Lightcycle

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LIGHTCYCLE Retourlogistik und Service GmbH

Schätzungsweise 150 Mio. Gasentladungslampen wurden im Jahr 2007 in Deutschland verkauft, Lampen, die am Ende ihres Lebenszyklus als Sonderabfälle entsorgt werden müssen. Seit 2006 verpflichtet das Elektrogerätegesetz(ElektroG) die Hersteller dieser Lampen zur Rücknahme und Entsorgung ihrer Altprodukte. Um eine umweltschonende und kostenoptimierte Entsorgung sicherstellen zu können, gründeten namhafte Lampenhersteller zur gemeinsamen Rücknahme die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH.

Lightcycle organisiert als Non-Profit-Unternehmen die bundesweite Rücknahmelogistik für ausgediente Gasentladungslampen wie z.B. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Sie werden über kommunale Wertstoffhöfe, ein Netz freiwilliger Übergabestellen sowie direkt bei Großverbrauchern eingesammelt. Lightcycle koordiniert zudem die Meldeströme zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) und verwaltet die Garantiegesellschaft Lampen GbR.

Lightcycle informiert – unter anderem auch gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern – die privaten und gewerblichen Verbraucher über die besondere Entsorgungsproblematik bei Gasentladungslampen und die richtigen Rückgabewege. Vor allem will Lightcycle allen Verbrauchern die Entsorgung erleichtern und die Rücknahmequoten deutlich erhöhen.

Das Rücknahmesystem

Gasentladungslampen müssen aufgrund der in minimalen Mengen enthaltenen Schadstoffe getrennt gesammelt und in speziellen Recyclinganlagen verwertet werden. Die Entsorgung von Gasentladungslampen ist in Deutschland dank eines bewährten Netzwerks spezieller Anlagen bereits seit Jahren gut organisiert.

Mit Inkrafttreten des neuen ElektroG haben die Lampenhersteller ein flächendeckendes Rücknahmesystem aufgebaut, das dem privaten und gewerblichen Verbraucher eine komfortable Rückgabe der Altlampen ermöglicht. Für große und mittelgroße Verbraucher, die jährlich eine Tonne und mehr Altlampen zurückgeben, organisiert Lightcycle die kostenlose Abholung. Zusätzlich hat Lightcycle flächendeckend in ganz Deutschland 360 sogenannte freiwillige Abgabestellen für die uneingeschränkte Altlampenrückgabe eingerichtet.

Bei über 1.100 kommunalen Sammelstellen können private Haushalte und Gewerbebetriebe Altlampen in haushaltsüblichen Mengen abgeben.

Relevante Lampentypen

Das Rücknahmesystem der Lampenhersteller erfasst folgende Produktgruppen (ElektroG, Anhang I, Nr. 5):

- Stabförmige Leuchtstofflampen,

- Kompaktleuchtstofflampen,

- Entladungslampen einschließlich Hochdruck-Natriumdampflampen und Metalldampflampen,

- Niederdruck-Natriumdampflampen sowie sonstige Beleuchtungskörper oder Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht – mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen in Haushalten.

Herstellerrücknahmesystem

Die Rücknahme von Altlampen unterscheidet sich wesentlich von der anderer Elektroaltgeräte. So sind die Entsorgungskosten für Altlampen im Verhältnis zu den Herstellungskosten sehr hoch. Negativ wirken sich hier vor allem das sehr geringe Produktgewicht und die großen Transportvolumina aus. Mit Blick auf die zu erwartenden Kostenbelastungen wurde von den Lampenherstellern europaweit der Aufbau gemeinsamer Rücknahme- und Verwertungssysteme angestrebt.

Vor dem Hintergund einer kartellrechtlich bedingten Trennung von Logistik- und Verwertungsleistungen wurde den Lampenherstellern in Deutschland der Aufbau eines gemeinsamen Rücknahmesystems erlaubt. Die eigens dafür gegründete Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH organisiert die bundesweite Sammlung und Logistik und führt die eingesammelten Altlampen den Verwertungskonsortien LARS und OLAV zu.

Aufgabe Lightcycle: Sammlung von privat und gewerblich genutzten Altlampen

Lightcycle übernimmt im Namen der Hersteller die Rücknahmeverpflichtung. Da Gasentladungslampen als sogenannte Dual-Use Produkte sowohl in privaten Haushalten als auch in Gewerbebetrieben genutzt werden, ist auch bei der Rücknahme von Altlampen keine Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung notwendig. Gewerblich und privat genutzte Altlampen können gleichermaßen auf die herstellerseitige Abholverpflichtung bei den Kommunen gem. § 14 Abs. 5 Satz 6 angerechnet werden. Vor diesem Hintergrund ist eine gemeinsame Sammlung von gewerblichen und privaten Altlampen sinnvoll. Eine ohnehin nicht praktikable Trennung nach Herkunftsbereichen erfolgt nicht.

Die herstellerseitige Produktrücknahme von Gasentladungslampen erfolgt derzeit über drei Wege:

- Kommunale Sammlung gem. § 9 (4) ElektroG durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

- Freiwillige Rücknahme gem. § 9 (8) ElektroG durch zusätzliche, herstellerseitig eingerichtete Sammelstellen (Lightcycle-Sammelstellen)

- Nutzerindividuelle Rücknahme für gewerblich genutzte Produkte gem. § 10 (2) Satz 2 ElektroG (Lightcycle-Rücknahmeservice für gewerbliche Großverbraucher)

Logistikkonzept

Die Lampenhersteller haben mit Lightcycle ein Rücknahmesystem etabliert. Die bundesweite Rücknahme erfolgt in vier Logistikgebieten.

Die hierzu beauftragten Logistikunternehmen erbringen folgende Leistungen:

a. Bereitstellung und Abholung von Sammelbehältern für kommunale Übergabestellen freiwillige Sammelstellen sonstige gewerbliche Abfallerzeuger

b. Transport der Altlampen in die jeweils von LARS und OLAV beauftragten Verwertungsanlagen

Abfallrechtliche Rahmenbedingungen: Nachweisführung und Mengenstromnachweise

Abfallrechtlich werden Gasentladungslampen als gefährliche Abfälle betrachtet, die einer ordnungsgemäßen und behördlich überwachten Entsorgung zugeführt werden müssen. Gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung werden Altlampen wie folgt deklariert:

Gasentladungslampen: AVV 200121*, Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

Gasentladungslampen können in geringen Mengen Schadstoffe wie z. B. Quecksilber (Hg) enthalten. Die Inhaltsmengen liegen aber deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten z. B. der Gefahrstoffverordnung. Altlampen stellen daher keine Gefahrstoffe i. S. der Gefahrstoffverordnung und kein Gefahrgut i. S. des Gefahrgutrechtes dar.

Nachweisführung

Nachdem die abfallrechtliche Nachweisführung vom Gesetzgeber erheblich vereinfacht wurde, sind bei der Altlampenrücknahme über Lightcycle keine Entsorgungsnachweise, Begleit- oder Übernahmescheine mehr erforderlich.

Mengenstromnachweise

Lightcycle übernimmt im Namen der Hersteller die Mitteilungs- und Informationspflichten gem. § 13 ElektroG gegenüber der gemeinsamen Stelle EAR. Alle Mengenströme werden durchgehend von der Anfallstelle bis hin zur Entsorgungsanlage im Lightcycle-SAP-R/3-System erfasst und transparent dokumentiert. Somit können genaue anfallstellenbezogene Mengenstromnachweise erstellt werden. Der tatsächliche Verbleib der gesammelten Altlampen ist lückenlos nachvollziehbar.

Obwohl vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, erhalten alle bei Lightcycle registrierten Abfallerzeuger einen jährlichen Mengenstromnachweis, mit dem das jährliche Abfallaufkommen und die ordnungsgemäße Entsorgung zusätzlich dokumentiert werden.

Quellen

Jahresbericht_2007

www.lightcycle.de