„Militärgefängnis“ – Versionsunterschied

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== Deutschland ==
== Deutschland ==


Zur Zeit der Monarchie [[Deutsches Kaiserreich|bis 1918]], unter der [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|NS-Herrschaft]] und in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] gab es Militärgefängnisse auch auf deutschem Boden. <!--- Weimarer Republik nicht ?! --->
Zur Zeit der Monarchie [[Deutsches Kaiserreich|bis 1918]], unter der [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|NS-Herrschaft]] und in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] gab es auch deutsche Militärgefängnisse. <!--- Weimarer Republik nicht ?! --->


Die [[Kreuzkaserne]] in der [[Garnison]] [[München]] existierte von 1670 bis 1883.
Die [[Kreuzkaserne]] in der [[Garnison]] [[München]] existierte beispielsweise von 1670 bis 1883, das [[Wehrmachtgefängnis Torgau]] von 1936 bis 1945.


Ab 1936 wurden im Deutschen Reich Militärgefängnisse errichtet, die während des Zweiten Weltkrieges noch durch ''Kriegswehrmachtgefängnisse'' in besetzten Gebieten ergänzt wurden. Am 3. November 1939 hatte das [[Oberkommando der Wehrmacht]] (OKW) den drei damals bestehenden Wehrmachtgefängnissen Germersheim, Glatz und Torgau „Ausführungsbestimmungen“ zur Aufstellung und „Beschickung“ der [[Feldstraflager]] zugesandt.<ref>[[Hans-Peter Klausch]]: [https://www.via-regia.org/bibliothek/pdf/heft24/klausch_orte.pdf ''Orte des Schreckens: Die Feldstraflager der Wehrmacht.''] Via Regia – Blätter für internationale kulturelle Kommunikation, Heft 24, 1995, abgerufen am 15. Oktober 2023.</ref> Ab 1942 wurden Teile des Gefängnissystems ausgegliedert und in beweglichen ''Frontgefängnissen'' organisiert, die als Strafeinheiten in Bataillonsstärke zu gefahrvollen Arbeiten in Kampfzonen herangezogen wurden. Vornehmlich kamen verurteilte deutsche Soldaten in den militärischen Strafvollzug, während von Kriegsgerichten verurteilte Zivilisten in der Regel an Haftanstalten des Reichsjustizministeriums übergeben wurden.<ref>Peter Kalmbach: ''Wehrmachtjustiz.'' Metropol-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-053-0, S. 54 ff., 153&nbsp;ff.</ref>
[[Wehrmachtgefängnis Torgau]] (1936–1945)


Das [[Kriegsverbrechergefängnis Spandau]] (1945–1987) war zuvor (1898–1945) eine [[Festungshaftanstalt]].
Das [[Kriegsverbrechergefängnis Spandau]] (1945–1987) war zuvor (1898–1945) eine [[Festungshaft]]anstalt.


Das '''Militärgefängnis Schwedt''' war das einzige Militärgefängnis der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]; es war in [[Schwedt/Oder|Schwedt an der Oder]]. Kleinere Delikte wurden dabei oft konstruiert bzw. als Vorwand benutzt, um politischen Dissens, den Ausdruck von Individualität oder Andersdenken zu unterdrücken bzw. zu bestrafen.
Das ''Militärgefängnis Schwedt'' war das einzige Militärgefängnis der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] und lag in [[Schwedt/Oder|Schwedt an der Oder]]. Kleinere Delikte wurden dabei oft konstruiert bzw. als Vorwand benutzt, um politischen Dissens, den Ausdruck von Individualität oder Andersdenken zu unterdrücken bzw. zu bestrafen.


In der [[Bundeswehr]] der [[Bundesrepublik Deutschland]] verhängen [[Truppendienstgericht]]e nur [[Disziplinararrest]] (dieser ist keine [[Freiheitsstrafe]]). Dieser Arrest kann maximal 21 Tage dauern; er wird in der Regel in [[Arrestzelle]]n verbüßt.
In der [[Bundeswehr]] der [[Bundesrepublik Deutschland]] verhängen [[Truppendienstgericht]]e nur [[Disziplinararrest]] (dieser ist keine [[Freiheitsstrafe]]). Dieser Arrest kann maximal 21 Tage dauern; er wird in der Regel in [[Arrestzelle]]n verbüßt.
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== Schweiz ==
== Schweiz ==


In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse.
In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse. Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen, welche nur von den Organen der [[Militärjustiz (Schweiz)|Militärjustiz]] verhängt werden können, werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.


(Disziplinarrechtliche) [[Strafarrest|Arreststrafen]] werden während des Dienstes von der Truppe in einem [[Arrestzelle|Arrestlokal]] selbst vollstreckt; außerhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191&nbsp;f. MStG).
Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen (welche nur von den Organen der [[Militärjustiz (Schweiz)|Militärjustiz]] verhängt werden können) werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.

(Disziplinarrechtliche) [[Strafarrest|"Arreststrafen"]] werden während des Dienstes von der Truppe in einem [[Arrestzelle|Arrestlokal]] selbst vollstreckt; ausserhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191 f. MStG).


== Beispiele ==
== Beispiele ==


Europa:
Deutschland:
* [[Wehrmacht]]gefängnis [[Berlin-Tegel]]
* [[Wehrmacht]]gefängnis [[Berlin-Tegel]]
* [[Wehrmachtgefängnis Torgau|Wehrmachtgefängnisse]] in [[Torgau]]
* [[Wehrmachtgefängnis Torgau|Wehrmachtgefängnisse]] in [[Torgau]]
* Wehrmachtgefängnis [[Glatz]]
* Wehrmachtgefängnis [[Glatz]] in [[Polen]]
* Wehrmachtgefängnis [[Linz]]
* Wehrmachtgefängnis [[Linz]] in [[Österreich]]
* [[Cherche-Midi-Gefängnis|Wehrmachtgefängnis Cherche-Midi]] in [[Frankreich]]
* [[Cherche-Midi-Gefängnis|Wehrmachtgefängnis Cherche-Midi]] in [[Frankreich]]
* Wehrmachtgefängnis [[Fresnes (Val-de-Marne)|Frèsnes]] in Frankreich
* Wehrmachtgefängnis [[Fresnes (Val-de-Marne)|Frèsnes]] in Frankreich
* [[Militärgefängnis Schwedt | Militärgefängnis Schwedt (DDR)]]
* [[Militärgefängnis Schwedt|Militärgefängnis Schwedt (DDR)]]


USA:
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== Weblinks ==
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== Einzelnachweise ==
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[[en:Military prison]]

Aktuelle Version vom 5. Januar 2024, 00:04 Uhr

Militärgefängnis der US-Armee in Mannheim

Militärgefängnisse sind durch das Militär geführte Gefängnisse, in denen in der Regel Verurteilte der Militärjustiz ihre Strafe verbüßen.

Deutschland

Zur Zeit der Monarchie bis 1918, unter der NS-Herrschaft und in der DDR gab es auch deutsche Militärgefängnisse.

Die Kreuzkaserne in der Garnison München existierte beispielsweise von 1670 bis 1883, das Wehrmachtgefängnis Torgau von 1936 bis 1945.

Ab 1936 wurden im Deutschen Reich Militärgefängnisse errichtet, die während des Zweiten Weltkrieges noch durch Kriegswehrmachtgefängnisse in besetzten Gebieten ergänzt wurden. Am 3. November 1939 hatte das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) den drei damals bestehenden Wehrmachtgefängnissen Germersheim, Glatz und Torgau „Ausführungsbestimmungen“ zur Aufstellung und „Beschickung“ der Feldstraflager zugesandt.[1] Ab 1942 wurden Teile des Gefängnissystems ausgegliedert und in beweglichen Frontgefängnissen organisiert, die als Strafeinheiten in Bataillonsstärke zu gefahrvollen Arbeiten in Kampfzonen herangezogen wurden. Vornehmlich kamen verurteilte deutsche Soldaten in den militärischen Strafvollzug, während von Kriegsgerichten verurteilte Zivilisten in der Regel an Haftanstalten des Reichsjustizministeriums übergeben wurden.[2]

Das Kriegsverbrechergefängnis Spandau (1945–1987) war zuvor (1898–1945) eine Festungshaftanstalt.

Das Militärgefängnis Schwedt war das einzige Militärgefängnis der DDR und lag in Schwedt an der Oder. Kleinere Delikte wurden dabei oft konstruiert bzw. als Vorwand benutzt, um politischen Dissens, den Ausdruck von Individualität oder Andersdenken zu unterdrücken bzw. zu bestrafen.

In der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland verhängen Truppendienstgerichte nur Disziplinararrest (dieser ist keine Freiheitsstrafe). Dieser Arrest kann maximal 21 Tage dauern; er wird in der Regel in Arrestzellen verbüßt.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine eigentlichen Militärgefängnisse. Die militärstrafrechtlichen Freiheitsstrafen, welche nur von den Organen der Militärjustiz verhängt werden können, werden in den zivilen Strafanstalten vollzogen.

(Disziplinarrechtliche) Arreststrafen werden während des Dienstes von der Truppe in einem Arrestlokal selbst vollstreckt; außerhalb des Dienstes vollzieht der Wohnsitzkanton des Täters dessen Arreststrafe (Art. 191 f. MStG).

Beispiele

Europa:

USA:

Militärgefängnisse sonstiger Staaten:

Wiktionary: Militärgefängnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Hans-Peter Klausch: Orte des Schreckens: Die Feldstraflager der Wehrmacht. Via Regia – Blätter für internationale kulturelle Kommunikation, Heft 24, 1995, abgerufen am 15. Oktober 2023.
  2. Peter Kalmbach: Wehrmachtjustiz. Metropol-Verlag, Berlin 2012, ISBN 978-3-86331-053-0, S. 54 ff., 153 ff.