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26. November 2019

Vertrag gültig, obwohl eine Vertragspartei gemäß der eigenen Staatsverfassung nicht zum Vertragsabschluss legitimiert ist?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage. :-) --2A02:908:1963:180:ACAB:90C4:9EF5:E3DB 13:57, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Keine Antwort, aber gute Frage--Wikiseidank (Diskussion) 14:45, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Falls ich die Frage richtig verstehe, Beispiel: Ein dreijähriges deutsches Kind kauft in Drömelstan ein Haus vom Ortsältesten. In Drömelstan dürfen Dreijährige alles. Dann ist drömelstanisches Recht anzuwenden und nicht deutsches, nachdem Kinder nicht vertragsfähig sind. Der Ortsälteste dürfte aber Schwierigkeiten bekommen, wenn er den in Holzwickede verbliebenen Schnuller des Dreijährigen pfänden lassen will, weil der den Kaufpreis nicht entrichtet hat. Denn nach deutschem Recht, das am Aufbewahrungsort des Schnullers gilt, gab es keinen Vertrag. --176.198.203.21 15:01, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Und jetzt nochmal übersetzt, bitte. ^^ PS: Falls ihr hier einen Völkerrechtskundigen(!) habt, bitte mal auf die Frage hinweisen. Danke. ;-) --2A02:908:1963:180:CC5B:A2C6:1774:F532 15:18, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Zur Antwort siehe Ratifikation. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:20, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
O.k., wenn das völkerrechtlich gemeint war, dann +1 zum Löwen. Vergleiche dazu als praktisches Beispiel die Heilige Allianz, der der britische König zwar beigetreten war, was aber mangels Ratifikation nie wirksam wurde. --176.198.203.21 15:24, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Genau das Umgekehrte ist richtig. Im Außenverhältnis hat der König gehandelt. Das Parlament ist nur für das Innenverhältnis wichtig. Siehe Ratifikation. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:30, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Beim Einigungsvertrag ist im Übrigen die DDR nicht von der Volkskammer, sondern von Günther Krause vertreten worden. Ich halte es für möglich, dass er seine Legitimation, nämlich seine Vertretungsmacht für den Ministerpräsidenten durch eine Urkunde nachgewiesen hat. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:28, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Stehe vollständig auf dem Schlauch; kann mir schon das Umgekehrte meiner Formulierung sprachlich gar nicht vorstellen und bin inhaltlich auch nach mehrfacher Lektüre des hiesigen Artikels zur Ratifikation nicht in der Lage zu sehen, wo es bei mir hapert - dummdummdumm, wie man früher gesagt hätte--176.198.203.21 15:47, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
"[Die Ratifikation] geschieht durch das Organ der jeweiligen Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt", und nicht durch das Parlament. --BlackEyedLion (Diskussion) 15:54, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Beim Einigungsvertrag musste also nicht die BRD, sondern Günther Krause wissen, dass die Volkskammer zum Beschluss über die Annahme des Vertrags berechtigt war. Manchmal ist es natürlich auch strittig, wer Staatsoberhaupt und damit nach außen vertretungsberechtigt ist, siehe jüngste Beispiele aus Südamerika und Afrika. Dann muss sich der Vertragspartner halt entscheiden, wen er anerkennt. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:12, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

@BlackEyedLion: Ja, sorry, hatte es mir falsch gemerkt. Also angenommen die Regierung -- PS: nein, doch nicht, sondern PS: der Staatsrat/ das Präsidium der 10. Volkskammer der DDR oder eben der Herr Krause -- PS: nein, wohl doch nicht, er war wohl nur Verhandlungsführer, aber nicht ratifizierende Instanz war nicht legitimiert, den Vertrag zu schließen/ratifizieren, u.a. weil sowohl der Beschluss zum Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die BRD als auch in der Folge der Erlass des Gesetzes zum Vertrag zwischen der DDR und der BRD über die Herstellung der Einheit Deutschlands DDR-verfassungswidrig zustandekamen, da die 10. Volkskammer der DDR nicht dazu ermächtigt war. --2A02:908:1963:180:CC5B:A2C6:1774:F532 16:15, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Dann hätte er sich im Innenverhältnis rechtfertigen müssen, aber im Außenverhältnis hätte die DDR einen wirksamen Vertrag geschlossen. --BlackEyedLion (Diskussion) 16:45, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das heißt, du hältst die folgenden Aussagen (ausgenommen die Zitate darin) aus dem oben in meiner Antwort verlinkten Text für falsch. Sehe ich das richtig?
"Der offenkundige Mangel an Nennung einer diesbezüglichen Ermächtigungsnorm der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik im Beschluss der 10. Volkskammer bestätigt eine simple Tatsache: Eine solche Ermächtigung existiert nicht.
Da demnach die 10. Volkskammer ihren Beschluss ohne jede verfassungsrechtliche Ermächtigung fasste, verfügt dieser Beschluss – außer über die normative Kraft des Faktischen – über keinerlei konstitutive Rechtskraft im juristischen Sinne und kann aus diesem Grunde auch keine gültigen Rechtsfolgen hervorrufen.
Abschließend ist festzustellen, dass es dem Einigungsvertrag an jedweder völkerrechtlichen Legitimität fehlt. Allein die normative Kraft des Faktischen verleiht ihm den Ruhm einer gewaltlosen Usurpation.
[...]
Seitens der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland hätte mindestens eine eingehende Prüfung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik erfolgen müssen hinsichtlich des Vorliegens eines Hinderungsgrundes für den o.a. Beschluss der 10. Volkskammer zum Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, denn diese Verfassung barg weitere diverse Hinderungsgründe bereits für die Art und Weise der Arbeit der 10. Volkskammer.
Vergleiche dazu insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 (BVerfGE 36, 1 ) zum Grundlagenvertrag:
»Die Verfassungsorgane, denen im Grundgesetz auch der Schutz der freiheitlichdemokratischen Grundordnung und ihrer Institutionen zur Pflicht gemacht ist, haben zu entscheiden, ob eine bestimmte, sonst verfassungsmäßige Maßnahme die Wiedervereinigung rechtlich hindern oder faktisch unmöglich machen würde und aus diesem Grunde unterbleiben müßte.«
Dass angesichts der massiven Beteiligung bundesdeutscher Juristen an den Vorgängen eine solche Prüfung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tatsächlich »nur vergessen« worden ist, kann nicht angenommen werden und würde auch nichts an der Erfordernis einer solchen Prüfung ändern.
Das Ergebnis ist die Schaffung vielfältiger Rechtstitel, auf deren Gültigkeit sich die Normadressaten in beiden deutschen Staaten verlassen haben, ohne dass eine solche Gültigkeit jenseits der normativen Kraft des Faktischen auch tatsächlich beansprucht werden kann. Dazu nochmals das Bundesverfassungsgericht in o.a. Entscheidung:
»Eine Grenze, (…) liegt im Rechts- und Verfassungsstaat der Bundesrepublik Deutschland darin, daß die Verfassung verbietet, daß die Bundesrepublik (…) einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtstitel schafft oder sich an der Begründung eines solchen Rechtstitels beteiligt, der ihr bei ihrem Streben nach diesem Ziel entgegengehalten werden kann.«
Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz besteht hier bereits in der Folge der Nichtigkeit des o.a. Beschlusses der 10. Volkskammer, welcher nur dann mit dem Grundgesetz und dessen Anspruch auf deutsche Einheit und damit Vertretung des gesamten Deutschen Volkes vereinbar gewesen wäre, wenn er auf der Grundlage einer der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechenden Entscheidung des Volkes gemäß Art. 53 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 VdDDR erfolgt wäre, weil nur auf dieser Grundlage der Beschluss der 10. Volkskammer zum Beitritt auch über eine internationale Rechtskraft verfügen würde und somit als Grundlage einer verfassungsgemäßen Wiedervereinigung hätte dienen können."
Wenn du diese Aussagen des verlinkten Texts (wohl mit Ausnahme der Zitate darin) für falsch hältst, kannst du dann deine oben mir ggü. gegebene Antwort bitte noch kurz begründen, und hältst auch du dann meine Eingangsfrage für den Dreh- und Angelpunkt bei der ganzen Sache, und wenn ja: inwiefern genau? Mir stellt sich dann im Anschluss noch die Frage, warum der Vertragspartei auf DDR-Seite überhaupt zum entsprechenden Vertragsschluss ermächtigt/legitimiert sein müssen soll, wenn der anderen Vertragspartei auf BRD-Seite sowieso egal sein kann, wer da in dem anderen Staat eigentlich zum Vertragsabschluss resp. zur Vollmachterteilung zu solchem ermächtigt/legitimiert ist. Und: Du schreibst weiter oben letztlich, die BRD müsse sich im Zweifelsfall entscheiden, mit wem sie einen Vertrag abschließt. Und gilt der Vertrag dann? Warum (nicht)? (Anders gefragt: Wann gilt der Vertrag?) Gilt das dann auch für Max Mustermann aus der DDR und seinen mit der BRD geschlossenen Vertrag, weil die BRD davon ausgeht, dass er, weil er sich als dazu legitimiert ausgibt, z.B. weil er eine hübsche Vollmachtsurkunde von irgendwem, den die BRD als ermächtigt zum Schließen völkerrechtl. Verträge anerkennt, vorzeigen kann, dazu bevollmächtigt/ermächtigt/legitimiert ist? Vielen Dank für deine Antworten schonmal im Voraus! :-) Den Artikel "Ratifikation" hatte ich schon gelesen vor ein paar Tagen, also eben bevor ich meinen eingangs verlinkten Disk.-Beitrag schrieb, aber ich meine, dort keine eindeutige Antwort gefunden zu haben, evtl. weil sich die Angaben dort mit denen des Artikels "Vollmacht (Völkerrecht)" zu widersprechen schienen. --2A02:908:1963:180:122:D9A7:1904:3C21 19:32, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Man kann aber auch umgekehrt die Frage stellen, inwiefern denn eine "DDR" für Deutschland überhaupt ein Verhandlungspartner und souveräne Völkerrechtspartei sein konnte. Faktisch werden Gebilde oder "Phänomene" dadurch zu Völkerrechtssubjekten, daß sie anerkannte Staateneigenschaften, insbesondere eine bewaffnete Macht, vorweisen können, was der DDR dank "Großem Bruder" ganz gut gelang. Wenn nun ein solches Phänomen zustimmt, aus der Geschichte zu verschwinden (vulgo: "beizutreten"), dann dehnt sich der Geltungsbereich des Grundgesetzes halt in der darin vorgesehenen Weise in seine natürliche Grenzen hinein aus. Aus der Innensicht hat Deutschland mit sich selbst "verhandelt" und kann demnach mangels Vertragspartner das Ergebnis nach Lust und Laune interpretieren. -- Ich hatte kurz vor der Wende mal eine interessante Diskussion mit einem DDR-Beamten über die Ostverträge, in der ich ihn darauf hinwies, daß hinsichtlich der Oder-Neiße-Linie mit Polen lediglich vereinbart wäre, daß die Grenze nicht gewaltsam verändert werden dürfe; selbstverständlich könnte Schlesien und andere deutsche Gebiete der Bundesrepublik beitreten. Er führte dann bilaterale Verträge der DDR über die gegenseitige Anerkennung der Staatsgrenze an und war ziemlich irritiert, als ich fragte, was denn die Bundesrepublik mit DDR-Verträgen zu tun hätte. (Die Rechtslage hinsichtlich der Ostgrenze hat sich inzwischen durch den 2+4-Vertrag vermutlich geändert, was uns u. a. davor schützt, daß ganz viele Polen, in deren Familie es angeblich mal einen deutschen Schäferhund gegeben hat, plötzlich "heim ins Reich" wollen - könnte nämlich andernfalls ein teurer Spaß werden, noch mehr "blühende Landschaften" aufzupäppeln.) --77.6.19.59 21:18, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich kann leider nicht erkennen, dass deine Antwort eine Antwort auf meine Fragen ist. Bist du der User BlackEyedLion? Ich bin nur interessiert an Wissen, nicht an Meinungen. Eingangs auf dieser Seite steht etwas, worauf ich nochmal hinweisen möchte: "Die Wikipedia:Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Verbreitung von Meinungen das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen."
Ansonsten will ich noch ein paar Dinge klarstellen: Deutschland (d.i. die BRD) hat selbstverständlich völkerrechtlich gesehen nicht mit sich selbst verhandelt. Zwar hatte die BRD mal den Anspruch gehabt, als Völkerrechtssubjekt Gesamtdeutschland/Deutsches Reich (was das Gebiet angeht, allerdings nur teilidentisch) zu sein und daher die DDR nicht als Staat/Völkerrechtssubjekt anerkannt. Das ist aber aus völkerrechtlicher Sicht unerheblich. Und dadurch, dass sie mit der DDR verhandelt hat, hat sie spätestens da die DDR als Völkerrechtssubjekt anerkannt. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Es entbehrt schon nicht einer gewissen Komik, hier „Wissen statt Meinungen“ einzufordern, um im nächsten Atemzug die Meinung/Interpretation kundzutun, dass die Regierung und Organe der Alt-BRD die DDR „als Völkerrechtssubjekt anerkannt hätten“, weil sie mit der Regierung der DDR die Formalitäten des Beitritts der DDR zum Bundesgebiet (vulgo „Einheit“) ausgehandelt hat (falls es sich wider erwarten tatsächlich um „Wissen“ handeln sollte, findet sich das doch sicher breit rezipiert in der einschlägigen Literatur zur Wiedervereingung). Ebenso plausibel, wenn nicht plausibler ist die Interpretation, dass die Regierung der Alt-BRD die demokratisch gewählte Regierung De Maizere schicht als legitime Vertretung der Bevölkerung des Beitrittsgebietes betrachtet hat… --Gretarsson (Diskussion) 17:20, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Pardon, stimmt, als Völkerrechtssubjekt hat sie die DDR nicht anerkannt (zumindest nicht explizit; ob es konkludent war, ist strittig unter den Gelehrten). Aber als Staat hat sie die DDR anerkannt. Das geht schon aus dem Grundlagenvertrag hervor. Ich dachte, dass einen Staat anzuerkennen, auch automatisch bedeutet, ein Völkerrechtsubjekt anzuerkenen, so wie es die IP, auf die ich antwortete auch darstellte. Wenn ich da falsch gelegen habe, war dies im Glauben geschehen, dass es Wissen gewesen sei. Es entbehrt tatsächlich "einer gewissen Komik", nicht aber einer gewissen Logik. ;-) Allerdings ging es ja um etwas ganz Anderes, nämlich darum, ob es völkerrechtlich (nicht aus der widersprüchlichen Innensicht der BRD) ein Vertrag zwischen zwei Völkerrechtssubjekten war. Und dies ist der Fall. Die DDR war ja schließlich bei den Vereinten Nationen angemeldet; es haben über 130 Staaten die DDR nach ihrem Beitritt in die UNO 1973 weitestgehend völkerrechtlich anerkannt, aber eben nicht die BRD, die bis zum Schluss nur die staatsrechtliche Anerkennung mit souveräner territorialer Integrität anführte. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation (Parole Willy Brandts) gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt. Entsprechend dieses Konzeptes, das einerseits die DDR anerkannte, andererseits aber am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, war konkrete Deutschlandpolitik der BRD sehr kompliziert. So war für sie der Grundlagenvertrag zwar einerseits ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Art und Weise des Verhältnisses der beiden Staaten bis zu ihrer Wiedervereinigung prinzipiell bestimmen sollte. Man erkannte, nicht zuletzt, um Erleichterungen für die Menschen im geteilten Deutschland zu erreichen, die Existenz des Staates DDR an und nahm Beziehungen zu ihr auf. Andererseits aber sollte der Vertrag zwischen beiden Staaten kein normales völkerrechtliches Verhältnis begründen, denn dieses hätte die Vorstellung einer endgültigen Teilung der deutschen Nation nahegelegt. Mit der Unterscheidung zwischen "staats-" und "völker"rechtlich sollte der Spagat gelöst werden, zu behaupten, man erkenne die DDR völkerrechtlich nicht an, obgleich man in vielen Dingen sie in der Realität eben als ein Völkerrechtssubjekt behandelte, z.B. indem man nämlich mit ihr (inkl. ihrer Regierung -- d.h. dem notwendigen Staatselement "effektive Staatsgewalt" neben den andern beiden nach Jellinek notwendigen Staatselementen "Staatsvolk" und "Staatsgebiet") verhandelte. Das wäre ein Widerspruch in sich gewesen, da die Behandlung einer ausländischen Regierung als Regierung eben nicht dazu passt, sondern bereits de facto eine Anerkennung als Völkerrechtssubjekt ist (Konkludenz). Daher wurde das Dogma, dass die DDR kein Ausland sei, von der BRD kreiert. Als Parallele dazu folgender veranschaulichender Vergleich: Israel verlangt stets von den Palästinensern, dass sie das "Existenzrecht Israels anerkennen" sollten. Dazu kann man Folgendes sagen, wie es auch von Völkerrechtlern getan wird: Dadurch, dass die Palästinenser mit Israels Regierungen schon seit Jahrzehnten bereit sind, zu verhandeln, und auch Abkommen miteinander geschlossen haben, haben sie Israel ja bereits anerkannt. Man könne von ihnen aber nicht verlangen, dass sie Israel in der Form durch öffentliche Erklärung anerkennten, wie Israel es von ihnen erwartet: nämlich als einen Staat in einer Begrenzung, die ihren eigenen erwünschten Staat unmöglich macht. Denn Israel als "Staat des jüdischen Volkes in seiner historischen Heimat" definiert offiziell nicht die Grenzen des Landes, das zu ihm gehört. Es lässt offen, dass zu ihm alles Land vom Mittelmmer bis zum Jordanfluss gehören könnte. Und dann hätten die Palästinenser selbst gar kein Land; das können/wollen sie nicht anerkennen. So wie sich die Palästinenser vorbehalten, mit einem Staat Israel zu verhandeln und damit auch grundsätzlich anzuerkennen, dass es ihn grundsätzlich gibt, aber eben nicht alles anzuerkennen, was er darstellt, so wollte die BRD nicht anerkennen, dass es den kommunistischen/sozialistischen Staat DDR auf dem Boden Gesamtdeutschlands geben dürfte. Staaten die mit der BRD verbündet waren, etwa in der Nato, sahen das grundsätzlich ganz genau so. Man kann nicht auf Dauer den Kampf gegen etwas fortführen oder daran erinnern, dass etwas anders sein sollte, als es ist, wenn man es offiziell und mit Handschlag und Unterschrift vor aller Welt als berechtigt und richtig anerkennt. Mit der feinen Unterscheidung wollte sich die westdeutsche Politik wohl irgendwie zwischen teilweiser Anerkennung der Realität und dem Wunsch, wie es sein sollte, "durchwurschteln". Dabei hat sie selbst schon in ihrem Verfassungsprovisorium Grundgesetz einen Widerspruch gehabt: Einerseits galt das Wiedervereinigungsgebot (Präambel a.F., Art. 146 a.F.), wo man der Meinung sein kann, dass gemäß der Präambel des Grundgesetzes in der Fassung vom 23. Mai 1949 das Staatsgebiet der DDR stillschweigend bereits zum Geltungsbereich des Grundgesetzes gehört habe, andererseits steht diese Auffassung in Widerspruch zu Art. 23 a.F. des -- übrigens unmittelbar geltendes Recht konstituierenden -- Grundgesetzes, der da lautete:
(1) Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
(2) In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Wenn darin die Rede ist von einem "Beitritt der anderen Teile Deutschlands" und von einem erst nach Erfüllung dieser Voraussetzung wirkenden Inkrafttreten des Grundgesetzes in diesen Teilen, dann erkannte die BRD -- bestehend aus Staatsvolk (hier gleichzeitig Souverän), Staatsterritorium und effektiver Staatsgewalt -- (nicht: ein verfassungswidrig [und evtl. verfassungsfeindlich] handelndes und nicht verfassungsgemäß legitimiertes verfassungsrechtliches Organ derselben -- wie bspw. die Regierung) damit explizit die Souveränität der "anderen Teile Deutschlands" (nicht: "andere Teile der Bundesrepublik Deutschland", wobei Letzteres -- BRD -- die offizielle Eigenbezeichnung der BRD war) zu einem solchen Beitritt -- oder dessen Unterlassung -- an. Entsprechendes gilt für von der BRD anerkannte Vertreter dieser anderen Teile Deutschlands (die ja immer aus Bevölkerungen bestehen), s.o. Oder sehe ich das falsch? Ich könnte zumindest jede dieser Teilaussagen belegen. (PS: Dem etwaigen Einwand, dass die BRD die DDR aufgrund der Ermangelung an freien und gleichen Wahlen in der DDR und des dadurch nicht frei ermittelten Willens der dortigen deutschen Bevölkerung nicht als ausreichend souverän und legitim vertreten anerkannte, sei entgegnet, dass sich dies ja dann mit der gleichen und freien Wahl der 10. Volkskammer der DDR geändert haben musste. Zwar war sie DDR-verfassungswidrig konstituiert worden, doch das spielte für die BRD ja keine Rolle, denn sie hatte ja auch kein Problem damit, mit dem infolgedessen nicht legitimierten Verhandlungspartner des Einigungsvertrags (s.o.) selbigen dennoch abzuschließen. Schließlich bleibt noch anzumerken, dass die DDR auch in der Teilnahme Erich Honeckers an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im Sommer 1975 Bestätigung ihrer Souveränität fand, denn in der Schlußakte der Konferenz hieß es: “Die Teilnehmerstaaten werden gegenseitig ihre souveräne Gleichheit und Individualität sowie alle ihrer Souveränität innewohnenden und von ihr umschlossenen Rechte achten, einschließlich insbesondere des Rechtes eines jeden Staates auf rechtliche Gleichheit, auf territoriale Integrität sowie auf Freiheit und politische Unabhängigkeit.”)
Noch ein Wort zum Schluss: Wissenschaft lebt vom begründeten Zweifel, also der immer wieder vorgenommenen Infragestellung vorheriger Annahmen, wenn es gute Gründe gibt anzunehmen, dass sie falsch seien. Die Rechtswissenschaften sind davon nicht ausgenommen. Die Seite die ich verlinkt habe, um deutlich zu machen, welche Frage ich geklärt haben will, wird von einem Juristen betrieben, der eben einige Dinge entdeckt hat, die mir vorher noch nicht bekannt waren. Ob seine Argumentation immer zutreffend ist, besonders was Völkerrechtsfragen betrifft, wage ich nicht zu beurteilen, da ich selbst Laie bin, aber ich ziehe sie ernsthaft in Betracht, wenn sie mir auch nach Recherche zu anderen Rechtsmeinungen dazu schlüssig erscheint. (Mal abgesehen davon, dass ich hier bezüglich des Inhalts des verlinkten Textes keine Aussagen, die Wissen darstellen sollen, aufgestellt habe, sondern ja Fragen gestellt habe, sei noch darauf aufmerksam gemacht, dass "(belegbares) Wissen", um das es hier laut oben auf der Seite befindlicher Infobox gehen soll, übrigens nicht bedeutet, dass dieses "breit rezipiert" sein muss.) --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 23:44, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt jede Menge Studierter (vor allem Ingenieure, btw), die allerhand steile Thesen (im Internet) vertreten (schonmal was von Axel Stoll gehört?). Einige dieser Thesen haben vielleicht sogar noch einen theoretischen Wert. Nur weil jemand irgend einen Titel hat, heißt das nicht automatisch, dass er auch alle Tassen im Schrank hat und dass man seine Thesen ernsthaft „in Betracht ziehen“ sollte. Die Idee, dass die Wiedervereinigung formal falsch abgewickelt wurde, übt einen gewissen Reiz auf dich aus, warum auch immer. De facto ist sie ein Hirngespinnst. Selbst wenn da theoretisch etwas dran sein sollte, hätte das keinerlei Konsequenzen, weil niemand, bis auf eine sehr, sehr kleine Minderheit in diesem Lande, daran irgend ein Interesse hätte. Schon der Umstand, dass, anders als es das BRD-Grundgesetz ursprünglich vorgesehen hat, im Zuge der Wiedervereinigung keine neue Verfassung ausgearbeitet und zur Volksabstimmung gestellt wurde, zeigt, dass Staatsrecht keineswegs wortwörtlich zu verstehen und zu befolgen ist, sondern der Auslegung der jeweiligen Staatslenker (und ihrer Kontrollinstanzen) obliegt… --Gretarsson (Diskussion) 03:23, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
I. Nur weil einem eine Argumentation nicht in den Kram passt, heißt das nicht, dass derjenige, von dem sie stammt/vertreten wird, nicht mehr ale Tassen im Schrank hat. Ich empfehle dir, nochmal den letzten Absatz meines Disk.-Beitrags, auf den du hier antwortest, aufmerksam zu lesen. II. Ich habe nicht gesagt, "dass man seine Thesen ernsthaft „in Betracht ziehen“ sollte", sondern dass ich es unter den genannten Voraussetzungen tue. Tue du bitte, was du für richtig hältst. III. Aber akzeptiere die Konsequenzen. Du scheinst es nicht lassen zu können, meine Person zum Gegenstand des Austauschs zu machen (ad-personam). Legst du es darauf an, wegen PA gemeldet zu werden? IV. Die These, dass die Wiedervereinigung nicht nur "formal falsch abgewickelt wurde" (und zwar aus verschiedenen Gründen, nicht nur dem hier durch meine Beispielgabe zu meiner Frage bereits thematisierten Grund), sondern rechtlich nicht stattgefunden hat, übt auf mich den Reiz aus, dass sie zur Wahrheitsfindung beiträgt. V. Dass du sie als "de facto Hirngespinnst" einordnest, ändert daran nichts, weil du deine Behauptung nicht schlüssig begründest. Deine interessanterweise hinzugefügte Einlassung, dass, sollte die Idee/Aussage zutreffen, es keinerlei Konsequenzen hätte, ist nicht nachvollziehbar, erst recht nicht mit deiner absurden Begründung, dass niemand außer eine sehr, sehr kleine Minderheit in diesem Lande (vermutlich meinst du die ernsthaft an der Wahrheit Interessierten) ein Interesse daran hätte. So als ob sich rechtliche Folgen an den Mehrheitsverhältnissen von Interessen festmachen würden. VI. Die Aussagen deines letzten Satzes sind falsch, weil ihnen falsche Prämissen zugrundelegt sind. Weder war in der heute so genannten Wiedervereinigung, die (falls sie denn vollzogen wurde) legitimerweise über Art. 23 a.F. vollzogen wurde, vorgesehen, dass es eine neue Verfassung ausgearbeitet und zur Volksabstimmung gestellt werden sollte, noch zeigt irgendwas, dass Staatsrecht keineswegs wortwörtlich zu verstehen und zu befolgen sei sowie es der Auslegung der jeweiligen Staatslenker (und ihrer Kontrollinstanzen) obliege in einem Rechtsstaat (der -- ok, zugegebenermaßen -- im Falle der BRD nicht existiert, da die Justiz nicht unabhängig ist -> weisungsgebundene Justiz (weshalb z.B. auch der Europäische Gerichtshof vor einigen Monaten gesagt hat, dass die BRD keine Europäischen Haftbefehle ausstellen kann), verfassungswidrig konstituiertes und nur daher verfassungswidrig und -feindlich hälftig Richterwahlausschuss-bestimmtes statt Bundestags-gewähltes Bundesverfassungsgericht; aber das sei nur am Rande erwähnt, darum soll's hier nicht gehen). Ich weiß nicht, woher du diesen Schwachsinn hast, aber falls du deine Meinung diesbezüglich nicht geändert haben solltest, möchte ich dich bitten, deine Aussage(n) diesbezüglich zu belegen. Wenn die heute so genannte Wiedervereinigung DDR-verfassungsgemäß stattgefunden hätte, wäre evtl. der Weg über Art. 146 a.F. des Grundgesetzes genommen worden; dann hätte das deutsche Volk eine neue Verfassung beschließen müssen. Der aktuelle Art. 146 GG übrigens wäre (wenn man seine heutige Form als legitim zustandegekommen ansieht), falls der Einigungsvertrag nichtig ist, in einem ganz anderen Lichte zu sehen: Dann nämlich würde die nicht vollendete Einheit und (aufgrund des dann gleichfalls nichtigen 2+4-Vertrags) nicht vollendete Freiheit Deutschlands natürlich die Gültigkeit des GG für das gesamte deutsche Volk verhindern; die Einheit und Freiheit Deutschlands müsste erst noch vollendet werden, damit das GG für das gesamte deutsche Volk gilt; somit handelte es sich bei der neuen Fassung des Art. 146 GG im Grunde um eine Tautologie in Bezug auf die alte Fassung, also um reine inhaltliche (nicht aber was den veränderten Schein angeht) Redundanz. (Vorgenanntes ist nicht im Präteritum, sondern im Konjunktiv formuliert.) --2A02:908:1963:180:C801:A700:5BF0:6DFA 17:42, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das ist nun aber wirklich völliger Reichsbürgerschwachsinn ("Deutschland gerade wegen Grundgesetz bzw. einzelner GG-Artikel nicht frei, sondern eine wahlweise von Alliierten und/oder: 'linksfaschistischen Gutmenschen' bis heute besetzte Tyrannei"), der auf einer völlig falschen Laieninterpretation des alten Wiedervereinigungsartikels aufbaut, der bis 1989 galt. Daß für eine Wiedervereinigung (oder nennen wir's Beitritt, Anschluß oder sonstwas) zwingend eine neue Verfassung notwendiggewesen wäre, stand weder in der alten, noch in der neuen Fassung des Artikels, sondern dort war immer nur von einer optionalen Möglichkeit die Rede, was man machen kann, wenn eine Wiedervereinigung ansteht, und wie, wenn eine Parlamentsmehrheit für eine neue Verfassung zustandekäme (was aber eben nie der Fall war), das entsprechende Procedere für einen solchen Fall ausgesehen hätte, was man aber nach Wortlaut und Sinn des Artikels eben nie machen mußte, um eine Wiedervereinigung zu ermöglichen.
Bei der Wiedervereinigung sind eine Menge krumme Dinger gedreht worden, was etwa das vorsätzliche Kaputtrechnen der DDR-Wirtschaft zu Übernahmezwecken, den Zwangsumtausch, die Treuhand, die Gauckbehörde und Kohls organisatorische, tatkräftige wie finanzstarke Allianz mit Neonazis in der ALLIANZ FÜR DEUTSCHLAND zum Zwecke der Durchdrückung der Wiedervereinigung bei der Volkskammerwahl 1990 angeht, aber der Wiedervereinigungsartikel des Grundgesetzes als angeblicher Grund für eine nichtzustandegekommene Wiedervereinigung gehört nun wahrlich nicht dazu. Und was der EuGH möglicherweise über (west)deutsche Haftbefehle seit 1949 aussagt, ist wieder ein völlig anderes, völlig wirr und zusammenhanglos dazwischengequetschtes Thema, das nun wirklich garnichts mit dem alten Wiedervereinigungsartikel zu tun hat. --2003:EF:13DB:3B73:685A:651F:5B8:6D53 21:02, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nein, es ist kein Reichbürgerschwachsinn. Auch dich bitte ich, diese persönlichen Angriffe bleiben zu lassen! Du hast, wie ich an deiner direkt danach in Anführungszeichen gesetzten Aussage erkenne, nicht erfasst, was ich schrieb, denn es geht völlig daneben, genauso wie deine restlichen Ausführungen in dem entsprechenden Absatz, denen ich übrigens zustimme. Du schreibst im nächsten Absatz: "aber der Wiedervereinigungsartikel des Grundgesetzes als angeblicher Grund für eine nichtzustandegekommene Wiedervereinigung gehört nun wahrlich nicht dazu." -- Auch hier wieder: Stimmt. Habe ich etwas anderes behauptet? Ich vermute, du hast nicht aufmerksam genug gelesen?
Das, was der EuGH über deutsche Haftbefehle sagt gehört auch nicht zum eigentlichen Thema (daher auch in Klammern und nur Stichwort-artig), aber ist zur Klarstellung, dass ich die BRD nicht als Rechtsstaat im eigentlichen Sinne anerkenne (denn dazu gehörte eine unabhängige und verfassungskonform konstituierte Justiz), nötig, weil es da in meiner Erwiderung an dieser Stelle um das Thema Rechtsstaat (resp. was in diesem geschehen darf und was nicht) geht und dass in einem solche die Dinge, die Gretarsson bzgl. Staatsrecht behauptete, nicht vorkommen dürfen (und wenn doch, dass es dann kein Rechtsstaat mehr ist). --2A02:908:1963:180:2D96:15E0:17EF:6007 23:43, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Was sollen eigentlich diese Spekulationen im Jahr 2019? Wie allgemein bekannt sein dürfte, hat ein renommiertes Fachblatt für Staats- und Völkerrecht bereits 1992 die Wiedervereinigung mit schlüssiger Begründung für ungültig erklärt… --Gretarsson (Diskussion) 16:51, 26. Nov. 2019 (CET); nachträgl. geänd. 18:46, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Die Frage ist bei völkerrechtlichen Verträgen weniger die Gültigkeit an sich (denn wer soll die erzwingen?), sondern ob sich die Vertragsparteien daran halten wollen. Wenn sich beide (alle) Staaten an einen völkerrechtlichen Vertrag halten, ist es schnuppe, wie der zu Stande gekommen ist. --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 18:57, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Amen! Kann man gar nicht oft genug betonen. In aller Regel sind die Hobby-Völkerrechtler, die meinen, da einer ganz großen Sache auf der Spur zu sein, durch die sie von irgendwelchen staatsbürgerlichen Pflichten entbunden werden und/oder ihre Fantasieausweise (oder meinetwegen auch ihre alten DDR-Persos wieder) zu gültigen Papieren werden, aber ohnehin zumeist auf dem Holzweg… --Gretarsson (Diskussion) 19:26, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Gretarsson: Ich hoffe, du meinst mit folgendem Satz nicht mich: "Hobby-Völkerrechtler, die meinen, da einer ganz großen Sache auf der Spur zu sein, durch die sie von irgendwelchen staatsbürgerlichen Pflichten entbunden werden und/oder ihre Fantasieausweise (oder meinetwegen auch ihre alten DDR-Persos wieder) zu gültigen Papieren werden". -- Hier geht es um etwas ganz Anderes. Such dir bitte ein Diskussionsforum, wo du über solche Dinge deine Meinung kundtun und deine etwaige Lästerlust befriedigen kannst. Das ist hier der falsche Ort dafür. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Naja, es geht auch um die rechtl. Folgen, die sich daraus ergeben, und wie sie dementsprechend von anderen Staaten eingeschätzt werden, z.B. bzgl. der international anzuerkennenden Grenzlinien oder eben wie hier der Voraussetzungen für weitere internationale/völkerrechtliche Verträge (und auch dort wieder deren Gültigkeit): So wäre der 2+4-Vertrag nichtig, wenn der Einigungsvertrag nichtig wäre, weil die darin implizit geforderte Voraussetzung, dass das Deutschland ein vereinigtes ist, dann nicht gegeben wäre. Ganz so einfach ist es nicht. --2A02:908:1963:180:122:D9A7:1904:3C21 19:46, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Doch, so einfach ist es :) --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 19:50, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe ja schon gesagt, warum es nicht so einfach ist. Ohne Argumente dagegen anzuführen, wirst du niemanden überzeugen können. Auch dich will ich nochmal auf etwas hinweisen -- ganz oben auf dieser Seite steht: "Die Wikipedia:Auskunft ist kein Diskussionsforum. Daher ist auch nicht die Verbreitung von Meinungen das Ziel, sondern die Verbreitung von belegbarem Wissen." PS: meine Signatur --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:32, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Liebe IP. Es ist ganz einfach: ich muss dich nicht überzeugen, denn ich habe die Realität auf meiner Seite. Und damit bin ich raus. --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 21:42, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nein, du musst natürlich nichts absolut (außer zu sterben ;-)), das habe ich auch nicht behauptet; es stellt sich die Frage, warum du überhaupt antwortest, wenn dir nicht daran gelegen ist, dass du verstanden wirst. Dir scheint es mehr darum zu gehen, dich als der Realität näher seiend darzustellen -- oder täusche ich mich da? Ich habe ja dargelegt, warum es eben nicht so einfach ist, wie du es darstellst, z.B. dass 1. es schnuppe wäre, wie ein Vertrag zustande kommt, oder dass 2. du einfach die Vertragsparteien als subjektiv und objektiv identisch voraussetzt (denn nur dann macht deine Aussage Sinn). Ich führe dazu gerne noch aus, zu 1.: Wenn mindestens ein Vertragspartner sich über die (Nicht-)Gegebenheit einer zu dem Vertrag notwendigen Voraussetzung täuscht, dann kann, wenn dies später erkannt wird, zur Kündigung des Vertrags oder zur Erklärung der Nichtigkeit des Vertrags kommen und in den Augen anderer bestimmte Reaktionen de-/legitimieren oder als il-/legitim erscheinen lassen (je nach dem welche Informationen -- inkl. Kausalitätsannahmen -- zu dem Sachverhalt öffentlich verlautbart, also im Bewusstsein der [Staaten-]Gemeinschaft sind); im Fall, dass Krieg ausbricht, wird es auch zur Klärung der Schuldfrage herangezogen werden. Zu 2.: Wenn jemand von der DDR hergeht und wahrheitswidrig vorgibt, legitim den Staat DDR zu vertreten, und mit der BRD einen Vertrag schließt, dann könnte der Souverän der DDR, wenn er merkt, dass er bei dem Vertrag benachteiligt wurde, den Vertrag unter Verweis auf die inexistente Legitimation der vertragsschließenden Person von der DDR für nichtig erklären. Dabei würde es nicht um die Frage gehen, ob sich "die Vertragsparteien [an den Vertrag] halten wollen", sondern darum ob es überhaupt einen gültigen Vertrag und somit überhaupt Vertragspartner (in dem Sinne, wie sie von den etwaigen Vertragspartnern und von mindestens einem etwaig als Vertragspartner geglaubten Nichtvertragspartner [für] wahr[ ]genommen werden) gibt. Diese Frage will ich geklärt bekommen. --2A02:908:1963:180:C801:A700:5BF0:6DFA 17:42, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
(nach BK) Doch, ist es. Alles andere sind reichsbürgereske Hirngespinste… --Gretarsson (Diskussion) 19:57, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Seit wann anerkennen die Reichsbürger andere deutsche Staaten als das Deutsche Reich? --Rôtkæppchen₆₈ 22:13, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich meine die gleiche oder eine ähnlich hanebüchene Denkweise im Bezug auf das Völkerrecht, wie man sie von den Reichsbürgern kennt. Ein kleiner Club aus Hardcore-Ostalgikern, der „feststellt“, dass aufgrund von „Formfehlern“ beim Einigungsprozess die DDR „völkerrechtlich“ nie aufgehört habe, zu existieren (und IMHO zielt der TO genau darauf ab), wäre ja nur eine etwas andere, und in heutiger Zeit wohl nicht sonderlich abwegige Variante des Reichsbürgertums… --Gretarsson (Diskussion) 22:41, 26. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Zunächst gilt für dich das gleiche wie für Scantasyundfiencefiction (s.o.). Zusätzlich bitte ich dich, persönlichen Angriffe sein zu lassen. Ich ziele auf nichts ab, sondern ich habe Fragen gestellt, die ich gerne von völkerrechtskundigen Menschen beantwortet bekommen möchte. Was das ganze mit "Reichsbürgertum" zu tun haben soll, bleibt völlig im Nebel. Soweit ich die Positionen von sog. Reichsbürgern kenne, haben diese nichts mit den hier diskutierten Fragen zu tun. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das schaffen so manche Reichsbürger ganz gut, nämlich auf der: "ethnopluralistischen" Grundlage, wo da lautet: "Ich habe ja nichts gegen Ausländer, solange sie nur gefälligst in Ausländistan bleiben!" --46.93.159.143 00:59, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Zunächst gilt für dich das gleiche wie für Scantasyundfiencefiction (s.o.). Ich will noh darauf hinweisen, dass Ethnopluralismus nicht zwangsläufig (und eher selten) dergestalt vertreten wird, wie du es dargestellt hast. Mit sog. Reichsbürgern hat die Sache übrigens nichts zu tun (auch wenn es sog. Reichsbürger geben mag, die Ethnopluralisten sind). --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Rotkaeppchen: Mit sog. Reichsbürgern/Selbstverwaltern kenne ich mich nicht sehr gut aus. Ich will allerdings darauf hinweisen, dass die offiziell vertretene Rechtsmeinung Deutschlands und auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft davon ausgeht, dass Deutschland als Staat/Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist (und nicht etwa seine Nachfolgerin, wie es der Fall gewesen wäre, wenn das DR untergegangen wäre) Der Staat hat sich lediglich reorganisiert (sich eine neue Staats- und eine neue Regierungsform gegeben, also eine neue Ordnung errichtet) und dementsprechend auch seinen Namen angepasst. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Gretarsson: Zunächst gilt für dich das gleiche wie für Scantasyundfiencefiction (s.o.). Zusätzlich bitte ich dich, persönlichen Angriffe sein zu lassen. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 16:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich sag mal so: deine Beiträge und die Webseiten, die du verlinkst und (ausführlichst) zitierst, sprechen für sich… :-) --Gretarsson (Diskussion) 17:02, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich sag mal so: eine Bitte um Entschuldigung sieht anders aus. Inwiefern rechtfertigen deine Meinung über meine Beiträge und die Webseiten, die ich verlinke und deines Erachtens ausführlichst zitiere, deine persönlichen Angriffe? Ich bin hier, um die eingangs gestellte Frage zufriedenstellend beantwortet (also geklärt) zu bekommen. Letzteres ist noch nicht erfolgt, stattdessen aber wurde auf ein Detail in meinem Beispiel Bezug genommen. Daher fragte ich bei demjenigen, der mir als möglicherweise kompetent erschien (BlackEyedLion), weiter nach, um Klarheit zu erlangen. Dazu verfasste ich einen ganz normalen Beitrag, der ein Zitat eines langen Textes enthielt, das den Kern des Themas, um das es hier geht, zusammenfasst und auch das oben genannte, von mir erst falsch dargestellte Detail des Beispiels richtig wiedergibt. Zu dem inhaltlich interessanten verlinkten Text sage ich ja oben in meiner anderen Antwort auf deinen Beitrag schon etwas; das hier nochmal zu sagen, wäre unnötige Redundanz. Meine Beiträge sind im Vergleich zu den meisten anderen hier die qualitativ wertvollsten, allein schon weil sie der Erreichung des Ziels der Klärung meiner Frage am besten dienen. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 23:44, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wofür soll ich mich entschuldigen? Deine Frage ist längst geklärt und beantwortet. Du hast es nur noch nicht mitbekommen (vermutlich, weil dir die Antwort nicht gefällt, tja)… --Gretarsson (Diskussion) 02:56, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Du sollst gar nichts. Es war einfach nur eine Feststellung. Du könntest für deinen persönlichen Angriff "reichsbürgereske Hirngespinste" um Entschuldigung bitten. Es liegt ganz bei dir, wie du dich verhältst. Meine Frage wurde noch nicht zufriedenstellend, nämlich für mich Klarheit bringend (also klärend) beantwortet, nein. Ich habe alle Antworten gelesen. Lass das doch mal meine Sorge sein. Wer außer mir selbst soll wissen können, wann sich für mich die Frage aufgeklärt hat? O.o Wieder maßt du dir also an, in Unkenntnis der Realität meiner Psyche über meine Psyche zu urteilen (nämlich: selektive Wahrnehmung) und ins Blaue hinein über Ursachen des von dir im Urteil Dargelegten zu mutmaßen (nämlich: Realitätsverdrängung/-verleugnung), obwohl du mich nicht kennst. (Diese Aussage von mir basiert im Gegensatz zu deiner auf objektiv vorliegenden Tatsachen.) Du scheinst es ganz schön nötig zu haben. ;-) (Weil objektive Tatsachen vorliegen, ist diese zweite Äußerung von mir keine Vermutung wie bei dir, sondern mein Ausdruck meiner Empfindung bei diesen wahrgenommenen Tatsachen.) --2A02:908:1963:180:C801:A700:5BF0:6DFA 17:42, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Und ich sag mal so: Diese Diskussion auf der Grundlage einer irrelevanten Quelle hat mit Wikipedia-Auskunft nichts zu tun und sollte beendet und gelöscht werden. Danke. --Hardenacke (Diskussion) 17:25, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Deine Prämissen sind falsch. 1. Weder findet hier eine Diskussion auf der Grundlage einer Quelle statt, 2. noch hat die bisherige "Diskussion" (Klärungsbemühung von meiner Seite) nicht nichts mit Wikipedia-Auskunft, wie sie hier öffentlich von Wikipedia vorgestellt wird, zu tun, 3. noch ist die Quelle, die ich zur Verdeutlichung einer Detailfrage verlinkte und zur Klärung der Bedeutung meiner ungeklärten eingangs gestellten Ausgangsfrage zitierte, dafür irrelevant. Oder wozu, meinst du, wäre die Quelle irrelevant? Für dein Interesse? Dann einfach weiterscrollen, nicht beachten ... Ich aber würde gerne noch versuchen, meine Frage zufriedenstellend beantwortet, d.h. geklärt zu bekommen, denn dies liegt in meinem Interesse. Es wäre schön, wenn du so gnädig wärst, mir dies zuzugestehen. Danke. --2A02:908:1963:180:DDBA:B36E:F92E:FD3 23:44, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Lies: WP:Quellen. Als nichtneutraler Blogeintrag ist das keine valide Quelle für Wikipedia. Hier ist keine Diskussionsseite zu verschwörungstheoretischen Konstrukten, sondern unsere Leser erwarten Auskünfte zu realen Problemen. --Hardenacke (Diskussion) 18:22, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Lies doch selbst: "Belege geben an, welche Materialien genutzt wurden, um Artikel zu erstellen oder inhaltlich zu verändern. Sie sind geeignet, Aussagen eines Artikels zu stützen." -- Ich habe die Webseite nicht als valide Quelle für irgendeinen Wikipedia-Artikel angeführt. Wie kommst du denn darauf? Deinen PA in Form der nach dem Kennedy-Mord von der CIA entworfenen Diffamierungs- und Diskreditierungsvokabel "verschwörungtheoretisch" für alles, was einem als (auf zumindest den ersten Blick) abwegig, bevölkerungs-/selbst-beunruhigend, welt-/menschenbild-erschütternd oder ähnlich erscheint, lässt du bitte bleiben! Danke. Die Wikipedia-Auskunft ist nicht für die Leser (welche? -- du?) da, sondern für die um Auskunft(! nicht: um unsachlichen/themafernen Sermon mangels Ahnung von der für die Frage relevanten Materie) ersuchenden Personen. --2A02:908:1963:180:2D96:15E0:17EF:6007 23:11, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die DDR ist als Völkerrechtssubjet erloschen, damit ist die Sache doch längst über "die normative Kraft des Faktischen" hinaus. Man wird ja wohl kaum wieder eine Volkskammer aufbauen, Bergmann-Pohl wieder zur Staatsratsvorsitzenden ernennen usw., um die Sache rückabzuwickeln. Man kann die Bürger der neuen Bundesländer auch nicht abstimmen lassen, ob sie vielleicht lieber einen eigenen Staat haben möchten, denn dafür gibt es auch keine Gesetzesgrundlage. Mag die DDR-Seite auch nur schwach oder gar nicht legitimiert gewesen sein, die Seite der Bundesrepublik war mit Sicherheit legitimiert. Im Prinzip wäre sie dann in einer ähnlichen Lage wie jemand, der nach $932 BGB eine Sache von einem Nichtberechtigten erwirbt. --Expressis verbis (Diskussion) 02:13, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Den weitergehenden Sachverhalt, wie du ihn etwa annimmst, zu beurteilen, liegt mir im Moment erst mal fern. Meine Frage hat damit nichts zu tun. Ob die DDR erloschen ist oder dies nur von vielen Menschen fälschlich angenommen wird, und ob die Seite der BRD legitimiert war, bedürfte dann anderer Untersuchungen. Darum soll es hier aber nicht gehen. Das mit dem § 932 BGB ist allerdings etwas absurd, wenn ich das mal so sagen darf, denn erstens dürfte Abs. 2 zutreffen (vgl. den oben verlinkten Text), wenn man schon solch einen unmöglichen Vergleich anzustellen sucht, zweitens [...] handelt es sich hier nicht um Sachen und Besitz, sondern um Menschen (oder eine Volksgruppe) und die Achtung voreinander sowie daher davor, sich miteinander in Freiheit auf das, was Recht ist, zu einigen. ("Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland! Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand! Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand: Blüh im Glanze dieses Glückes, blühe, deutsches Vaterland!" -- So wollen wir es doch, oder?) --2A02:908:1963:180:C801:A700:5BF0:6DFA 17:42, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
O.K., diese PA-Antwort zeigt jedenfalls deutlich, dass du an einer sachlichen Betrachtung der Lage gar nicht interessiert bist und dass sich daher hier niemand mehr um eine Antwort bemühen muss. --Expressis verbis (Diskussion) 19:32, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
PA-Antwort? Ich habe keinen PA getätigt. Wenn ich (wie gesagt selber Wessi) von "westdeutsch" spreche, so ist dies kein PA, weil es eben nicht gegen eine Person (--> persönlicher Angriff) geht, sondern gegen eine westdeutsche gesellschaftliche Tendenz im Umgang mit Ostdeutschland/den Ostdeutschen; solche wird immer unbewusst vom eigenen sozialen Milieu (im weitesten Sinne eben das Milieu Westdeutschland/Westdeutsche) übernommen, wenn es sich dann in solchen im Grunde völlig menschenverachtenden Vergleichen, die man selbst aber erst mal gar nicht als solche wahrnimmt, wenn es nicht gezielt reflektiert wird, niederschlagen. So sehe ich das. Es ist ein westdeutsch-gesellschaftliches Phänomen, nichts Persönliches. Vielleicht habe ich es unglücklich formuliert, dann tut es mir Leid, wenn es als PA aufgefasst wurde -- ich habe die Stelle jetzt einfach mal entfernt.
Selbstverständlich bin ich nach wie vor an der Klärung der eingangs gestellten Frage interessiert und würde es begrüßen, wenn die ganzen themafernen Beiträge unterblieben. Aber wenn ich mir die restlichen Threads hier anschaue, merke ich, dass die Wikipedia-Auskunft-Regel, wie sie in der Infobox am Seitenkopf steht, hier wohl generell nicht (mehr?) beachtet wird. Vielmehr geht es häufig darum, dumme Antworten zu geben, ungefragte Ratschläge zu erteilen oder die Frage als illegitim oder unsinnig darzustellen. Schade. --23:11, 28. Nov. 2019 (CET)

Nach BK:Ob die DDR erloschen ist oder dies nur von vielen Menschen fälschlich angenommen wird, Ohne Kommentar. Mit dieser Möglichkeitserörterung hast du eigentlich jegliche seriöse Diskussion dazu beendet. Lass es mich so formulieren: so eine Diskussion passt in einen Akademikerclub, wo man sich an solchen juristischen Spiegelfechtereien ergötzt. Meist kommen solche Theorien aus Ecken von Wendeverlierern, namentlich Staats- und Parteidienern jeglicher Art. Mein Tipp: geh zum Bundesverfassungsgericht, reich ne Klage ein, dann werden wir sehen. Alles andere ist Kappes. Hätte, könnte, müßte, sollte bringt uns nicht weiter.--scif (Diskussion) 19:35, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Wieso sagst du: "Ohne Kommentar.", und gibst dann doch deinen unsachlichen Senf dazu ab? Ich habe generell kein Problem mit Möglichkeitserörterungen. Wenn du eines damit hast, wieso lässt du es dann nicht bleiben, dich damit weiter zu befassen? Ich bleibe bei dem Thema lediglich unvoreingenommen und möchte gerne die eingangs gestellte Frage zufriedenstellend aufgeklärt bekommen; und wenn ich dazu das mitgelieferte Beispiel, aus dem sich meine Frage ursprünglich ergab, als Veranschaulichungsgegenstand weiter verwende, so dient es der Sache. Eine Diskussion hatte ich gar nicht im Sinn, denn ich vertrete dabei ja nicht eine Position dafür oder dagegen, sondern will die dann gegebene Antwort gegen (meine) etwaig noch bestehenden Gegenargumente/Einwände erfolgreich argumentativ verteidigt sehen. Am liebsten wär's mir natürlich, wenn mir jemand einen Link zu einer Völkerrechtsaufklärungsseite setzt oder aus einem seriös erstellten Enzyklopädie-Eintrag zitiert, wo die eingangs gestellte Frage zu meiner vollen Zufriedenheit (d.h. eindeutig und umfassend) beantwortet ist. Woher die Theorie der verlinkten Seite stammt, kann ich dir übrigens sagen, falls es dich interessiert: aus dem südlichen Bayern (ich meine, südlich von München; den genauen Ort habe ich mir aber nicht gemerkt). Auf der Seite finden sich einige Dutzend Rechtsexpertisen, teilweise mit Unterstützung von ehemaligen Richtern und Professoren der Rechtswissenschaften erstellt, übrigens auch zum BVerfG. Deinen Tipp halte ich für unangemessen, und deine Diffamierung meines Aufklärungsbedürfnisses sowieso. Hier geht's auch nicht darum, was dich irgendwobei weiterbringt oder nicht, sondern darum, die Frage zu klären. Ich finde die Stimmung hier recht unangenehm. Vielleicht habe ich ja unbeabsichtigt einen Nerv getroffen? Oder geht's hier immer so garstig bis rigide und Mob-mäßig gegen als irgendwie (freilich von einem selbst) verdächtig eingeschätzten oder anscheinend mit Unterdrückungsimpuls verbundenen oder ähnliche dem eigenen Interesse zuwiderlaufende Fragen ab? --2A02:908:1963:180:2D96:15E0:17EF:6007 23:11, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Letzter Versuch @2A02:908:1963:etc. meinerseits: Du, wie jeder andere, hat weder hier noch anderswo irgend einen Anspruch darauf, eine Frage zur persönlichen Zufriedenstellung beantwortet, pardon, geklärt zu bekommen. Deine Frage wurde bereits beantwortet. Mehrfach, sogar unter verschiedenen Gesichtspunkten. Dass dich die Antworten nicht zufriedenstellen, ist allein dein Problem… --Gretarsson (Diskussion) 01:33, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe schon verstanden, dass du der Meinung bist, dass eine Frage dann für mich geklärt wäre, wenn du den Sachverhalt für klar hältst. Ich habe nirgendwo was von einem "Anspruch" geschrieben. Wie kommst du immer auf diesen Nonsense? Ja, meine Frage wurde beantwortet, und nein, für mich ist der Sachverhalt nicht klar, also ist sie für mich nicht zufriedenstellend beantwortet, weil ich, was die Frage angeht, noch immer genauso klug wie vorher bin (und genau das ist mein Problem -- das zumindest hast du schonmal gut erkannt). Nur weil ich nicht immer drunter geschrieben habe, wenn jemand -- ich denke dabei an BlackEyedLion -- von einer falschen Prämisse ausgeht und daher am Thema vorbeiredet, heißt das nicht, dass dessen Anwort eine ist, die die Frage richtig beantwortet. Ich habe BlackEyedLion einmal geschrieben, welche Einwände es gegen seine Aussagen gibt, auch kenntlich gemacht, wo er m.E. von falschen Prämissen ausgeht, und nochmal bzgl. einiger Dinge nachgefragt, ob ich ihn richtig verstanden habe (denn Worte sind nun mal oft nicht präzise, sodass also zur Bedeutungsklärung eine Präzision durch weiteren Verständnisabgleich nötig ist); ich meine, dass das doch reichen sollte. Leider hat er auf meinen entsprechenden Kommentar, in dem ich jenes längere Zitat brachte, nicht mehr geantwortet (vielleicht ist er ja ins Grübeln gekommen und hat die Erkenntnis bekommen, dass er die Frage momentan doch nicht richtig beantworten kann -- wer weiß ...). Daher ist die Frage für mich nach wie vor ungeklärt, eben weil es Klärungsbedarf gibt (und einfach nur glauben, was mir gesagt wird -- oder auch nur wie ich meine, dass das Gesagte gemeint sei -- tue ich nicht, wenn es für mich begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass -- beim Gesagten oder meinem Verständnis dessen -- ein Irrtum vorliegen könnte; und diese Anhaltspunkte gibt's eben). --2A02:908:1963:180:D1CE:6081:5D73:7FF4 08:09, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Dir kommt schon in den Sinn, das wir kein verfassungsrechtliches Fachforum sind? Ich sage nachwievor, das da viel juristisches Hochreck dabei ist und du hier wahrscheinlich keine befriedigende Antwort bekommst. Das sollte man irgendwann auch mal so akzeptieren. Wir können natürlich noch ein paar Bildschirmmeter füllen, besser wird es deswegen wahrscheinlich nicht.--scif (Diskussion) 13:37, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ja, das kommt mir in den Sinn, schon von Beginn an. Kommt dir in den Sinn, dass das gar nicht schwer zu erkennen ist? Es geht hier übrigens nicht um eine verfassungsrechtliche, sondern um eine völkerrechtliche Frage. Ich akzeptiere allein die Realität; und diese gibt es nur in der Gegenwart. Und was geschieht, geschieht; was nicht, das nicht. Ich schaue einfach solange, wie es hier statthaft ist, ob sich doch nochmal jemand findet, der kompetent und auskunftfreudig genug ist, mir bei der Klärung der Frage substantiiert weiterzuhelfen. Warum du noch ein paar Bildschirmmeter zu füllen bereit bist, obwohl du zur Aufklärung der Frage bsher nichts beitragen konntest, entzieht sich meinem Verständnis. Worüber willst du denn referieren oder diskutieren? Beachte dabei, dass es sich hier nicht um ein Forum handelt. --2A02:908:1963:180:D1CE:6081:5D73:7FF4 18:16, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich bin kein Jurist, aber gebe trotzdem mal meine Ansicht wieder: Völkerrichtlich scheint es mir völlig irrelevant zu sein, ob der Einigungsvertrag nach der DDR-Verfassung rechtmäßig zustandegekommen ist. Völkerrechtlich ist allein relevant, dass die DDR dadurch aufgehört hat zu existieren und die Zugehörigkeit ihres früheren Staatsgebiets zur BRD von keinem Völkerrchtsakteur in Frage gestellt wird. Völkerrechtlich scheint mir auch der Einigungsvertrag wenig relevant zu sein, eine wichtigere Rolle spielt der 2+4-Vertrag, der von den Siegermächten mit BRD und DDR ausgehandelt, dann aber mit dem "vereinigten Deutschland" geschlossen wurde. Unter dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts der Völker spielt es eine Rolle, ob die Wiedervereinigung mit der mehrheitlichen Zustimmung der Bevölkerung der ehemaligen DDR geschah. Daran dürften kaum Zweifel bestehen. --Digamma (Diskussion) 19:14, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ist dem Fragesteller so teilweise bereits gesagt worden. Indes, er akzeptiert das nicht, weil er anscheinend gerne seine Sicht der Dinge hier bestätigt haben möchte (erselbst nennt das „bei der Klärung der Frage substantiiert weiterhelfen“). Im Übrigen scheint es ihm hier vor allem auch um das ausgiebige Breittreten seiner Ansichten zum Thema zu gehen… --Gretarsson (Diskussion) 19:27, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Richtig, ist mir schon teilweise so gesagt worden, trägt aber nicht zur Klärung der Frage bei. Dass ich das nicht akzeptieren würde, wie du es behauptest, entspringt mal wieder deiner Neigung, mich hier zu diffamieren. Du bist "anscheinend" ein Lügner und Mobber: Oben hast du schon auf einen Beitrag von mir geantwortet, in dem ich das, was Fakt ist, nochmal expliziert hatte: "denn ich vertrete dabei ja nicht eine Position dafür oder dagegen". Also ergibt deine Aussage, ich würde hier "[m]eine Sicht der Dinge bestätigt haben" wollen (usw.), deshalb keinen Sinn, weil ich ja gar keine Sicht der Dinge habe, die ich bestätigt haben wollen könnte, denn ich bin ja gerade erst dabei, mir eine Meinung dazu zu bilden. Dass du die genannte Aussage von dir und deine Unterstellung, ich würde lügen (denn zu keinem andern Schluss kann man ja hier kommen), dennoch tätigst, ergibt nur Sinn, wenn du mich hier mal wieder zu diffamieren/diskreditieren suchst. Dazu würde dann auch deine Formulierung mit: "anscheinend", und: "scheint", passen, die dann den Zweck verfolgen würde, eine Vandalismusmeldung und Kontosperre wegen (wiederholter) persönlicher Angriffe gegen mich hier umgehen zu können. Du "scheinst" mir eine ganz verlogene, falsche Schlangenbrut zu sein, die nichts Bessseres zu tun weiß, als ihr unliebsame Nutzer zu diffamieren/diskreditieren und wegzumobben sucht. --2A02:908:1963:180:75E1:15CC:57D3:64B3 19:35, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Digamma: Es geht nicht nur darum, ob der Einigungsvertrag nach der DDR-Verfassung rechtmäßig zustandegekommen ist, sondern darum, ob wenn die den Vertrag abschließenden Personen/Staatsorgane nach DDR-Verfassungsrecht nicht legitimiert waren, ihn abzuschließen, er völkerrechtlich dennoch gültig ist. Nun geht es noch nicht mal nur um das Bsp. Einigungsvertrag, sondern um einen solchen Sachverhalt generell. Das ist doch, meine ich, aus der eingangs gestellten Frage deutlich erkennbar. Daher sind auch die weiteren Aussagen, die du getätigt hast, dafür irrelevant, mit Ausnahme des Aspekts der Zustimmung der Bevölkerung der DDR, wobei du deine Meinung aber nicht begründest, und für mich auch nicht ersichtlich ist, warum kein Zweifel an der Zustimmung der Mehrheit DDR-Bevölkerung zu den Konditionen des Einigungsvertrags bestehen dürfte. Das von mir angeführte Bsp. soll hier in erster Linie dazu dienen, den Inhalt der Frage und etwaiger nachfolgender Verständnisfragen veranschaulichen zu können. --2A02:908:1963:180:75E1:15CC:57D3:64B3 19:35, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Völkerrechtliche Wirkung entfaltet der Einigungsvertrag m.E. sowieso nur in der Frage des Beitritts. Nur diese Frage habe ich gemeint. Die übrigen Regeln, die die Konditionen des Beitritts betreffen, entfalten nur eine innerstaatliche Wirkung.
Wenn der Einigungsvertrag nur ein Beispiel sein soll, dann ist es ein eher ungeeignetes, da der eine Vertragspartner in Folge des Vertrags ja untergegangen ist. --Digamma (Diskussion) 23:18, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
D„[…]er eine Vertragspartner“ ist eher in Folge seiner vier Jahrzehnte langen verfehlten Wirtschafts-, Sozial- und Menschenrechtspolitik untergegangen. --Rôtkæppchen₆₈ 23:30, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das heißt, im Völkerrecht gibt es keine Täuschung im Rechtsverkehr? Und wenn es sie gäbe, hätte der Einigungsvertrag aufgrund der fehlenden Legitimation der abschließenden Personen/Organe keine Gültigkeit erlangt (wäre er also nichtig)? Oder hätte er sie eben doch erlangt? Und wenn ja: warum? Wenn nein: Würde es dann bedeuten, dass sich das getäuschte Subjekt bei Bewusstwerden der Täuschung (und des Umstands, dass der Vertrag nie gültig war) dementsprechend unverbindlich -- hier: als [Nachfolge-]Staat [der] DDR -- verhalten dürfte? --2A02:908:1963:180:20A4:390C:C3C0:9ACE 19:37, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Da hier keine zielführenden Antworten mehr zu erwarten sind, setzte ich die Erle. Reine Diskussionen bitte im WP:Café führen. --Vertigo Man-iac (Diskussion) 20:10, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe die Markierung entfernt. Ich habe gesehen, dass eine andere Frage schon mind. 7 Tage lang hier bestehen durfte/darf (ob sie jetzt noch da ist, müsste ich nachgucken). Also würde ich diese Zeit gerne ebenfalls zugestanden bekommen, damit sich die Chance erhöht, dass sich doch nochmal jemand findet, der kompetent und auskunftfreudig genug ist, mir bei der Klärung der Frage weiterhelfen zu können. Ich bitte um Verständnis dafür. --2A02:908:1963:180:75E1:15CC:57D3:64B3 19:35, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Als Abschluss der Diskussion schreibe ich die Antwort nochmals hin (nicht für die IP, sondern für andere, die es interessierem könnte): Ja, auch ein völkerrechtlicher Vertrag, der ohne Vollmacht (Völkerrecht) zu Stande gekommen ist, erlangt durch Ratifikation der Vertragspartner Gültigkeit (analog z. B. zu ähnlichen Sachverhalten im inländischen Vertragsrecht). Da sich die (Nicht)Gültigkeit eines Vertrages nicht einklagen lässt (weil Staaten der souveräne Akteur auf de Weltbühne sind und darüber niemand anders kommt), hängt ein solcher Vertrag aber immer daran, dass sich die beteiligten Staaten daran halten wollen. Daher folgt automatisch: je mächtiger der Staat (USA, China), desto einseitiger können die Verträge gestaltet werden und desto mehr hängt die Einhaltung vom Wohlwollen des mächtigen Staates ab. Völkerrechtliche Verträge sind also im Grundsatz Politik, nicht Recht (fehlende Einklagbarkeit). Die zweite Frage: kann ein Staat aufhören zu bestehen, obwohl zur Auflösung möglicherweise nicht die notwendigen innerstaalichen Prozesse eingehalten wurden? Hier laut die Antwort, am Beispiel der DDR, ebenfalls ja. Wenn das Staatsvolk keine Lust mehr hat, sich an die bestehenden Regeln zu halten, und der Staat nicht mehr die Staatsgewalt hat, um diese Regeln durchzusetzen, dann bricht der Staat eben zusammen. Das ist die Antwort, alles andere taugt höchstens als Grundlage für eine Alternativweltgeschichte. --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 10:58, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Danke für die Antwort. Zwischen wem genau erlangt der Vertrag denn Gültigkeit, also zwischen wem besteht er -- und wer (oder welche Völkerrechtsnorm) bestimmt das? Da kann ja sonst jeder hingehen und völkerrechtlich gültige Verträge schließen (worauf ich an anderer Stelle in diesem "Thread" schon hinwies und genauer einging). Ich meine übrigens, wie ich es hier an anderer Stelle schon gesagt hatte, auch die Ratifikation, also den Fall, dass auch sie von nicht legitimierten Personen/Organen vorgenommen worden wäre. Verstehe ich dich richtig, dass wenn die Bevölkerung der DDR sich nun nicht mehr an den (nichtigen) Vertrag halten wollen würde, sich wieder als DDR oder Nachfolgestaat begreifen und entsprechend verhalten würde, sie dies aus völkerrechtlicher Sicht dürfte? Wenn nein: warum nicht? Und evtl. -- falls es da Fristen gibt --: seit wann nicht mehr?
Die Frage, die du als "die zweite Frage" bezeichnest, ist hier nicht Thema gewesen. --2A02:908:1963:180:20A4:390C:C3C0:9ACE 19:37, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Völkerrechtssubjekte, die dem Vertrag zustimmen. Weil sie Völkerrechtssubjekte sind, sind sie dazu fähig einen völkerrechtlichen Vertrag abzuschliessen. Und ja, in der Theorie können wir beide einen Vertrag zwischen dem Tschad und Bolivien abschliessen. Dann müssen wir "nur noch" beide Staaten dazu bringen, den auch zu ratifizieren... Die "Bürger der DDR" sind a) kein Völkerrechtssubjekt und b) Ex-Bürger, da es den Staat nicht mehr gibt. Damit wäre nur eine Neugründung über den Weg Nachfolgestaat möglich. Dass eine politische Sache, keine rechtliche (siehe die Bestrebungen in Schottland und Katalonien). --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 08:57, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

27. November 2019

Warum heißt das Marsfeld "Campus Martius" und nicht "Campus Martis"?

Das römische Marsfeld heißt im Lateinischen Campus Martius, was auch der Name des hiesigen Artikels ist. Weshalb aber steht der Gott Mars hier im Plural? Natürlich hatten die Römer viele Götter, aber doch nur einen Mars? --87.179.181.159 14:08, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten

"Martius" ist doch Nominativ Singular. --DaizY (Diskussion) 14:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Und vor allem das Adjektiv zu Mars. --Wrongfilter ... 14:21, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
"Das marsische Feld". --Regiomontanus (Fragen und Antworten) 14:26, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Sorry...außerirdisch: das Feld der Marsianer...-)))--Caramellus (Diskussion) 17:50, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
"Caramelli! Der Prinz kütt!" Hähää, hähää, tsching bum! scnr. --RAL1028 (Diskussion) 20:18, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
I thought at first that is must surely be Campus Martis, but nope. I guess eg it's called Camp David instead of David's Camp--that would sound a lot less formal/dignified to American ears. Maybe to Roman ears, the bare nominative used this way had the same effect. Temerarius (Diskussion) 20:53, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
As was correctly pointed out in the second reply, Martius is an adjective, meaning of or belonging to Mars, so of course it takes the case of the noun it belongs to. Dumbox (Diskussion) 21:03, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Martius ist aber doch eh kein Plural von Mars, wie es die Eingangsfrage unterstellt. --DaizY (Diskussion) 22:26, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Auch du hast natürlich völlig recht; ich habe ja nur Temerarius geantwortet. Ich nehme an, der Frager hat an einen Genitiv Plural *Martium gedacht; so müsste er wohl lauten, gemischte Deklination, auch wenn ich nicht weiß, ob er jemals belegt ist (den Nominativ Plural Martes gibt es tatsächlich mal). Grüße Dumbox (Diskussion) 22:42, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Oje, hmm, scheint so... --DaizY (Diskussion) 22:47, 27. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Dumbox Da muß ich noch einmal nachhaken, da Du ja ein Lateinexperte bist: Gibt es denn einen semantischen Unterschied, ob das nun Campus Martius oder Campus Martis genannt wird? Bei den Zeitangaben werden ja auch die Adjektive verwandt und nicht der Genitiv des Substantivs - warum eigentlich (Idibus Martiis, ante diem tertium Idus Martias)?--IP-Los (Diskussion) 15:48, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Natürlich weiß ich auf beide Fragen keine Antwort. Eine theoriefindige Vermutung hätte ich freilich vielleicht. Dazu eine Gegenfrage: Siehst du einen semantischen Unterschied, und falls ja, welchen, zwischen deutsch Marsfeld und Feld des Mars? (Hier kurz nicht weiterlesen!)
Es ist nämlich so: In der lateinischen Stilkunde lernt man, dass adjektivisches Attribut statt Genitivattribut u. a. gerne da gebraucht wird, wo im deutschen ein zusammengesetztes Nomen steht. Meine Vermutung (abhängig von der Antwort auf die Gegenfrage): Wenn klar ein genitivus possessivus gemeint ist, nimmt man das Genitivattribut, wie auch im Deutschen; will man den Bezug allgemeiner halten (also Bereich im weitesten Sinne), bevorzugt man das Adjektiv, im Deutschen die Zusammensetzung. Grüße Dumbox (Diskussion) 20:54, 28. Nov. 2019 (CET)Beantworten
At the risk of sounding stupid, is the English adjective different from the German Adjektiv? Cause Campus Martius really doesn't sound adjectival to me. Temerarius (Diskussion) 11:56, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
It is, though, just as in mensis Martius (March). However, neither the German nor the English language can use an adjectival equivalent here; which, I suppose, ist the very cause of all this confusion. Dumbox (Diskussion) 12:18, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
@Dumbox Danke für Deine Antwort. Ich hätte vom Deutschen ausgehend Ähnliches vermutet, also daß mit dem Genitiv der (tatsächliche) Besitz oder Bezug stärker betont wird, aber Latein hätte da ja durchaus abweichen können (wenn ich mich noch recht entsinne, hat man in Latein ja manchmal eine instrumentale Vorstellung, während wir im Deutschen eher lokal denken: Caesar primo belli Gallici libro narrat..., memoria tenere, via Appia proficisci usw.), deshalb meine Frage.--IP-Los (Diskussion) 13:45, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Möglicherweise ist das auch ein Übersetzungsfehler - und es heißt eigentlich "Märzfeld" - Martius (römischer Monat) ist der Kalendermonat März; da dieser auch wieder auf Mars zurückzuführen ist, kommt es verehrungstechnisch auf das gleiche heraus, würde aber die Grammatik erklären. Oder nicht? --Chiron McAnndra (Diskussion) 17:05, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dann hieße es Campus Martii, Feld des März. --Rôtkæppchen₆₈ 07:12, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es heißt doch auch Lingua Latina und nicht Lingua Latinorum und es heißt auch ""Via Flaminia" und nicht Via Flaminii. Nur weil man etwas auch als XXX des YYY ausdrücken KANN, bedeutet das nicht, dass das im Original grammatikalisch so gewollt war. Gerade bei Namen wird im Lateinischen gern geradegezogen und parallelisiert, denn das bindet die beiden Wortbestandteile noch enger zusammen. --Chiron McAnndra (Diskussion) 08:07, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

28. November 2019

Wie viel von Alkoholgenuss ist Suggestion?

Provokante Frage, ich weiß. Dennoch: Wie viel von der berauschenden Wirkung basiert auf autosuggestiver Erwartung und "erlernten Verhalten" und solchen psychologischen Mechanismen? Hat das mal jemand untersucht? Es soll ja Fälle geben, wo Leute von falsch abgefüllten Wasser besoffen wurden. (nicht signierter Beitrag von 178.7.180.31 (Diskussion) 23:45, 28. Nov. 2019 (CET))Beantworten

Ja? Steht das im Internet? --Aalfons (Diskussion) 00:07, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Tiere werden auch betrunken, also ist Alkoholrausch wohl eher physisch als mental. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:09, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das nennt man Placeboeffekt. --91.3.231.76 01:13, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
+1 Ist sehr gut möglich, dass alkoholfreier Sekt oder alkoholfreies Bier als Placebo gewisse psychische und physische Effekte bei einem Probanden haben können (Gelöstheit/Gesprächigkeit, Verdauung). Für veritable eingebildete Rauschzustände dürfte es aber nicht reichen… --Gretarsson (Diskussion) 02:41, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
So ist es tatsächlich. 1986 Hull and Bond, der verwendete Begriff ist alcohol expectancy. Simone C. Müller (Diskussion) 09:06, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Vielleicht ist auch Gastrophysik ein nützliches Stichwort (wobei ich mich frage, warum man das Physik nennt, ist das nicht eher Psychologie?). --GALTZAILE PPD () 23:46, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Wikipedia kennt den Begriff nicht. --Digamma (Diskussion) 23:48, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die englischsprachige tut es – allerdings sieht dieser Artikel (und auch die tschechische und dänische Version) schon wesentlich mehr nach Physik aus als alle Google-Treffer der ersten Seite, inklusive FAZ. --GALTZAILE PPD () 00:09, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe mal versehentlich eine Kiste alkoholfreies Bier gekauft. Nach dem dritten Bier habe ich mich gewundert, warum "nichts passiert" und habe dann auf die Flasche geschaut und die Ursache entdeckt. --188.110.142.10 21:44, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

29. November 2019

LED-Lichterkette

Ich habe eine LED-Lichterkette gekauft, auf deren Verpackung folgendes steht: "Lichterkette nicht in feuerempfindlicher Umgebung betreiben und nicht auf leicht entflammbaren Untergrund legen. Lichterkette nicht um leicht entflammbare Materialien wickeln. Brandgefahr!"

Ein Weihnachtsbaum ist, besonders wenn er schon etwas trockener geworden ist, in meinen Augen leicht entflammbar. Kann ich diese Kette trotzdem hierfür verwenden? Eine Recherche im Internet hat ergeben, dass diese Warnung bei vielen Lichterketten vorhanden ist, obwohl sie auch ausdrücklich für Bäume beworben werden. --2003:F8:CBC9:5A89:49C9:EA59:1ADA:6EBF 13:45, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Am liebsten würden die Hersteller natürlich „Verwenden Sie dieses Produkt niemals unter keinsten Umständen!“ in die Sicherheitshinweise schreiben, damit sie aus der Haftung raus sind. Das würde aber vermutlich niemand kaufen. Ich glaube nicht, dass in einer Umgebung, in der andere Leute heißflüssige Alkangemische mit offener Flamme in zahlreichen vereinzelten Brandstätten verbrennen, LEDs ein nennenswertes Risiko darstellen. --Kreuzschnabel 14:14, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Und der Verbraucher kauft es.oO ... ich bringe sowas zurück; um mich abzusichern :D Spitzenreiter war ein T-Shirt mit einem Aufkleber: "Bitte nicht direkter Sonneneinstrahlung aussetzen" - Zurück in den Laden; "Die wollen sich nur absichern" - Richtig, und ich sichere mich auch ab. ...Sicherlich Post 14:31, 29. Nov. 2019 (CET) besagtes Shirt war auch keins für 5€ bei Kick ;) Beantworten
LOL - Sicherlich sichert sich sicherheitshalber ab ... --tsor (Diskussion) 14:36, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
(BehKah) In ähnlicher Weise hatte ich einmal einen Kollege-hat-Geburtstag-und-wir-keine-Idee-Humorkaffeebecher gesehen, bei dem auf der Verpackung stand "Nicht zur Aufnahme von Flüssigkeit geeignet". In dem Fall habe ich aber den selben Gedanken wie Sicherlich - bei zu viel "absichern" traue ich dem Produkt nicht mehr. Bei der Originalfrage würde ich aber auch sagen, so lange man nicht die Oberfläche des Glühbereichs direkt über längere Zeit an den Kaminanzünder hält, ist alles in Ordnung. --131Platypi (Diskussion) 14:37, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ich hatte mal eine Nußschokolade mit ganzen Nüssen, auf der hinten der Warnhinsweis "Kann Spuren von Nüssen enthalten." stand. Da wußte ich dann auch nicht mehr so recht, was ich davon halten sollte. Es waren aber dann doch ganze Nüsse enthalten. Man beachte auch den den Hinweis, daß Objekte im Spiegel näher sein könnten als sie zu sein scheinen.--IP-Los (Diskussion) 15:26, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
...und ich habe einmal den Beipackzettel einer Arznei gelesen--->...sicherlich sehr lustig-)))--Caramellus (Diskussion) 16:34, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Vorgestern hatte ich eine britische Milchpackung in der Hand, auf der stand: „Enthaltene Allergene: Kuhmilch“. Tja. --Jossi (Diskussion) 22:04, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
@131Platypi:Du sollst Deine Kugelschreiber, Bleistifte oder Kaffeelöffel in den Becher tun. --Rôtkæppchen₆₈ 16:36, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Kleiner Hinweis: Das Problem entsteht nicht durch die Abwärme der LED, sondern durch punktuelle Freisetzung elektrischer Energie bei einer Beschädigung der Leiterisolation. Die Frage, was der Hinweis soll, könnte aber mal dem für die Zulassung bzw. Marktbeobachtung zuständigen Landesgewerbeamt gestellt werden. Entweder ist dIe Lichterkette für die Verwendung an Weihnachtsbäumen gefahrlos geeignet, dann ist der Hinweis Blödsinn, oder eben nicht, dann dürfte sie kein CE-Zeichen erhalten. Das Problem der unsinnigen Absicherungen existiert schließlich wirklich und wird wohl nur gelöst, wenn man den zuständigen Behörden bzw. für die Gesetze verantwortlichen Politikern auch hinreichend häufig vors Schienbein tritt. Also in der Art: "Entweder macht ihr bis $Ultimatum eine sinnvolle Regelung, oder ich wähle SPD!" Äh, ja, vielleicht muß man ja nicht gleich übertreiben... --77.10.48.253 11:02, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Es wäre natürlich interessant zu wissen welche rechtliche Wirkung solche sinnwidrigen Gebrauchsuntersagungen in der Realität entfalten. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 19:25, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Die dienen wohl hauptsächlich der rechtlichen Absicherung des Herstellers. Bei Wattestäbchen steht immer drauf, dass man damit nicht den Gehörgang reinigen darf. Aber genau dazu wurden die Dinger erfunden. Wenn sich jetzt also jemand beim Gehörgangreinigen das Gehör kaputtstochert, ist der Hersteller auf der sicheren Seite. Der Anwender hat ja ganz offensichtlich die Bedienungsanleitung missachtet. --Rôtkæppchen₆₈ 20:11, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wozu sinnlose Gebrauchshinweise dienen _sollen_ weiss jetzt hier jeder und ahnt auch mindestens jeder.
Nur was im Falle eines Falles _tatsächlich_ rechtlich wirksam wird ist jetzt wissenwert.
Bei Wattestäbchen kann man von einer Wirksamkeit der Haftungsverhinderung noch gut ausgehen weil die Warnung vor Gebrauch zum Ohrenputzen allgemein verbreitet und bekannt ist.
Interessant wäre also z.B. der Lichterkettenfall. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 20:25, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Dass Indengehörgangeinführen so ziemlich das Einzige ist, was man mit Wattestäbchen nicht tun sollte, bestätigt dir gern auch jeder HNO-Arzt, der nicht auf die paar Euro angewiesen ist, wenn er die per Wattestäbchen vorgenommene Asphaltierung des Trommelfells mit Cerumen wieder rausmeißelt. --Kreuzschnabel 08:41, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Rechtswirkung können solche Dinge nur dann erlangen, wenn sie nicht im Nachhinein überraschend sind. Wenn etwas aussieht wie eine Weihnachtsbaumdeko, verpackt ist wie eine, benannt ist wie eine ("Friedlicher Advent"), und irgendwo steht klein drauf, dass es keine ist, dann hilft das dem Hersteller oder Verkäufer wenig zur Absicherung. Aber ähnlich wie "Wir bitten auf die Garderobe selbst zu achten, da wir nicht haften" überall hängen, auch da wo sie nicht gelten, und immer noch Homepages über ein Urteil des Landgerichts Hamburg zur Verlinkung philosophieren und dabei ziemlich regelmäßig das genaue Gegenteil des Gewollten erreichen, denkt vielleicht auch manch Mittelstands-CEO "So komme ich aus der Sache raus". --Ulkomaalainen (Diskussion) 14:22, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Fahrrad: Kettenschutz

Ich bin diverse Fahrräder mit und ohne Kettenschutz gefahren. Fehlt der Kettenschutz, verschmutzt die Kette (und auch die Hose) leichter, umso leichter, je weniger Kettenschutz. Sie verschmutzt aber auch beim Kettenschutz. Ist Kettenschutz vorhanden, ist die verschmutzte Kette schwer zu reinigen, umso schwerer, je mehr Kettenschutz.

Daher frage ich mich: Warum gibt es keinen Kettenschutz, der die Kette so hermetisch von der Außenwelt abschirmt, dass sie gar nicht verschmutzen kann? (Oder gibt es diesen, ich kann diesen aber beim besten Willen nicht finden?) --2A04:4540:6C17:BE00:D890:CF75:E493:BBC0 17:06, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Kettenschaltung oder Nabenschaltung? Ich hatte mit meinem Chainglider bislang keine Probleme an der Rohloff, bei Kettenschaltungen ist mir allerdings nichts so richtig gutes bekannt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 17:11, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nabenschaltung.
Der Fahrradschrauber meines Vertrauens meint, dass auch die Chainglider Schmutz durchlässt und dann effektiv verhindert, dass die Kette gereinigt werden kann. --2A04:4540:6C17:BE00:D890:CF75:E493:BBC0 17:14, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Was zeigt der Artikel Kettenschutz als erstes Foto? Richtig, einen Vollkettenschutz . Gruss --Nightflyer (Diskussion) 18:02, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Auch die MZ ETZ hatte einen ungefähr dem Chainglider entsprechenden Kettenschutz, ebenso die Yamaha TR1. Imho dienen die primär der Lebensdauer der Kette, denn für den Hosenschutz reicht was billigeres.
Mein Chainglider ist übrigens schon mal durchgescheuert gewesen, was der Kette übrigens eher weniger geschadet hat. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 00:29, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wie versifft bzw. schmutzanfällig die Kette ist, hängt auch stark vom verwendeten Schmierstoff ab. Es gibt klebrige Schmierstoffe, die eifrig Staub sammeln und behalten und andere, die das nicht tun. Ich benutze ein Wachs-Trockenschmiermittel und an meinem recht ungepflegten Rad ist die (Schaltungs-)Kette fast das sauberste Teil. Die Kette hält etwa 5000 bis 6000 km. --2.174.70.156 14:26, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Wie hermetisch die Abschirmung ist kann ich nicht sagen, aber mein nichtelektrifiziertes Rad hat einen Kettenschutz vom Kaliber wie unter Kettenschutz im erstem Bild gezeigt. Damit bin ich bislang rund 40.000 km gefahren und nutze die erst zweite Kette und lasse bei den sporadischen Wartungen des Rades auch die Kette prüfen, wobei nicht immer eine Arbeit daran nötig ist. Eine Herrenversion hiervon wäre grob das was ich seit rund 25 Jahren besitze. Ergo, so was gibt es und schützt die Kette tatsächlich sehr gut. --Elrond (Diskussion) 19:41, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der Kettenschutz die Hose vor Verschmutzung (und Beschädigung) durch die Kette schützen soll. Die Idee, dass der Kettenschutz die Kette schützen soll, klingt zwar logisch, ist für mich aber völlig neu. Ist dem tatsächlich so? --Digamma (Diskussion) 19:50, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Hallo, ich fahre den Chainglider seit 10 Jahren. Musste jetzt mein Hinterrad ausbauen wegen platten. Kette ist wie neu. Fahrrad steht teilweise tagelang draußen. Fahre auch durch Dreck und bei Regen. Mache aber kein Downhillsport, sondern Stadtfahrten und Überland. Aus meiner Sicht empfehlenswert. --GodeNehler (Diskussion) 19:55, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ist dem tatsächlich so? Ja. Das, was die Hosenbeine schützen soll, nennt man Gamaschen. --95.112.58.56 20:12, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Der einfache (Teil-) Kettenschutz schützt die Hose vor der Kette. Der Vollkettenschutz kann das auch, zielt aber primär auf das Abkapseln der Kette vor Umwelteinflüssen ab (und gibt's für Motorräder auch mit „Ölbad“). Wird alles im vom Nightflyer verlinkten Artikel prima erklärt … --87.147.186.153 20:19, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das stimmt nicht, wie man an den Schmutzspuren am einfachen Kettenschutz gut sieht: ohne den wäre die Vorderseite des Kettenblatts die ganze Zeit über dem Sprüh- und Schleifmittelstrahl des Vorderrads ausgesetzt. --95.112.58.56 21:36, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
;-) Jaja --87.147.186.153 21:45, 29. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Dagegen wäre aber eher ein Schutzblech nebst Spritzschutzlappen hilfreich. Die holländischen Vollkettenschutze, wie sie in unserem Artikel Kettenschutz zu besichtigen sind, sind übrigens seit Jahrzehnten bewährt. --Rôtkæppchen₆₈ 22:54, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Schutzblech nebst Spritzschutzlappen reicht erfahrungsgemäß nicht - warum auch immer. --77.10.166.42 09:16, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
… warum auch immer: Na weil das für einen Schleifmittelstrahl kein wirkliches Hindernis ist. --87.147.178.52 14:33, 30. Nov. 2019 (CET) Beantworten
Man könnte Schutzblech und Spritzschutzlappen an der dem Schleifmittelstrahl zugewandten Seite mit Verschleißblechen belegen, die sich dann einfach austauschen lassen ohne Schutzblech und Spritzschutzlappen irgendwie zu schädigen. --Rôtkæppchen₆₈ 01:23, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Danke für alle Hinweise. Hollandräder sind mir natürlich bekannt. Hierzu wurde mir gegenüber eingewendet, dass der hier verbaute Kettenschutz eben nicht vollständig verhindert, dass Sand u. ä. an die Kette kommen, aber das Schmieren und Reinigung der Kette verhindert wird. Wenn mit diesem Kettenschutz tatsächlich ~20.000 Kilometer - und zwar nicht nur auf sauberem Asphalt gefahren worden ist, sondern auch mal bei regennassem Wetter auf Parkwegen - wäre das tatsächlich eine interessante Option. Falls jemand konkrete Produkte kennt, wäre ich über einen Hinweis dankbar. --2A04:4540:6C2B:1D00:AD81:E99C:AA9E:8891 10:33, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Wenn ich dieser Seite Glauben schenken darf, sieht es mit nachträglichem Einbau wohl mau aus. Dass der Holland-Kettenschutz „Schmieren und Reinigung der Kette verhindert", kann ich aus eigener Erfahrung verneinen, denn er lässt sich problemlos so weit demontieren, dass die Kette zugänglich ist. --Jossi (Diskussion) 22:13, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Von Utopia Velo gibt es den Country-Kettenschutz, bei dem die Kette durch PE-Rohre geführt wird. Kann man auch separat bestellen (unter „Schutz“), ist aber alles andere als billig und ich weiß nicht, wie es mit dem nachträglichen Einbau in andere Räder aussieht. --Jossi (Diskussion) 22:38, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

The Uninhabitable Earth - der Artikel auf deutsch verfügbar?

Weiß wer, ob es den englischen Artikel, der in Die unbewohnbare Erde beschrieben wird, auf anderen Sprachen im Netz verfügbar ist? (Oder Tipps zur Suche bei der ich das Rauschen "Buch mit dem Titel" gut rausfiltern kann.) --Amtiss, SNAFU ? 21:23, 29. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Ich versteh die Frage nicht. Was heißt „im Netz“? Und warum der Focus speziell auf den englischen Artikel? Pendants zu Artikeln in irgend einer der verschiedensprachigen Wikipedias sind jeweils via Wikidata-Objekten untereinander verlinkt. Die Links, so vorhanden, findest du in der grauen Spalte am linken Rand jeder Wikipedia-Seite. Stehen dort keine Links, gibt es wahrscheinlich auch keine Artikel in anderen Sprachen. Aber selbst wenn, sind WP-Artikel in anderen Sprachen, insbesondere in solchen, die relativ wenig Sprecher haben (sagen wir weniger als 100 Mio, d.h. das sind die allermeisten), kaum mehr als Stubs… --Gretarsson (Diskussion) 15:44, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Er meint den Artikel aus dem New York Magazine, der der Gegenstand des Wikipedia-Artikels ist ([1]) --Wrongfilter ... 15:50, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Eine deutsche Übersetzung dieses Artikels gibt es in der Wochenzeitung der Freitag. --Wrongfilter ... 15:53, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
OK. Ein Workaround zum auffinden verschiedener Übersetzungen (so nennt man Texte, die in andere Sprachen übertragen wurden) wäre dann, die Phrase „translation of The Uninhabitable Earth“ von z.B. Google Translate in eine Sprache übersetzen zu lassen und dann zusammen mit dem Namen „New York Magazine“ in einer Suchmaschine als Suchbegriffe zu verwenden. So bin ich mit traduction de La Terre Inhabitable "New York Magazine" auf diese französische Übersetzung gestoßen (witzisch übrigens, dass das englische „bewohnbar“ -- inhabitable -- auf französisch „unbewohnbar“ heißt)… --Gretarsson (Diskussion) 16:14, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Das Problem ist die Buchveröffentlichung mit gleichnamigen Titel. (Das gibt es nur auf Englisch, Deutsch und Spanisch.) Das Freitag-Suchresultat (danke, Wrongfilter) fand ich erst mit Eingrenzung des Zeitraums bei Google, dann aber an 4. Stelle. -- Amtiss, SNAFU ? 00:29, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

30. November 2019

Pellkartoffeln

Ein bekannter "Trick" für das Kartoffelschälen ist, die in der Schale gekochten Kartoffeln mit kaltem Wasser abzuschrecken, danach läßt sich die vor dem Kochen eingeschnittene Schale relativ leicht (naja...) abziehen. (Was trotzdem Mist ist, weil die Kartoffeln anschließend kalt sind.) Was passiert beim Abschrecken eigentlich, daß die Schalen sich danach "leicht" entfernen lassen? Temperaturabhängiges Quellvermögen der Stärke? Und das bewirkt was? --77.10.166.42 03:42, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Möglicherweise lautet die Antwort Retrogradation. --77.10.166.42 08:07, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Antwort auf die Frage kenne ich zwar noch nicht... aber "Abschrecken" (anders als "Abkühlen") ist doch ein sehr kurzer Vorgang, also sollten die Kartoffeln danach nur ganz kurz an der Oberfläche kalt sein... aber dann aus dem Inneren ja noch lange nachheizen, wodurch auch die Schale wieder aufheizt. Insofern wird auch die Antwort auf die Frage nicht mit einer dauerhaften Temperaturreduktion zu tun haben, sondern sollte ein irreversibler Vorgang sein, der durch den plötzlichen Temperatursturz versursacht wird. (Oder?) Und das wiederum klingt für mich nicht nach dem langsamen Vorgang, den der Artikel Retrogradation für dauerhaft niedrige Temperaturen beschreibt. ... Hat das Ganze übrigens mit dem Abschrecken von Eiern zu tun? Und gar mit dem Abschrecken von Nudeln (die dann ja auch weniger klebrig sind)? --Ibn Battuta (Diskussion) 10:29, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hallo! Das Problem solcher Tricks ist die Menge, und wofür Pellkartoffeln vorgesehen sind. Wenn daraus andere Speisen wie Bratkartoffeln oder Pürree hergestellt werden, ist ein geringfügiger Temperaturverlust nicht so wesentlich. Beim Sonntagsessen vieleicht. Aber es wird auch häufig falsch abgeschreckt, gröbster Fehler, unter fließendem Wasser. Manche füllen auch de Kochtopf einmal komplett mit Wasser.... Abschrecken bedeutet eigentlich kurz in kaltes Wasser geben und danach abtropfen lassen. Das mit dem Einschneiden höre ich das erste Mal, und kann keinen Sinn drin erkennen, denn die Kartoffelschale ist ja wasserdurchlässig. Zum Warum, unter Wärme dehnt sich sowohl Wasser als auch andere Flüssigkeit aus, bei Abkühlen verringert sich darum das Volumen des stärkereichen Inneren während das zellulosereiche Äußere in seiner Form bleibt, bzw. diese nur geringfügiger ändert.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:43, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Das klingt so ein bisschen so, als ob da ein ähnlicher Effekt wie bei der Entstehung von Schlaglöchern im Spiel ist :) -- Amtiss, SNAFU ? 15:24, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Ja, mein erster Kochlehrer in einer AG war unser Physiklehrer ^^. Es ist gelebte Wissenschaft, wobei merkwürdigerweise Küchenlatein Effekte seit Jahrhunderten für sich erklärt, ohne das es etwas mit Naturwissenschaft zu tun hat, einfach aus Beobachtung heraus.Oliver S.Y. (Diskussion) 15:35, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Sache mit dem Einschneiden habe ich aus einem YT-Video und müßte ich erklären: Es wird an der rohen Kartoffel oberflächlich ein "Äquator", also ein geschlossener Ring, eingeschnitten. Das hat den Sinn, den mechanischen Zusammenhalt der Schale zu unterbrechen. Nach dem Kochen und "Abschrecken" kann man dann die Kartoffelschalenhälften relativ simpel zu den "Polen" hin abziehen. (In der Realität funktioniert das natürlich nicht so gut wie im Video.) --77.10.166.42 21:12, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Es gibt übrigens den Artikel Abschrecken (Kochen). --Wrongfilter ... 12:49, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Aufgeheizt dehnt sich die ganze Kartoffel aus - beim Abschrecken (kurz kaltes Wasser drauf) zieht sich die Kaut zusammen, bevor die Temperatur weiter innen ebenfalls abkühlt - daher denkt sich die Schale und reißt auch an manchen Stellen - und löst sich vom Kartoffelinneren.
Da aber bei der Kartoffel viele gute Inhaltsstoffe in der Schale sind, ziehe ich es vor, diese dran zu lassen - wenn man die Kartoffeln vor dem Kochen ein wenig abschrubbt, dann ist da auch kein Dreck dabei. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:50, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Bitte Werbung in der Wikipedia zulassen!

Wo kann ich mich dafür einsetzen, in der Wikipedia (externe) Werbung zuzulassen?

Ich bin diese monatelang eingeblendeten Eigenwerbe-Banner, die mittlerweile ca. 2/3 des Wikipedia-Texts verdecken, einfach unmöglich. [Und nein, ich melde mich nicht immer an, wenn ich Wikipedia lese - ich muß diesen Blödsinn also immer wieder neu wegklicken.] Wäre es legal, würde ich überlegen, meine bisherigen Beiträge zurückzuziehen - so etwas möchte ich einfach irgendwann nicht mehr unterstützen. Also daher die Frage: Wo kann ich mich dafür einsetzen, daß wir als seriöse Website endlich dezente (!) externe Werbung bekommen (dürfen)? (Man kann selbstverständlich Regularien ausarbeiten, damit es keine Einflußnahme durch die Werbenden gibt. Dank der Ehrenamtlichen-Struktur und mangels Weisungsbefugnis der Festangestellten ist das sogar relativ simpel.)

Danke, Ibn Battuta (Diskussion) 10:21, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.

Werbung ohne „Einflußnahme“? Intrisantes Konzept! *kaputtlachinbegriffen!* <scnr> --Andrea (Diskussion) 10:30, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Wurde bereits versucht: Wikipedia:Umfragen/Werbung in der Wikipedia. --FriedhelmW (Diskussion) 10:38, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Erklär mir bitte nochmal dein „selbstverständliches“ und „relativ simples“ Konzept zur Verhinderung von Einflussnahme. Natürlich könnten die Werbekunden der WP keine Inhalte direkt vorschreiben, aber sie können jederzeit ihre Werbeverträge kündigen, wenn ihnen WP-Inhalte nicht gefallen, was du ihnen schlecht verbieten kannst. --Kreuzschnabel 10:58, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Inwiefern ist der Effekt durch Werbung anders als der durch Spenden? ...Sicherlich Post 13:07, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Spender, zumindest private, sind größtenteils (ich jedenfalls) nicht im Artikelnamensraum vertreten, wo sie ein kommerzielles Interesse an einer möglichst positiven Darstellung haben. Das war einfach. --Kreuzschnabel 13:52, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
nicht wirklich; wenn google spendet freut sich WMF auch wie bolle; was macht der WP-Artikel zu google? IMO liefe auf das selbe raus. Bzw. würde ggf. sogar besser. Denn dann gäbe es nicht den einen dominierenden Großspender sondern viele Werbetreibende. Wenn da einer ausfällt; egal ...Sicherlich Post 14:12, 30. Nov. 2019 (CET) nein, möchte keine Werbung haben. Das Banner nervt mich aber auch wenn ich mal nicht angemeldet lese. Aber WM braucht halt immer mehr Kohle, da muss man schon den Nervfaktor maximieren Beantworten
Klick Dich mal durch unsere umfangreiche Liste unter dem irreführenden Lemmma Wikipedia:Weiternutzung/Mängel#Bisherige Einträge. Dort findest Du bestimmt, was Du suchst. --Rôtkæppchen₆₈ 13:21, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Die Lösung ist ein vernünftiger Werbeblocker. --2001:16B8:10A1:A200:99E3:2BC0:2A65:83B7 13:35, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nein, denn der Fragesteller will ja das Gegenteil: Spendenbanner lehnt er ab, Anmeldung nur zum Lesen und damit Spenden- und Werbebannerfreiheit lehnt er ebenfalls ab. Bei einem werbefinanzierten Wikipedia-Klon wäre ein Adblocker für den Fragsteller kontraproduktiv, denn er sucht ja gerade eine werbefinanzierte Darbietung, wie beispielsweise im Pokewiki:. --Rôtkæppchen₆₈ 14:33, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
die mittlerweile ca. 2/3 des Wikipedia-Texts verdecken klingt aber wirklich alarmierend. Aktuell haben wir im de-ANR ohne Spendenaufruf 1.202.158.157 Wörter … :-) --Kreuzschnabel 13:56, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Danke für alle Hinweise. Ich dachte, es gäbe einfach ein Forum für Anfragen an Wikimedia... aber dann mache ich mich halt anders schlau.
[Und für die - mit Verlaub: grenzwertig überheblichen - Anfragen zu Regelungen... Ich habe bereits geschrieben, die kann man erarbeiten, nicht: die habe ich in der Hosentasche. Prinzipiell wäre es aber ein Leichtes, die Betreuung von Werbekunden und die inhaltliche Arbeit komplett personell zu trennen. Das ist ja nur eine Frage des Willens (der z.B. in der Wirtschaft idR aus gutem Grund nicht besteht - aber Wikipedia ist zum Glück nicht gewinnorientiert). Personalisierte Werbung lerne ich ganz grds. ab (braucht's auch nicht - es reicht, zum Artikelinhalt passende Werbung zu schalten); nebenbei, auch bewegte (blinkende usw.) Werbung ist unnötig. Man könnte ergänzen, daß Zustandekommen, Veränderungen und Kündigungen von Werbeverträgen nicht umgehend veröffentlicht werden (bzw. generell an Fristen gebunden sind), so daß eine zeitnahe Einflußnahme von Entscheidungen erschwert ist; daß Werbung nicht im Edit-Modus angezeigt wird (ich möchte keine Audi-Werbung, während ich am Audi-Artikel arbeite usw.); daß diejenigen, die Werbung auf Wikipedia schalten, Beschränkungen der Artikelarbeit unterliegen (kann man nicht 1:1 überprüfen, aber ein Unternehmen wird auch ein Eigeninteresse haben, Skandale zu vermeiden - das Thema "es ist keine gute Werbung, wenn man ertappt wird, daß man Artikel schönt" ist ja schon bekannt); ... Kurz: Man kann viel erreichen, wenn man möchte. Und die penetrante Wikimedia-Werbung hat dazu geführt, daß ich möchte. Ich möchte auch wieder im Herbst Wikipedia nutzen können! Und möchte daher zumindest klären, ob Werbung mit klaren Vorgaben bitte umgesetzt werden kann.] Also: Danke, Ibn Battuta (Diskussion) 20:39, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

@Ibn Battuta. Sag mal, wie bist Du denn drauf? Du kannst die Wikipedia kostenlos nutzen. Du musst nicht spenden. Es gibt ein schönes deutsches Sprichwort: Dem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul. Also nimm es einfach als Geschenk, was es ja ist. Spenden werden für Server und Gedöns gebraucht. Den Inhalt schaffen unbezahlte, ehrenamtliche Autoren.Ich bin sicher nicht der Prämiumautor, aber wenn die Wikipedia gewerbliche Werbung schaltet, höre ich stante pede, hier auf zu schreiben. Dann geh' halt zu Facebook. Das ist werbefinanziert und ist ja auch informativ. Genau das wollen wir (ich bin so frei) nicht. Die Wikipedia soll frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen bleiben. Daran arbeiten viele unermüdliche Kollegen, verzehren sich in unzähligen kontroversen Diskussionen. Ja, oder nein. Die Wikipedia ist nicht perfekt. Aber besser als alles was die Zuckerbergs je schaffen könnten. Gruß. --Ocd→ schreib' mir 20:53, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Hm. Mit den Spenden werden auch Jobs finanziert... Sollte man immer dazusagen und einen Blick drauf haben, was da passiert. --88.72.111.17 19:48, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich persönlich finde weniger nervig, dass die Wikipedia Werbung in eigener Sache macht, als dass diese Werben mit Zeitverzögerung auftaucht. Die Seite lädt, man bewegt die Maus zu einem Link und klickt – und just in dem Moment, in dem man klickt, taucht die Werbung auf, die Seite verrutscht, man hat sich verklickt, und wenn man einen Button am oberen Rand erwischen wollte – etwa den Bearbeiten-Knopf –, klickt man oft sogar versehentlich die Werbung. Das nervt. --77.10.137.43 22:03, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Der Denkfehler ist, dass die Spenden, die über das Banner generiert werden, in irgendeiner Form in den Betrieb der Wikipedia fließen, was ja bekanntlich in der Regel nicht der Fall ist (kenne den Inhalt des aktuellen Banners nicht). Man braucht also gar keine Einnahmen aus externer Werbung, um den weglassen zu können, man könnte das einfach so machen. --Studmult (Diskussion) 23:15, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

+1 Um den Betrieb von WP & Co. zu gewährleisten, würden 2-3 Tage Werbung ausreichen. Und Google wäre sicher auch ertragreicher. Derart aufdringlich wie das Riesenbanner ist Googlewerbung nie. Und das wäre auch ehrlicher. --M@rcela 17:55, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Zur Finanzierung fände ich es auch angemessen, beschränkte Werbung im Nicht-angemeldeten Zustand anzuzeigen - solange die im angemeldeten Zustand nicht erscheint und mit Strafen versehen wird für Einblendungen, die sich nicht an die Regeln halten (wie etwa nicht wegclickbar, oder größer als der zugewiesene Bereich, oder automatisch mit Ton, usw.) - und solange diejenigen, die die entsprechenden Werbeverträge abzeichnen, keinerlei Einfluss auf die WP ausüben. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:44, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Hm. Es gibt begründete Beschränkungen für IPs, z.B. bei Abstimmungen. Eine Schlechterstellung der IPs durch unerwünschte Webebelästigung zu fordern, weil es eben IPs sind und nur aus diesem Grund, hat das Grundkonzept des offenen Projekts Wikipedia nicht verstanden und die konstruktive Arbeit der IPs in der de.wp nicht erkannt. Es gibt wahrscheinlich mehr „Wikipedianer“ als es angemeldete „Wikipedianer“ gibt (wenn man als diese mal – sehr sehr großzügig – um die 800 Accounts zugrunde legt, die sich maximal an Abstimmungen beteiligen). Viele „Wikipedianer“ haben aber auch gute Gründe, keinen Account anzulegen und auf dessen Vorteile und Nachteile zu verzichten. Und viele „Wikipedianer“ müssen (ebenso wie nicht Wenige der Angemeldeten) auch nicht ihr Ego bauchpinseln oder einen Identitätskontext füttern, indem sie sich als „Wikipedianer“ über alle anderen am Projekt Beteiligten erheben. Ein asserbeidschanisches Sprichwort sagt sinngemäß: „Wer auf dem hohen Roß sitzt wird tiefer fallen.“ --88.72.111.17 21:39, 2. Dez. 2019 (CET) Nachsatz: Auf den ersten Blick könnte man sich vom schädlichen Wirken der IPs überzeugen lassen, denn jedem fallen sogleich die lästigen Edits während der Schulpausen ein, die über ein pubertäres oder postpubertäres „ficken ficken ficken“ nicht hinauskommen. Damit wird das Projekt, auch wenn es Mühe macht, aber ganz gut fertig. Das wirkliche Qualitätsproblem liegt woanders. Die Wikipedia ist ein Spiegel der Gesellschaft. Also auch der dort vorhandenen Unfähigkeiten, die ja nur zum Teil ausgefiltert werden. Und ich habe während der vielen Jahre hier nicht wenige angemeldete Benutzer wahrnehmen müssen, die, höflich formuliert, unter einer sehr großen Distanz zu Grundlagen des Anstands und der zivilen Verkehrsformen, zu inhaltlicher Sorgfalt, zu dem Willen zur einvernehmlichen kompromißbereiten Konfliktlösung und zu der konsequenten Unterscheidung zwischen validen Belegen und den eigenen Ansichten litten. Die Wikipedia leidet da mit. Der Schaden, den diese Unfähigkeiten anrichten bei dem Versuch, gemeinsam eine Enzyklopädie zu erarbeiten, ist weit größer als der Schaden der IPs und bindet wesentlich mehr der Selbstheilungskräfte. Und das umso mehr, wenn sich (nicht selten) Unfähigkeit mit gutem Willen paart. Das Problem reitet nicht johlend um die Wagenburg herum, es sitzt bereits in der Wagenburg. Und weil ich nicht drauf eingegangen bin: Die Idee, die Leser*innen der Wikipedia, also unsere Zielgruppe, mit Werbung zu bestrafen ist so absurd, dass sich aus meiner Sicht eine Diskussion erübrigt. --88.72.111.17 22:11, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das hatte nichts mit einer Wagenburgmentalität zu tun - aber nun frag Dich doch mal selber, in welcher Weise einen die Eigenwerbung weniger belästigt als irgend eine Fremdwerbung. Zudem sehe ich nicht, wozu eine Anmeldung dann überhaupt angeboten wird, wenn sie keinen Vorteil bietet vor dem Status als Nichtangemeldeter. Wir reden hie schliesslich nicht von dauernden Werbeeinblendungen, die einem das Arbeiten oder gar das Lesen schwer macht, sondern von Werbung, die sich an genau dieselben Regeln halten müßte wie die hier Eingangs erwähnte Eigenwerbung. --Chiron McAnndra (Diskussion) 08:14, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Delta v für Marstransfer

Guten Abend!

Im Artikel Delta v gibt es unterschiedliche Angaben darüber, wie viel man aufbringen muss, um von der Erde zum Mars (oder zurück) zu fliegen – je nachdem, von welcher Umlaufbahn (geostationär etc.) aus man rechnet. Die höchste dieser Angaben, wenn ich keine übersehen habe, ist 4.800 m/s vom lower earth orbit zur „Marsoberfläche“.

Wenn ich selbst die Formeln für aus dem Artikel Hohmann-Transfer nehme und die großen Halbachsen und mittleren Bahngeschwindigkeiten einsetze, komme ich – für den reinen Hohmann-Transfer also – bereits auf 5.596 m/s. Und das wäre unter der Annahme von Kreisbahnen in derselben Ebene; berücksichtigt man die Inklination der Marsbahn, dürfte noch weiterer Energieaufwand für den Wechsel der Bahnebene hinzukommen (wobei ich keine Ahnung habe, wie groß der zu veranschlagen ist). Um gemäß den Angaben in der Tabelle im Artikel auf die „Marsoberfläche“ zu kommen, müsste man außerdem noch für Bremsmanöver hinzuaddieren (und ich weiß auch nicht, ob man vom LEO direkt in eine Hohmannbahn einschwenken würde – wahrscheinlich eher nicht).

Ich habe dazu schon auf der Diskussionsseite von Delta v nachgefragt, aber bisher keine Antwort erhalten: Wie kommt der Wert 4.800 m/s zustande? Und wie die anderen, noch niedrigeren Werte?

Zugegeben, wenn ich statt der großen Halbachsen die Periheldistanz des Mars und die Apheldistanz der Erde und die zugehörigen Bahngeschwindigkeiten (Vis-Viva-Gleichung) verwende, kommen sogar nur 4.248 m/s raus, aber das wären Optimalbedingungen (ich bezweifle, dass Mars-Perihel und Erd-Aphel einander genau gegenüber liegen, wie es für eine Hohmann-Bahn notwendig wäre, außerdem müssten sie von beiden Planeten zu genau den richtigen Zeitpunkten durchlaufen werden) und berücksichtigt weder Inklination noch die genannten Manöver innerhalb von Mars-/Erdorbit.

Für realistische Szenarien (Konstellation zu Startzeitpunkten um den hier) komme ich (wenn ich mich nicht verrechnet habe; ist deutlich komplizierter) auf Werte nicht unter 6.000 m/s (für den Startzeitpunkt aus dem Link, natürlich nicht mit genau deren Bahn, auf 6.991 m/s). --77.10.137.43 19:49, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

PS zur Klarstellung: Ich erwarte nicht unbedingt eine Antwort der Form „die 4.800 m/s stammt aus Literatur XY“ oder „wurde von XY ausgerechnet“ (obwohl das für den Artikel als Beleg interessant wäre), sondern darum, wo im ja doch vergleichsweise breiten Bereich von 4.248 m/s (Optimalbedingungen) bis 6.991 m/s (und größer) man für Marstransfers erwarten kann und warum, also welche Bedingungen da reinspielen. --77.10.137.43 21:54, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Du kennst https://trajbrowser.arc.nasa.gov/traj_browser.php ? --FriedhelmW (Diskussion) 22:08, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Nein, kannte ich noch nicht – sehe ich mir morgen heute ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/:p  aber mal an. Danke vorerst, ich warte aber noch weitere Antworten ab… --77.10.137.43 00:10, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich habe die Werte nicht nachgerechnet, aber habe die Vermutung, dass für die Werte im Artikel "Delta v" nur einfach die Differenzen der Energie im Anfangs- und im Endzustand berücksichtigt wurden, aber zusätzliche Energie, die für den Transfer benötigt wird (und verloren ist) nicht berücksichtigt wurde. --Digamma (Diskussion) 17:35, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Nehmen wir die Masse der Sonne mit M = 1,9884 × 1030 kg, die große Mars-Halbachse von 1,52366 AE, diejenige der Erde von 1 AE = 149,6 × 109 m und G = 6,674 × 10-11. Das erste Delta-v ist gleich Wurzel(GM / rE) * (Wurzel(2rM / (rE + rM)) - 1), und das zweite gleich Wurzel(GM / rM) * (1 - Wurzel(2rE / (rE + rM))). Ich komme so auf 2945 m/s und 2649 m/s. Abweichungen vom Durchschnitt zeigt die genannte NASA-Webseite. --85.7.231.174 20:47, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Dann rechne mal die beiden Werte 2945 m/s und 2649 m/s zusammen, das sind nur zwei Meter pro Sekunde weniger als mein Ergebnis von oben (mit der Formel aus dem Artikel Delta v). Die Abweichung kann auch durch Rundungsfehler zustande kommen, da brauche ich keine NASA-Website für. Ich will wissen, wie man eine Einsparung von fast 800 m/s zustande bekommt, das ist ja kein Pappenstiel (sondern 2880 km/h). Bei der NASA-Seite habe ich irgendwie den Eindruck, dass da nur das zum Einschlagen der Transferbahn ausgegeben wird („Injection ΔV“), aber um sie wieder zu verlassen, braucht man ja noch mal ein Beschleunigungsmanöver (bzw. Bremsung bei Erde→Mars). Das „Post-Injection ΔV“ ist dafür deutlich zu niedrig (siehe Berechnungen von mir oder der 85er-IP) und steht wahrscheinlich für Bahnkorrekturen während des Transfers (zum Anpassen der Inklination?). --77.1.225.86 00:33, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Wieso Bremsung? -85.7.231.174 05:42, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

War West-Berlin für die BRD das was Kaliningrad heute für Russland ist?

Auch wenn West-Berlin ein Bundesland der Bonner Republik war, aber konnte man West-Berlin nicht auch als Enklave bezeichnen ?, die Oblast Kaliningrad ist ja auch von ausländischem Territorium umgeben.--2003:C4:C70A:10C3:F502:A5EF:44D8:9BD 20:13, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Es soll wohl „kein Bundesland“ heißen. In Bezug auf die Alt-BRD war Westberlin (nach BRD-Selbstverständnis) eine Exklave (wie übrigens auch Kaliningrad in Bezug auf das Territorium der Russischen Föderation)… --Gretarsson (Diskussion) 20:43, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Kommt darauf an. Für die Bundesrepublik gab es offiziell immer nur ein Deutschland. Die Gegend zwischen der Bundesrepublik und Westberlin war für die Bundesrepubik Teil desselben Staates, der halt gerade besetzt war. Aus Sicht des Staates also keine Exklave. -- southpark 20:45, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
(nach BK): Sozusagen eine de-facto-Exklave, da die BRD ja die DDR nicht als Staat anerkannt hat. West-Berlin war aber kein normaler Teil der BRD sondern hatte einen Sonderstatus, daher durften z. B. die West-Berliner Abgeordneten im Bundestag zwar reden, aber nicht abstimmen, und West-Berliner Männer durften nicht zur Bundeswehr eingezogen werden. -- Aspiriniks (Diskussion) 20:48, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Völkerrechtlich war Westberlin keine Exklave der BRD. Für Berlin galt der 4-Mächtestatus der Alliierten. Quasi, in der praktischen Politik gab es zwar andere Ansprüche, auf beiden Seiten. Die Wiedervereinigung war deshalb auch nicht nur eine Angelegenheit der BRD und DDR, sondern auch der Alliierten (s. 2+4-Verträge). Man sprach deshalb auch eher von einer Insel Westberlins im östlichen Einflussbereich. Kaliningrad z.B. hat einen Gouverneur, der von Moskau gesandt ist und aus Moskau seine Direktiven erhält. Der Senat in Westberlin war (offiziell) nie in die Westdeutsche Regierung eingebunden. D.h. nicht, dass Kooperationen bestanden. Gesetze galten in diesen Fällen in der BRD mit dem ausdrücklichen Zusatz "und Westberlin". Kaliningrad war zudem nach BRD-Auffassung noch lange nur "unter sowjetischer Verwaltung". Erst mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten hat man die Grenzen und Gebiete anerkannt. Will sagen Westberlin war keine Exklave und schon gar nicht mit Kaliningrad zu vergleichen.--2003:E8:3729:1000:F477:60EE:FC0E:D0AD 23:05, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Laut Grundgesetz war aber (ganz) Berlin Bestandteil der BRD. Hier widersprachen sich innerstaatliches und Besatzungsrecht. Das Gebiet der DDR (ohne Ostberlin) war aus Sicht der BRD zwar ein Teil Deutschlands, aber nicht der BRD. So gesehen war Berlin genauso eine Exklave wie Büsingen am Hochrhein. --Digamma (Diskussion) 23:36, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Auf der Karte sehen die heutige Oblast Kaliningrad und das damalige Westberlin gleich aus, aber staatsrechtlich waren die völlig verschieden. Kaliningrad ist eine Oblas wie jede andere auch, mit freilich gewissen einzelnen Sonderregeln die sich durch die Trennung vom restlichen Land eben so ergeben. Berlin hatte stets einen Sonderstatus der sich durch das Besatzungrecht ergab.--Antemister (Diskussion) 23:45, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt Unterschiede und Gemeinsamkeiten. So konnten Drückeberger, die sich der Wehrpflicht bei der Bundeswehr entziehen wollten, in Westberlin studieren und waren dort unbehelligt. Zudem fehlt der Zugang zum Meer, und der Flugverkehr mit Westberlin war den BRD-Fluggesellschaften verboten. Gemeinsam ist, dass beide Gebiete von einem nicht-befreundeten Militärbündnis umzingelt sind bzw. waren. --85.7.231.174 12:47, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
...waren?. Bis zum Zusammenbruch der UDSSR war Kaliningrad zwar von Polen und dem Baltikum umschlossen, aber militärisch innerhalb des Warschauer Paktes.--2003:E8:3737:800:3535:C58:5B5D:EFB8 14:43, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Westberlin war, Kaliningrad ist. Kann doch nicht so schwierig sein. --2A02:1205:507E:7AE1:FCEC:6C34:5E3F:8525 14:50, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Mit dem Unterschied, daß das Militärbündnis, das Westberlin "umzingelt" hatte, von diktatorisch regierten Staaten organisiert war, und das, welches das Kaliningrader Gebiet zum Teil "umzingelt", im wesentlichen von demokratischen Staaten gebildet ist. Es gibt dann auch noch viele andere Unterschiede, bis zu dem, daß die Staaten des Militärbündnisses, das früher in Westberlin tonangebend war, besetztes Gebiet nach und nach in die Unabhängigkeit entließen, und daß von dem Regierungssitz aus, von dem früher hauptsächlich die "Umzingelung" Westberlins organisiert wurde und heute das Kaliningrader Gebiet regiert wird, zuletzt wieder angefangen wurde, Gebiet anderer Staaten, nicht nur zu besetzen, sondern sogar zu annektieren. --Fit (Diskussion) 15:28, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Behauptung, dass demokratische Staaten nach außen weniger aggressiv sind als diktatorisch regierte, dürfte sich in dieser Allgemeinheit nicht belegen lassen. --Digamma (Diskussion) 17:41, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Auf welche Behauptung beziehst du dich? Ich habe doch nur Anmerkungen zum Einzelfall gemacht. Und der Imperialismus der demokratischen Kolonialmächte wurde auch nicht ausgeblendet. --Fit (Diskussion) 18:04, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dann ist ja gut. --Digamma (Diskussion) 18:51, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Du hast ja sowas von recht. Die humanistisch-freiheitliche Grundeinstellung ist nicht zu übersehen. --2A02:1205:507E:7AE0:F421:614D:D190:201D 15:43, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ja, da hast du auch wieder recht, in einer auch nur halbwegs funktionierenden Diktatur wäre so etwas nicht vorgekommen. Dort wäre oben gehandelt worden, nicht nur gequatscht. --Fit (Diskussion) 17:45, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Schön, dass wir, von einer öden politisch-geographischen Frage ausgehend, uns relativ zügig in ein ideologisches Scharmützel zum Thema tolle westliche Demokratien vs. pöhse kommunistische Diktaturen gerettet haben. Mein Dank gilt all jenen, die stets wachsam-unermüdlich sofort reflexhaft einschreiten, sobald das Wertschätzungslevel für die heldenhaften westlichen Demokratievölker auch nur ansatzweise gefühlt unter die kritische (pun intended) Marke fällt. In diesem Sinne: Weitermachen! --Gretarsson (Diskussion) 18:59, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
definitv NICHT - denn (soweit ich weiß) war Kaliningrad niemals Teil der Hauptstadt Russlands gewesen. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:19, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es gibt gravierende Unterschiede, was mir spontan einfällt:
  • Kaliningrad wurde lange Zeit mit Kernkraft aus Litauen (Ignalina) versorgt, seit einigen Jahren ist die Stromversorgung gekappt und Strom in der Oblast deshalb ein knappes Gut, da Kaliningrad weder zu seinen Nachbarn noch zum Mutterland eine Stromverbindung hat, deshalb plant Russland seit geraumer Zeit ein Kernkraftwerk in Kaliningrad, wann das kommt... naja
  • Die EU hat Visumspflicht auch für Transitreisende. Seit Litauen in der EU ist kommt man von Russland nach Kaliningrad nur 1. mit dem Flugzeug, 2. mit dem Schiff (gibt Fährverbindungen von dort nach Leningrad) oder 3. im plombierten Zug. Ansonsten braucht man ein EU-Visum und das ist für Russen sehr schwer zu bekommen. Ähnliche Probleme hat ja die polnische Minderheit in der Westukraine seit Polen EU-Mitglied ist, die kommen nicht mehr über die Grenze, ganze Familien sind an der EU-Außengrenze zerbrochen.
  • Umgekehrt kann man aber halb-legal mit einem Transitvisum Kaliningrad für 3 Tage besuchen, gibt Reiseanbieter die das anbieten um die strengen russischen Visumbestimmungen zu umgehen. Man wird dann in eine andere Stadt eingeflogen (z. B. Riga), bekommt von dort einen Anschlussflug nach Kaliningrad und pünktlich bevor das Transitvisum abläuft ist man wieder zurück. Ganz legal ist das wie gesagt nicht.
  • Polen hat Normalspur und Kaliningrad Breitspur, deshalb gibt es kaum durchgehende Zugverbindungen auf der Relation.
-- 95.223.72.217 18:03, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das Kernkraftwerk ist sogar seit einer geraumen Zeit in Bau, es ist von oben und von der Straße aus auch gut zu erkennen, aber so richtig viel scheint sich da nicht zu tun. --j.budissin+/- 18:21, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Und AFAIK ist EU-seitig, „Maidan sei dank“, auch die Visumspflicht für Ukrainer im letzten Jahr(?) deutlich gelockert worden… --Gretarsson (Diskussion) 18:43, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Westberlin war abgeschottet, die Grenze für die Leute rundherum undurchdringbar. Das war bis zur Wende in Kaliningrad ebenso. Heute ist die russische Grenze weit durchlässiger als der "Eiserne Vorhang". --M@rcela 21:10, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Es gab doch da mal was, dass Flüchtlinge aus Drittwelt-Staaten über den Flughafen Schöneberg und Ostberlin nach Westberlin eingereist sind. --Digamma (Diskussion) 22:00, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Interflug war die Carola Rakete der 1980er-Jahre. Die DDR berief sich auf das Abkommen von Barcelona aus dem Jahr 1921 über die Freiheit des Durchgangsverkehrs, und die BRD weigerte sich, Grenzkontrollen an der nicht als Staatsgrenze anerkannten Staatsgrenze zu betreiben. --145.234.241.106 08:30, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Die fundamentalste Grundlage?

Was ist eigentlich aus Sicht der modernen Wissenschaft die fundamentalste, grundlegendste Disziplin?
Naiverweise hätte ich angenommen, es sei Logik (und Mengenlehre), dann hörte ich, es sei Mereologie. Nun habe ich gehört, dass es da noch abstrakteren Nonsens gibt. Die Physiker haben auch reichlich grundlegende Ideen.
Was ist denn nun die Grundlagendisziplin, in der man das Elementarste lernt?--82.82.235.138 20:14, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Kannst Du definieren, was Du mit "das Elementarste" bzw. "die fundamentalste, grundlegendste Disziplin" genau meinst? Nicht, um die Frage kleinzureden... nur die Antwort dürfte stark von Deiner Definition abhängen. (Den Glauben, daß Wissenschaft auf eine allgemein anerkannte "elementare" Grundlage zurückzuführen ist, halte ich nicht für belegbar. Es gibt ja Diskussionen, was wem zugrundeliegt... und genau dafür braucht's halt die Definition.) --Ibn Battuta (Diskussion) 20:44, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Sprache? Sprache ist sicher nicht alles, aber ohne Sprache ist alles nichts. --Turnstange (Diskussion) 22:09, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Was ist fundamentaler, die Henne oder das Ei? --FriedhelmW (Diskussion) 22:20, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Selbstverständlich das Ei. Eier gab es schon lange vor den Hennen, z.B. bei den evolutionären Stammmüttern der Hennen. --Rôtkæppchen₆₈ 22:28, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
Eine Theorie A ist grundlegender als eine Theorie A' gdw. sich aus A die Grundsätze von A' ableiten lassen, aber nicht umgekehrt. Beispielsweise die moderne Prädikatenlogik ist grundlegender als die Syllogismen, denn man kann erkennen, dass in den Syllogismen vorausgesetzt wird, dass die "Mengen" nichtleer sind.
"Grundlegender als" ist transitiv, irreflexiv und antisymmetrisch. (nicht signierter Beitrag von 82.82.235.138 (Diskussion) 07:41, 1. Dez. 2019 (CET))Beantworten
Mathematik (zu der ich auch die Mengenlehre und die verschiedenen logischen Systeme rechne) galt ja mal als "Königin der Wissenschaften" (und gilt sie manchen noch heute, besonders den Mathematikern, Logikern und mathematischen Physikern). Für die meisten anderen Wissenschaftler ist die Mathematik hingegen nur eine Hilfswissenschaft. Nützlich, wenn man weiß, was man damit machen will, aber ohne intrinsischen Erkenntniswert, denn die Axiome können beliebig gewählt werden und haben keinen notwendigen Zusammenhang mit der Realität. --Geoz (Diskussion) 11:13, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
An sich wäre das die Philosophie, weil sie (per definitionem) die Möglichkeit und Funktion hat, alle Erkenntnisformen zu hinterfragen, zu rechtfertigen oder die Voraussetzungen für sie zu liefern. Allerdings ist sie auch schwerlich eine einheitliche Disziplin in dem Sinne, wie man es von anderen Wissenschaften erwartet. Wie Geoz schon andeutet, wird man bei jeder Disziplin auf das Problem stoßen, dass man ihren "grundlegenden" Status von irgendeiner Warte aus in Frage stellen kann; die Philosophie macht das als einzige Disziplin reflexiv mit sich selber, was sie zur grundlegendsten macht, aber auch durch ihre Heterogenität bedingt ist. Vergleiche auch das Problem der Letztbegründung. --Katimpe (Diskussion) 02:27, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Eine Beantwortung dieser Frage scheitert schon mal daran, dass das Adjektiv "fundamental" nicht gesteigert werden kann - ein Fundamentalstes ist ebensowenig sinnvoll wie etwa "das weißeste Weiß, das es je gab". Alles, was tatsächlich fundamental ist, ist in Sachen Fundamentalität gleichwertig zu allen anderen Dingen, die ebenfalls fundamental sind. --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:14, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ein schönes Beispiel für eine klassisch wikipedisch-nerdige, durch völlige Abstraktionsunfähigkeit geprägte Auffassung von Begriffsinhalten (wird man immer wieder gerne mal im ANR durch „Korrekturen“ genervt damit). Das Adjektiv „fundamental“ ist genauso steigerbar wie das Adjektiv „zentral“. Selbstverständlich kann man innerhalb einer Menge allgemein fundamentaler Entitäten fundamentalere und weniger fundamentale unterscheiden, wobei die Teilmenge der fundamentaleren dann die fundamentalsten enthält. Ist das wirklich so schwer? --Gretarsson (Diskussion) 19:00, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hundezucht

Wie viele Generationen wird es brauchen, um aus einem Wolfsrudel eine Hunderasse zu züchten, ohne es mit existierenden Hunden zu kreuzen. --2A02:8109:8B00:A04:CCFD:1AF:9C04:F379 23:01, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Das kann schnell gehen oder auch lange dauern bis da im Rahmen der Evolution zufällig ein liebes Pärchen geboren wird, das die Nähe zum Menschen sucht, sich dem unterwirft und das bequeme Leben eines abhängigen Faulenzers führen will. Wir hatten mal ein Huhn, das immer ins Haus kam und sich angesichts eines Menschen duckte und streicheln ließ, so eine Veranlagung wäre auch beim Wolf für die Zucht brauchbar. Aber das kommt zufällig.--2003:E8:3729:1000:F477:60EE:FC0E:D0AD 23:17, 30. Nov. 2019 (CET)Beantworten
10 bis 20 Generationen (etwa 60 Jahre) der Selektion reichen für eine deutliche Veränderung des Verhaltens (hündisch handzahm). Bis zum Chihuahua werden etwa 12.700 Generationen geschätzt. Simone C. Müller (Diskussion) 00:17, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das mit dem Huhn hört sich jetzt eher wie Angst und Schockstarre an. --91.1.214.144 08:45, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es war das typische Ducken der Unterwürfigkeit, das die Hühner auch vor dem Hahn machten, mit der Bitte um Begattung. Schockstarre würde ich das nicht nennen.--2003:E8:3737:800:3535:C58:5B5D:EFB8 11:46, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Bei Hunden weiß ich nichts. Aber über Füchse weiß ich, dass man da so 60 Jahre gebraucht hat, bis man die auf Kinder loslassen hat können ohne dass man dabei sein musste: These domesticated foxes were 60 years in the making, EN:Domesticated red fox. Vielleicht hilft das was. OAlexander (Diskussion) 09:12, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

in Deutsch. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 09:18, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dmitri Konstantinowitsch Beljajew, Evolutionäre Entwicklungsbiologie#Beljajews Zähmung von Silberfüchsen.--Meloe (Diskussion) 11:32, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich empfehle Konrad Lorenz als weiterführende Literatur. - 2A01:598:B00B:94B0:D519:A5CD:49ED:1AFC 14:44, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

1. Dezember 2019

Selensäure/Cadmiumselenat

Im Artikel Selensäure steht als einzige Verwendung drin, dass man mit Cadmiumoxid und Selensäure Cadmiumselenat gewinnen könne - mit Reaktionsgleichung. Aber in keinem der beiden Artikel steht, wozu ich Cadmiumselenat benötigen oder benutzen könnte. Wozu würde ich also Cadmiumselenat herstellen? Bei Google wollte man mic zuerst zu Cadmiumsulfat schicken, und dann kamen hauptsächlich Chemie-Seiten. Es gab aber eine Erwähnung in irgendeiner Zollverordnung.

Natürlich wäre die Frage auf der Diskseite gut aufgehoben, aber die wurde zuletzt 2012(!) bearbeitet. --ObersterGenosse (Diskussion) 12:32, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Einzige Verwendung stimmt nicht. Das Nahrungsergänzungsmittel für Tier und Mensch Natriumselenat wird aus Selensäure hergestellt. --Rôtkæppchen₆₈ 13:01, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Laut dieser Quelle wird Cadmiumselenat in der Automobilindustrie verwendet. --FriedhelmW (Diskussion) 13:05, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Das hilft schonmal weiter, danke! Aber was könnte man mit dieser Information dem Artikel Gutes tun? --ObersterGenosse (Diskussion) 14:55, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Statistik weltweite CO2 Emittenten

90% der Co2 Emissionen kommen aus der Nutzung von Energie. Gibt es diese 90% noch feiner aufgegliedert, also zB nach Fahrzeuge, Flugzeuge, Ölheizung usw? --77.182.58.170 13:16, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Was für ein Kobalt-2 denn? --95.112.190.186 14:45, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
^Einfach nicht ernst nehmen^: Reiner Provokations-Account.
Das berühmte Dicobalt ist der größte Feind aller Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten. --Rôtkæppchen₆₈ 22:35, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Siehe Liste der größten Kohlenstoffdioxidemittenten. --2A02:1205:507E:7AE0:F421:614D:D190:201D 13:29, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das ist schon "feiner aufgegliedert", aber je nach benötigtem Zweck nicht fein genug. Ich könnte mur vorstellen, daß jemand wissen will, wo man mit maximalem Effekt und geringstmöglichem Kollateralschaden Emissionen reduzieren kann, und dafür müßte man die jeweiligen Untergruppen weiter aufschlüsseln. Vielleicht ist das aber auch einfach der falsche Ansatz, und man bekäme das Problem mit Emissionsabgaben sinnvoller in den Griff, ohne in jede Werkstatt und jeden Prozeß und jeden Haushalt hineinschauen zu müssen. Als Ansatz: In der Diskussion ist eine (zusätzliche; viele Energieträger sind schon erheblich besteuert) CO2-Abgabe von 10 Euro pro Tonne. Demgegenüber verweisen Umweltschützer auf volkswirtschaftliche Schäden von mindestens 180 Euro pro Tonne (wobei man sich erstens fragt, woher sie diese Zahlen nehmen, und zweitens, wie die denn ausgabenseitig beseitigt werden sollen). Das sind beides aber unsinnige Ansätze. Richtig wäre nach meiner Ansicht, festzustellen, welche Abgabenhöhe den gewünschten Reduktionseffekt hätte - das könnten 50, 100, 500 oder auch 1000 Euro pro Tonne sein, und die einfach so festzulegen. Und das wäre dann nicht unsozial, wenn die Einnahmen, egal in welcher Höhe, direkt wieder "mit der Gießkanne", etwa in Form eines Bedingungslosen Grundeinkommens (also keinesfalls in Form von anderweitigen Steuersenkungen und erst recht nicht als Energiebeihilfen), an die Bevölkerung zurückgegeben würden. (Da sind dann noch Randprobleme wie die Anpassung der ALG-2-Sätze, Einfuhrzölle auf emissionsintensive Produkte und entsprechende Exportsubventionen sowie Strukturhilfen für besonders betroffene Regionen wie z. B. Bergbau zu lösen.) --95.112.190.186 14:45, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Schon die Ausgangsbehauptung "90 Prozent... kommen aus der Nutzung von Energie" würde ich mal bestreiten. Entweder 100 % (weil alles irgendwie "Nutzung von Energie" ist), oder man müsste zumindest die Landwirtschaft rausrechnen. --ObersterGenosse (Diskussion) 14:54, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Vielleicht ist das so. Die Frage wäre, wem es nützt, diese Aufteilung genau(er) zu kennen. --95.112.190.186 16:50, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

der Sektor "Energie" ist auf der Seite der größten Kohlenstoffdioxidemittenten eben nicht feiner aufgegliedert --46.223.60.27 18:46, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ungleiche Fingerlängen

Vielleicht ist das alles andere als ungewöhnlich. Aber ich habe gerade nach vielen Lebensjahrzehnten zum ersten Mal bemerkt, daß mein linker Zeigefinger ca. einen halben Zentimeter kürzer als mein rechter ist, genauer gesagt: Das zweite Fingerglied ist entsprechend kürzer - die anderen korrespondierenden Finger sind gleich lang. Wie häufig ist so etwas? (Die Frage, wie so etwas kommt, ist vermutlich sinnlos.) --95.112.190.186 16:56, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Und das bemerkst Du...jetzt im Winter? Hast das erste mal in Deinem Leben Handschuhe getragen? --Caramellus (Diskussion) 17:09, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Vielleicht hast du den rechten in der Jugend bei Nasepopeln abgenutzt oder im Wachstum behindert ? SCNR--2003:E8:3737:800:3535:C58:5B5D:EFB8 18:00, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ja, aber wird davon der linke kürzer? --95.112.190.186 20:26, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Merkwürdigerweise passen die Handschuhe auch auf den kürzeren Finger. Woher wissen die Handschuhmacher sowas eigentlich? --95.112.190.186 20:26, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das wissen die nicht. Aber sie ahnen wohl, dass Du es fertigbringen könntest, über beide Hände zwei rechte Handschuhe zu stülpen.--Caramellus (Diskussion) 21:32, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Macht man das nicht so? SCNR --95.112.190.186 22:29, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Alienwissenschaftler arbeiten nicht mehr so sorgfältig wie früher - und haben vergessen, am Ende des Experiments das entführte Exemplar in den Ausgangszustand zurückzuversetzen. Kann eben mal passieren - oder sie dachten, Du merkst es einach nicht ... --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:05, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Mach dir keine Sorgen, IP! Solche kleinen körperlichen Unregelmäßigkeiten sind völlig normal. Sei froh, dass es nur der Finger ist. Wäre es eins deiner Beine, bräuchtest du orthopädische Schuhe, wenn du keinen Hüftschaden davontragen willst. — Daniel FR (Séparée) 17:23, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Oder er könnte ein Fußball-Superstar werden, wie Garrincha. OAlexander (Diskussion) 03:50, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Schenkung als Insichgeschäft vom Verhinderungsbetreuer (Ergänzung: oder Betreuungsgericht) genehmigen lassen

Der A ist vom B generalbevollmächtigt worden. A ist außerdem einziger bekannter Erbe des B (wobei auch ein Testament mit dem A nicht bekanntem Inhalt besteht). Die Erbmasse übersteigt zum jetzigen Zeitpunkt den Freibetrag der Erbschaftssteuer. A möchte sich jetzt von B den den Freibetrag übersteigenden Teil schenken lassen, um Erbschaftssteuer zu sparen. Weil das als Insichgeschäft im Rahmen der Vollmacht nicht zulässig ist, benötigt der A dafür einen Betreuer für B (dem Wesen nach einen Verhinderungsbetreuer, auch wenn A selbst nicht Betreuer ist). Ist der beschriebene Anlass ein Grund, der üblicherweise zur Genehmigung des Rechtsgeschäfts führt? Vielen Dank für Antworten! --BlackEyedLion (Diskussion) 23:24, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hoffentlich nicht. Es könnte auch einfach die Steuer bezahlt werden. --Aalfons (Diskussion) 23:51, 1. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Steuer durch eine Schenkung zu Lebzeiten zu vermindern, ist ein zulässiges und übliches Vorgehen; siehe Erbschaftsteuer in Deutschland#Steuergestaltung bzw. -vermeidung. Es ist anzunehmen, dass B, wenn er noch für seine Geschäfte sorgen könnte, diese Möglichkeit wahrnehmen würde. Im Übrigen ist es nicht die Aufgabe eines Betreuers, zugunsten des Steuerempfängers, sondern zugunsten der betreuten Person B zu entscheiden (worum es sich in diesem Fall mittelbar über die Mittelsperson des Erben A, aber nicht unmittelbar handelt). --BlackEyedLion (Diskussion) 00:14, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Frage kann man so nicht beantworten, da wie üblich die genauen Umstände nicht bekannt sind. Ein dem A unbekanntes Testament macht die Sache z.b. witzlos : "Oops ich habe gar nix geerbt? Gut das ich es mir vorher geschenkt habe" Groetjes --Neozoon (Diskussion) 00:27, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Es dürfte sich aber um einen häufig vorkommenden Fall handeln, sodass ich annehme, dass es ein übliches Vorgehen gibt. Ich nehme ferner an, dass Schenkungen des Betreuten an den Betreuer unter bestimmten anderen Umständen tatsächlich genehmigungsfähig sind. Dass der A gar nichts erbt, ist im Übrigen aufgrund der Pflichtteilsregelung grundsätzlich nicht möglich, sodass eine Auflage des Verhinderungsbetreuers lauten könnte, dass lediglich bis zur Höhe des Pflichtteils geschenkt werden darf. Im Übrigen würde die Schenkung so oder so auf die Erbmasse angerechnet werden (selbst wenn das gesamte Vermögen des B verschenkt würde). --BlackEyedLion (Diskussion) 00:46, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Rechtskommentar zum Thema: https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Schenkung. Paraphrase: Schenkungen aus dem Vermögen des Betreuten sind grundsätzlich unzulässig; grundsätzlich heißt, dass Ausnahmen möglich sind. Schenkungen von Grundeigentum sind (mit einer speziellen Ausnahme) nicht zulässig. Das gilt sogar dann, wenn damit Erbschaftsteuer gespart wird; das zeigt, dass das Einsparen von Erbschaftsteuer ein besonders privilegierter Grund für eine Schenkung ist. Die Frage wird darin aber nicht beantwortet. Das Wesentliche wird nicht erwähnt: Eine Genehmigung ist nicht einfach nicht zulässig, sondern Betreuer sind für Immobiliengeschäfte lediglich alleine nicht zuständig; zuständig sind zusätzlich die Betreuungsgerichte (steht im Urteilstext und ergibt sich aus § 1821 BGB). --BlackEyedLion (Diskussion) 00:59, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Bitte in der Frage die Genehmigung durch einen Betreuer auf eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht erweitern. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:10, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Wenn ich das in dem Kommentar zitierte Urteil zur Immobilienschenkung richtig verstehe, sind Schenkungen zulasten der betreuten Person, weder durch den Betreuer noch durch das Betreuungsgericht, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Wenn das stimmt, ist die Frage negativ beantwortet. --BlackEyedLion (Diskussion) 01:30, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Schön dass hier wieder Leute diskutieren, die keine Ahnung haben. Also 1. Das Schenkungsverbot gilt nur für Betreuer, nicht für Bevollmächtigte. Mit einer Vollmacht darf man sich selbst ohne Probleme das gesamte Vermögen des Vollmachtgebers schenken, verboten ist das nicht. Aber 2. braucht es dafür tatsächlich einen weiteren gesetzlichen Vertreter und zwar einen Ergänzungspfleger, den das Familiengericht auf Antrag bestellt. Ob das Geschäft genehmigungsfähig ist, hängt sicher auch vom Willen des Vollmachtgebers ab, aber die vorweggenommene Erbfolge wird vom Finanzamt ebenfalls besteuert (innerhalb einer 10-Jahres-Frist wenn ich das richtig in Erinnerung habe), im Zweifel spart man also nichts. -- 95.223.72.217 10:59, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die Antwort. Man spart Steuern, weil der Freibetrag alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden kann. --BlackEyedLion (Diskussion) 11:37, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Wobei es meines Wissens sogar ohne Ergänzungsperson (meinst du da wirklich den Ergänzungspfleger?) ginge, wenn die Generalvollmacht den Bevollmächtigten ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäft) befreit. Aber laut Ausgangsfrage ist das hier leider nicht der Fall. --95.208.216.138 22:31, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ein Verhinderungsbetreuer kann nur zusätzlich zu einem bereits bestehenden Betreuer bestellt werden (steht auch gleich in der ersten Zeile). Wer nicht unter Betreuung steht, für den gibt es den Ergänzungspfleger. Ist bei uns nur im Kontext von minderjährigen Kindern erklärt, gibt es aber auch bei Erwachsenen (z. B. jemand ist gleichzeitig Testamentsvollstrecker und Erbe, die Erbauseinandersetzung steht an, da der Testamentsvollstrecker als Erbe selbst Beteiligter der Erbauseinandersetzung ist kann er diese nicht gleichzeitig in seiner Funktion als Testamentsvollstrecker betreiben, ein Ergänzungspfleger muss bestellt werden - das war grob der Sachverhalt im BGH-Urteil XII ZB 679/11) -- 95.223.72.217 23:12, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das von dir zitierte Urteil nennt ihn aber (da Schwester 1 bereits Betreuerin war) mehrmals den "Ergänzungsbetreuer", nie -pfleger. Es erwähnt einen "-pfleger" nur im Zusammenhang mit zwei anderen Urteilen. Einen Ergänzungspfleger dürfte es heutzutage in Deutschland tatsächlich nur noch bei Minderjährigen geben, denn nur dann sind die Voraussetzungen von § 1909 BGB erfüllbar. Im Fall von BlackEyedLion oben müsste es wohl ein Verfahrenspfleger sein. Naja, die Bezeichnung ist ja nicht so wichtig. Hauptsache, es funktioniert. --95.208.216.138 12:16, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ein Verfahrenspfleger ist ein gesetzlicher Vertreter im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, der bestellt wird, wenn jemand vor Gericht seinen Willen nicht kundtun kann (geistig behindert, dement, etc.) Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens wird er nicht tätig. -- 95.223.72.243 12:37, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

2. Dezember 2019

Miniküche

Ich muss in eine Nische, die genau 1,71m breit ist, eine kleine Singleküche installieren. Das Problem ist, dass es diese günstigen Singleküchen um 500-700 EUR entweder in 1,50m oder in 1,80m gibt. Bei einer 1,50 Küche wäre die Arbeitsplatte zu kurz - diese muss rechts und links an der Wand befestigt werden. Bei einer 1,80m Küche wären die Schränke zu breit. Ich hab jetzt länger darüber nachgedacht, wie ich das mache, komme aber auf keine vernünftige Lösung. Es gibt sicher auch Modulküchen, wo man sich alle Komponenten einzeln zusammensuchen kann, diese kosten jedoch mindestens das Doppelte. Hat jemand eine Idee? Zusatzfrage: In meinem Editor sind alle Buttons verschwunden. Oben hatte ich bisher eine Leiste, wo ich z.b. Verlinkungen auswählen kann, die ist weg. --Electriccat (Diskussion) 13:13, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Meinst Du Miniküchen wie Diese, oder Küchenblöcke wie [2]. Bei letzterem ist die Sache relativ einfach, da Du einfach eine andere Arbeitsplatte mit Deinen Wunschmaßen verwenden kannst. Soweit ich weiß, werden die Platten aber immer mit den Unterschränken verbunden, eine befestigung an der Wand ist optional, der Kippschutz wird dahinter, nicht daneben angebracht.Oliver S.Y. (Diskussion) 13:21, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich meine Letzteres. Ich habe da eben keine Erfahrung, ob sich die Arbeitsplatte von diesen billigen Angeboten eifnach so austauschen lässt. Ich möchte da nichts von Lidl bestellen, um dann während dem Aufbau festzustellen, dass die Arbeitsplatte sich nicht tauschen lässt. Electriccat (Diskussion) 13:38, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
OK, es kommt immer auf die Beschreibung an. Ich kenne nur Bausätze mit Schablonen, bei denen man selbst die Durchbrüche für Spüle und Herd sägen muss. Wenn beim Bausatz das bereits erledit ist, hält die Platte wahrscheinlich auch ohne seitliche Auflage, da der Sockel grpß genug ist. Bei Tausch wäre ggf. die Höhe der Platte zu beachten, gibt es in verschiedene Stärken. 20cm ist schon ein Platz, den man bei kleinen Küchen nicht vergeben will. Man kann aber auch Verlängerungen ansetzen, und mit Folie oder passenden Sockelleisten kaschieren. Beispiel [3], da steht extra "ohne Ausschnitte", und schon die Dicke, 28mm) Oliver S.Y. (Diskussion) 13:59, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dieses Modell habe ich mir herausgesucht. Ausschnitte sind laut Anleitung noch nicht gemacht. Electriccat (Diskussion) 14:05, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dann könntest du eine passende Arbeitsplatte zuschneiden lassen (1700 x 600 x 28) und die verwenden. Sollte unter 100€ kosten. --Joyborg 14:11, 2. Dez. 2019 (CET) PS: Man könnte auch die vorhandene Platte verlängern, dafür braucht es aber ein gewisses handwerkliches Geschick.Beantworten
Oder Du nimmst so ein 150cm Standardteil und holst Dir dazu noch so was an die Seite. (nicht signierter Beitrag von Chiron McAnndra (Diskussion | Beiträge) 14:25, 2. Dez. 2019 (CET))Beantworten
In dem Fall baue ich mir das 20cm breite Regal am Ende selbst. Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Electriccat (Diskussion) 17:03, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das ist ein Auszugschrank und kein Regal - und wenn Du so etwas selbst bauen kannst, dann frage ich mich, warum Du Deine Frage überhaupt hattest stellen müssen. --Chiron McAnndra (Diskussion) 08:47, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich kapiere den Unterschied nicht

zwischen Verwahrungsvertrag und Lagervertrag und es ist in den Artikeln leider nicht beschrieben. Kann mir jemand den Unterschied erklären? Yotwen (Diskussion) 13:41, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich denke, im ersten Fall geht es um die Sache selbst, die verwahrt wird, im zweiten Fall ist der Fokus auf den Lagerraum gelegt, der zum Zwecke der Lagerung verwendet wird. Im Ersten heißt es "Ich gebe Dir XY zur Verwahrung, hole es mir jedoch nach Belieben wieder" - im zweiten ist eher gefragt nach "Ich möchte XY für ne Weile einlagern und hätte dafür gern einen Platz (Lagerraum), an den ich jederzeit dran kann". --Chiron McAnndra (Diskussion) 14:12, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Lese zum ersten Mal. Unterschied ist schon mal, dass das eine privatrechtlich ist und das andere zwischen Kaufleuten; BGB gilt für die nur subsidiär.--Wikiseidank (Diskussion) 21:29, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Autsch! HGB vs. BGB - und das klärt auch den Bezug zum Schweizer Recht! - Danke, Wikiseidank. Yotwen (Diskussion) 07:28, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es sei erwähnt, dass auch zw. Kaufleuten Privatrecht gilt?! ...Sicherlich Post 07:35, 3. Dez. 2019 (CET) Beantworten
Da der Lagervertrag Formvorschriften hat, könnte es durchaus sein, dass eine Vereinbarung mal nach HGB und mal nach BGB entschieden würde, je nachdem, ob die Formen eingehalten wurden oder nicht. Und das wäre wieder eine Frage an die fertigen und unfertigen Juristen der Gemeinschaft. Yotwen (Diskussion) 07:51, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

SO-DIMM - "Busplatine"?

Es gibt Einplatinencomputer auf Platinen im SO-Dimm-Format. Gibt es irgendwo "Mainboards", auf denen solche Einplatinencomputer mehrfach Platz finden - eben eine Art Bus-System mit mehreren Slots? --Chiron McAnndra (Diskussion) 14:06, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Nein. Diese Module haben keinen herausgeführten Bus, sondern lediglich IO-Pins, also viel GPIO und ein paar Kamera-, Bildschirm-, SDIO-, USB- und Programmieranschlüsse, dazu Stromversorgung. --Rôtkæppchen₆₈ 15:38, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Zu schade - aber danke für die klare Auskunft. --Chiron McAnndra (Diskussion) 15:58, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Mars Parkorbit

Wie schwierig wäre es, mehrere Objekte unbemannt und zuverlässig in einen Parkorbit um den Mars zu schicken, und diese dann, wenn eine bemannte Mission dort ist, sie für die weitere Verwendung zielsicher landen zu lassen? Bzw. sie einzusammeln, zB um aufzutanken - so könnte man den Sprit, den man zum Landen und irgendwann später wieder starten bzw. für die erste Energieversorgung benötigt, vorausschicken. Ich weiß, dass die Idee keineswegs neu ist - mich interessiert hier deshalb nur, wie sicher so eine Aktion erfilgreich durchzuziehen wäre. Zusätzlich: man kann das aus einer Erdumlaufbahn heraus machen - wöre es von Vorteil, dies aus einer Umlaufbahn um den Mond zu versuchen (wegen der geringeren Schwerkraft oder aus anderen Gründen)? --Chiron McAnndra (Diskussion) 16:36, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Lesetip. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 16:50, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das ist zwar eine nette Zusammenstellung - aber in wie weit beantwortet das eine meiner Fragen? --Chiron McAnndra (Diskussion) 09:51, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Liste zeigt zweierlei. Erstens: einen Raumflugkörper in den Marsorbit zu bringen ist technisch nicht schwer, das wurde schon mehrfach gemacht. Zweitens: eine Landung auf dem Mars wurde auch schon mehrfach durchgeführt. Eine zielsichere Landung dürfte etwas größeren Aufwand bedeuten, weil die örtliche Marsatmosphäre eine Rolle spielt und daher eine genaue Steuerung notwendig ist. Ein Rendezvous im Marsorbit hat es meiner Erinnerung nach noch nicht gegeben, ist aber nicht schwieriger als in der Erdumlaufbahn. Ja, das ist alles machbar. Ob der Aufwand sich aber lohnt, hängt von vielen Parametern ab, das lässt sich nicht generell beantworten. Ein Umweg über den Mond könnte als Swing-by tatsächlich sinnvoll sein. Ein Abbremsen, um in den Mondorbit zu kommen und dann wieder ein Beschleunigen, um weiterzufliegen, das scheint mir aber keinen Vorteil zu bringen. --Asdert (Diskussion) 17:17, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Angabe von mechanischen Eigenschaften auf Wikipediaeinträgen von Metallen, Keramiken, Polymeren, etc.

Sehr geehrte Wikipedia-Community,

weiß jemand, warum alle möglichen Eigenschaften, wie z.B. Schmelzpunkt, Dichte, Schallgeschwindigkeit eines Stoffes angegeben sind, jedoch Werte wie Streckgrenze, Dehngrenze, Elastizitätmodul und Rekristallisationst. nicht? Es sind interessante Eigenschaften und, wenn man nach ihnen sucht, muss man sich auf andere Seiten begeben, die deutlich weniger übersichtlich und glaubwürdig sind.

Grüße --2001:16B8:46AA:AB00:D803:2757:90CC:6257 20:42, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Hinweis: Für Fragen speziell zur Wikipedia gibt es ein eigenes Diskussionsforum: Fragen zur Wikipedia.

Weil hier wohl mehr Chemiker als Materialwissenschaftler unterwegs sind. --Elrond (Diskussion) 00:03, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich wage mal den Hinweis: WP:SM -- Yotwen (Diskussion) 09:09, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich wage jetzt mal zu behaupten, das wird zum Teil auch daran liegen, dass die wenigsten Metalle in der Praxis rein, sondern in der Regel als Legierung benutzt werden. Gerade wenn es um die Fragen in Richtung Streckgrenze, Dehngrenze, Elastizitätmodul und Rekristallisationst geht, tönt mir da verdächtig nach Maschinenbau u.Ä. . Und da sind reine Metalle selten. Wenn es um Legierungen geht, ist die Enzyklopädie leider nicht so geeignet eine detaillierte Aufstellung alles Praxis-Parameter zu machen, da die Enzyklopädie meisten nur einen reinen Stoff beschreibt. Bei Kupfer kann man das noch problemlos angeben, da es meisten sehr rein (>99,99%) verwendet wird. Aber spätestens bei Stoffen die üblicherweise als vielen verschiedenen Legierungen (Stichwort Stahl) benutzt werden, kannst du es vergessen, weil schlichtweg zu viele Sorten. Auch bei Keramik und Kunststoffen sind solche Angaben sehr gerne mal Hersteller spezifisch, und damit nicht für einen neutralen, enzyklopädischen Artikel geeignet. --Bobo11 (Diskussion) 11:11, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es klingt ein bisschen als Kritik an der Wikipedia, es soll es aber nicht sein. Wikipedia wird hauptsächlich von engagierten Laien gemacht, welche fachübergreifend die Richtung bestimmen. Dementsprechend sind die Artikel in ihrer Aussage eingeschränkt. Ich selbst habe mal ein System der Bundeswehr mit einigem fachlichen Insiderwissen beschrieben. Zwischenzeitlich ist der Artikel nur noch ein Stub für oberflächliche Journalisten. Begründung durch den Überarbeiter: "Zu detailliert für eine Enzyklopädie". Zu deiner Frage: Die von dir genannten zusätzlichen Parameter interessieren nur den Fachmann, die Schlaumeier der WP sind damit überfordert und wollen das nicht.--2003:E8:3709:BA00:980F:FF0:9F8A:C733 15:14, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Suche Serie

Ich suche eine Serie, die zwischen 2005 und 2008 im Fernsehen lief. Es ging um einen Jungen, der lange schwarze Haare hatte. Er wurde manchmal von einem schwarzen Hund verfolgt, der sich dann in einen Mann mit Anzug verwandelt. Dieser Mann begleitete den Jungen in eine Art Parallelwelt/ Unterwelt. Dort musste er kämpfen. Danach durfte er wieder in die normale Welt zurück kehren und ein normales Leben führen.

--2003:CB:8F1C:19F:15A2:4A6C:19D2:2FF5 21:15, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Fast hätte ich gesagt Wilfred (US-amerikanische Fernsehserie) - aber kämpfen musste da eher keiner. --2001:16B8:109E:5D00:B155:4943:3F94:2AC8 21:38, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Sauna und Klimaschutz
Frage an Mediziner und Heizungs- und Lüftungsspezialisten

Liebe Techniker, in manchen Saunen wird vor dem Aufguss "gelüftet", manche nennen es "Sauerstoffaufguss". Ich frage mich nach dem Zweck (thermisch, medizinisch) und wie der Nutzen in Bezug auf den Klima-Schaden ausfällt? Das dabei geübte "Wedeln" wird hier genauer beschrieben. Gruss, --Markus (Diskussion) 21:28, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Der Klimaschaden hängt extremst von der verwendeten Heizenergie bzw dem jeweiligen Strommix ab. Grob überschlägig wird zum Aufheizen der Luft einer 5×5×2,5 Meter großen Sauna von 20 auf 100 °C 1,4 kWh Energie benötigt. Der Großteil der Energie beim Saunabetrieb wird zum Erwärmen des Ofens, der Wände und der Inneneinrichtung der Sauna benötigt. --Rôtkæppchen₆₈ 21:51, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
So ist es. Ich habe eine eigene Sauna, die ich jede Woche benutze. Meiner Erfahrung nach ist der Energieaufwand, die Sauna erst mal auf 80 Grad (oder mehr) aufzuheizen der entscheidende Beitrag, was die Energiekosten angeht. Wenn die Sauna mal heiß ist, macht Lüften vor oder nach Aufgüssen kaum einen Unterschied. Die Temperatur bleibt dabei relativ stabil bzw. ist schnell (innerhalb weniger Miuten) wieder hergestellt. Entscheidend ist, die Wände und die gesamte Einrichtung aufzuheizen, das braucht Zeit. Bei mir rund eine Dreiviertelstunde bei ca. 8 Kilowatt Ofenleistung. Gegenüber der physilalisch zweifellos korrekten Rechnung von Rotkäppchen wir klar, dass es nicht die Luft ist, die teuer aufzuheizen ist. Ergänzung: Meine Sauna ist nur 2,5x2x2m groß.Electriccat (Diskussion) 22:36, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Danke für die Antworten zum Energieverbrauch. Die meiste Energie wird also für das Aufheizen der Materialien verwendet, die Luft spielt dabei eine kleinere Rolle. Wie ist denn im Vergleich zu 20°→80° der Schritt von 80°→100° oder der Schritt von 0°→20° zu bewerten? und wieviel braucht man danach für den Betrieb/h? Und macht es Sinn, den Ofen zwischen zwei Gängen auszuschalten? zu reduzieren? oder durchlaufen zu lassen? (bei Ruhepausen von 30..45')
Zu meiner Frage nach dem Lüften vor dem Aufguss habe ich widersprüchliche Antworten gefunden: von "unbedingt" (eher subjektiv) bis "vollig unsinnig" (differenziert begründet). Würde es in einer grossen öffentlichen Sauna Sinn machen, auf dieses "Lüften" aus Klimaschutzgründen zu verzichten? Oder ist der Energieverlust so minimal, dass es unerheblich ist? Oder hat das "Lüften" einen nachweisbaren medizinischen Nutzen? der sogar den Wärmeverlust überwiegt? Gruss, --Markus (Diskussion) 23:41, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Auf was willst du hinaus? Wenn es dir um den Klimaschutz geht, dann wäre es sinnvoll, eine Sauna überhaupt nicht zu betreiben (außer die Wärme ist eh vorhanden, wie z. B. in Island). Der Wärmeverlust durch das Lüften in einer Sauna ist im globalen Kontext betreffend Klimaschutz so irrelevant, dass es sich gar nicht groß auszahlt, darüber nachzudenken. --Schaffnerlos (Diskussion) 09:22, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
@Schaffnerlos zum „ Der Wärmeverlust durch das Lüften in einer Sauna ist im globalen Kontext betreffend Klimaschutz so irrelevant,“ Ja und Nein. Auch hier ist es eine Frage aus was für einer Quelle die Energie kommt. Denn der Spruch "Viel Kleinvieh macht auch viel Mist" trifft auch hier zu. Gerade dort wo es nicht weh tut (Weil die Mehrkosten nicht ins Gewicht fallen), auf klimaneutrale Energiequellen umzusteigen, ist immer angebracht. --Bobo11 (Diskussion) 13:00, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Für’s Lüften vor einem Aufguss gibt es imho keine medizinischen, aber ein paar praktische Gründe. Ein technischer Aspekt ist, dass durch die vorübergehende Abkühlung der Luft der Thermostat reagiert und kräftig nachgeheizt wird, dadurch sind die Steine zum Aufguss maximal heiß und das Wasser kann vollständig und schnell verdampfen. Die offene Tür zeigt an, „Achtung, gleich kommt ein Aufguss, also lieber jetzt rein/rausgehen“, denn während und nach dem Aufguss sollte die Tür geschlossen bleiben, damit der Effekt nicht sogleich verfliegt. Außerdem fühlt es sich gut an, vor dem Aufguss nochmal gut durchatmen zu können, die Frischluft sorgt gefühlt für eine kleine Schwitzpause, bevor die nun feuchte Luft sich beim Aufguss schlagartig heißer anfühlt und alle Poren öffnet.--Mangomix 🍸 13:41, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Finnen beeiern sich immer, wie ernst andere Völker das Saunieren nehmen, wie wissenschaftlich das hinterfragt wird. Wenn ich denen erzähle, daß sich ein Saksa Gedanken drüber macht, welche Auswirkungen Sauna auf das Klima hat, .... Neee, darüber denke ich lieber nicht nach. --M@rcela 13:53, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Der deutsche Mann® neigt nun mal dazu, aus allem ein hochernstes Fachgebiet zu machen, in dem selbstverständlich er selbst die größte Expertise vorweisen kann. Rainer Z ... 14:17, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Finnen nehmen in der Sauna auch gern alkoholische Getränke zu sich, kümmern sich ’nen Scheiß um Sanduhren und sonstige Regeln, ja sie tragen sogar Badebekleidung (außerhalb der Familie). Also nach unseren Maßstäben alles verkehrt ;-) --Mangomix 🍸 15:58, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die Wollmützen nicht vergessen! Handtücher nimmt der Finne auch nicht mit rein, dafür aber Gurken. --M@rcela 16:15, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hallo Rainer, zum Glück gehöre ich nicht zu den Besserwissern, ich frage lieber. Vor allem wenn ich nur ein "ungutes Bauchgefühl" habe. Dieses sagt beim "Lüften vor dem Aufguss": Schäm dich! Da demostrieren die Jugendlichen und zeigen uns unsere Verfehlungen - und wir heizen gezielt bei offenen Fenstern... Wenn es um "Steine aufheizen" geht (Mangomix), dann wäre es doch effktiver und effizienter, der Ofensteuerung zu sagen: "mach mal - in x Minuten mache ich Aufguss"?! Oder zumindest einen Knopf einzubauen mit dem ich sagen kann: "jetzt voll heizen". Statt zehn Minuten die Türe geöffnet feszubinden, und dann mit dem Handtuch wild unterm Türrahmen rumzuwedeln und etwas von "schlechter Luft" und "Sauerstoffaufguss" zu schwadronieren? Keiner der Aufgiesser konnte mir bisher den Pozess erklären. Deshalb ja die Frage hier. Ich vermute, die oben zitierte Antwort im Auskunfts-Archiv, dass Wedeln dabei nicht hilft, stimmt noch? Und eine fachliche Bewertung der oben zitierten Antworten im Forum würde mich sehr interessieren :-) Gruss, --Markus (Diskussion) 15:27, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich hab noch keine Sauna-Heizung mit einem „Booster-“ oder „Aufguss“-Knopf gesehen. Und der würde ja auch keine Luft austauschen, was ich als Erfrischung ganz nett finde. Ob man dafür die Tür nun 10 Min. lang festbinden und wedeln muss, ist eine andere Frage. Stickige Luft hast du aber sehr oft in Saunen, jedenfalls mit Elektroofen. Dagegen hilft Wedeln, auch wenn ich das nur empirisch, aber nicht wissenschaftlich belegen kann. Vielleicht hat dazu die Suomen Saunaseura weiterführende Erkenntnisse? (Netter Nebeneffekt übrigens: Das Publikum hat ein bisschen Show. Kann ja je nach Animation ganz ansehnlich sein.) Natürlich geht nichts über eine schöne, knackig heiße Holzofensauna an einem fast zugefrorenen finnischen Binnengewässer. Da braucht’s dann auch keine Zusatzbelüftung ;) PS: Das Öffnen der Saunatür unter dem Klimaschutz-Aspekt zu hinterfragen, erscheint mir, mit Verlaub, in etwa so sinnvoll, wie beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht zu blinken, um Sprit zu sparen.--Mangomix 🍸 16:18, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
… wie beim Spurwechsel auf der Autobahn nicht zu blinken, um Sprit zu sparen“: Hehe, goldig. Oder, auch schon mal gehört: „Einen Nagel ins Zifferblatt zu nageln, direkt vor dem Zeiger, um Zeit zu sparen“. --84.190.195.247 16:37, 3. Dez. 2019 (CET) Beantworten
Auch der Energieaufwand für Herstellung und Transport von Medikamenten gegen Erkältung wurde wohl noch nicht gegen Saunaenergie gerechnet, die ja abhärtet...--84.148.159.190 18:03, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Seit wann gibt es Medikamente gegen Erkältung? Ich kenne nur Medikamente bei Erkältung. --Rôtkæppchen₆₈ 09:49, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Und da war das Handy kaputt

A legt sein Handy bei seinem Arbeitgeber, einer Tanzschule, in ein Regal. Es ist ein Regal, in das Mitarbeiter ihre Sachen legen können. Sie können das Handy auch mit in den Unterricht nehmen, aber sie dürfen es auch dort ablegen. Weil relativ wenig Platz ist, legt A sein Handy auf das bereits dort liegende Handy von Mitarbeiter B. Etwas später kommt A wieder. Vor dem Regal steht B. Dessen Handy liegt nicht mehr im Regal. Das Handy des A liegt auf dem Boden. Offensichtlich ist es heruntergefallen. Es ist zersplittert.

Was kann A tun? B hatte sein Handy genommen und stand vor den Scherben. Aber A hat nicht gesehen, ob B es war, der das Handy hat herunterfallen lassen. Wobei die Vermutung allerdings schon nahe liegt. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:109E:5D00:B155:4943:3F94:2AC8 (Diskussion) 21:54, 2. Dez. 2019 (CET))Beantworten

A kann sich vornehmen, in Zukunft besser auf seine Sachen aufzupassen. — Daniel FR (Séparée) 22:11, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Einen Zeugen suchen. Oder B darauf hinweisen, dass eine allfällige Haftpflichtversicherung des B den Schaden ersetzt, wenn er wirklich der Täter war. --BlackEyedLion (Diskussion) 22:12, 2. Dez. 2019 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von BlackEyedLion (Diskussion | Beiträge) )
Die "Fallbeschreibung" geht ja auch überhaupt nicht auf die Kommunikation zwischen A und B ein. Aber wenn die Frage so gestellt wird, nehme ich mal an, dass B nicht gleich sagte "ja, das ist mir passiert, tut mir leid, ich werde das mit meiner Haftpflichtversicherung regeln"... Gestumblindi 22:14, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Man sollte die Möglichkeit nicht außer acht lassen, dass B vielleicht nicht haftpflichtversichert ist. Außerdem hat A den Vorfall ja anscheinend nicht beobachtet, es handelt sich also um einen bloßen Verdacht. — Daniel FR (Séparée) 22:22, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Antwort auf die Frage „Was kann A tun?“: Er könnte zum Beispiel sagen: „Oh Mist, mein Handy ist kaputtgegangen. Wie konnte das denn passieren?“ Und dann hören, was B sagt. --Jossi (Diskussion) 22:57, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
A könnte als wohlerzogener Tanzschulenmitarbeiter Schaufel und Besen ergreifen, und die Überreste seines doofen Handys zusammenwischen. --2A02:1205:507E:7AE0:8192:17F2:70CE:D40B 23:18, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
A könnte auf seinen Arbeitgeber einwirken, den Beschäftigten abschließbare Spinde für persönliche Gegenstände bereitszustellen. Für die Kunden der Tanzschule tun es dann Schließfächer. Dazu kommen dann die vor Diebstahl warnenden Plakate und Aufkleber der Präventionsabteilung der Polizei (für BW z.B. hier). --Rôtkæppchen₆₈ 23:44, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Die zwei einfachsten Fälle: 1) A hat eine Versicherung, welche diesen Schaden abdeckt: Schadensfall melden. 2) B hat eine Versicherung, welche diesen Schaden abdeckt und erklärt sich bereit, den Schadensfall zu melden. --Schaffnerlos (Diskussion) 09:27, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Was A jedenfalls nicht tun sollte: Sich wortlos vom Ort des Geschehens entfernen und später in der WP:Auskunft fragen, was er hätte tun sollen. --Joyborg 12:29, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Kann er in Fall 1 durchaus machen. --Ailura (Diskussion) 12:34, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Bis die hypothetische Versicherung des A rückfragt, was B denn dazu gesagt hat, um den B bzw. dessen HPV gegebenenfalls in Regress nehmen zu können. --Kreuzschnabel 18:09, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Xetra-Handel ohne Limit, aber mit Orderzusatz "Auktion"

Wenn man eine liquide Aktie (z.B. aus DAX oder MDAX) bei Xetra an einem bestimmten Tag unbedingt verkaufen will, ist es dann mit großem Risiko behaftet, wenn man unlimitiert, aber mit dem Zusatz "Auktion" bietet? Wenn ich es recht verstehe, bildet sich in der Auktion ein ziemlich realistischer Durchschnittspreis, von dem alle profitieren, auch die ohne Limitsetzung. Es kann also im Gegensatz zum variablen Handel kein Käufer kommen, der dem Verkäufer nur 90 Prozent vom realistischen Marktpreis bietet und auf diese Weise ein Schnäppchen macht. Sehe ich das richtig? --95.208.216.138 22:03, 2. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Hmmm, diese Frage laesst sich IMO nicht serioes beantworten :-) Unlimitierter Verkauf ist immer mit einen hoeheren Risiko belastet. Wenn man eine Aktie "an einem bestimmten Tag unbedingt verkaufen will", dann sollte man - wieder IMO - ein Limit am unteren Rand der taeglichen Schwankungsbreite setzen. Bei liquiden Werten kein Problem und der erzielte Preis muss durchaus nicht gleich dem Limit sein. Auktionen finden nur selten am Tag statt, da koennte es - bei unlimitiertem Auftrag - durchaus zu negativen Ueberraschungen kommen (frag mal einen Bayeraktionaer zum 8. August 2001). Meint -- Iwesb (Diskussion) 01:07, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

3. Dezember 2019

Basistunnel

Gibt es etwas, was einen "Basistunnel" von einem "normalen" Eisenbahntunnel durch einen Berg unterscheidet? Was macht den Basistunnel besonders? --188.99.172.198 02:22, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Artikel in DeWp schon gesehen (Basis- und andere Tunnel)? --91.47.30.109 02:42, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Dann gibt es noch Unterwassertunnel - aber der Listenartikel ist noch ausbaufähig. Gruss, --Markus (Diskussion) 07:36, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Den Basistunnel macht besonders, dass er den im Weg stehenden Berg ganz unten durchquert. Er ist dadurch von beiden Seiten energiesparend ohne großen Anstieg erreichbar, aber auch sehr lang und entsprechend schweine-aufwendig in Bau und Betrieb. --Kreuzschnabel 07:53, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
+1. Auch wenn der Tunnel bergmännisch hergestellt wird, ist es doch ein Bauwerk. Es wird also mit einem entsprechenden Terminus, hier: Basis (Architektur), beschrieben. Der Tunnel wird an der untersten möglichen Stelle des Gebirges geführt. Ansonsten ist, außer der Länge, die sich durch die breite der Gebirgsbasis ergibt, ein normaler Tunnel.--Ocd→ schreib' mir 14:45, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Nun ja: "Basis" bezieht sich beim Tunnel auf den Berg, nicht auf das Bauwerk. --Digamma (Diskussion) 20:58, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Und wenn man so genau ist, ist das auch gar nicht wirklich die Basis des Berges. Es sind ja Bauleute, die die Terminologie prägen.--Ocd→ schreib' mir 07:51, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Nicht unbedingt normal. Der Engelbergscheiteltunnel war ein ganz normaler Tunnel; der Engelbergbasistunnel führt durch schwieriges Gestein und ist Dauerbaustelle. --Rôtkæppchen₆₈ 16:06, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Es sind aber beides normale Tunnel und selbst die Gebirge sind normal. Nur unterschiedlich "schwierig".--Ocd→ schreib' mir 07:51, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Abkürzung (17. Jahrhundert)

Was bedeutet das Zeichen ("u."?) hinter „Luftigen Spatzier= und Tisch=Unterredung/“  ?

"u." für und macht keinen Sinn (außer es ist einfach nur ein Fehler) ... Danke --Mateus2019 (Diskussion) 20:01, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Vielleicht ein „n“, um den Plural von Unterredung(en) anzudeuten? Ich lese das Wort davor auch eher als „lustigen“ (s statt f). --84.190.195.247 20:09, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Oder eine Zeitangabe? 2c? Die u´s haben ja so kleine Quadrate oben an den Strichen. --Optimum (Diskussion) 20:12, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Gefunden: etc :) --Optimum (Diskussion) 20:21, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
In diesen beiden Titelaufnahmen von Bibliothekskatalogen wird es mit "[et]c." aufgelöst: [[4]] [[5]]. Viele Grüße -BSonne (Diskussion) 20:23, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das Zeichen vor dem c ist die Tironische Note für „et“. Zusammen ergibt das etc. --Rôtkæppchen₆₈ 20:26, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Trommel

Hallo, um was für eine Art Trommel handelt es sich wohl hier? Foto 1, Foto 2, Foto 3. Sie ist 20 cm hoch und hat oben einen Durchmesser von 14 cm. Der Korpus ist aus Holz. Bonusfrage: auf der Bespannung oben scheint sich einmal ein Aufkleber befunden zu haben, dessen Reste man noch sieht. Hat jemand eine Idee, wie ich den beschädigungsfrei abbekomme? -- Danke und Gruß, aka 20:30, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Mglw. Djembé? --Optimum (Diskussion) 20:39, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Und sowas... --Optimum (Diskussion) 20:43, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Klebereste bekommt man oft mit Kleber weg. Ich nehm immer doppelseitiges Tesaband. Aufkleben, abziehen, aufkleben, abziehen, aufkleben... Dauert etwas, aber funktioniert. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 21:02, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Bonusantwort: Mit dem Haarfön erwärmen und dann mit dem Finger abrubbeln. --Rôtkæppchen₆₈ 21:19, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

-fristig

Was bezeichnet man auf welcher Grundlage als kurz-, mittel- und langfristig? Basisthese, Kurz = 1 Jahr, Mittel 5 bis 10 Jahre, Lang, mind. 10 Jahre. Und wann endet die "langfristig"? Wenn damit "nie" gemeint ist, bräuchte es ja nicht solche Formulierung. (nicht signierter Beitrag von Oliver S.Y. (Diskussion | Beiträge) 22:51, 3. Dez. 2019 (CET))Beantworten

Eine langfristige Modeprognose dürfte höchstens Jahrzehnte dauern, eine Klimaprognose einige 100.000 Jahre. --M@rcela 23:39, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Kommt darauf an. Wenn es bei meinem Arbeitgeber um die Dienstplanung geht. Ist es wie folgt; Langfristig ist alles was in der Jahresplanung (Fahrplanwechsel zu Fahrplanwechsel) berücksichtig werden kann, also +-1 Jahr. Mittelfristig alles über 5-6 Wochen, denn die rollende (Einsatz-)Planung läuft wochenweise 5 Wochen im Voraus. Alles was nicht mehr in der rollenden Planung reicht = Kurzfristig.--Bobo11 (Diskussion) 23:53, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Der Duden sagt: Kurzfristig--> bald, in kurzer Zeit, prompt, rasch, schnell, umgehend, unverzüglich. Langfristig--> geraume Weile/Zeit, über Jahre/Jahrzehnte hinweg, strategisch. Mittelfristig liegt damit dazwischen.--2003:E8:3704:AD00:69FC:4D20:5B54:6EFD 08:46, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

4. Dezember 2019

Liegt Priebus (Schlesien) noch in Deutschland oder zumindest ein Teil davon??

Ich bin etwas verwirrt was Priebus (Schlesien) betrifft. Dem Wikipedia Artikel dazu entnehme ich das Priebus eine Burg samt Ort in Schlesien an der Grenze zur Oberlausitz ist/war und das Priebus heute in Polen liegt, auf Google Bilder - Schlesien ist jedoch eindeutig zu erkennen das sich das Gebiet wo Priebus in Schlesien liegt auch auf heute noch Deutsches Territorium erstreckt, außerdem sah ich da einen Ort namens Klein-Priebus der definitiv westlich der Oder-Neiße Grenze liegen muss. Ich dachte nur der westlichste Zipfel Schlesiens in der Oberlausitz liegt noch in Deutschland (Sachsen) oder gibt es wirklich noch ein kleines Stück Priebus-Schlesien in Deutschland???.

--2003:C4:C70A:1049:D59A:F211:23EC:D33E 00:19, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Die Grenze nach 1945 hat sich an der Neiße orientiert, nicht an den zuvor bestehenden Gemeindegrenzen. Dort wurde diverse Gemeinden/Städte durch die neue Grenze geteilt; Görlitz, Guben, Forst, Bad Muskau sind die bekanntesten Beispiele. Ob es konkret auch für Priebus zutrifft, weiß ich nicht, es ist aber nicht unwahrscheinlich. --Global Fish (Diskussion) 00:54, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Das wird doch in Klein Priebus und Przewóz ganz gut erklärt... --Concord (Diskussion) 01:52, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Na, so wie ich das verstehe, war Klein Priebus ein Ortsteil der rechtsneißischen Gemeibde Buchwalde (also hier auch eine geteilte Gemeinde), nicht von Priebus. Ob die Gemeinde Priebus einen linksneißischen Teil hatte, steht nicht drin. --Global Fish (Diskussion) 09:38, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

BTW, ist der Begriff "stalinistische Westverschiebung Polens", der in den Ortsartikel (und weiteren der Gegend) auftaucht, eigentlich historisch korrekt? Meines Wissens ist die polnische Verwaltung der Gebiete östlich Oder/Neiße in der Potsdamer Konferenz festgelegt worden und daher nur teilweise stalin'scher (stalinistischer?) Ausprägung. Ich bin da aber nicht sehr im Thema. Benutzerkennung: 43067 07:15, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Eher nicht korrekt. Aber die Geschichte in Ortsartikeln Polens endet oft auch damit, dass der Ort unter polnische Verwaltung kam und ist es, in unseren Artikeln, noch immer .oO ... Ja, die Leute die die Texte schreiben wissen das, aber (meine TF): die möchten gern noch nicht aufgeben. Vielleicht kommts ja noch zurück .oO ...Sicherlich Post 07:31, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Masturbation im Tierreich

Masturbieren auch Tiere ähnlich wie wir Menschen in der Pubertät mehr als in anderen Lebensphasen? Und masturbieren männliche Tiere ebenfalls wie bei uns (in der Regel) früher und öfter? --2003:6:5114:9249:104B:44D:EC93:7BE4 06:54, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Etliche Ansaetze fuer weitere Recherche findest du in Masturbation#Masturbation im Tierreich. -- Iwesb (Diskussion) 07:19, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Sparurkunde Targobank nicht auffindbar

Hallo, im Artikel 'Aufgebotsverfahren' wird unter '6.3 Sonderfälle' für Spar(kasssen)bücher auf die Sparkassenverordnung verwiesen. Gilt diese auch für andere Formen von Kreditinstituten bzw. gibt es für die anderen Formen - konkret für die Targobank - eine eigene landesrechtliche (NRW) Vorschrift? Gruß Didi --88.74.26.211 09:01, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Das vereinfachte Verfahren zur Kraftloserklärung von Sparbüchern gilt üblicherweise nur bei Sparbüchern von Sparkassen: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/sparurkunde-verlust-61459, Buchstabe c. --BlackEyedLion (Diskussion) 09:28, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Fotos vom iPhone auf den PC kopieren

Ich weiß, die Auskunft ist kein Computer- oder Handyforum, aber vielleicht hat einer der Mitlesenden einen guten Tipp für mich.

Folgendes Problem: ich übertrage normalerweise immer die Fotos von meinem iPhone 6 auf den PC (Windows 10), indem ich das Handy mit einem USB-Kabel verbinde und den Zugriff erlaube. Dann öffnet sich auf dem PC die App "Fotos", und mit dieser kann ich alle neuen Fotos auf den PC übertragen. Sie landen dann automatisch in "Monatsordnern" unter meinem Bilder-Ordner. Aber seit zwei Wochen geht das nicht mehr: die App "Fotos" hängt sich dabei immer entweder auf, oder sie behauptet, keine neuen Fotos zu finden, und kein Bild wird mehr übertragen. Weiß jemand Rat? Die Apple-Cloud möchte ich nicht benutzen. Ich möchte einfach nur meine Bilder der letzten Wochen auf den PC übertragen, ohne sie mir selbst per E-Mail zu senden (was bei der Bildermenge kein gangbarer Weg ist). --Neitram  09:30, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

ich nutze seit langem eine App Namens "Wifi Photo Transfer", geht natürlich nur wenn Du ein Wlan an Deinem PC hast. Ist eigentlich selbsterklärend. --mw (Diskussion) 09:36, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Weihnachtswünsche und Urheberrecht

Benutzer:Gripweed (A) wünscht sich "Guten Tag, ich bin der Nikolaus" von Rolf Zuckowski. Ich würd´s kurz abtippen, wenn das keine Urheberrechtsverletzung darstellt. --Dodecaeder (Diskussion) 10:21, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

--Dodecaeder (Diskussion) 10:21, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

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