„Pater patriae“ – Versionsunterschied

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* [[Andrea Doria]], Admiral der [[Genua#Geschichte|Republik Genua]], erhielt den Titel von [[Karl V. (HRR)|Karl V.]]
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* [[Wilhelm I. (Oranien)|Wilhelm der Schweiger]], [[Fürst von Oranien]]
* [[Wilhelm I. (Oranien)|Wilhelm der Schweiger]], [[Fürst von Oranien]]
* [[Peter I. (Russland)]]. Nach dem Friedensschluß von Nystad (1721) wurden dem Zaren "im Namen des Vaterlands" vom Senat die Ehrentitel "Imperator" und "Pater Patriae" angetragen.
* [[George Washington]], 1. [[Präsident der Vereinigten Staaten]], wurde als ''Pater Patriae'' bezeichnet.
* [[George Washington]], 1. [[Präsident der Vereinigten Staaten]], wurde als ''Pater Patriae'' bezeichnet.
* [[Alexander Douala-Bell]], König des [[Douala]]-Volkes in [[Kamerun]] wurde nach seinem Tode mit dem Titel geehrt.
* [[Alexander Douala-Bell]], König des [[Douala]]-Volkes in [[Kamerun]] wurde nach seinem Tode mit dem Titel geehrt.

Version vom 28. September 2012, 11:00 Uhr

Pater Patriae (Plural Patres Patriae), „Vater des Vaterlandes“, auch Parens Patriae (wörtlich „Elternteil des Vaterlandes“), war ein römischer Ehrentitel.

Der Titel Pater patriae wurde vom Senat verliehen. Bereits Marcus Furius Camillus und Quintus Fabius Maximus Cunctator wurden aufgrund ihrer Verdienste als parentes bezeichnet. Marius und Sulla erhielten ebenfalls den Titel parens bzw. pater ob cives servatos („Vater aufgrund der Rettung der Bürgerschaft“). Der Redner und Politiker Marcus Tullius Cicero wurde für die Aufdeckung der Verschwörung des Catilina während seines Konsulats im Jahr 63 v. Chr. mit diesem Titel geehrt.

Die nächsten Titelträger waren Gaius Iulius Caesar und Augustus (2 v. Chr.), dem der Titel vom Senat, den Equites und dem römischen Volk verliehen wurde. Da der Titel Pater Patriae für die Legitimität des Herrschers nicht wesentlich war – anders als die Titel Imperator, Caesar, Augustus, Pontifex maximus oder die Tribunicia potestas – wurde er nicht Bestandteil der kaiserlichen Ehren; erst seit der Verleihung an Pertinax 192 zählte er zur festen kaiserlichen Titulatur. Ebenso resultierte aus dem Titel keinerlei juristische Macht, vielmehr war die Verleihung ein Zeichen der Würde wie auch eine Verdeutlichung der Pflichten des Trägers gegenüber der Bürgerschaft. Wie der pater familias einer Familie vorstand, war auch der Geehrte mit dem Schutz des Staates betraut. Dasselbe gilt für die weibliche Form. Der Titel einer „Mater patriae“ ist, nach Ansätzen bei Livia, zum ersten Mal bei Julia Domna belegt.

Der Senat verlieh den Titel zahlreichen römischen Kaisern, oft erst nach vielen Jahren der Herrschaft, manchmal aber auch, wenn der neue Kaiser die besondere Achtung des Senats genoss, wie etwa Nerva. Folglich trugen viele der kurzlebigen Herrscher diesen Titel nicht. Die Verleihung war an die Zustimmung des zu Ehrenden gebunden, der den Titel auch ablehnen konnte. So ließ sich Kaiser Tiberius den Ehrentitel nicht verleihen; auch Nero schlug das erste Angebot im ersten Jahr seiner Herrschaft aufgrund seiner Jugend aus.

Römische Patres Patriae

Spätere Patres Patriae

Literatur