MTV Europe Music Awards 2007

Logo der MTV Europe Music Awards 2007
Der Austragungsort der Show: Die Olympiahalle in München

Die Verleihung der 14. Europe Music Awards des Musiksenders MTV hat am 1. November 2007 in der Olympiahalle München stattgefunden, also zum dritten Mal nach Berlin und Frankfurt am Main in Deutschland. Es war zugleich das letzte Großereignis, das in der Halle vor der Renovierung stattfand. Als weitere Bewerber um den Verleihungsort wurden neben Brüssel vor allem auch osteuropäische Städte wie Bukarest und Warschau gehandelt. Moderiert wurde die Verleihung von dem US-Rapper Snoop Dogg.

Neues Wählsystem

Neben einer neuen Kategorie namens New Sound of Europe mit der ein Künstler oder eine Band aus Europa gekürt wird, gibt es in diesem Jahr auch ein neues Wählsystem. Die Zuschauer können erst aus bis zu 40 Künstlern je Kategorie ihren „Liebling“ bestimmen. Die fünf Künstler oder Bands mit den meisten Stimmen werden offiziell für die Verleihung nominiert. Nun beginnt die nächste Wahlrunde, in der der Kandidat mit den meisten Stimmen den Preis erhält. Zudem erhalten die Kategorien, ähnlich wie bei den MTV Video Music Awards, neue Namen. Neu ist auch die Kategorie Artist’s Choice, in der die Stars ihren Gewinner wählen.

Präsentatoren

Awards

Die Gewinner in den jeweiligen Kategorien werden fett geschrieben dargestellt.

wird von MTV gewählt

Artist’s Choice

Regionale Awards

Die Gewinner in den jeweiligen Kategorien werden fett geschrieben dargestellt.

Deutschland

Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Mazedonien, Montenegro („MTV Adria“)

Baltikum

Dänemark

Niederlande und Belgien

Finnland

Frankreich

Italien

Norwegen

Polen

Portugal

Rumänien

Russland

Spanien

Schweden

Türkei

Großbritannien & Irland

Afrika

Arabien

Ungarn

Ukraine

Performances

Kritik

Am 1. November ist das katholische Hochfest Allerheiligen, in Bayern ein gesetzlicher Feiertag. Das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage des Freistaates bezeichnet im Artikel 3 dieses Fest als Stillen Tag. Absatz 2, Satz 1 des Artikel führt dabei aus: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Das Erzbistum München und Freising kritisiert daher die Genehmigung dieser Veranstaltung, da sie aus ihrer Sicht nicht hätte erteilt werden dürfen. Inzwischen beschäftigt sich auch das bayerische Innenministerium mit der Angelegenheit.