„Toter Winkel“ – Versionsunterschied

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Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.
Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.

Der Service Club Round Table veranstaltet am 26.09.2008, im Rahmen des nationalen Serviceprojekts, einen Aktionstag an dem zahlreiche Grundschulen über die Gefahren des toten Winkels informiert werden. Die Schüler können sich in die LKWs setzen und sehen dann dass sie Ihre im toten Winkel stehende Schulklasse nicht sehen können.
Mehr Info unter: www.toter-winkel.de


==Siehe auch:==
==Siehe auch:==

Version vom 22. September 2008, 12:38 Uhr

Der Fahrer kann das grüne Fahrzeug durch seine Spiegel sehen, aber ohne Schulterblick nicht das rote. Es liegt im toten Winkel.

Mit dem Begriff toter Winkel wird generell ein Raum bezeichnet, der trotz technischer Hilfsmittel (Spiegel oder Videokameras) von Personen, die diesen Raum beobachten wollen, nicht eingesehen werden kann. Solche Räume gibt es besonders an öffentlichen Plätzen oder in Einkaufszentren mit Videoüberwachung. Eine besondere Bedeutung hat der tote Winkel im Straßenverkehr.

Der tote Winkel im Straßenverkehr

Sicht des LKW-Fahrers (Volvo FH)

Als toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegeln nicht einsehbare Bereich seitlich des Fahrzeuges bzw. vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist je nach Anzahl der Fenster und Rückspiegel unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden. Ein besonderes Problem stellt der tote Winkel bei LKWs, Bussen und Motorrädern dar, da diese auf Grund der Größe und Konstruktion nur einen eingeschränkten Sichtradius haben. Beim gegenwärtigen Stand der gesetzlichen Regelungen wird die Größe des toten Winkels mit 38 % angegeben.

Toter Winkel und Gefahren

Der tote Winkel verhindert oder vermindert die Reaktionen des Fahrers auf das Geschehen. Besonders deutlich wird das an Radwegen rechts neben der Fahrbahn und abbiegenden Lkw. Fast immer geben die Fahrer bei einem Unfall an, den Radfahrer nicht gesehen zu haben wegen des toten Winkels. Auch auf Fehler anderer im toten Winkel kann nicht reagiert werden, woraus ebenfalls Unfälle resultieren. Jährlich starben (bis 2003) in Deutschland etwa 140 Radfahrer und Fußgänger bei Unfällen mit rechtsabbiegenden LKW. Nach einer Hochrechnung an Hand der Zahlen für Berlin können es auch 200 Getötete jährlich sein, wobei weit überwiegend Radfahrer betroffen sind.[1]

Maßnahmen zur Verringerung des toten Winkels

DOBLI-Spiegel an einem LKW (unten rechts)

In Deutschland fordern der ADFC und viele andere Gruppen seit langem bessere gesetzliche Regelungen zur Verminderung der Gefahren durch den toten Winkel. Hier wurde zum 1. Januar 1992 die StVZO geändert, so dass ein zweiter großwinkeliger Rückspiegel und seitliche Schutzvorrichtungen für größere LKW über 3,5 t eingeführt wurde. Es wird auch immer wieder eine Regelung aus den Niederlanden genannt, die dort seit Januar 2003 LKW-Besitzer verpflichtet, an ihren Fahrzeugen über 3,5 t einen 4. Außenspiegel, den so genannten DOBLI-Spiegel (ein Rückspiegel, der an der Frontscheibe des LKWs angebracht wird) anzubringen. Damit verringert sich die Größe des toten Winkels auf 4 %.

Eine weitere, wenn auch aufwändige Möglichkeit zur Verbesserung der Sichtverhältnisse besteht in der Installation einer Videokamera, die den rechten Seitenraum überwacht und dies auf einem Monitor dem Fahrer zur Anzeige bringt. Volvo hat das so genannte "Blind Spot Information System" (BLIS) auf den Markt gebracht. Durch eine kleine Kamera unter dem Spiegel wird beim Heranfahren eines Kraftfahrzeugs eine "drei m breite" und "zehn m lange" Fläche erfasst, d. h. eine gelbe Warnleuchte im Fahrzeug - am Spiegelbereich - wird aktiviert. Im LKW-Bereich ist eine Ultraschall-Erfassung mit Warnsignal im Fahrzeug seit 2005 serienreif.

Alternativ beleuchten bei Dunkelheit blendfreie Arbeitsscheinwerfer auf beiden Seiten des Fahrzeugs - am Rückspiegel montiert - den toten Winkel.

In Deutschland wurde auf Anregung des ADFC Berlin nunmehr am 17. Mai 2004 im Bundesrat ein Antrag der Bundesländer Berlin und Brandenburg beschlossen, der Bundesregierung den Auftrag zu erteilen, „die Sicherheit bei LKW durch zusätzliche Spiegel oder andere technische Lösungen zu erhöhen. Geplant ist, durch einen zusätzlichen Überwachungsspiegel und neu gestaltete Seitenspiegel oder andere technische Lösungen den toten Winkel besonders auf der rechten Fahrzeugseite zu verkleinern.“ ( zitiert aus der Presseerklärung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 14. Mai 2004 ). Es wird dabei auch explizit die Einführung des niederländischen Modells gefordert.

Die Bundesregierung argumentierte bisher durch ihre Parlamentarische Staatssekretärin im Verkehrsministerium Iris Gleicke, dass europaweit eine einheitliche Regelung gelten solle. Außerdem machte sie noch ihrer Ansicht nach ungelöste technische Probleme geltend, wie z. B. verringerte Sicht nach vorn durch den 4. Spiegel sowie auftretende Vibrationen durch die Befestigung an der Frontscheibe. Durch die erfolgreiche Einführung in den Niederlanden scheinen diese Argumente jedoch widerlegt zu sein.

Europaweite Maßnahmen

Am 29. Januar 2004 hat das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, der die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, innerhalb von 36 Monaten gesetzliche Maßnahmen zur Verringerung des toten Winkels zu beschließen. Die in dem Beschluss genannten Mindestanforderungen bewirken aber, im Gegensatz zum DOBLI-Spiegel, nur eine Verringerung des Winkels auf 19 % und soll auch nur für LKWs über 7,5 t gelten.

Am 12. Dezember 2006 hat der EU-Verkehrsministerrat in Brüssel beschlossen, dem Richtlinien-Vorschlag zur Nachrüstung schwerer Lastkraftwagen mit Spiegeln zuzustimmen.

Ab April 2009 sollen innerhalb der EU alle im Verkehr befindlichen großen Lkw über 3,5 Tonnen Gewicht mit diesen Spiegeln nachgerüstet werden. Für neu zugelassene Lkw gilt die Ausrüstungspflicht bereits ab 26. Januar 2007. Die Übergangsregelung beträgt zwei Jahre. Die Nachrüstpflicht gilt für alle Lkw, die ab 2000 zugelassen worden sind.

Der Service Club Round Table veranstaltet am 26.09.2008, im Rahmen des nationalen Serviceprojekts, einen Aktionstag an dem zahlreiche Grundschulen über die Gefahren des toten Winkels informiert werden. Die Schüler können sich in die LKWs setzen und sehen dann dass sie Ihre im toten Winkel stehende Schulklasse nicht sehen können. Mehr Info unter: www.toter-winkel.de

Siehe auch:

Einzelnachweise

  1. Unfallanalyse Berlin