„Schnäppchen“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Mit '''Schnäppchen''' ([[Diminutiv]]) wird der Erwerb eines [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]]s oder einer [[Dienstleistung]] zu einem außergewöhnlich günstigen und eventuell zeitlich befristeten [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] bezeichnet. Der übergeordnete Begriff lautet [[Verkaufsförderung]].
mit '''Schnäppchen''' ([[Diminutiv]]) wird der Erwerb eines [[Produkt (Wirtschaft)|Produkt]]s oder einer [[Dienstleistung]] zu einem außergewöhnlich günstigen und eventuell zeitlich befristeten [[Preis (Wirtschaft)|Preis]] bezeichnet. Der übergeordnete Begriff lautet [[Verkaufsförderung]].


Menschen, die gezielt danach suchen, nennt man ''Schnäppchenjäger''.<ref>Duden Band 1, 22, Auflage, Dudenverlag Mannheim, Seite 860</ref> „Schnäppchen“ ist eigentlich eine Bewertung aus Sicht des Bevorteilten und nicht des Übervorteilten. Oft preisen Verkäufer selbst ihre Ware als „Schnäppchen“ an, obwohl sie damit in der strengen Definition des Wortes implizieren, dass sie selbst „leicht übers Ohr zu hauen“ sind. Auch impliziert die Definition, dass es sich um den Kauf eines einzelnen Produktes handelt. Tatsächlich benutzen Verkäufer das Wort Schnäppchen als Synonym für [[Sonderangebot]].
Menschen, die gezielt danach suchen, nennt man ''Schnäppchenjäger''.<ref>Duden Band 1, 22, Auflage, Dudenverlag Mannheim, Seite 860</ref> „Schnäppchen“ ist eigentlich eine Bewertung aus Sicht des Bevorteilten und nicht des Übervorteilten. Oft preisen Verkäufer selbst ihre Ware als „Schnäppchen“ an, obwohl sie damit in der strengen Definition des Wortes implizieren, dass sie selbst „leicht übers Ohr zu hauen“ sind. Auch impliziert die Definition, dass es sich um den Kauf eines einzelnen Produktes handelt. Tatsächlich benutzen Verkäufer das Wort Schnäppchen als Synonym für [[Sonderangebot]].

Version vom 18. Februar 2020, 11:20 Uhr

mit Schnäppchen (Diminutiv) wird der Erwerb eines Produkts oder einer Dienstleistung zu einem außergewöhnlich günstigen und eventuell zeitlich befristeten Preis bezeichnet. Der übergeordnete Begriff lautet Verkaufsförderung.

Menschen, die gezielt danach suchen, nennt man Schnäppchenjäger.[1] „Schnäppchen“ ist eigentlich eine Bewertung aus Sicht des Bevorteilten und nicht des Übervorteilten. Oft preisen Verkäufer selbst ihre Ware als „Schnäppchen“ an, obwohl sie damit in der strengen Definition des Wortes implizieren, dass sie selbst „leicht übers Ohr zu hauen“ sind. Auch impliziert die Definition, dass es sich um den Kauf eines einzelnen Produktes handelt. Tatsächlich benutzen Verkäufer das Wort Schnäppchen als Synonym für Sonderangebot.

Wortursprung

Der Begriff Schnäppchen wird umgangssprachlich verwendet. Der Wortursprung ist nicht belegt. Man geht jedoch davon aus, dass man ein Produkt oder Dienstleistung „schnappt“, bevor es ein Anderer tut oder bevor der Preis wieder erhöht, bzw. korrigiert wird. Tat man dies mit Erfolg, dann spricht man im Sinne von: „Ich habe ein Schnäppchen gemacht“.

Erscheinungsformen

Mit dem Begriff „Schnäppchen“ wird darüber hinaus geworben bei dem Verkauf von Restposten, Zweite-Wahl-Ware, Ladenhütern und Auslaufmodellen, sowie bei Räumungsverkauf und Schlussverkauf am Saisonende.

„Schnäppchen“ werden häufig aber auch werbestrategisch eingesetzt im Rahmen der sogenannten Verknappungsstrategie, die durch eine Begrenzung der beworbenen Produkte an eine schnelle Kaufentscheidung appellieren soll. Dazu werden zum Teil eigens billig produzierte und qualitativ minderwertige Waren eingekauft. Diese Strategie kann erfolgreich sein, da oft beträchtliche Mengen des Produkts sowie zusätzliche Produkte verkauft werden und selbst im Falle eines Ausverkaufs sich der „Schnäppchenjäger“ häufig für ein anderes oder ein Ersatzprodukt entscheidet.

Erscheinungsformen können sein:

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Schnäppchen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden Band 1, 22, Auflage, Dudenverlag Mannheim, Seite 860