Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG

Basisdaten
Titel:Gemeinsame Geschäftsordnung
des Bundestages und des
Bundesrates für den Ausschuss
nach Artikel 77 GG
Abkürzung:GO-VermA
Rechtsmaterie:Staats- und Verfassungsrecht
FNA:1101-2
Verkündungstag:5. Mai 1951 (BGBl. II S. 103)
Inkrafttreten:
Letzte Änderung
durch:1)
Bekanntmachung vom
30. April 2003 (BGBl. I S. 677)
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Die Gemeinsame Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Ausschuss nach Artikel 77 GG (GO-VermA) ist eine gemeinsame Geschäftsordnung von Bundestag und Bundesrat. Sie wird aufgrund von Art. 77 Abs. 2 GG erlassen, ist vom Bundestag zu beschließen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Veröffentlicht wird sie im Bundesgesetzblatt. Die Geschäftsordnung regelt Organisation und Verfahren des Vermittlungsausschusses.

Siehe auch