Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Überprüfung Sperrung Benutzer:Einfach Gute Texte

Die Anfrage ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert. Probleme oder Fragen bitte auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Auflagen und Maßnahmen ansprechen.

Beteiligte

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. WP:SG/Regeln, Beteiligte. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Name benachrichtigt?
Einfach Gute Texte Einfach Gute Texte (Diskussion) 12:49, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Minderbinder [1]
Itti [2]
Count Count [3]

Problemschilderungen

In dem nachfolgenden Abschnitt sollten alle Beteiligten das Problem aus ihrer Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligte beachtet bitte:

  • Beiträge von Unbeteiligten werden entweder entfernt oder deren Verfasser bzw. Verfasserinnen werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen. Die Beiträge können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mit aufgenommen werden.
  • Kommentare zu den Darstellungen anderer Beteiligter sind nur innerhalb des eigenen Abschnitts oder im Diskussionsabschnitt erlaubt.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.
  • Haltet euch bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l@ – at-Zeichen für E-Maillists.wikimedia.org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.

Problemschilderung Einfach Gute Texte

Ich stelle diese Anfrage, da die infinite Sperre aus meiner Sicht (auch im Hinblick auf vergleichbare Sachverhalte) unverhältnismäßig ist und alle Instanzen ausgeschöpft sind (betroffen: SGZ#2 und #4).

Vorgeschichte: Der Artikel High-Tech Gründerfonds wurde (laut VG auf everybodywiki) im September 2006 von einer IP angelegt. Am 16. März 2020 wurde ein LA gestellt und von Minderbinder positiv entschieden. Im Oktober 2020 wurde Minderbinder von einem dritten Benutzerkonto (DieSchreiberlinge) angesprochen, dann folgte in KW 46/20 eine abgebrochene LP.

Geschichte:

  • Im Januar 2021 habe ich den Entwurf HTGF komplett neu angelegt, um mit rund 40 Einzelnachweisen einen LP-fähigen und (auf Basis von RKA) ANR-tauglichen Artikel zu erstellen.
  • Meine spätabendliche Ansprache auf der BD von Minderbinder am 4. März wurde von ihm am nächsten Tag revertiert und führte zu einer ausführlichen VM (im Kern: „Verstoß gegen die ToU wegen fehlender Offenlegung“), die nach 9 Minuten von Itti mit „infinit“ abgeschlossen wurde.
  • Ohne WP:PN folgte umgehend eine SPP, an der sich neben den drei oben genannten Admins noch AFBorchert, Elop, Felistoria und Autumn Windfalls beteiligten. Nach etwa 4 Stunden und knapp 20 Beiträgen bestätigte Count Count die infinite Sperre u.a. mit der Begründung, dass „die diversen Verlinkungen und Einfügungen von Kurzinformationen und Bildern in anderen Artikeln“ aus seiner Sicht ebenfalls bezahlt waren, diese aufgrund des Sichterstatus problematisch seien (weil sie nicht auffallen) und es zudem die „erwartbaren Probleme mit dem neutralen Standpunkt und den Regelungen zu Belegen sowie zu Theoriefindung“ gebe. In einem vorherigen Beitrag fragte sich auch AFBorchert (in Bezug auf Sommer Motorradtechnik), „ob die Belege systematisch unter Wahrung des neutralen Standpunkts ausgewählt worden“ seien.

Bewertung: Wie in der SPP dargelegt, lag eine objektive Täuschungsabsicht nie vor (PE-Konto, Beauftragung in der Anfrage auf BD:Minderbinder erwähnt, vorherige BNR-Entwürfe immer beim Verschieben in den ANR gekennzeichnet). Gleichwohl war es eine Fehleinschätzung, die Entwürfe im BNR nicht von Anfang an gemäß Ziffer 4 der Nutzungsbedingungen entsprechend offenzulegen (sondern erst beim Verschieben in den ANR). Es ist für mich unstreitig, dass eine sofortige Offenlegung den ToU umgehend gerecht geworden wäre.

Der von Count Count in seinem SPP-Fazit geäußerte Eindruck, dass die Bearbeitungen im ANR an anderen Artikeln (um neue Artikel zu verlinken) und der Austausch eines Fotos ebenfalls Paid Edits sein können, ist nachvollziehbar, aber unzutreffend. Diese Bearbeitungen sind meinem Wiki-Verständnis geschuldet, dass Artikel verlinkt gehören (und im Fall des Fotos das neuere das bessere ist): Der komplette Verzicht hätte teilweise verwaiste Artikel produziert. Es erschien mir problematisch, hier das private Konto Herr P. schreibt zu nehmen (auf WP:VM und im Archiv von WD:UBZ gibt es Beispiele für vermutete oder tatsächliche Konflikte für Edits mit zwei Konten). Allerdings hätte ich die ZuQ eindeutiger befüllen müssen, um Missverständnissen vorzubeugen (bei den allerersten Edits stand ja auch, dass es keine Paid Edits sind). Bei beauftragten Änderungen/Ergänzungen, ist die Offenlegung erfolgt (siehe Stahl und Eisen (Zeitschrift) [4]).

Die Skepsis von AFBorchert und Count Count am Beispiel Sommer Motorradtechnik hinsichtlich WP:Q, WP:POV und WP:KTF ist nachvollziehbar. Bei Nischenthemen gibt es aber selten Top-Quellen wie die großen Publikumsmedien oder wissenschaftliche Abhandlungen. Ansonsten gilt: Unbelegte Informationen baue ich nicht ein, kritische Aspekte hingegen schon – wie etwa beim Entwurf HTGF („Merkels heißer Start-up-Topf“ – fünfseitiges Porträt im Manager Magazin) oder bei Hermann Otto Hoyer (frühe NSDAP-Mitgliedschaft, heutige Beurteilung seines Werks – siehe Diff.).

Relation/Verhältnismäßigkeit: Auch in der Einzelfallbetrachtung bin ich davon überzeugt, dass eine infinite Sperre nicht zwingend nötig gewesen wäre. Angesichts der Sachlage (keine Offenlegung bei BNR-Texten, Verlinkung neu angelegter Artikel) ist die eine Sperre (das ursprüngliche Wort stand im Widerspruch zur Intention der SGA (Unverhältnismäßigkeit). --Einfach Gute Texte (Diskussion) 08:40, 31. Mai 2021 (CEST)) aber zweifelsfrei vom Regelwerk gedeckt bzw. im Ermessensspielraum. Verfahrensfehler sowohl bei der VM oder der SPP möchte ich eindeutig ausschließen.[Beantworten]

„Wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze“ (SGZ#4) hat es meinerseits aber nicht gegeben und in Relation zu diversen anderen VM und Sperren erachte ich meine infinite Sperre als unverhältnismäßige administrative Maßnahme (SGZ#2). Warum ich zu dieser Einschätzung komme:

  • Es gab keine undeklarierten inhaltlichen Bearbeitungen wie von den verdeckten Agenturkonten bei Klöckner (siehe WD:UBZ) oder dem PR-Berater bei Friedrich Curtius (siehe WD:UBZ). Ebenso gab es weder undeklarierte Neuanlagen noch SEO-Spam wie von Gnomad (siehe VM) oder den SEO-Accounts für Wien (siehe VM).
  • Der BNR-Entwurf zum High-Tech Gründerfonds war a) insgesamt ein zweiter und b) aus meiner Sicht sehr ordentlicher LP-Versuch und noch kein „Störverhalten durch immer neue Versuche einen Artikel in mehreren Benutzernamensräumen zu schreiben und ihn irgendwie in den ANR zu pushen“ (Zitat Itti [5]). Echtes Störverhalten bei eindeutiger Irrelevanz ist aus meiner Sicht z.B. „WonderWaffel“ (zuletzt LP in KW 06/21). Aktuelle Beispiele mit Entscheidungen aus dieser Woche sind audibene/hear.com (2. LP) und Vogelmayer (3. LP).
  • Benutzer:Bertelsmann Stiftung, laut Artikel für den Einfluss auf Politik und Gesellschaft „wiederholt kritisiert“ und aus meiner Sicht nicht vom GLAM-Konsens erfasst (siehe Perrak auf BD:GNM-MA), wurde trotz „Verletzung der ToU“ lediglich für einen Tag gesperrt. Erst „bei Wiederholung wird das Konto unbefristet gesperrt“ [6], womit also die Chance gewährt wird, das Verhalten zu ändern.
  • Das Unternehmenskonto Benutzer:Mitsubishi-Motors editierte mit IK im Unternehmensumfeld, wurde „hierauf x-fach angesprochen“ und erhielt die passiven Sichterrechte entzogen (siehe VM), womit also vor einer administrativen Maßnahme die Chance bestand, das Verhalten zu ändern.
  • Benutzerin:Tbernsau macht Online-Marketing für einen von ihr frisch angelegten (und mittlerweile gelöschten) Lemma-Gegenstand, wird trotz des augenscheinlichen ToU-Verstoßes nur angesprochen (siehe LD, VM und BD).

Bisherige Lösungsversuche Einfach Gute Texte

Lösungsvorschläge Einfach Gute Texte

  1. Verkürzung (sprich Rücknahme) der Sperre
  2. „Comply or Explain“
  3. ggf. temporärer Entzug der Sichterrechte

Problemschilderung Itti

Missachtung der Regeln zum Bezahlten Schreiben, Missbrauch der Wikipedia für eigene Zwecke. Die lustigen Vergleiche ich so, andere anders sind unerheblich. Wir vergleichen nie den einen mit dem anderen, nicht bei Artikeln und auch sonst nicht. Der Nutzer mag mit seinem "Privatkonto" entsprechende Verstöße melden, dann kann das gewürdigt werden. --Itti 🐧 13:01, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche Itti

Infinite Sperre da die Nutzungsbedingungen der WMF verbindlich verpflichtend für jeden sind, der in der Wikipedia mitarbeitet.--Itti 🐧 13:01, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Lösungsvorschläge Itti

Infinite Sperre da die Nutzungsbedingungen der WMF verbindlich verpflichtend für jeden sind, der in der Wikipedia mitarbeitet.--Itti 🐧 13:01, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Infinite Sperre des Privatkontos ergänzt, Missbrauch der Sichterrechte zum Zwecke der privaten Vorteilsnahme --Itti 🐧 11:37, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Problemschilderung Count Count

Ich stehe zu meiner Begründung in der Sperrprüfung.

  • Wenn ein Artikel gegen Bezahlung erstellt wird, dann ist davon auszugehen, dass nachfolgende Pflegeedits im selben Artikel oder auch Verweise und Einbindung von Bildern in anderen Artikeln entweder im Auftrag beinhaltet sind oder extra vergütet werden. Die Darstellung, dass diese nicht in irgendeiner Form bezahlt wurden, halte ich für unglaubwürdig.
  • Die Verstöße gegen Projektregeln wurden eingestanden. Der Mangel an reputablen Quellen bei randständigen Themen entbindet nicht von der Einhaltung dieser. Wenn etwas nicht regelkonform belegt werden kann, gehört es nicht in den Artikel. Werbliche Sprache gehört zudem grundsätzlich nicht in Artikel.
  • Der Vergleich mit anderen Konten ist nicht zielführend. Es gibt bei uns keine Gleichbehandlung im Unrecht.

--Count Count (Diskussion) 13:24, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche Count Count

Bestätigung der unbeschränkten Sperre. --Count Count (Diskussion) 13:24, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Lösungsvorschläge Count Count

Konto gesperrt lassen. --Count Count (Diskussion) 13:24, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Problemschilderung Minderbinder

Folgende Zeitleiste dient der Darstellung der Aktivitäten des Benutzers mit zwei seiner Konten, Einfach Gute Texte (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch) und Herr P. schreibt (Diskussion • Beiträge • hochgeladene Dateien • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • SUL • Logbuch):

  • 2017-12-20: Benutzerkonto „DMF-Muster“ wurde erstellt (im Weiteren unabhängig von Umbenennungen Privatkonto genannt)
  • 2018-09-26: Benutzerkonto „Die Mietfeder“ wurde erstellt (im Weiteren unabhängig von Umbenennungen Bezahlkonto genannt)
  • 2018-10-24: Bezahlkonto nimmt vom 24. bis 31. Oktober 2018 52 Klein-Edits vor, laut Editkommentar „entgegen der Benutzerseite kein Paid Edit“, offensichtlich um schnell passive Sichterrechte zu erhalten (>50 ANR-Edits)
  • 2018-12-03: Bezahlkonto wird auf Benutzerwunsch von „Die Mietfeder“ zu „Einfach.Gute.Texte“ umbenannt
  • 2019-02-14: Bezahlkonto wird auf Benutzerwunsch von „Einfach.Gute.Texte“ zu „Einfach Gute Texte“ umbenannt
  • 2019-04-19: Privatkonto beantragt aktives Sichterrecht
  • 2019-04-19: Nachdem Privatkonto das Sichterrecht erteilt wurde, sichtet Privatkonto die Änderungen, die sein Bezahlkonto vorher an Mouth (Band) vorgenommen hat (oberster Edit)
  • 2020-06-08: Auf archive.org ist eine Version von einfach-gute-texte.com archiviert. Darin folgende Aussagen:
Sie haben Interesse an einfach guten Texten für Ihre Unternehmenskommunikation, für Marketing und Vertrieb oder für Wikipedia. In allen Fällen kann ich weiterhelfen
Wikipedia - Die Enzyklopädie gehört zu den wichtigsten Rechercheinstrumenten für Kunden, Journalisten und zukünftige Arbeitnehmer. Das ist ein guter Grund für einen neuen Artikel oder die (umfassende) Bearbeitung eines bestehenden Textes.
Als erfahrener Autor berate ich Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und übernehme die redaktionelle Arbeit von der Konzeption bis zum Einstellen auf der Wikipedia. Sollte Ihr Artikel früher schon einmal gelöscht worden sein, besteht oftmals eine zweite Chance über die sogenannte „Löschprüfung“. Im persönlichen Gespräch gehe ich gerne in die Tiefe, für einen ersten Einstieg finden Sie hier wichtige erste Details zur Wikipedia-Arbeit.
Die Wikipedia liebt übrigens Transparenz. Daher agiere ich dort mit dem verifizierten Benutzerkonto Einfach Gute Texte für Auftragsarbeiten. Musterartikel zu verschiedenen Themen finden Sie unter Benutzer DMF-Muster

Es gab noch weitere Überschneidungen. Der Zusammenhang zwischen beiden Konten wurde auf der Benutzerseite des Privatkontos genannt. Das entbindet aber nicht von einer Trennung der Aktivitäten beider Konten. Die Beantragung des aktiven Sichterrechts für das Privatkonto, um dann umgehend kommerzielle Edits des Bezahlkontos zu sichten, ist nicht hinnehmbar. Daher VM für das bisher ungesperrte Privatkonto gestellt. --Minderbinder 11:30, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche Minderbinder

Es gibt kein Problem zwischen Benutzern, es gibt hier nur ein Problem mit einem Benutzer. Die Instanzen VM - SPP sind ausgeschöpft. Wenn ein Bezahlkonto anbietet, gegen Vergütung Löschprüfung für missglückte Werbeversuche durchzuführen, solche Artikel durchzuboxen, wie sollen unbezahlte Freiwillige auf Dauer dagegenhalten? Wie soll das skalieren? Wir haben zwei Dutzend Admins, die regelmäßig LD/LP abarbeiten. Sollen die sich im Instanzenzug verschleißen, wasserdichte Begründungen formulieren, noch eine und noch eine Revision beantworten? Wir sollten diese schamlosen Versuche der Kommerzialisierung blocken, ohne viel Aufwand. --Minderbinder 11:30, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Lösungsvorschläge Minderbinder

  • SG-Anfrage ablehnen, da es sich nicht um einen Konflikt zwischen Autoren handelt – stattdessen soll das Schiedsgericht als Super-Sperrprüfung herhalten. Dafür ist das Schiedsgericht nicht legitimiert.
  • Ersatzweise Beibehaltung der infiniten Sperre. Die Nutzungsbedingungen der WMF sind verbindlich verpflichtend für jeden, der Änderungen an der Wikipedia vornimmt. (Mitarbeit möchte ich das nicht nennen.)
  • Sperre des Privatkonto wegen Missbrauchs der Sichterrechte beibehalten.

--Minderbinder 11:30, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Diskussion der Anfrage

Die Diskussion wird vom Schiedsgericht moderiert. Nur Beteiligte können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. An der Anfrage Unbeteiligte können ihre Meinung (ausschließlich zu dieser Anfrage) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen Beteiligte gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag des Schiedsgerichts ausgeführt werden.

Die intensive aktuelle Debatte zum Thema PE (wie auch verschiedene vergangene), die sich auf diverse Unterseiten wie WP:/WD: AA, AN, AP, Kurier, LK, LP, VM, CUA, SPP, SGA und UBZ verteilt (und auch in Spezial:Liste der Sperren sichtbar wird), ist mir durch die Vorbereitung dieser Anfrage bekannt.

Ich habe mich vor der Entsperrung für diese SGA auch intensiv mit der Frage beschäftigt, ob eine Konfliktlösung im Dienste der Community möglich ist. Ich denke: ja. Es gab vor der Sache mit dem HTGF keine Konflikte oder Probleme (anders als beispielsweise bei der Agentur Coconad, die diese Woche auf SPP eine Anfrage gestellt hat[7]), meine Artikel sind keine PR-Pamphlete und unter wirtschaftlichem Druck, jedes (noch so schlechte) Mandat annehmen (und in die Wikipedia drücken) zu müssen, stehe ich auch nicht (die Lochkarte auf dewkin deutet ja an, dass ich tagsüber anderen Dingen nachgehe).

Ergänzend noch Anmerkungen zu meinen Lösungsvorschlägen:

Zu 1: Unbegrenzt gesperrten Benutzern ist ein Neustart möglich, ohne eine Sperrumgehung zu sein, sofern sie nicht in altes Fehlverhalten zurückfallen. Da ich von Anfang an keine objektive Täuschungsabsicht hatte, bliebe das bekannte Konto bei einer verkürzten Sperre mit seiner Vorgeschichte transparent und sichtbar (anders als eine mit Google Adwords werbende Agentur, die auf WP:UBZ ein Verdachtsfall ist). Entsprechungen in der deWP gibt es zwar nicht, aber in einer anderen SGA wurde in Bezug auf eine mögliche „Bewährung“ en:WP:UB CHEAP verlinkt (wo zudem en:WP:Give 'em enough rope verlinkt ist).

Zu 2: Entspricht den C-Regeln in Österreich (bzw. der „Entsprechenserklärung“ im DCGK). „Comply“ (ist zwar eine Selbstverständlichkeit, aber noch einmal ausgeschrieben): Offenlegung gemäß der ToU bereits im BNR (anstatt wie zuvor beim Verschieben); „Explain“: Sollte es zu nicht beauftragten Edits kommen, werden diese explizit als solche benannt und, sofern ein Bezug zu einem Auftragsedit besteht, erkennbar in Beziehung gesetzt (ein Beispiel ohne diesen Bezug können typographische Korrekturen sein).

Zu 3: Zum Abschluss der SPP fiel der Hinweis, dass kritische Bearbeitungen aufgrund des passiven Sichterrechts nicht auffielen. Abgesehen davon, dass bei einer Entsperrung bei einem erneuten ToU-Verstoß „Second strike and out“ gälte, die Beachtung des Regelwerks also dauerhaft einwandfrei sein muss, wäre der zeitweilige Entzug eine weitere Maßnahme zur Selbstdisziplinierung. Vorschläge: 1 Jahr oder 12 neue Artikel oder 150 gesichtete Beiträge im ANR. Angesichts der Beitragsintensität – 2019 waren es 144 ANR-Beiträge und 10 neue Artikel – können die Bedingungen auch kumulativ sein. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 13:03, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Moin Einfach Gute Texte, zunächst einmal mein Kompliment für den Aufbau Deiner Anfrage und für die Argumentation zur Zuständigkeit, denn Anfragen werden selten formal so korrekt angelegt. Nun aber zum Inhalt: Verhältnismäßigkeit richtet sich nach dem Usus, nicht nach dem individuellen Empfinden, ob etwas "zwingend nötig" sei — da gibt es sehr große individuelle Unterschiede. Die Regeln der englischsprachigen Wikipedia sind hier übrigens komplett irrelevant. Und wenn Andere für Regelverstöße nicht bestraft wurden, ergibt sich daraus kein Anspruch auf Straffreiheit, denn es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Aber, wie bereits geschrieben wurde, kannst Du das Unrecht mindern, indem Du ungemeldete Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen meldest. Bezüglich Deiner Argumentation zur Verhältnismäßigkeit sehe ich noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Usus ist, Konten für Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen und gegen den neutralen Standpunkt infinit zu sperren. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 17:58, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
In seiner Problemschilderung hält Count Count die Darstellung „für unglaubwürdig“, dass die Edits im Nachgang zu einer Neuanlage „nicht in irgendeiner Form bezahlt wurden“. Ähnlich schrieb er das in seinem SPP-Fazit: „Ich bin überzeugt, dass Einfach Gute Texte auch für die diversen Verlinkungen [...] bezahlt wird“. Mir erschließt sich nicht, warum ich ein offen agierendes PE-Konto, bei dem die Neuanlagen deklariert sind, anschließend mit absichtlichen Verstößen zerstören sollte. War das gewählte Vorgehen „suboptimal“? Ja. Hätte ich besser darauf verzichtet oder es der Einfachheit halber mit aufnehmen sollen? Ja.
Auch schreibt Count Count in seiner Problemschilderung, dass die Verstöße gegen Projektregeln eingestanden wurden. Die Nicht-Offenlegung bei BNR-Anlagen im jeweils ersten Edit wurde ja schon in der SPP als unzutreffende Wahrnehmung der ToU beschrieben. Allerdings werden BNR-Texte nicht über die Suche gefunden und haben im Regelfall als Leserschaft nur den Autor. Auch gab es in der SPP mit AFBorchert („ob diese Verletzung nun eine unbegrenzte Sperre verdient in einem Kontext, wo auf der Benutzerseite klargestellt wird, dass sämtliche Beiträge im Auftrag erfolgen, sei dahingestellt“)[8] und Elop („Was soll man sich an der Frage aufhängen, ob im BNR der Auftraggeber namentlich genannt werden müsse?“)[9] Stimmen, die etwas größere Toleranz für den BNR angedeutet haben.
Was den „Mangel an reputablen Quellen“ angeht, den Count Count in seiner Problemschilderung aufgriff und in seinem SPP-Fazit bei Sommer Motorradtechnik im Abschnitt Rezeption betonte: In der Verschiebefassung[10] waren es Blick (Zeitung), Welt der Fertigung, Der Spiegel (online) und Motorrad (Zeitschrift) (EN 13 FAZ belegt Verkaufszahlen von Royal Enfield), wobei speziell die Schweizer Boulevardzeitung Blick kritisch aufgenommen wurde, aber unter Blick (Zeitung)#Kritik habe ich nichts entdeckt, was die Quelle nicht zuverlässig macht. Das zwischenzeitlich gelöschte Zitat mag man werblich finden, es ist aber klar als Blick-Meinung kenntlich gemacht.
Zu Ghilts Ausführungen: Mir ist bewusst, dass das englische Regelwerk hier nicht gilt. Aber das hatte ich m.E. auch schon so formuliert. Mir ist ebenso bekannt wie klar, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt, aber es braucht auch Vergleichsmöglichkeiten, um eine gefühlte oder tatsächliche Unverhältnismäßigkeit darstellen zu können. „Straffreiheit“ kann es in meinem Fall angesichts einer bald drei Monaten bestehenden Sperre nicht geben, auch wenn die Formulierung „Rücknahme“ unter Lösungsvorschlag vielleicht so klingt. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 23:33, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Heterogenität unter den Admins und entsprechend auch eine gewisse Heterogenität beim Ermessensspielraum ist für Nicht-Admins durchaus eine Herausforderung; wirklich schwierig ist es aber, wenn ein Admin bei einem Verstoß gegen die ToU nach neun Minuten eine infinite Sperre ausspricht, bei einem anderen Fall nachgewiesenen Verstoßes gegen die ToU nach 22 Stunden Bedenkzeit eine Sperre von 1 Tag ausspricht und in einem dritten Fall vor der infiniten Sperre aufgrund Verstoßes gegen die ToU stundenlang die Möglichkeit für eine Stellungnahme einräumt. (Eine vierte Variante ist die freihändige infinite Sperre eines Benutzerkontos mit zwei Edits mit Namensgleichheit mit einem LinkedIn-Konto auf Zuruf in WD:UBZ.) Von daher halte ich im Grundsatz an der Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme in meinem Fall fest. Allerdings habe ich mich, wie weiter oben steht, „auch intensiv mit der Frage beschäftigt, ob eine Konfliktlösung im Dienste der Community möglich ist“. Auch wenn die – in meinem Fall stringenten – Haltungen der weiter oben genannten Konfliktbeteiligten ausgeblendet werden, findet sich umseitig nur die kritische Haltung, auch wenn es in der Community Stimmen gibt, die sich anders äußern als umseitig. Meinem vorstehend zitierten Satz und dem letzten Satz unter WP:SR//Regeln#Annahme der Anfrage entsprechend ziehe ich die Anfrage zurück. --Einfach Gute Texte (Diskussion) 07:09, 1. Jun. 2021 (CEST) PS: In dem Kontext verweise ich noch einmal auf meinen Hinweis zum Punkt „Kontakt“ auf der Benutzerseite von gestern um 12:11 Uhr.[Beantworten]

Befangenheit

Falls du ein Mitglied des Schiedsgerichts für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Mitglieder des Schiedsgerichts, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. Es gelten die SG-Regeln für Befangenheitsanträge.

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.

Anfrage wird angenommen von

  1. per SGZ#2 ist hier eine Zuständigkeit gegeben. Der Antragsteller argumentiert hier, dass die Sperre an sich zwar gerechtfertigt, aber unverhältnismäßig hoch bzw. lang sein soll und nennt mehrere Argumente für diese Einschätzung. Damit ist dieser Teil der Zuständigkeit auch erfüllt. Ob die Sperrung letzendlich unverhältnismäßig ist, ist mE nach der Annahme der Anfrage zu prüfen, sofern die Anfrage denn auch angenommen wird. Ob PE insgesamt ein Projektproblem (wie auf der Disk beschrieben) ist oder nicht, ist nichts, was das SG entscheiden kann. Dazu wäre von der Community ein Konsens zu finden (Diskussion/Umfrage/MB etc.). Solange es diesen Konsens nicht gibt, dienen mMn die üblichen gültigen Regeln sowie der entsprechende Zusatz aus den ToU für PE als Bewertungsgrundlage der Anfrage. Luke081515 18:39, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  2. Annahme nach Punkt 2 unserer Zuständigkeit. Der Stellungnahme meines Vorredners ist nichts wesentliches hinzuzufügen. Im Vordergrund steht für mich die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Verfehlung zur ausgesprochenen Sperrdauer, sowie der formale Ablauf von VM und SP, der schlussendlich zur Sperrung des Benutzerkontos führte. Eine grundsätzliche Entscheidung über den Umgang mit PE kann, darf und wird das SG nicht treffen, hierüber muss die Community befinden. --Helfm@nn -PTT- 20:35, 30. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  3. Per SGZ#2 sehe ich die Zuständigkeit fürs SG. Das ist noch keine Bewertung der Sperre bzw. der Anfrage an sich, ich denke wir sollten uns das ganze einfach mal genau anschauen. Sophie talk 20:12, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  4. .
  5. .

Anfrage wird abgelehnt von

  1. Wie der Antragssteller selbst schreibt: Auch in der Einzelfallbetrachtung bin ich davon überzeugt, dass eine infinite Sperre nicht zwingend nötig gewesen wäre. Angesichts der Sachlage (keine Offenlegung bei BNR-Texten, Verlinkung neu angelegter Artikel) ist die Sperre aber zweifelsfrei vom Regelwerk gedeckt bzw. im Ermessensspielraum. So sehe ich das auch, eine Entscheidung im Ermessensspielraum und daher noch verhältnismäßig. Die Vergleiche mit anderen Vorfällen halte ich für nicht zielführend, es ließen sich auch Beispiele finden, wo bei weniger schwerwiegenden Vergehen eine unbeschränkte Sperre erfolgte. Nicht deklariertes PE ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein erheblicher Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen, selbst wenn das ein Versehen und keine täuschende Absicht zur Ursache hat. Gerade bei PE im Unternehmensbereich ist das Durchsetzen der Nutzungsbedingungen wichtig, um zu verhindern, das Agenturen und Bezahlschreiber als Trittbrettfahrer eine durch ehrenamtliche Mitarbeit entstandene, weltweit bekannte Plattform als kostenlosen Werbeträger missbrauchen. --Arabsalam (Diskussion) 01:18, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  2. Gemäß WP:SGR kann eine Anfrage zur Revision eines Sperrprüfungsergebnisses nur angenommen werden, wenn von der Antragstellerin oder dem Antragsteller Verfahrensfehler oder Unverhältnismäßigkeit der administrativen Maßnahme dargestellt werden. Dies ist hier meiner Einschätzung nach nicht der Fall: Der Anfragesteller schreibt: „Verfahrensfehler sowohl bei der VM oder der SPP möchte ich eindeutig ausschließen.“ Somit ist hier der Punkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Zunächst liegt offensichtlich ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vor (Im Rahmen dieser Pflichten müssen Sie Ihren Arbeitgeber, Kunden und Ihre Zugehörigkeit in Bezug auf alle Beiträge, für die Sie eine Vergütung erhalten oder erwarten, offenlegen. Siehe auch WP:IK: Personen, die für ihre Arbeit in der Wikipedia eine Vergütung erhalten oder erwarten, etwa als Mitarbeiter, Agent oder Dienstleister, müssen Arbeitgeber, Auftraggeber (Kunden) und Zugehörigkeit offenlegen.). In der Wikipedia gibt es allgemein für Verstöße gegen Regeln keine festgelegten Strafen/Maßnahmen/Konsequenzen, sodass dem entscheidenden Admin ein entsprechender Ermessensspielraum zur Verfügung steht. Ein Blick auf Sperren anderer Benutzer aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen zeigt darüber hinaus, dass eine infinite Sperre hier auch nicht weiter ungewöhnlich ist. Eine Unverhältnismäßigkeit sehe ich daher nicht und lehne diese Anfrage ab. --Ameisenigel (Diskussion) LI 17:22, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
  3. nach Einlesen m.E. ist die Sperre weder fehlerhaft noch unverhältnismäßig. --Ghilt (Diskussion) 22:17, 31. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Mitglieder

Dieser Abschnitt ist nur von Mitgliedern des Schiedsgerichts auszufüllen.