Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Aufnahme von Vermutungen aus renomierten Quellen

Der Fall ist abgewiesen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzerbenachrichtigt?
Benutzer:Laufbahn(Antragsteller)
Benutzer:7Pinguinelink
Benutzer:Livanilink
Benutzer:Bluntslink

Problemschilderungen

Auslöser für dieses Schiedsgericht ist eine Diskussion über die Aufnahme eines Satz in dem Artikel Siemens bzw. ursprünglich noch Nokia Siemens Networks - mitlerweile wird die Diskussion allerdings ausschließlich auf Diskussion:Siemens geführt.

Es geht dabei um die Frage, ob Vermutungen, die öffentlich in "renomierten" Medien, wie etwa öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern bzw. internationalen Zeitschriften publiziert werden auch in der WP aufgenommen werden dürfen.

Entscheidend für die Frage ist, dass selbstverständlich ausdrücklich benannt wird, dass es sich lediglich um Vermutungen und nicht um Tatsachen handelt. Ebenso wird ausdrücklich darauf hingewiesen wann und vor allem wer diese Vermutungen äußert.

Das Scheiedsgericht soll hier nun eine klare Aussage in Bezug auf WP:NPOV, Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Keine Theoriefindung liefern.

Im konkreten geht es dabei um den Satz:
Der öffentlich-rechtliche Österreichische Rundfunk (ORF) beschuldigte Siemens im April 2008, dass „mit hoher Wahrscheinlichkeit (...) von Siemens München entwickelte Überwachungssysteme in Ländern wie China, dem Iran und anderen totalitären Staaten zur Verfolgung von Dissidenten, ethnischen und religiösen Minderheiten eingesetzt“ werden[1]

Allerdings geht es natürlich um die grundsätzliche Klärung der Frage, ob Anschuldigungen bzw. Vermutungen, die öffentlich von renomierten Medien publiziert werden auch aufgenommen werden können, sofern es sich um relevante Themen wie etwa international agierende Unternehmen, Personen bzw. um es mit den allgemeinen Worten von Wikipedia:Neuigkeiten zu sagen: Wenn es sich um "Geschehnisse zeitgeschichtlicher Dimension" handelt ?

Die oben genannten Benutzer Benutzer:7Pinguine, Benutzer:Livani und weniger häufig auch Benutzer:Blunts vertreten die strikte Ansicht, dass unbewiesene Anschuldigungen bzw. Vermutungen auch wenn renomierte Medien sie äußern unter keinen Umständen aufgenommen werden können.

Ich vertrete demgegenüber die Auffassung, dass selbstverständlich auch unbewiesene Anschuldigungen, die von renomierter Seite aus geäußert werden und klar als solche formuliert werden, in der WP aufgenommen werden sollten.

Es gibt oft Fälle, in denen Unternehmen nicht mit 100% Sicherheit nachgewiesen werden kann, dass sie gewisse Straftaten begangen haben. Trotzdem muss dann erwähnt werden dürfen, dass diese Anschuldigungen immerhin existiert haben - nicht mehr und nicht weniger.

Als ich die Frage unter Wikipedia:Fragen zur Wikipedia gestellt habe, wurde ebenfalls bestätigt, dass wenn reputable Quellen angegeben werden und die Anschuldigungen als solche richtig formulier werden, es in Ordnung ist solche Inhalte aufzunehmen (beantwortet von Benutzer:Farino:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#.22Vermutungen.22_in_WP_aus_renomierten_Quellen_aufnehmen_.3F

Die oben genannten Nutzer lehnten den Verweis auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia jedoch als unverbindlich ab - deswegen nun das Schiedsgericht.

Ich hoffe, dass das Schiedsgericht hier eindeutig Klärung schaffen kann. Laufbahn 21:21, 4. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Wow, schon wieder SG. Abgesehen davon, dass es hier um ein inhaltliches Problem geht und die vorherigen Instanzen nicht genutzt wurden (Das SG ist hier wohl nicht zuständig), geht es Benutzer:Laufbahn, dessen Mitarbeit eigentlich nur aus einpflegen und streiten um Kritikabschnitte geht, um die Anerkennung der folgenden beide Links als Quelle und die Bekenntnis zur Relevanz der Vorwürfe:

  1. ORF (Forum?)
  2. 'German firm helps Iran monitor Israel'

Der erste Link ist ein Beitrag des ORF's, der von einer hohen Wahrscheinlichkeit spricht. Hoch ist mir per WP:QA nicht genug. Der zweite Link ist eine auf den ORF Artikel gestützte englische Variante des Artikels und stellt meiner Ansicht nach keine weitere Quelle da.

Wenn Vorwürfe gemacht werden, können diese zum Nachteil des Ansehens der Institution sein. Oft genug stellt sich im später heraus, dass die Vorwürfe falsch waren, von der Presse falsch wiedergegeben wurden oder eine Aufklärung der Vorwürfe nie statt fand. Hohe Wahrscheinlichkeit reicht hier pauschal nicht aus, schon garnicht bei so dürftiger Quellenlage und anonym im Artikel. Bei dem hier gemachten Vorwuf der Lieferung von Überwachungstechnik, wird eben diese Überwachungstechnik auch nicht eindeutig definiert. Hier wird ein großer Interpretationsraum gelassen.

Dies ist nur ein einleitendes Statement. Im Falle der Annahme durch das SG oder der Formulierung eines eindeutigen Antrags durch Laufbahn behalte ich mir eine weitere, ausführlichere Stellungnahme vor. --blunt? 05:05, 5. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

1. spezieller Fall: Schließe mich der Darstellung von Blunts 100%ig an. 2. grundsätzlich: Ich sehe ein grundsätzliches Problem in WP im Umgang mit aktueller Presseberichterstattung. Während gute Artikel gnadenlos gelöscht werden, weil sie nicht genug Relevanz haben, wird in Kritik-Abschnitten oft sehr viel belangloses eingetragen, RK gibt es dafür ja nicht. Es herrschen sehr unterschiedliche Interpretationen bzgl. des Umganges mit kritischen Presseberichten. Dazu halte ich ein Meinungsbildes für angebracht. --7Pinguine 09:57, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.


Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. .
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Fall wird abgelehnt von

  1. Sowohl der dargestellte Einzelfall als auch die Grundsatzentscheidung sind inhaltliche Fragestellungen und fallen nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts. -- Achim Raschka 08:27, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  2. Der vorgetragene Fall birgt zwar Konfliktpotenzial, betrifft aber, wie Achim Raschka bereits angemerkt hat, eine inhaltliche Fragestellung die nicht in den Zuständigkeitsbereich des SG fällt und die unter Beachtung der Regeln WP:WWNI - insbesondere Punkt 3 und Punkt 8 - ggf. über Meldung auf WP:VM und den daraus resultierenden Konsequenzen (befristete Seiten- bzw. Benutzersperre) gelöst werden kann. Sollte dieses nicht den gewünschten Nutzen bringen, so wäre eine erneute Anfrage an das SG - z.B. hinsichtlich dauerhafte Benutzersperre - denkbar. -- SVL Schiedsgericht? 09:03, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  3. Es wurden nicht alle vorrangigen Versuche ausgeschöpft das Problem zu lösen. Das inhaltliche Problem überwiegt den Benutzerkonflikt und von der Unkenntnis elementarer Regeln kann nicht ausgegangen werden. Daher lehne ich denn Fall ab. Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 10:44, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  4. Siehe Vorredner. --Streifengrasmaus 14:34, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  5. --Thogo BüroSofa 14:41, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  6. --Stefan64 14:43, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]


Der Fall wurde abgewiesen und ist geschlossen.

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Name_1

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Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Zwei Fragen von meiner Seite:

Erste Frage von Achates halte ich für berechtigt, zweite Frage für irrelevant auf der Ebene des SG – allein dadurch, das WP:Was Wikipedia nicht ist im Antrag bemüht wird ist eigentlich klar, dass es sich um eine inhaltlich Frage handelt, die eigentlich pauschal mit "Sind Presseberichte als Quellen für Inhalte von Artikeln akzeptabel?"; die Beantwortung dieser Frage ist imho rein inhaltlicher Natur und wurde afaik auch bereits etliche Male an unterschiedlichsten Stellen dskutiert ohne einen eindeutigen inhaltlichen Konsens zu finden – und als rein inhaltliche Frage sehe ich aktuell auch keine Befugnis für das SG, zur Beantwortung der Frage tätig zu werden. Falls ich einen Aspekt übersehe, der das SG doch zuständig werden lässt, bitte ich um entsprechende Aufklärung. Gruß -- Achim Raschka 22:31, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
Meines Erachtens handelt es sich um einen rein inhaltlichen Konflikt, mit grundsätzlicher Fragestellung. --7Pinguine 00:04, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]
  1. Es gab keinen VA.
  2. Ob er WP:WWNI kennt weiß ich nicht, verlinkt wurde es ihm oft genug.
Der Antragsteller sitzt grade eine 3 Tage Sperre wegen Editwars (Seine 3. Sperre bei einem Monat Aktivität) um einen Kritikabschnitt im Artikel Tenzin Gyatso‎ ab, kann daher nicht antworten. Wie in meinem Statement schon geschrieben, geht es unter dem hochtrabenden Titel des SGA eigentlich nur um die Bewertung von Quellen und die Relevanz von Aussagen. Also klassische inhaltliche Aspekte, die man euch nicht zur Entscheidung zu muten muss/darf. --blunt? 08:19, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kleine Empfehlung noch an die Antragsteller: Wikipedia:Dritte Meinung hilft bisweilen auch schon, wenn man nicht gleich einen Vermittlungsausschuss haben will. --Thogo BüroSofa 14:59, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.


  1. ORF: „Datenjagd auf Dissidenten“ - Erich Möchel - 7. April 2008