Liste der Bodendenkmäler in Inzell

Wappen von Inzell
Wappen von Inzell

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Inzell zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Inzell

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des hohen oder späten Mittelalters. D-1-8242-0104 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Pfarrkirche St. Michael in Inzell und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8242-0105 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche St. Nikolaus im Oberland in Einsiedl und ihrer Vorgängerbauten. D-1-8242-0110 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Niederachen und ihrer Vorgängerbauten sowie abgegangenes Schloss „Innzl“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-1-8242-0117 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.76099,12.7376739!/D:Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Kath. Filialkirche Mariä Himmelfahrt in Niederachen und ihrer Vorgängerbauten sowie abgegangenes Schloss „Innzl“ des Mittelalters und der frühen Neuzeit., Schloss Innzl!/|BW]]

Ehemalige Bodendenkmäler in Inzell

Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Burgstall des hohen oder späten Mittelalters. D-1-8242-0103 BW

Siehe auch

Literatur

  • Gotthard Kießling, Dorit Reimann: Landkreis Traunstein (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.22). Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2007, ISBN 978-3-89870-364-2, S. 208.

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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