Diskussion:Elektrorad/Archiv

Flyer

Geringe Zyklenzahl der E-Bike Akkus und Oekobilanz.

Allgemein finde ich den Artikel schoen gestaltet. Aus eigener Erfahrung habe ich meine Zweifel am folgenden Kommentar zur Zyklenzahl der E-Bike Akkus:

"Damit sind Fahrten zur Arbeit, die in die Nähe der maximalen Reichweite gehen, mit einem beinahe jährlichen Akkuwechsel verbunden - mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Ökobilanz."

Ich fahre seit Jahren mit dem selben Akku meines Flyers F4 taeglich zur Arbeit, total ca 45 min. Auch lange grosse Steigungen meistert er noch gut.

//// Neu:Dies wird hier bestritten.Nachweis bitte durch unabhängige Personen, Techniker, Ingenieure erbringen! Warum ist die Fa. Flyer nicht i.d.Lage, solche Nachweise zu bringen?
Erstens: darf ich dich bitten die gängigen Regeln zu beachten, wenn du an Diskussionen telinehmen willst? Wenn du einen Komentar in dieser Diskussion zusätzlich kommentieren willst, dann tu dies bitte mit Einzug. Formatierungsregeln und -Hinweise Hilfe:Textgestaltung
Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Deine Angaben gleichen dem von Hausfrauen-Kaffee-Klatsch. "Seite schön gestaltet".

Wirf mir vor was du willst, unterstell mir den Beruf den du willst, deine Kommentare hinterlassen nicht einen sehr professionellen Eindruck.
Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Daten auf den Tisch! Was heisst "seit Jahren" 2 Jahre, 5 Jahre? Du bist offensichtlich von Flyer & Co bestochen! So geht das nicht in einer "Enzyklopädie", die durch solche Beiträge nie eine wird, sondern zu einem Damenklatsch verkommt. Gez.:Rwindenergie@web.de (Techniker, Lehrer für Motoren u. Triebwerke, München)////

Meine persöndlichen Zahlen sind nicht relevant für den Artikel einer Enzyklopädie, da sie statistisch nicht massgebend sind. Ich verwendete groben Zeitangaben, da jedes Produkt unterschiedliche Spezifikationen aufweist, und diese besser oder schlechter einhält. Zu deiner Info: Ich habe diesen Frühlilng meine Batterie nach sechs Jahren fast täglichen gebrauchs ausgewechselt. Das ist bei weitem mehr als das Flyer Datenblatt je verspricht.
Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Zum Beweis dass ich nicht ein gluecklicher Einzelfall bin, hier die Daten des Herstellers: Die aelteren NiCd Akkus sind nach 1000 Zyklen zum Wechseln empfohlen--sie sind selbstverstaendlich noch laenger brauchbar, einfach nicht mehr so stark belastbar.

////"Beweis": Unglaublich: Wo sind hier Daten? Ausser Volt u. Ah sind nicht angegeben: Wh, Akkugarantiezeit, Stromaufnahme (Ampere) z.B. bei 1 % Steigung! Das alles weiss der Hesteller selbstverständlich, gibt es aber wohlweislich nicht an! Was ein "Beweis" ist, da studier erst mal Naturwissenschaften, du Werbetexter, vermutlich für Fa. Flyer. Hier darf offenbar ein Nachtwächter über E-motoren u. Akkus schreiben.Unglaublich!Und ständig wiederholt er seinen Blödsinn! Warum gbts nur 3 Monate Akkugarantie -hä??? Gez.:Rwindenergie@web.de 25.6.06 ////
Die Herstellerin beschreibt ausdrücklich, für alle verständlich, was wissenswert ist: Die alten Akkutypen halten ca 1000 Ladezyklen, mit einem Zyklus kommst du ca 20km weit, je nach Gebrauch. Was willst du mehr? Das sind 3 Jahre Lebensdauer, wenn der Akku stark gebraucht wird. Nachzulesen unter www.biketech.ch, FAQ (NiCd). Alles was ich sagte war, dass ich diese Angaben der Herstellerin aus persöndlicher Erfahrung bestätigen kann--so für den Fall dass du an den Herstellerangaben gezweifelt hättest.
Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Die NiMH Akkus sind ausgelegt fuer extreme Belastungen am Berg oder mit Anhaenger, die sollte man nach 600 Zyklen gelegentlich ersetzen.

/// Neu:25.6.06:Der Typ kann tatsächlich nicht unterscheiden zwischen der Behauptung eines Werbeprospekts und unabhängig nachgewiesenen Tatsachen".Rwindenergie@web.de ////

Die neuen Li-Ion Akkus haben noch keine detaillierten Angaben.

////Warum denn nicht? Rein aus Zeitnot? Antwort: Weil sie nichts taugen! Selbstverständlich kennt ein Akku-Entwickler alle seine gemessenen Daten!Warum gibt er sie nicht heraus? Frage: Wieviel bekommst du denn von Flyer für deine untechnische Kacke hier? Gez.:Rwindenergie@web.de

1000 (oder 600) Ladezyklen bedeuten immerhin gegen 3 Jahre taeglichen Gebrauch, vorausgesetzt man leert den Akku taeglich komplett. Ich glaube, dies ist fuer eine grosszahl von BenuetzerInnen nicht der Fall.

Hier noch der Link des Herstellers, http://www.biketec.ch/topic4332/story9204.html /////

Einfügung:22.6.06: obiger link:typischer Werbetext u. ich bitte Solches künftig zu unterlassen. Denn: keinerlei techn. Daten! 1)Reichweite "45 km" sagt nichts u. ist nicht belegt! 2)"km-Leistung": diesen Begriff gibt es nicht, er ist unsinnig, denn km entsprechen einer Energiemenge z.B. Wh (genau die wird wohlweislich nicht angegeben!). "km" ist keine "Leistung". 3) LI-Ion-Akku: wieder km-Angabe, völlig unseriös ! Zum x-ten Male appelliere ich: Aufhören mit der Schwätzerei! Z.B. enthält ein Akku mit 160 Wh gerade soviel Energie, wie 14 cm³ Benzin. 1 Liter Benzin = ca. 11500 Wh).Mit 1 kg Benzin (1,1Liter) käme man also ca. 73 mal weiter!Aber der Benzinmotor wiegt ca. 10 kg. Soviel wiegt der Akku im FLYER aber auch. Bitte facts, Daten d.h. Volt, Ah und Wh und vor allem Stromaufnahme bei 1% Steigung u. definierte Gesamtmasse (Rad+Fahrer) Habe die Werbetexte satt, die mit softskills einem das Produkt nahelegen wollen! Dies ist eine "Enzyklopädie"- soll es jd.falls werden, kein Werbeforum. Wie korrupt die Welt doch ist. Rwindenergie@web.de ////

Eine Enzyklopädie hat unter anderem zum Ziel, komplexe Sachverhalte algemeinverständlich zu erklären. Sie ist nicht zum Fachsimpeln da. Normale Leute tun sich schwer mit Angaben von W, Wh, V und A. Ist dir das als Lehrer noch nie aufgefallen?
Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

Oekobilanz

////Einfügung: 22.6.06 Gibts wohl Provisionen von FLYER ? gezeichnet: Rwindenergie@web.de //// E-Bikes sind Verkehrsmittel (oder Plauschmittel) wie viele andere auch. Die Lebensdauer eines E-bike Akkus kommt mit 3 Jahren schon sehr nahe an die Lebensdauer der Akkus eines Mofas oder Autos heran oder?--weshalb dann der so negative Kommentar zur Oekobilanz?

////22.6.06 Einsrpuch: Warum geben die Hersteller dann nur 3 Monate Garantie auf den Akku ? Und ein neuer kostet 400.-Euro! Ich bitte dich, deine ständigen Wiederholungen zu unterlassen, bevor du keine Belege vorbringen kannst, z.B. gutachtliche Lebensdauer u. Ladezyklenanzahl und Stromaufnahme bei leichter u. starker Stzeigung. Diese simplen Daten sind selbsverständlich dem Hersteller bekannt- warum nennt er sie nicht?

Ich habe so ein Rad nicht, sonst würde ich mal schnell den Strom messen bei versch. Steigungen u. könnte sofort sagen, wie weit man jeweils kommt. Ich werde dies nun "Warentest" melden ! Das ist denen ein gefundenes Fressen!Offenbar fährst du selbst so ein Ding u. musst es deshalb dauernd favorisieren oder aus anderen Gründen! Oder gibts von FLYER Provisionen ??? gez.Rwindenergie@web.de ////Entweder du hebst die oekologische Bedeutung eines Verkehrsmittels ohne CO2 hervor, danach kannst du auf die negativen Auswirkungen des Akkus hinweisen. Oder aber du laesst es bleiben. Ich empfinde Wiki als neutrales Lexikon, Diskussionen ueber Oekobilanzen brauchen Details und genaue Definitionen um ueberhaupt sinnvoll zu sein. Ein Nebensatz schuert mehr Vorurteile als er Klaerung schafft. ////Neu:27.4.06 Einspruch von Rwindenergie@web.de: Akkubetrieb = CO2-frei? Wenn im Akku maximal 1/6 der Energie ankommt,von der im E-Werk verfeuerten Primärenergie? Unglaublich! Schreiben hier blutige Anfänger, die keine Physikstunde je hatten? Noch gar nicht eingerechnet die Energie, die ich beim Backen des Akkus eingesetzt habe u. die chemischen Stoffe, die verbackt wurden u. später entsorgt werden müssen. Wieso gibt es hier keine Ökobilanz der Hersteller? Die Gründe sind klar! Bei Windkraftanlagen ist errechnet, sie erzeugen bereits in 3 Monaten soviel Energie, wie zu ihrer Herstellung aufgewendet werden musste! Das Co2 tut doch dem Ballungsgebiet nichts -es ist doch nicht giftig!Man kann höchstens positiv anführen, dass E-Räder beim Fahren im Ballungsgebiet keine giftigen Abgase ausstossen. Aber: Dafür 6 x mehr in der Ferne, wo der Strom gemacht wird.In einem Akku mit 7 Ah sind gerade mal 160 Wh Energie- 1 Stamperl Benzin. 1 Liter Benzin enthält aber 11500 Wh ! Vorschlag an die Hersteller: Einen 25 cm³ Hubraum 4-Takt Motor bauen (also keinen Zweitakter, wo stinkende, rauchende Benzin-Öl-Mischungen verfahren werden) und dieses Motorchen auf Propangas modifizieren u. eine kleine Camping-Propangasflasche einsetzen.Die Gabelstapler der Industrie fahren schon seit 12 Jahren mit der 11 kg (netto) Propangasflasche, und zwar äusserst sauber!Sie dürfen sogar in grossen, geschlossenen Hallen fahren! Wieso bauen Hersteller E-Motorchen ein? Diese sind spottbillig bei den Zulieferern zu kaufen, versprechen also viel Gewinn! Einen 4-Takt-Motor "kann" nicht jeder bauen! Deutsche Ing. könnten auch- aber so ein Motorchen widerspricht deutschen Idealen. Nicht aber den Japanern. Die bauen sowas! Z.B. hatte ich 1970 eine 50 cm³ Honda mit 4-Takt-Motor, also wo reines Benzin zu verfahren war! Die deutschen Ing. bauten weiter die verfluchten 2-Takter (mit Benzin /Öl-Mischung) und das heute noch bei den Motorrollern. gez. Rwindenergie@web.de ////Der Nächste bitte: Dein Eintrag ueber E-bikes hat mich aber gefreut, danke, dass ich ihn nicht selbst schreiben musste!

folgendes aus dem artikel hierher verschoben: diba 14:34, 16. Apr 2006 (CEST) ////Neu: Ich bestreite, dass ein NiCd-Akku 7Ah in einem Pedelec, bei tägl. Gebrauch,1 Jahr funktioniert mit 85% Restkapazität. Quelle: eigene Erfahrung mit einem NiCD-Akku in der Sony-Videocamera. Nach 50 x Laden erreicht man ca. 20Min beim Filmen, statt 2 Stunden! Niemand gibt hier klare Untersuchungen an!Auch Herr Neupert wusste in seinem Vortrag am Do-30.3.06 im Dt.Museum,München, Theresienhöhe, hierzu nichts Genaueres. Dagegen kennt er sich genau aus, welche Akkus mit der Post u. welche nur mit Extra Kurieren verschickt werden dürfen. Sehr wichtig- gell? Die Crux aber ist die Reichweite ! Es wäre kein Problem, dies zu messen unter festen Bedingungen, wie z-B.: Normmensch 70 kg, Radlmasse 59 kg (!!), m gesamt = 129 kg! Bei Steigung 1% und das 7 km weit oder, so weit man eben kommt. Und dann - nach 10 solcher Fahrten, wie weit kommt man denn jetzt bei der 11., 12. Fahrt usw. noch bei Volladung? Die Restkapazität der Akkus sinkt mit der Anzahl der Ladungen. Man darf annehmen, dass den Herstellern an der Wahrheit nicht gelegen ist- messen ließe sich das leicht. Die Ausreden, dass jede Tour anders sei-(so redet Hr. Neupert) gilt also nicht ! Das Leben ist ständig anders- da könnten wir ja gar nichts messen! Jeder fährt anders Auto- trotzdem können wir bei DIN- Bedingungen messen u. wissen dann eine Menge! Beispiel. Die meisten Hersteller der Pedelec verwenden einen Akkku mit 7 Ah und 24 oder 36 Volt. Der enthält etwa die Energiemenge von 160- max.180 Wh. Das entspricht (von mir umgerechnet) ca.0,140 Liter Benzin. Deshalb muss ein E-Auto eine 200 kg Batterie haben, um die elektr. Energiemenge, die lediglich 1 Liter Benzin entspricht, mitzuführen. Die Akku-Unterstützung bei Pedelecs wird durch die grössere Masse (52-59 kg) fast aufgehoben i.Vgl. zum Normal-Fahrrad (10-14,6 kg).Habe 5 "normale" 3 Gang- u. 21 Gang-Fahrräder gewogen.Allerdings haben wir beim Ottomotor nur ca. 30% Wirklungsgrad, sodass die 7 Ah des Akku (=0,160Liter Benzin)beim Gleichstrommoter ca.0,160 Liter x 3.33= 0,5 liter Sprit entspricht.Effektive Energie vom Akku aber nur 0,160 Liter entsprechend. Gezeichnet:Rwindenergie@web.de , Techniker, Lehrer für Motoren u. Triebwerke,München. Tel- 089- 529263////

Kurze Antwort auf langen Kommentar: Ein Elektrofahrrad vom Typ Flyer ist 20kg schwer, plus der Akku von 10 kg. Die oben gemachte Rechnung mit 50- 60kg ist also nicht von sehr grosser Bedeutung. Anzumerken ist auch, dass eine NiCd Akku einer Videokamera nicht direkt mit einer Akkubox eines Elektrofahrrades verglichen werden sollte. Der Videokameraakku besitzt nicht die Elektronik, die den Akku ideal auflädt und den Memoryeffekt verhindert. Jedoch stimme ich Alfred bei, gegen genau geführte Messungen gibt es nichts einzuwenden, das wäre sicherlich zu befürworten.

Cellulesolaire 17:39, 30. Apr 2006 (CEST)////

////Neu von:Rwindenergie@web.de: es ist gerade umgekehrt: 1) Die leichten Flyer (20 kg) kosten dafür,weil leicht, mehr als das Doppelte (ab 4000 Euro)Das unterschlägt der Cellulo... Die schweren 52-59 kg E-bikes kosten ab 2000 Euro.Also Preis umgekehrt proportional zur Masse. 2) Video-Akku: Wieder ist es umgekehrt, denn: Die Stromaufnahme im Betrieb ist sehr klein i.Vgl. zur Kapazität, also die 20mA zu 2000 mAh. Allg. gilt: Bei geringer Stromaufnahme hat jeder Akku die längste Leb.dauer. Auch ist die aktuelle Entladedauer am längsten. Aber selbst da ist nach 50 Laderzyklen die Restkapazität nämlich nur noch ein paar Minuten! Bei höheren Strömen, die keine Batterie gern hat, ist es noch viel schlimmer. Die rechnerische Entladeauer ist da 4- 5 mal geringer.Ein Beispiel, das jeder Schreiber hier ohnehin wissen müsste: Entnehme ich hohen Strom (A) z.B. 300 A beim Starten eines Autos bei der Batteriekapazität von z.B. 66 Ah, geht das nur ca. 3 Minuten, obwohl es lt. Formel ja 0,22h, also 13,2 Min.gehen müsste. Probier das mal im Winter aus.Die Formel gilt eben nur bei kleinen Strömen. Das heisst: Die hohe Stromaufnahme bei einem E-bike bei starker Steigung (8%), die ca. 12 A ist, führt zu sehr kurzer Fahrzeit, eben wie beim Autostarten.(rechn.13,2Min, real 3 Min.) Also in diesem Beisp. 4,4 mal kürzerer Zeit). So ist es beim E-bike auch. Rechnerisch. 7 Ah und 12A Strom ergeben 0,58 h (34,8min),real aber mindestens 4,4 mal weniger = 7,9 Min.;

Es folgt demnächst ein Versuch von mir am Giesinger Berg in München. Aufgabe: In München soll der Giesinger Berg mit einem E-Bike erklommen werden. Masse E-Bike =59kg, Mensch 70kg, Höhe sei 100 m. Antwort: W = 35 Wh. Der Akku enthält 160 Wh. Das würde rechnerisch also 160/35= 4 mal den berg hoch reichen. Real aber bringt ein Akku, wenn er halb leeer ist, hier also noch 80 Wh enthält schon nicht mehr die Kraft für 8 % Steigung! Schätzung: es reicht gerade 1 x auf den Berg! Die E-Biker sind aufgefordert, dies zu falsifizieren!!4.11.2006 Gez.:Rwindenergie@web.de////

aus dem Artikel hierher verschobener Kommentar

////Einfügung18.5.06:Sämtliche E-Räder bei der Ausstellung im Deutschen Museum München, Verkehrszentrum Theresienhöhe im Mai 2006, hatten Akkus mit 7Ah/36 Volt bzw. 24 Volt und nur 3 Monate Hersteller-Garantie. Dies widerspricht einem angeblichen Akkuwechsel nach erst 3 Jahren mehr als signifikant.Ein neuer kostet 400 Euro. Die Kapazität 7Ah /36V, ergibt (von mir umgerechnet)eine Energiemenge von ca. 160 Wh, =13,9 cm³ Benzin.(1 Liter Benzin enthält ca.11500Wh).Diese 14 cm³ "Benzin" begründen die geringe Rechweite eines Pedelec mit 52-59kg +70kg Fahrer, also Ges.masse 129kg.Eine Reichweite von bis zu 70 km ist daher illusorisch.Eine empirische Untersuchung folgt demnächst.Rwindenergie@web.de ////

Es sollten nicht Aepfel mit Birnen verglichen. Ein grosses Problem der Diskussionen um Elektrofahrräder ist die Tatsache, dass nicht alle vom gleichen schreiben, und nicht alle mit den selben Grundlagen arbeiten. Zu diesem Zweck präzisiere ich: Das (zumindest in der Schweiz) meistgebrauchte Elektrofahrrad ist mit Motor zusammen ca 10kg schwer, der Akku wiegt nochmals 10kg für ein Bike, das keine Geschwindigeitsbegrenzung hat. Der Akku von auf 25km/h begrenzten Elektrovelos ist jedoch nur 1-2kg schwer (anderer Akku Typ). Die Reichweite für einen NiCd Akku beträgt 20km, bei angemessenem Fahrstiel.//// Wieder nur Behauptungen des Herstellers! Was hat man eigentlich an deiner Schule gelernt? Werbesprüche nachplappern? Es ist nicht auszuhalten! Werde du lieber Zuckbäcker, da gehts weniger genau! Gez.:Rwindenergie@web.de////
Metallhybridakkus haben eine leicht höhere Reichweite ( 20-30km). 70km sind unerreichbar, sind auch nicht das Ziel.
Elektrofahrräder dienen als Ersatz für Kurzstreckige Autofahrten, oder um einen erweiterten Aktionsradius mit dem Fahrrad zu eralten. Energiewerte von Baterien können nur beschränkt umgerechnet und mit dem Energiewerten von Benzinvolumen verglichen werden, den die heute häuffigsten Elektroräder funktionnieren NUR, wenn auch noch in die Pedalen getreten wird. Elektroautos sind dann schon wieder eine andere Geschichte, aber die gehören ja nicht in diese Kategorie. Ich weiss nicht von was für Fahrzeugen Rwindenergie@web.de spricht, wenn er generell von 60kg schweren Pedelecs spricht.
//// Neu:25.6.2006. Bist du denn ganz blöd-hä? Ich habe 3 x auf die E-Räder von 8 versch. Herstellern der Ausstellung im Dt.Museum, München, Theresienhöhe, Verkehrsabt. verwiesen im März + April 2006. Was bist du eigentlich von Beruf?

Langsam reichts ! Und so`n scheiss von dir in einer "Enzyklopädie" , die zur Farce wird durch solche Schwätzer wie dich. Hör auf, geh Kuchen backen. Da schmeckts -oder nicht.////

Meine Angaben für 1000km pro Akku bis er erneuert werden sollte, gelten aussschliesslich für Elektrofahrräder, auch umschrieben als Fahrräder mit Trethilfe. Es scheint mir jedoch sinnvoll, eine Diskussion vor allem auf die heutzutage meistgebrauchten Fahrzeuge zu beschränken. Cellulesolaire 19:48, 25. Mai 2006 (CEST) ///

////Einfügung 22.6.06: Ausstellung von E-Bikes am 30.3.06 Dt.Museum, Theresienhöhe, München:

8 verschiedene Hersteller von E-Bikes: Die dort angegebenen Massen der Bikes: 52- 59 kg. Billigstes Bike:2000.-Euro. Ich bitte deshalb um die Nennung des P r e i s e s des E-Bikes, (fly)das i.d. Schweiz angebl.vorrangig gefahren wird u. angebl.incl. Akku nur 20 kg wiegt,

Diese Messe in München ist wohl der Nabel der Welt und DIE Referenz was E-Bikes angeht. Preise aller E-Bikes vom Typ Flyer sind auf der Hersteller seite ersichtlich. Zu deiner Info: 1 euro entsprich sFr 1.50 ca.

Cellulesolaire 20:47, 19. Aug 2006 (CEST)

ferner bitte exakte Akkuangaben(Volt und Ah und Wh, vor allem Stromaufnahme bei definierter Steigung u. Gesamtmasse!!!)Die Wh werden aus "schlechten" Gründen fast immer vom Hersteller verschwiegen u. es ist nicht ganz einfach, diese aus Ah zu errechnen. Die Wh besagen klarer etwas über den Energieinhalt! Oder, bitte die Stromaufnahme uns zu nennen, bei leichter Steigung 0,5%und bei 8%(Giesinger Berg,München)!(Und zur Radlmasse:Aus Titan?, Alu?,Preis? ) Rwindenergie@web.de ////

Entfernter Kommentar, bis Zahlen ohne Zweifel belegt sind

Aus Artikel hierhin verschoben: Diese ist äquivalent zu 14 cm³ Benzin was ca. 7 km bei 3°/oo Steigung entspricht.

Aus Artikel hierhin verschoben:

  • „Powerbiker“, die mit dem Fahrrädern mit (tret-)unabhängigem Zusatzantrieb schneller als jedes Mofa, aber trotzdem nicht verschwitzt vorankommen wollen.

Mit welchen Fahrzeugen fahren diese Powerbiker? Wenn es Fahrräder sind, dann kann nicht der E-Scooter gemeint sein. Alle anderen tretunabhängigen fahren aber nicht schneller als 20km/h gemäss Artikel.

Cellulesolaire 19:54, 19. Aug 2006 (CEST)

e-rockit

passt das in diesen Artikel? http://www.myvideo.de/watch/4793265/e_Rocket http://funfuse.blogspot.com/2008/09/e-rocket.html http://rtv.rtrlondon.co.uk/2008-09-26/3971f862.html (english)

Ist ein Elektromotor , das mittels eines Akkus Energie bekommt , desssen Geschwindigkeit nur von Pedalgeschwindigkeit abhängig ist, leider im Frühjahr 2008 erst Prototyp, klein-serie geplant Konstrukteur: Stefan Gulas 12 PS, max 80km/h aufladung nur elektrisch? oder auch per Pedale? Hybridantrieb: human-elektrisch Akkukosten: 5000 Euro

Kontakt für mehr info: Stefan Gulas - ErockIT GmbH

Automobil & Verkehr / Fahrzeugbau Luitpoldstrasse 26 10777 Berlin

Tel:030 / 21913472

--Stefanbcn 02:21, 28. Sep. 2008 (CEST)

Überschneidung

Dieser Artikel sollte mit dem Artikel Pedelec zusammengelegt werden, da dasselbe Fahrzeug beschrieben wird. Der Artikel E-Bike ist das übergeordnete Dach dazu, Pedelec und Elektrorad eine Untergruppe. Cellulesolaire 21:22, 17. Dez. 2008 (CET)

Artikel "E-Bike" wurde in dem Artikel "Elektrorad" von mir eingearbeitet, "E-Bike" kann also gelöscht werden, dafür muss ein Verweis angebracht werden. -- Günter W 22:53, 1. Jun. 2009 (CEST)
Oder sollte der Artikel nach E-Bike verschoben werden? -- Günter W 22:55, 1. Jun. 2009 (CEST)
Ich habe die Redundanz geprüft, einen letzten Hinweis von E-Bike nach Elektrorad kopiert, und den Inhalt von E-bike gelöscht. (Nicht anders herum, da Elektrorad umfassender ist.) Nun bleibt noch Pedelec, aber dieser Artikel ist recht ausführlich und ich denke er sollte deshalb als eigener Artikel bleiben --Theosch 09:59, 13. Sep. 2009 (CEST)

Kleinkraftrad auf Radwegen

Im Artikel steht "Fahrradwege dürfen nur genutzt werden, wenn sie auch für Kleinkrafträder zugelassen sind." Jetzt lese ich in einem n-tv Interview mit dem Chefentwickler von Raleigh, dass man mit ausgeschaltetem Motor auf dem Radweg fahren darf. http://www.n-tv.de/ratgeber/test/mobilitaet/Staerkere-Motoren-in-Pipeline-article329650.html Stimmt das? Damit hätte man ein Fahrzeug in Betrieb, welches als Kleinkraftrad versichert ist (mit Versicherungskennzeichen), und somit dürfte man innerstädtisch nicht auf Radwegen fahren (wie gesagt, trotz ausgeschaltetem Motor). (nicht signierter Beitrag von Cabfdb (Diskussion | Beiträge) 16:13, 27. Sep. 2009 (CEST))

E-Bikes in der Schweiz

In der Schweiz gelten E-Bikes als Motorfahrräder und nicht als Fahrräder. Gemäss VTS Art.24 sind Fahrräder „Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, die durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt werden. …“ (nicht signierter Beitrag von 82.220.25.36 (Diskussion) 17:17, 13. Jul 2011 (CEST))

Auch in der Schweiz wird zwischen Rädern mit auf 25 kmh limitierter Tretunterstützung (sogenannte Leicht-Motorfahrräder) und mit unlimitierter Tretunterstützung unterschieden. Die Leicht-Motorfahrräder werden fast überall wie Fahrräder behandelt. Es gibt nur einen grossen Unterschied: Der Fahrer braucht Mindestalter 16 oder einen Mofa-Führerausweis. --Ijbond 18:52, 13. Jul. 2011 (CEST)

... und - gemäss Gesetz - dürfen Strecken mit Fahrverboten für Motorfahrräder nur mit abgeschaltetem Motor befahren ... weil es eben keine Fahrräder sind. Ich erachte überdies den Unterschied in Sachen Mindestalter und Mofa-Führerausweis als sehr relevant. Da kann man doch nicht einfach sagen: "Fast wie ein Fahrrad". (nicht signierter Beitrag von 82.220.25.36 (Diskussion) 16:52, 18. Jul 2011 (CEST))

redundanzen in der einleitung + falscher hollandrad-stil

@ elisabeth: a) hollandräder sehen (ganz) anders aus [1] + "antec bv" ist eine niederländische firma [2]. b) redundanzen: 1. "...zusätzlich oder eingebaut..." (= wie "nachts oder kälter") = unsinnsvergleich! 2. dass ein elektromotor mit "elektrischer" energie versorgt wird, ist eine selbstverständlichkeit (was denn sonst?)! 3. und das "abnehmbar" die regel sein soll ist auch nicht nachweisbar. das gilt - auf den ersten blick in einen rad-grossmarkt - allenfalls bei pedelecs. beim elektrorad welches ja auch die anderen formen (mofaähnliche usw.) umfasst, dürfte dir der nachweis schwerer fallen! 4. detail-beschreibungen zu den pedelecs haben hier nichts zu suchen. 5. bei der durchsicht ist mir noch die stilistisch unmögliche formulierung "... im Tretlager als sogenannter Mittelmotor oder so angebracht sein, dass er über den Radumfang wirkt..." (eine "formulierung-des-grauens" ;-)). u.a.w.g. dontworry 10:07, 3. Aug. 2011 (CEST)

absatzüberschrift ändern, von "nutzer" in "nutzung"

diese aufzählung der sog. "nutzer-klientel" wird naturgemäss immer extrem subjektiv + "pov" sein. daher schlage ich vor, hier eine sinnvollere aufzählung der (hauptsächlichen oder wesentlichen) nutzungsbereiche bzw. -bedingungen hinzuschreiben. so könnte man dabei auch nach beruflichen, touristischen + privaten nutzungsbereichen (besser) differenzieren + unterscheiden. u.a.w.g! dontworry 08:54, 10. Aug. 2011 (CEST)

Warum gibt es keine EU-einheitlichen Regelungen?

--Ottomanisch 14:41, 4. Sep. 2011 (CEST)

Staatliche und überstaatliche (EU) Regelungen sind politische Aufgaben, von denen viele noch nicht erfüllt sind.
mfG Analemma 12:31, 6. Sep. 2011 (CEST)

Kraftansatz des Elektroantriebs

bisher unstrukturiert:

Als Kraftansatzpunkte für die Einspeisung der Motorkraft werden prinzipiell sechs unterschiedliche Bauweisen verwendet:

  1. Nabenmotor (selten auch Andruckrolle) auf das Vorderrad
  2. Nabenmotor (selten auch Andruckrolle) auf das Hinterrad
  3. Tretlagermotor
  4. Sattelrohrantrieb (Ultraleichtmotor für Sportive)
  5. Elektromotor mit Transmission auf das Hinterrad
  6. Elektromotor an einem Anhänger, Schubanhänger (Exot)

strukturierter Vorschlag:

Ansatzpunkte des Elektroantriebs:

Direkte Einspeisung der Motorkraft in eins der beiden Laufräder:

Nabenmotor im Laufrad (häufig),
über Reibrolle auf den Fahrradreifen (selten).

Indirekte Einspeisung der Motorkraft in das Hinterrad:

über separaten Ketten- oder Zahnriementrieb (in der Regel an der linken Hinterradseite, selten),
über die Fahrradkette (häufig):
über in die Kette eingreifendes Ritzel (häufig),
über ein zum Kettenblatt paralleles Blatt, das Teil eines separaten Kettentriebs ist (selten),
über die Tretlagerwelle (jüngste Entwicklung):
über ein Stirnradgetriebe (häufig),
über ein Kegelradgetriebe (Sattelrohrantrieb, selten).

Motor (und Akku) auf einem Anhänger (Schubanhänger, selten).

mfG Analemma 12:27, 6. Sep. 2011 (CEST)

Das ist mE keine Verbesserung, sondern eine Aufzählung, wie sie nun redundant mit dem selben Text im von Analemma angelegten Artikel Elektroantrieb (Fahrrad) drinnen ist. Die Aufzählung war bisher einfach und verständlich ohne unnötige Aufblähung. War, weil von Analemma zwischenzeitlich neuerlich umgesetzt. Meines Erachtens eine Änderung um der Änderung Willen. Auch die Änderung der Überschrift von "Kraftansatz des Elektroantriebs" auf "Ansatzpunkte des Elektroantriebs" war und ist mehr kosmetisch denn notwendig.
Gleichzeitig mit dieser Änderung hat Analemma ohne hier besprochen, geschweige denn angesprochen zu haben, den Hauptabsatz Elektroantrieb hinzugefügt: Auch der ist nichts anderes als eine c&p-Redundanz zu dem von Analemma angelegten Elektroantrieb (Fahrrad). Der Einleitungssatz zu dem Absatz »Der einem meist gewöhnlichen Fahrrad zugefügte Elektroantrieb ist bei allen Elektrofahrrädern grundsätzlich gleich.« ist IMHO nichtssagendes Geschwurbel, denn der Elektroantrieb ist eben gerade nicht bei allen Elektrofahrrädern gleich. Auch nicht grundsätzlich. Gleich ist das Prinzip der erforderlichen Komponenten von Motor, Akku, Steuerung.
--Elisabeth 09:31, 9. Sep. 2011 (CEST)
Nunmehr habe ich folgende Änderungen vorgenommen:
  • Hauptüberschrift "Ansatzpunkte des Elektroantriebs" (früher: "Kraftansatz des Elektroantriebs") habe ich zu einer Unterüberschrift unter Elektroantrieb gemacht, da die Ansatzpunkte mE keinen eigenen Hauptabschnitt rechtfertigen.
  • Aus den Ansatzpunkten habe ich die Häufigkeiten entfernt, da diese unbelegt sind und daher eine Theoriefindung darstellen.
  • Gleichzeitig habe ich eine sanfte Redigierung vorgenommen.
  • Den von Analemma neu eingebrachten Hauptabschnitt Elektroantrieb habe ich redaktionell überarbeitet, insb. hinsichtlich meiner obigen Kritik an dem ersten Satz entsprechend. Hinzugefügt auch das Problem des nachträglichen Anbaus von Elektroantrieben an Fahrradrahmen, die dafür nicht konstruktiv ausgelegt sind mit der Gefahr des Rahmenbruchs (zwar noch nicht mit EN belegt, allerdings ist das Netz voll davon. Vgl. auch Pedelec#Sicherheit, letzter Absatz).
--Elisabeth 18:03, 10. Sep. 2011 (CEST)

Verkehrsrechtlich motivierte Unterscheidungen

Momentane Texte:

Die Art der Motorunterstützung hat unter anderem in Ländern der EU führerscheinrechtliche Folgen; deswegen wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden :

  • Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung, Pedelec genannt,
  • Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung, schnelles Pedelec genannt,
  • Elektrofahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb,
  • Elektrofahrräder ohne Tretantrieb (zuweilen den E-Rollern oder E-Scootern zugezählt und deshalb teilweise auch als E-Roller oder E-Scooter bezeichnet).

Dazu folgende Kapitel-Überschriften:

  • Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung
  • Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung
  • Zweirad mit Elektroantrieb

Beide Aufzählungen passen nicht zusammen.

Passendere Texte (1): Zur Diskussion

Die Art der Motorunterstützung hat unter anderem in Ländern der EU führerscheinrechtliche Folgen; deswegen wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden:

  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung,
    • Pedelec,
    • schnelles Pedelec,
  • Fahrrad mit tretunabhängigem Elektroantrieb (bei fehlenden Pedalen zuweilen den E-Rollern oder E-Scootern zugezählt und als solche bezeichnet).

Dazu folgende Kapitel-Überschriften:

  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung
    • Pedelec
    • Schnelles Pedelec
  • Fahrrad mit tretunabhängigem Elektroantrieb

mfG Analemma 00:01, 9. Sep. 2011 (CEST)

Das ist insoferne keine Verbesserung, als Pedelec kein Begriff ist, der mit dem Recht etwas zu tun. Pedelec ist im Wesentlichen nur ein Vermarktungsbegriff. Die führerscheinrechtlichen Folgen hängen nicht am Pedelec sondern an der Leistung, der Geschwindigkeit bis zu der (falls so vorhanden) der Motor Leistung erbringt und an der Art, wie der Elektroantrieb wirkt (allein oder nur bei Pedalieren).
Die Behauptung, "Beide Aufzählungen passen nicht zusammen." ist daher falsch, im Gegenteil sind die sehr zutreffend. Einzig, wenn man päpstlicher als der Papst sein will, passt die Überschrift "Zweirad mit Elektroantrieb" nicht hunderprozentig und könnte eine bessere Formulierung überlegt werden.
Daher Einspruch gegen diesen Vorschlag, der bisherige Text, samt den zugehörigen Überschriften, bringt den Sachverhalt völlig auf den Punkt. Pedelec hat seinen eigenen Artikel und das reicht mE hinreichend.
Der tatsächliche Änderungsbedarf liegt in der Einleitung, weil der mMn das Pferd von hinten aufzäumt:
»Die Art der Motorunterstützung hat unter anderem in Ländern der EU führerscheinrechtliche Folgen; deswegen wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden«
Der Artikel Elektrorad, eigentlich Elektrofahrrad, hat erstmal führerscheinrechtlich keine Folgen, da Fahrräder weder dem Europarecht unterliegen, noch in den EU-Ländern zum Betrieb der Fahrräder und damit auch der Elektrofahrräder keine Fahrerlaubnis, keine Kraftfahrzeugversicherung, kein Kennzeichen erforderlich macht. Die EU-Kraftfahrzeugrichtlinie ist ja eben das Gegenteil: Wie der Name sagt, regelt die EU-RL Kraftfahrzeuge und stellt nur fest, unter welchen Umständen Fahrzeuge, die Fahrräder sind, nicht der EU-RL unterliegen, damit keine Kraftfahrzeuge sind.
Unglücklich formuliert ist auch, auch darüber sollte eher nachgedacht werden, die Hauptunterschrift »Verkehrsrechtlich motivierte Unterscheidungen«. Mir ist dazu leider nichts besseres eingefallen, also habe ich die Überschrift auch so belassen.
--Elisabeth 04:29, 9. Sep. 2011 (CEST)

Passendere Texte (2): Zur Diskussion

Für die Ausstattung und die Benutzung von Elektrofahrrädern gelten in der EU weitestgehend einheitliche verkehrsrechtliche Regelungen,[1] die in der Praxis zur Unterscheidung zwischen Elektrofahrrädern mit Tretunterstützung durch den Elektroantrieb und solchen mit tretunabhängigem Elektroantrieb führt. Kürzer gesprochen unterscheidet man zwischen einem Pedelec und einem E-Bike.[2]

Beim Pedelec wird von der Standardausführung und vom sogenannten schnellen Pedelec (oder offene Klasse),[2] das die in der EU-Richtlinie 2002/24/EG festgelegte Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet, gesprochen.

  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung,
    • Pedelec,
    • schnelles Pedelec,
  • Fahrräder mit tretunabhängigem Elektroantrieb (bei fehlenden Pedalen zuweilen den E-Rollern oder E-Scootern zugezählt und als solche bezeichnet).

Einzelnachweise:

  1. Abweichungen in England und Österreich, vgl. Teja und Eberhard Müller: E-Bike-Technik: Funktion und Physik der Elektrofahrräder. Books on Demand GMBH, Norderstedt 2011, ISBN 9 783 842 361 942, Seiten 44 und 45
  2. a b Pedelec und E-Bike sind in Fachkreisen gängige Begriffe. Weil mehr als 90% der verkauften Elektroräder Pedelecs sind, zeichnet sich ein Trend ab, dass E-Bike zum Synonym für Elektrorad wird oder Pedelec ersetzen kann. Vgl. Gunnar Fehlau, Peter Barzel: Das E-Bike, Delius Klasing 2009, ISBN 978-3-7688-5282-1, Seite 9

mfG Analemma 14:31, 10. Sep. 2011 (CEST)

  • "Für die Ausstattung und die Benutzung von Elektrofahrrädern gelten in der EU weitestgehend einheitliche verkehrsrechtliche Regelungen" ist schlichtweg falsch, da die Vorschriften über Fahrräder in der EU nicht vereinheitlicht sind. Elektrofahrräder als Begriff gibt es in der EU nicht, geregelt ist über die EU-Kraftfahrzeug-Richtlinie nur, unter welchen Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten „Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb“ nicht als Kraftfahrzeuge zu behandeln sind. Die Elektrofahrräder sind daher in den Ländern unterschiedlich behandelt in den Begrifflichkeiten, über die Werte, und die Auswirkungen, wenn sie denn doch kein Fahrrad mehr, weil sie die national zulässigen Bestimmungen über Fahrräder übersteigen.
  • Books on Demand = Selbstverlag ist keine zulässige Literatur, siehe WP:LIT.
  • Was Fehlau betrifft: Das ist genau eine von vielen Meinungen. Andere sagen anderes. Das einzig wirklich passende Unterscheidungsmerkmal ist tretunabhängiger und tretabhängiger Antrieb.
  • Daher gehört statt dem Versuch von Theoriefindung über verkaufstechnische Begrifflichkeiten vielmehr die Rechtslage für (zumindest eben) D-A-CH zum Betrieb solcher Fahrzeuge der unterschiedlichen Ausprägungen beschrieben, wie ohnehin im Artikel. Das Pedelec-Zeug hat ohnedies eigenen Artikel.
Ich halte damit von mir oben schon geschriebenes voll weiterhin für gültig, auch nach Vorschlag 2. --Elisabeth 15:11, 10. Sep. 2011 (CEST)


(@Analemma nach BK):
  1. Books on Demand genügt nicht den Ansprüchen von WP:Beleg
  2. Der Fehlau-Einzelnachweis belegt die Aussage nicht, an die er angehängt ist.
  3. Zur rechtlichen Lage sind die Gesetzetexte relevant. Und die kennen den Begriff "Pedelec" nicht.
  4. Der Vorschlag macht aus einer übersichtlichen, linearen Aufzählung ein Definitionssrätsel
Insgesamt ist der zweite Formulierungsvorschlag keine Verbesserung gegenüber dem oben zitierten, aktuellen Stand.---<)kmk(>- 15:28, 10. Sep. 2011 (CEST)

Elektrorad /Pedelec /S-Pedelec /E-Bike

Abgesehen von den Überschneidungen zu Pedelec finde ich keine aktuellen Aussagen zu den "schnellen Pedelecs" (auch S-Pedelec), die wie ein Kleinkraftrad versichert werden müssen und mehr als 25km/h unterstützen. Werde bei Gelegenheit versuchen, die Differenzierungen einzuarbeiten. Unterstützung willkommen!

--Joes-Wiki (Diskussion) 16:49, 10. Apr. 2012 (CEST)

Neue Rechtliche Grundlagen in der Schweiz seit 1.5.2012

Seit 1.5.12 sind neue rechtliche Grundlagen gültig. Zusammenfassend sind folgende Vorschriften gültig:

  • Als Kleinmotorfahrad und somit ohne Nummernschild quasi als Fahrrad gültig sind Fahrzeuge mit max. 500 Watt Leistung, Baubedingte Höchstgeschwindigkeit ohne Treten 20 km/h, mit treten 25 km/h. Diese dürfen mit Fahrradhelm gefahren werden. Diese Fahrzeuge benötigen keine Typenprüfung/Zulassung.
  • Alle über 500W Leistung oder mehr als 20, resp. 25 km/h Geschwindigkeit gelten als Motorfahrrad, bzw. bei noch mehr Leistung als Motorfahrrad. (nicht signierter Beitrag von 62.2.188.82 (Diskussion) 10:13, 29. Aug. 2012 (CEST))