.
  8. Siehe Benjamin Conrad: Deutschland und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 171.
  9. Siehe Benjamin Conrad: Deutschland und die Volksabstimmung in Obberschlesien, S. 172.
  10. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 104.
  11. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 103.
  12. Siehe Karsten Eichner: Die Zeche(n) zahlen. Großbritanniens und Frankreichs Engagement in Oberschlesien, S. 103–104.
  13. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 335.
  14. Siehe Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits, S. 394.
  15. Siehe Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits, S. 394–395.
  16. Siehe Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits, S. 396–397.
  17. Siehe Jakub Grudniewski: Organisatorische Normen für die Durchführung des Plebiszits, S. 397.
  18. Siehe Miroslaw Węcki: Das polnische Plebiszitkommissariat im Abstimmungskampf, S. 290–294.
  19. Siehe Miroslaw Węcki: Das polnische Plebiszitkommissariat im Abstimmungskampf, S. 294.
  20. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 308.
  21. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 161–162.
  22. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 315; Fußnote 38.
  23. Richard Pawelicki: Oberschlesien. Das Land und seine Menschen. Bonn, 1989.
  24. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 155–156.
  25. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 157–158.
  26. Siehe Maciej Fic: Die Republik Polen und die Volksabstimmung in Oberschlesien, S. 156–157.
  27. Siehe Miroslaw Węcki: Das polnische Plebiszitkommissariat im Abstimmungskampf, S. 299–300.
  28. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 325–328.
  29. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 326–327.
  30. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 330.
  31. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 332–335.
  32. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 335.
  33. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 336–338.
  34. Siehe Grzegorz Bębnik: Polnische Strukturen im Abstimmungskampf, S. 342–343.
  35. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 323.
  36. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 308–310.
  37. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 311–312.
  38. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 312.
  39. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 320–321.
  40. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 313.
  41. Siehe Guido Hitze: Deutsche Strukturen im Oberschlesischen Abstimmungskampf, S. 315–319.
  42. Otto Ulitz: Oberschlesien. Aus seiner Geschichte. Bonn 1971.
  43. Bittschrift des Pfarrers Josef Kubis um Hilfe gegen die Agitatoren (Memento vom 26. Februar 2010 im Internet Archive)
  44. Passierschein für die Volksabstimmung. In: Haus Schlesien. 15. März 2021, abgerufen am 10. Januar 2024 (deutsch).
  45. a b c Norbert Conrads: Deutsche Geschichte im Osten Europas. Schlesien. Berlin, 1994.
  46. a b Michael Opitz: Schlesien bleibt unser. Deutschlands Kampf um Oberschlesien 1919–1921. Kiel, 1985.
  47. Karl Hoefer: Oberschlesien in der Aufstandszeit 1918–1921. Erinnerungen und Dokumente. Berlin 1938.
  48. Via Silesia: Beiträge der gdpv zur deutsch – polnischen Verständigung. Band III: 2. Oberschlesien zwischen den Weltkriegen – Zum 75-jährigen Gedenken an die Volksabstimmung 1921. Münster 1996.
  49. a b dieser Internetseite von Falter u. a. 1986, S. 118.
  50. a b Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Beuthen
  51. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Cosel
  52. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Gleiwitz und Tost
  53. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Groß Strehlitz
  54. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Hindenburg
  55. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Kattowitz
  56. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Königshütte
  57. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Kreuzburg
  58. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Leobschütz
  59. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Lublinitz
  60. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Namslau
  61. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Neustadt
  62. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Oppeln
  63. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Pleß
  64. a b Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Ratibor
  65. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Rosenberg
  66. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Rybnik
  67. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921: Tarnowitz
  68. Landsmannschaft der Oberschlesier e. V. Die Volksabstimmung in Oberschlesien 1921 - Ergebnisse nach Stimmkreisen und Gemeinden; Die Stimmkreise umfassen entweder einen Landkreis oder einen Stadtkreis und den ihn umfassenden Landkreis. Insofern weichen sie von der obigen Tabelle ab. (Memento vom 9. März 2008 im Internet Archive)
  69. Die Ergebnisse der durch den Versailler Vertrag festgesetzten Volksabstimmungen in West- und Ostpreußen und in Schlesien. In: Herder-Institut (Hrsg.): Dokumente und Materialien zur ostmitteleuropäischen Geschichte. Themenmodul „Zweite Polnische Republik“. bearb. von Heidi Hein-Kircher. Stand: 26. Juni 2013, abgerufen am 25. April 2014.
  70. Rocznik statystyki Rzczypospolitej Polskiej / Annuaire statistique de la République Polonaise 1 (1920/22), Teil 2, Warszawa 1923, S. 358, herder-institut.de (PDF)
  71. In der Vorbemerkung, ebd., S. 357, wird darauf hingewiesen, dass die Daten mit denen in der Statistik „Die von Preussen abgetretenen Gebiete“ (Berlin 1922) identisch sind. Unter der Gesamtzahl der für die Volksabstimmung in Schlesien eingetragenen Personen waren 988.560 im Abstimmungsgebiet geboren und dort wohnhaft, 191.308 im Abstimmungsgebiet geboren, aber dort nicht mehr wohnhaft und 41.105, die dort nicht geboren, aber seit dem 1. Januar 1904 dort wohnhaft waren. Diese Abstimmung fand nach Artikel 88 des Versailler Vertrags statt, die in Allenstein und Marienwerder nach den Artikeln 94–98.
  72. wahlen-in-deutschland.de
  73. § 5. Nach Beendigung der Abstimmung teilt der Ausschuß den alliierten und assoziierten Hauptmächten die Anzahl der in jeder Gemeinde angegebenen Stimmen mit und reicht gleichzeitig einen eingehenden Bericht über die Wahlhandlung sowie einen Vorschlag über die Linie ein, die in Oberschlesien unter Berücksichtigung sowohl der Willenskundgebung der Einwohner als auch der geographischen und wirtschaftlichen Lage der Ortschaften als Grenze Deutschlands angenommen werden soll. Anlage VIII zum Versailler Vertrag, § 88 betreffend
  74. Andreas Kieswetter: Italien und Oberschlesien 1919–1922. Dokumente zur italienischen Politik. Verlag Königshausen und Neumann, Würzburg 2001, S. 41–90.
  75. Hans Roos: Geschichte der polnischen Nation 1918–1978. Kohlhammer, Stuttgart 1979, ISBN 3-17-004932-1.
  76. Dieter Lamping: Über Grenzen, 2001, S. 58.