„Abbauer“ – Versionsunterschied

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Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen [[Sozialstruktur]]. Ihre Ansiedlung musste von der [[Kammergut|Domanialkammer]] und der [[Gemeinde]] genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die [[Landwirtschaft]] bestreiten. Sie arbeiteten als [[Handwerk]]er, [[Hausierer]], [[Händler]] oder [[Landarbeiter]].
Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen [[Sozialstruktur]]. Ihre Ansiedlung musste von der [[Kammergut|Domanialkammer]] und der [[Gemeinde]] genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die [[Landwirtschaft]] bestreiten. Sie arbeiteten als [[Handwerk]]er, [[Hausierer]], [[Händler]] oder [[Landarbeiter]].


== Literatur ==
== Belege ==
Die Informationen dieses Artikels stammen aus:

* Wolfgang Jürries, Berndt Wachter (Hrsg.): ''Wendland Lexikon.'' Band 1: ''A–K.'' 2. Auflage. Druck- und Verlagsgesellschaft Köhring & Co., Lüchow 2008, ISBN 978-3-926322-28-9, S. 15, 54.
* Wolfgang Jürries, Berndt Wachter (Hrsg.): ''Wendland Lexikon.'' Band 1: ''A–K.'' 2. Auflage. Druck- und Verlagsgesellschaft Köhring & Co., Lüchow 2008, ISBN 978-3-926322-28-9, S. 15, 54.
* Heinz Georg Röhrbein: ''Quellenbegriffe des 16. bis 19. Jahrhunderts. Heute unbekannte Begriffe der Quellensprache des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem ländlichen Raum, erläutert am Beispiel der alten Ämter Calenberg und Blumenau.'' Verlag August Lax, Hildesheim 1991, ISBN 3-7848-5105-3, S. 9, 13.
* Heinz Georg Röhrbein: ''Quellenbegriffe des 16. bis 19. Jahrhunderts. Heute unbekannte Begriffe der Quellensprache des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem ländlichen Raum, erläutert am Beispiel der alten Ämter Calenberg und Blumenau.'' Verlag August Lax, Hildesheim 1991, ISBN 3-7848-5105-3, S. 9, 13.

Version vom 10. Juni 2015, 21:39 Uhr

Als Abbauer oder Anbauer bezeichnete man im ländlichen Raum Neusiedler, die ab etwa 1830 in die Dorfgemeinschaft eintraten und ein Haus mit Grundstück, aber keine eigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen besaßen. Sie waren nicht zur Nutzung der Allmende berechtigt. Abbauer und Anbauer unterschieden sich nur in der Herkunft ihrer Grundstücke. Abbauer ließen sich auf privatem Grund nieder. Anbauer errichteten ihre Stelle auf Boden, der Gemeineigentum war.

Die Ab- und Anbauer standen am unteren Ende der dörflichen Sozialstruktur. Ihre Ansiedlung musste von der Domanialkammer und der Gemeinde genehmigt werden. Da sie über kein eigenes Land verfügten, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht durch die Landwirtschaft bestreiten. Sie arbeiteten als Handwerker, Hausierer, Händler oder Landarbeiter.

Belege

Die Informationen dieses Artikels stammen aus:

  • Wolfgang Jürries, Berndt Wachter (Hrsg.): Wendland Lexikon. Band 1: A–K. 2. Auflage. Druck- und Verlagsgesellschaft Köhring & Co., Lüchow 2008, ISBN 978-3-926322-28-9, S. 15, 54.
  • Heinz Georg Röhrbein: Quellenbegriffe des 16. bis 19. Jahrhunderts. Heute unbekannte Begriffe der Quellensprache des 16. bis 19. Jahrhunderts aus dem ländlichen Raum, erläutert am Beispiel der alten Ämter Calenberg und Blumenau. Verlag August Lax, Hildesheim 1991, ISBN 3-7848-5105-3, S. 9, 13.