Stockwerkseigentum

Stockwerkseigentum bedeutet verbüchertes (also im Grundbuch eingetragenes) Eigentum an einem Stockwerk in einem Haus, das kein Superädifikat ist. Stockwerkseigentum ist heute in Österreich als Titel zur Begründung von Eigentum an Liegenschaften nicht mehr anerkannt. Bereits bestehendes Stockwerkseigentum ist allerdings noch gültig. Stattdessen kann nurmehr Miteigentum an einer Liegenschaft mit Sonderbenützungsrecht an der einzelnen Wohnung begründet werden.

Auch in Deutschland gab es in der Zeit vor Inkrafttreten des BGB das Stockwerkseigentum. Dieses ist bestehen geblieben (Art. 182 EGBGB), neues Stockwerkseigentum kann aber nicht mehr begründet werden. Stattdessen gibt es in Deutschland nunmehr das Wohnungseigentum.

Literatur

  • Gerald Kohl: Stockwerkseigentum. Geschichte, Theorie und Praxis der materiellen Gebäudeteilung unter besonderer Berücksichtigung von Rechtstatsachen aus Österreich. Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 978-3428122943, (Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, 55).
  • Gabriele Freudling: Echtes altrechtliches Stockwerkseigentum in Bayern, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung, Bd. 116, Wien-Köln-Weimar 1999, S. 384 ff.