Generalstabsarzt
Generalstabsarzt und Admiralstabsarzt sind in deutschen Streitkräften die Rangbezeichnungen für den jeweils zweithöchsten Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Generalität bzw. Flaggoffiziere.
Bundeswehr
Generalstabsarzt | |
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Dienstgradgruppe | Generalität |
NATO-Rangcode | OF-8 |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generalstabsarzt |
Dienstgrad Marine | Admiralstabsarzt |
Abkürzung (in Listen) | * GStA (GSA) * AdmStArzt (ASA) |
Besoldungsgruppe | B7 nach BBesO |
Generalstabsarzt und Admiralstabsarzt ist die Rangbezeichnung für den zweithöchsten Offiziersrang der Dienstgradgruppe der Generale im Sanitätsdienst oder militärmedizinischen Bereich der Bundeswehr. In der Bundeswehr erreicht der Inspekteur des Sanitätsdienstes in der Regel diesen Dienstgrad.
Äquivalent zu diesem Zwei-Sterne-Generalsrang sind der Generalmajor in Heer und Luftwaffe sowie der Konteradmiral in der Deutschen Marine.
Der Dienstgrad wird im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr nur von drei Offizieren in Spitzenpositionen (Chef des Führungsstab des Sanitätsdienstes, Stellvertreter des Befehlshabers des Sanitätsführungskommandos, Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr) bekleidet.
Ansprache
Alle Militärärzte der Bundeswehr im Dienstrang Generalarzt, Generalstabsarzt und Generaloberstabsarzt werden mit „Herr/Frau Generalarzt“ angesprochen, und Ärzte im Dienstrang Admiralarzt, Admiralstabsarzt und Admiraloberstabsarzt werden mit „Herr/Frau Admiralarzt“ angesprochen.
Dienstgradabzeichen
Auf der Schulterklappe (Heer, Luftwaffe) befindet sich zwei goldene Sterne in goldenem Eichenlaubbogen sowie das Laufbahnabzeichen als Symbol des ärztlichen Standes bzw. der jeweiligen Studienrichtung. Bei der Marine befindet sich dieses Abzeichen auf beiden Ärmeln in Ärmelmitte, 3 cm über den Ärmelstreifen, auf Schulterklappen zwischen Streifen und Knopf.
Heer | Luftwaffe | Marine |
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Offizierdienstgrad | ||
Niedrigerer Dienstgrad[1] | Höherer Dienstgrad[1] | |
Generalarzt | Generalstabsarzt/Admiralstabsarzt | Generaloberstabsarzt |
Dienstgradgruppe: Mannschaften – Unteroffiziere o.P. – Unteroffiziere m.P. – Leutnante – Hauptleute – Stabsoffiziere – Generale |
Historisch
Wehrmacht 1933–1945
In der Wehrmacht waren der Generalstabsarzt der dem Generalarzt folgende nächsthöhere Generalsrang im Sanitätswesen. Er war ranggleich dem Generalleutnant (OF-7) in Heer und Luftwaffe, aber auch dem Gruppenführer und General der Waffen-SS.
- Distinktionsabzeichen Generalstabsarzt
Schulterstück wie Generaloberstabsarzt
jedoch nur ein Genralsstern
- Kriegsmarine
Der Rang Generalstabsarzt entsprach auch dem Admiralstabsarzt der Kriegsmarine.
Schulterstück & Ärmelstreifen wie Vizeadmiral, jedoch zusätzlich mit Eskulapstab |
Deutschland vor 1933
In Preußen und Bayern war Generalstabsarzt der Armee die Amtsbezeichnung bzw. Titel des Chefs des gesamten Militärmedizinalwesens.
Der Generalstabsarzt hatte in Preußen zunächst den Rang eines Obersten, seit 1865 den eines Generalmajors, seit 1873 den eines Generalleutnants. Gleichzeitig war der Generalstabsarzt Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums und Chef des Sanitätskorps. Im preußischen Heer war der Generalarzt nächster Untergebener.
Gleiche Befugnisse und gleichen Rang hatte der Generalstabsarzt der Marine, der zugleich Vorstand der Medizinalabteilung des Reichsmarineamtes und Chef des Sanitätskorps der Marine war.
Österreich-Ungarn
Im österreichisch-ungarischen Heer hatte man zwei etatmäßige Generalstabsärzte, die ebenfalls im Rang eines Generalmajors standen. Einer stand der Sanitätsabteilung im Reichskriegsministerium vor und war gleichzeitig Chef des militärärztlichen Offizierkorps, der andere Präses des Militärsanitätskomitees.
Auch die Sanitätschefs einiger Generalkommandos waren Generalstabsärzte.
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).