Urobilinogen

Strukturformel
Struktur von i-Urobilinogen
in physiologischem Medium vorliegende Struktur (i-Urobilinogen)
Allgemeines
Name Urobilinogen
Andere Namen
  • i-Urobilinogen
  • Mesobilirubinogen
Summenformel C33H44N4O6
Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer (Listennummer) 604-544-5
ECHA-InfoCard 100.131.280
PubChem 26818
Wikidata Q57054
Eigenschaften
Molare Masse 592,73 g·mol−1
Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung
keine Einstufung verfügbar[1]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

Urobilinogen ist ein Abbauprodukt von Bilirubin und zählt damit zu den Gallenfarbstoffen (Bilane). Es wird bakteriell aus Bilirubin gebildet, das aus der Gallenblase in den Darm abgegeben wird. 20 % des Urobilinogens werden rückresorbiert, über die Pfortader der Leber zugeführt, weiter abgebaut und auch teilweise über den Urin ausgeschieden. Urobilinogen ist eine Zwischenstufe bei der Bildung der Urobiline.

Die normale Urobilinogenkonzentration im Urin reicht von 0,1–1,8 mg/dl (1,7–30 µmol/l), Konzentrationen > 2,0 mg/dl (34 µmol/l) gelten als pathologisch.

Urobilinogen tritt im Urin nicht auf, wenn kein Bilirubin in den Darm gelangt. Eine Urobilinogenurie kann, muss aber nicht von einer Bilirubinurie begleitet sein. Urobilinogen wird vermehrt im Urin ausgeschieden, wenn die Leber umgangen wird, überlastet oder funktional eingeschränkt ist. Urobilinogen ist nierengängig.

Urobilinogen wird vermehrt im Urin nachgewiesen bei:

Nachweis

Urobilinogen ist durch eine Kupplung von Urobilinogen an stabilisiertes Diazoniumsalz leicht mit Urin-Teststreifen nachweisbar. Die praktische Nachweisgrenze liegt bei 0,4 mg/dl, Werte unter 1 mg/dl gelten als normal. Dieser Test ist zwar nicht übermäßig genau, reicht für eine medizinische Bewertung aber vollkommen aus. Er kann helfen, Leberschäden zu erkennen und verschiedene Ursachen der Gelbsucht (Bilirubin-Erhöhung) zu unterscheiden.

Einzelnachweise

  1. Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.