„Bürgerversicherung“ – Versionsunterschied

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Dass die Bürgerversicherung im Einklang mit dem [[Grundgesetz]] steht, belegt ein Gutachten der [[Arbeiterwohlfahrt]] (AWO): Die Kritik, die Bürgerversicherung könne für keine gerechte Verteilung der Lasten sorgen, weisen die Studienautoren Greß und Bieback zurück. Auch das Finanzierungsproblem der Kassen könne nachhaltig gelöst werden.<ref>[http://www.awo.org/fileadmin/user_upload/documents_Awo/aktuelles_und_presse/Presse_Downloads/AWO-Gutachten_Umsetzung_Buergerversicherung.pdf Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. PDF], zuletzt abgerufen am 6. September 2013.</ref>
Dass die Bürgerversicherung im Einklang mit dem [[Grundgesetz]] steht, belegt ein Gutachten der [[Arbeiterwohlfahrt]] (AWO): Die Kritik, die Bürgerversicherung könne für keine gerechte Verteilung der Lasten sorgen, weisen die Studienautoren Greß und Bieback zurück. Auch das Finanzierungsproblem der Kassen könne nachhaltig gelöst werden.<ref>[http://www.awo.org/fileadmin/user_upload/documents_Awo/aktuelles_und_presse/Presse_Downloads/AWO-Gutachten_Umsetzung_Buergerversicherung.pdf Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. PDF], zuletzt abgerufen am 6. September 2013.</ref>

Die Erstklausel eines Arbeiter ist sein Arbeitstitel. Ein Koch kocht, abstraktriv für die meisten denkbar das er/sie auch Salate zubereitet bzw. allgemein Essen zubereitet.
Eine Versicherung versichert. Wenn aus der Erstklausel die Folgebedingungen gebrochen werden, ist der Gesamtvertrag Nichtig und damit auch die Aussage "im Einklang mit dem [[Grundgesetz]] steht"!


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 17. Dezember 2017, 19:58 Uhr

Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet in Deutschland ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können. Die Bürgerversicherung bedeutet die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.

Grundlage

Befürworter der Bürgerversicherung versprechen sich höhere Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung, um ein höheres Leistungsniveau der Grundversorgung zu ermöglichen, des Weiteren mehr soziale Gerechtigkeit sowohl in der solidarischen Beitragsfinanzierung als auch der Qualität und Nutzung der Versicherungsleistungen, außerdem eine höhere Effizienz und damit Kostenersparnis, welche der Leistungsfinanzierung oder dem Leistungsniveau zugute käme, und darüber hinaus den Abbau von Verzerrungen im Wettbewerb von Ärzten gesetzlicher Kassen mit Privatkassenärzten.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke favorisieren die Umgestaltung der bestehenden Krankenversicherung in eine Bürgerversicherung, während CDU und FDP dies ablehnen.[1] Ebenso befürwortet ver.di[2] eine Bürgerversicherung und eine Reform-Kommission des DGB sieht in dem Gegenvorschlag der Gesundheitsprämie (auch „Kopfpauschale“ genannt) von CDU und FDP „keine Lösung“.[3]

In einer Emnid-Umfrage in Deutschland im Jahr 2003 waren 78 % der Befragten für die Einführung der Bürgerversicherung, 20 % bezeichneten eine Einführung als falsch (Zufallsauswahl von 504 Bundesbürgern).[4] Nach einer Umfrage im Auftrag der IG Metall im Jahr 2016 unterstützten zwei Drittel der Deutschen eine Bürgerversicherung.[5]

Einige Modelle der Bürgerversicherung wollen das Prinzip auch auf die gesetzliche Rentenversicherung anwenden. Zudem sollen die berufsständischen Versorgungswerke abgeschafft werden.

Konzepte der Bürgerversicherung

Bei der Bürgerversicherung lassen sich zwei verschiedene Konzepte unterscheiden:

Bürgerversicherung
Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse und sonstige Einnahmen) gegebenenfalls bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein.

Es ist umstritten, ob die Deckelung der Beiträge für besonders gut Verdienende (Beitragsbemessungsgrenze) verfassungskonform und damit zwingend ist, da bei einer Pflichtversicherung der Beitrag immer in einem einigermaßen verträglichen Verhältnis zur Leistung stehen müsse. Durch das Konzept soll die Einnahmesituation der gesetzlichen Krankenkassen so weit verbessert werden, dass Leistungskürzungen vermieden werden können. Wenn der Begriff Bürgerversicherung in der Berichterstattung der Medien oder im politischen Diskurs gebraucht wird, ist fast immer diese Form gemeint.

Gesundheitsprämie, Kopfpauschale
Der Begriff Bürgerversicherung wurde auf das Konzept der „Gesundheitsprämie“ ausgedehnt. Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag (Kopfprämie, Bürgerprämie) in die Versicherung ein.

Bei Geringverdienern würde dieser aus Steuermitteln subventioniert werden. Die Beiträge für Kinder sollen ebenfalls aus Steuermitteln aufgebracht werden. Dabei sieht das Konzept der Union vor, dass nur die derzeit gesetzlich Versicherten einbezogen sind. Selbständige, Beamte und Besserverdienende sollen davon nicht direkt betroffen werden und finanzieren den Solidarausgleich (kostenlose Mitversicherung der Kinder, Unterstützung für Einkommensschwache) über die Einkommensteuer (die keine Beitragsbemessungsgrenze kennt) mit.

Bürgerversicherung (mit Beitragsbemessungsgrenze) und Gesundheitsprämie sind keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert.

International

Eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP) kam im Rahmen eines internationalen Vergleichs einheitlich organisierter Gesundheitssysteme zu dem Ergebnis, dass in allen Systemen rationalisiert wird: Während steuerfinanzierte Gesundheitsdienste ihre Leistungen vor allem über Wartezeiten und Begrenzung der Wahlfreiheit des Patienten einschränkten, würden beitragsfinanzierte Krankenversicherungssysteme häufiger Zuzahlungen verlangen. In den letzten Jahren entwickelt sich aber dieses System zum Oligopol und zeigt teils deutliche Beitragssteigerungen. Investitionen gingen zurück, Löhne des Gesundheitspersonals wurden gekürzt oder eingefroren, Zuzahlungen erhöht und Wartezeiten stiegen weiter an. Leistungsausschlüsse kämen in allen Systemen vor, die zu Ausweichshandlungen der Versicherten führen würden, sich die Leistung privat zu besorgen. Das Duale System in Deutschland würde zu weniger Versorgungsunterschieden führen und hätte gut abgeschnitten.[6]

Kritik

Auf dem 116. Deutschen Ärztetag am 28. Mai 2013 hielt der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery die Bürgerversicherung für eine „Mogelpackung“ und einen „Turbolader für Zwei-Klassen-Medizin“, da wer es sich leisten könne, sich zusätzlich privat versichern würde.[7]

Der Verband der Privaten Krankenversicherung wendete sich als Hauptbetroffene gegen die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Erfahrung in den Niederlanden oder Großbritannien zeige, dass „in solchen Einheitssystemen“ nur Menschen Zugang zu „Spitzenmedizin“ hätten, „die es sich leisten können“. Der Verband sieht eine „drohende Absenkung von Gesundheitsleistungen“ und eine Benachteiligung der Mittelschicht. „Die Leistungsstärke des deutschen Gesundheitswesens“ beruhe auf dem „Zwei-Säulen-Modell aus Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung“.[8]

In einem Arbeitspapier der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vom Juni 2013 schließt sich der Autor Robert Paquet den Formulierungen seitens der PKV nicht an, ist aber skeptisch. Mit den von der Bürgerversicherung ausgehenden Problemen eines Strukturwandels der medizinischen Angebote, aber auch der privaten Zusatzversicherungen sowie mit möglichen Eindämmungsstrategien für solche Entwicklungen hätten sich die BV-Konzepte von SPD, Grünen und Linken nicht auseinandergesetzt. Zudem würden bis zu 100.000 Arbeitsplätze bei den privaten Krankenversicherungen wegfallen, die nur teilweise in gesetzlichen Krankenversicherungen neu entstehen würden.[9]

Der Prognose des Verbands der privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) vom Mai 2013 nach, hätte jeder niedergelassene Arzt im Durchschnitt jährlich rund 43.000 Euro Umsatzeinbußen zu erwarten.[10]

Dass eine Bürgerversicherung aufgrund der damit einhergehenden Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zudem die Arbeitgeber erheblich belasten würde, will die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit einem eigenen Bürgerversicherungsrechner nachweisen.[11] 2013 würden nur 13 Prozent der privat Krankenversicherten als Arbeitnehmer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdienen.

Dass die Bürgerversicherung im Einklang mit dem Grundgesetz steht, belegt ein Gutachten der Arbeiterwohlfahrt (AWO): Die Kritik, die Bürgerversicherung könne für keine gerechte Verteilung der Lasten sorgen, weisen die Studienautoren Greß und Bieback zurück. Auch das Finanzierungsproblem der Kassen könne nachhaltig gelöst werden.[12]

Die Erstklausel eines Arbeiter ist sein Arbeitstitel. Ein Koch kocht, abstraktriv für die meisten denkbar das er/sie auch Salate zubereitet bzw. allgemein Essen zubereitet. Eine Versicherung versichert. Wenn aus der Erstklausel die Folgebedingungen gebrochen werden, ist der Gesamtvertrag Nichtig und damit auch die Aussage "im Einklang mit dem Grundgesetz steht"!

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. tagesschau.de: Was die Parteien im Gesundheitssystem planen. In: tagesschau.de. 13. September 2017, abgerufen am 29. November 2017.
  2. Eine Bürgerversicherung für alle. In: verdi.de. 1. Januar 2011, abgerufen am 29. November 2017.
  3. [1] (PDF-Datei), abgerufen am 29. November 2017
  4. SPD und Grüne wollen Bürgerversicherung. In: Handelsblatt, 25.07.2003. Abgerufen am 17. August 2016.
  5. Ärzte Zeitung: IG Metall-Umfrage: Zwei Drittel für Bürgerversicherung. Abgerufen am 22. Juni 2017.
  6. http://www.wip-pkv.de/veroeffentlichungen/studien-details/studien-ansicht/detail/studien-uid/138.html
  7. Ärztepräsident wirft Krankenkassen Verleumdung vor. In: Süddeutsche Zeitung, 28.05.2013. Abgerufen am 17. August 2016.
  8. Vorsicht Bürgerversicherung! In: PKV Verband der Privaten Krankenversicherung. Abgerufen am 17. August 2016.
  9. Robert Paquet: Auswirkungen der Bürgerversicherung auf die Beschäftigung in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Arbeitspapier 284, Best.-Nr. 11284, Hrsg. Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf, 2013. Abgerufen am 17. August 2016.
  10. Prognose des PVS-Verbands (PDF; 725 kB)
  11. Bürgerversicherungsrechner, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
  12. Zur Umsetzbarkeit einer Bürgerversicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. PDF, zuletzt abgerufen am 6. September 2013.