Militärgefängnis
Militärgefängnisse sind durch das Militär geführte Gefängnisse, in denen in der Regel Verurteilte der Militärjustiz ihre Strafe verbüßen.
Deutschland
Während der Monarchie in Deutschland, des Dritten Reiches und der DDR gab es diese auch auf deutschem Boden, in der Bundeswehr wird die maximal von Truppendienstgerichten verhängte Freiheitsstrafe von 14 Tagen in der Regel in der Arrestzelle an der Wache "abgesessen".
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse.
Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen (welche nur von den Organen der Militärjustiz verhängt werden können) werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.
(Disziplinarrechtliche) Arrest"strafen" werden während des Dienstes von der Truppe selbst vollstreckt; ausserhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191 f. MStG).
Beispiele
- US-Militärgefängnis Abu-Ghuraib
- Wehrmachtgefängnis Berlin-Tegel
- Militärgefängnis Callao in Peru
- Wehrmachtgefängnis Cherche-Midi in Frankreich
- Wehrmachtgefängnis Glatz in Schlesien
- Fort Leavenworth
- Governors Island
- Wehrmachtgefängnis Linz in Österreich
- Militärgefängnis Santiago Tlatelolco in Mexiko-Stadt, Mexiko
- Wehrmachtgefängnis in Frèsnes, Frankreich
- NVA-Gefängnis Schwedt
- Alliiertes Kriegsverbrechergefängnis Spandau in Berlin
- Wehrmachtgefängnisse in Torgau