„Diskussion:Menschenwürde“ – Versionsunterschied
K Bot: 1 Abschnitt nach Diskussion:Menschenwürde/Archiv#die wahre Definition der Menschenwürde des BVerfG von 1954 bis 2017 archiviert – letzte Bearbeitung: Pistazienfresser (04.03.2023 16:38:30) |
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:Vgl. Antwort unter [[Diskussion:Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland#Literaturvorschlag]]. --[[Benutzer:Pistazienfresser|Pistazienfresser]] ([[Benutzer Diskussion:Pistazienfresser|Diskussion]]) 16:38, 4. Mär. 2023 (CET) |
:Vgl. Antwort unter [[Diskussion:Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland#Literaturvorschlag]]. --[[Benutzer:Pistazienfresser|Pistazienfresser]] ([[Benutzer Diskussion:Pistazienfresser|Diskussion]]) 16:38, 4. Mär. 2023 (CET) |
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Müsste zu Punkt 1.2 nicht ergänzt werden, daß die Kairoer Erkärung der Menschenrechte diese unter den Vorbehalt der Scharia stellt und somit den Nichtmoslems die Menschenrechte abspricht (Rechte auf Leben, Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Schutz des Eigentums, Sexuelle Selbstbesimmung - denn der Islam sieht für Ehen und Beziehungen zwischen nichtislamischem Mann und islamischer Frau, Für die Beleidigung des Islam sowie den Austritt aus demselben ja die Todesstrafe vor, was in vielen islamischen Staaten noch heute geltendes Recht ist, oder aber schwere Freiheitsstrafen. |
Version vom 8. Juni 2023, 14:48 Uhr
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Literaturvorschlag
Ich würde gerne einen Literaturvorschlag machen. Kürzlich ist das Smartbook Grundrechte im Nomos-Verlag erschienen. Die E-Book-Version des Buchs ist kostenfrei für jedermann abrufbar und dürfte als vertiefender Literaturnachweis für die Nutzer*innen dieses Wikipedia-Artikels nützlich sein. Verschaffen Sie sich gerne selbst einen Einblick in das Kapitel zur Menschenwürde: https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748911197-87/lern-und-verstaendnisziele?page=0 (Zitiervorschlag: Towfigh/Gleixner, Smartbook Grundrechte, 2022, §§ 6, 7) Aktuelle Rezensionen zum Smartbook Grundrechte finden Sie bei Jurios, abrufbar unter https://jurios.de/2022/11/12/rezension-smartbook-grundrechte-towfigh-gleixner/ und im Rechtsgespräch-Podcast unter https://www.rechtsanwalt-bruegmann.de/podcast-rechtsgespraech/episode/e3fab3f3/folge-55-legal-tech-innovationsforderung-in-bayern-und-was-hat-zugang-zu-gesundheitsvorsorge-mit-dem-zugang-zum-recht-zu-tun (ab 00:45:45). --Lehrstuhl Towfigh (Diskussion) 13:21, 4. Mär. 2023 (CET)
- Vgl. Antwort unter Diskussion:Artikel 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland#Literaturvorschlag. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:38, 4. Mär. 2023 (CET)
Müsste zu Punkt 1.2 nicht ergänzt werden, daß die Kairoer Erkärung der Menschenrechte diese unter den Vorbehalt der Scharia stellt und somit den Nichtmoslems die Menschenrechte abspricht (Rechte auf Leben, Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Schutz des Eigentums, Sexuelle Selbstbesimmung - denn der Islam sieht für Ehen und Beziehungen zwischen nichtislamischem Mann und islamischer Frau, Für die Beleidigung des Islam sowie den Austritt aus demselben ja die Todesstrafe vor, was in vielen islamischen Staaten noch heute geltendes Recht ist, oder aber schwere Freiheitsstrafen.