Bayern Landesregierung

LandBayern
EigennameBayerische Staatsregierung
SouveränitätsstatusGliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, Teilsouveränität
Staatsformparlamentarische Republik
RegierungsparteienCSU, Freie Wähler Bayern
RegierungschefMinisterpräsident Markus Söder (CSU)
Stellvertretender MinisterpräsidentHubert Aiwanger (FW)
Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und MedienFlorian Herrmann (CSU)
Staatsministerin für Europaangelegenheiten und Internationales in der StaatskanzleiMelanie Huml (CSU)
Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieHubert Aiwanger (FW)
Staatsminister des Innern, für Sport und IntegrationJoachim Herrmann (CSU)
Staatsministerin für Wohnen, Bau und VerkehrKerstin Schreyer (CSU)
Staatsminister der JustizGeorg Eisenreich (CSU)
Staatsminister für Unterricht und KultusMichael Piazolo (FW)
Staatsminister für Wissenschaft und KunstBernd Sibler (CSU)
Staatsminister der Finanzen und für HeimatAlbert Füracker (CSU)
Staatsminister für Umwelt und VerbraucherschutzThorsten Glauber (FW)
Staatsministerin für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenMichaela Kaniber (CSU)
Staatsministerin für Familie, Arbeit und SozialesCarolina Trautner (CSU)
Staatsminister für Gesundheit und PflegeKlaus Holetschek (CSU)
Staatsministerin für DigitalesJudith Gerlach (CSU)
Staatssekretär im Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieRoland Weigert (FW)
Staatssekretär im Staatsministerium des Innern, für Sport und IntegrationGerhard Eck (CSU)
Staatssekretärin im Staatsministerium für Unterricht und KultusAnna Stolz (FW)
Website der Landesregierunghttps://www.bayern.de/staatsregierung/bayerische-staatskanzlei-und-staatsministerien/
Sitz der LandesregierungMünchen, Landeshauptstadt

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Abschnitt Vier des ersten Hauptteils der Bayerischen Verfassung legt die Zusammensetzung des Kabinetts mit dem Ministerpräsidenten und bis zu 17 Staatsministern und Staatssekretären fest.

Der vom Bayerischen Landtag gewählte Ministerpräsident beruft und entlässt die Staatsminister und die Staatssekretäre mit Zustimmung des Landtags. Er weist den Staatsministern einen Geschäftsbereich oder eine Sonderaufgabe zu, den diese nach dem Ressortprinzip und den vom Ministerpräsidenten bestimmten Richtlinien der Politik (Richtlinienkompetenz) eigenverantwortlich verwalten. Die Staatssekretäre sind gegenüber ihren Staatsministern weisungsgebunden. Der Status der bayerischen Staatssekretäre ähnelt dem der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes, die allerdings keine Regierungsmitglieder sind und im Regelfall dem Bundestag angehören müssen, während die bayerischen Staatssekretäre dem Landtag zwar angehören können, es aber nicht müssen. Den beamteten Staatssekretären fast aller anderen Länder und des Bundes, die im Regelfall die Funktion des Amtschefs der Ministerien wahrnehmen, entsprechen in Bayern die Ministerialdirektoren.

Die Bayerische Staatskanzlei unterstützt den Ministerpräsidenten und die Staatsregierung in ihren verfassungsmäßigen Aufgaben. Diese sind insbesondere:

Ministergesetz

Die weiteren Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung sind im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung geregelt.

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