„Diskussion:Mühlenfrieden“ – Versionsunterschied

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== und jetzt? ==

das Ergebnis dieser ganzen Diskussion ist ein Artikel, der fast nur aus "Hintergrund" besteht und einer Literaturliste, die länger ist als der Artikel? Das ist doch witzlos!

Version vom 20. August 2019, 12:27 Uhr


Wurde abgelehnt, siehe unten die Diskussion.

Verbrecher?

Die Aussage, Kirchen hätten „flüchtigen Verbrechern“ vorübergehend Schutz geboten, erscheint mir nicht gut. Besser wäre es wohl, neutral von „Verfolgten“ zu sprechen. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:13, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ja, das macht Sinn. Formulierst Du um? Fonzie (Diskussion) 23:17, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Ist erledigt. Gruß -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:20, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Grimm

Das Grimmsche Wörterbuch hat kein Lemma für Mühlenfrieden und, soweit ich das überschaue im Lemma Mühle (Band VI, S. 2636f.), auch keine Erwähnung des Wortes. Gibt es andere Lexika? --Goesseln (Diskussion) 20:32, 22. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Grimms Weisthümer II + III berichten über den Mühlenfrieden und das Mühlenasyl. Fonzie (Diskussion) 22:38, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Aus dem verlinkten Werk geht nicht hervor, was in den Weistümern tatsächlich steht und wie das formuliert ist. --Enzian44 (Diskussion) 01:31, 2. Apr. 2018 (CEST)Beantworten


Lemma und anderes

Im DRW ist der Begriff nicht nachgewiesen. Zahlreiche Probleme des Artikels wurden auf SG? diskutiert, ohne daß hier wesentliche Konsequenzen gezogen wurden. Daher folgt hier die dortige Diskussion:


Eigenvorschlag: Mühlenfrieden (20. März) (erl.)

Pro mit dem 2. Teaser.--Leif (Diskussion) 08:17, 21. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Dann besser etwas länger Wer im Mittelalter friedlich in der Mühle saß, war vor Verfolgung sicher. Fonzie (Diskussion) 10:09, 22. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Kontra - Der Artikel ist ein dringender QS-Fall: Wenn man Quellen wie Geocaching dot com nutzt, statt Fachliteratur, kommt so ein Halbwissen heraus. Galt das im ganzen Mittelalter und überall auf der Welt? Mühlenrecht schreibt zu Recht: "Für Vorfälle in der Mühle (z. B. Mord, Unfälle, Eigentumsvernichtung der Kunden durch Brände oder Diebstahl) wurden von Ort zu Ort unterschiedliche Bestimmungen erlassen." Welche Gerechtsame eine Mühle hatte, wer die Gerichtsherrschaft hatte usw. war spezifisch für die jeweilige Mühle. Die Vorstellung eines generellen "Mühlenasyls" für Verbrecher dürfte sehr wenig mit der Realität zu tun haben.--Karsten11 (Diskussion) 14:24, 22. Mär. 2018 (CET)Beantworten
+1. Ein mittelalterliches Rechtsthema sollte sich mit Fachliteratur belegen lassen anstatt mit ein paar teils zweifelhaften Internetlinks. --Dk0704 (Diskussion) 16:18, 22. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Wieso zweifelhaft? Immerhin ein Fachartikel eines Professors, der auch als Quelle verlinkt ist. Im Lemma Mühlenrecht ist die Quellenlage übrigens auch dünn, wenn dieser Anspruch gelten soll. Der Sachsenspiegel sicherte demnach deutschlandweit das Asyl in der Mühle. Zitat: Deshalb war die Mühle ein Ort, der Asyl gewährte. Bereits der Sachsenspiegel erwähnt den Mühlenfrieden: „Alle Tage, alle Zeit sollen Frieden haben Pfaffen und geistliche Leute, Maid und Weib, Juden ... Kirche und Kirchhöfe, Pflug und Mühle und des Königs Straße zu Wasser und zu Lande" und „Wer Mühlen beraubt, wird gerädert". Professor Dr. Bernhard Großfeld und Wiss. Assistent Andreas Möhlenkamp, Münster: Die Mühle in Märchen und Recht - Zur Verknüpfung von Wirtschaft, Kultur und Recht Fonzie (Diskussion) 20:04, 22. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Im DRW ist Mühlenfrieden jedenfalls nicht belegt, Mühlfrieden auch nicht. --Enzian44 (Diskussion) 12:12, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Na und? Das Wort gibt es trotzdem und Literatur gibt es dazu auch. --Dr.Lantis (Diskussion) 19:38, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Also ich habe den Begriff schon vorher mal gehört. Also muss es den ja wohl geben xD --Leif (Diskussion) 19:51, 23. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Hier ist der Begriff 1840 erwähnt: Romeo Maurenbrecher: Lehrbuch des gesammten heutigen gemeinen deutschen Privatrechtes, Band 1, Bonn 1840, Google-Link Fonzie (Diskussion) 17:57, 24. Mär. 2018 (CET)Beantworten
An sich ein prima Thema für SG? Das Finden von geeigneten Belegen sollte nicht das Problem sein, ist zT ja auch schon erfolgt. Auch wenn manchmal kurz reicht, bedarf es hier dringend der etwas genaueren Erklärung; wie schon von Karsten angesprochen: zeitliche und regionale Einordnung; da gab es sicherlich auch unterschiedliche Ausprägungen. So wie jetzt, ist das zu schlicht/ungenau. Abwartend. Kann ja noch werden. --Amanog (Diskussion) 11:32, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
die Worte hört ich schon und mir fehlt auch nicht der Glaube, aber es gibt keine Abhandlung über den Mühlenfrieden und seine Einordnung in das Rechtssystem vom Sachsenspiegel bis zum Preußischen Landrecht. Die Google-Fundstellen (die ich heute mal etwas lesbarer gemacht habe) sind von sehr merkwürdiger Qualität. Das Grimmsche Wörterbuch hat den Begriff nicht aufgenommen, nicht einmal unter Mühle erwähnt. Die Fundstellen in der juristischen Literatur zwischen 1750 und 1850 sind maximal Fundstellen des Wortes, aber nicht einer systematischen Darstellung. Bleibt der jüngere Artikel in der NJW, aber der disqualifiziert sich selbst, wenn er in dem kleinen Absatz Mühlenfrieden von sexuellen Übergriffen plaudert, die im Bannkreis der Mühle anders bewertet wurden (würden?) als im normalen (normal in Zeiten der Adelsherrschaft) Leben. Interessantes Thema, aber solange nicht ausbaubar, bis nicht eine ernsthafte rechts- und wirtschaftshistorische Arbeit / Wörterbucheintrag (Papier) gefunden wird. --Goesseln (Diskussion) 18:51, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Einsehen kann ich die Werke leider nicht, aber die Literaturverweise zum Mühlenrecht von Pascale Canciks Werk: Verwaltung und Öffentlichkeit in Preussen habe ich schon mal mit ins Lemma augenommen. Fonzie (Diskussion) 22:09, 25. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Aus dem Ausschnitt von Anselm Schubert geht deutlich genug hervor, daß es eine systematische wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas noch nicht gibt. Die Aufzählung von teils nicht gerade neuen Werken zum Mühlenrecht hilft da auch nicht weiter. Großfeld steht noch unter den Anmerkungen, obwohl der Aufsatz offensichtlich die Grundlage des Artikels war. Horna könnte vielleicht etwas weiterhelfen, aber in Palermo suche ich das gar nicht erst. Die Frage ist ja wohl, ob Mühlenfrieden als eigenständiges Rechtsinstitut überhaupt nachweisbar ist oder ob das nicht nur die konkrete Anwendung eines allgemeinen Friedensgebots ist oder Ausfluß der Regalieneigenschaft. Die Klärung dieser Frage kann man als Desiderat der Rechtsgeschichte ansehen, aber die Lösung ist nicht unsere Aufgabe. Abgesehen ist das ein Thema, das nicht allein aus einer „deutschen“ Perspektive abgehandelt werden kann. Außerdem wäre der Zusammenhang mit dem Asyl zu klären, auf das ja der Teaservorschlag rekuriert. Hans-Jürgen Becker hält jedenfalls in seinem Beitrag zum weltlichen Asyl im Lexikon des Mittelalters die Mühle nicht für erwähnenswert. --Enzian44 (Diskussion) 02:24, 26. Mär. 2018 (CEST)Beantworten
Sieht man im Sachsenspiegel-Landrecht nach, ist unschwer zu erkennen, daß es für Mühlen keine eigenständige Ordnung gab, sondern daß das, was später in der Literatur vereinzelt Mühlenfrieden genannt wird, nur Teil einer allgemeinen Friedensordnung ist. --Enzian44 (Diskussion) 23:18, 26. Mär. 2018 (CEST)Beantworten

Kontra Im derzeitigen Zustand ungeignet für eine Präsentation, da keineswegs gesichertes Wissen dargestellt wird. Würde in den von Grimm gesammelten Weistümern der Begriff vorkommen, wäre er auch im DRW zu finden. Ich habe ja unlängst schon zwei Vorschläge umgeschrieben, hier werde ich das aber nicht tun, denn eigentlich müßte man erst die fehlende Abhandlung aus den Quellen erstellen und hunderte von Literaturtiteln durchsehen, ob dort irgendwelche passenden Bemerkungen zu finden sind. Und selbst wenn sich eine passende Norm finden ließe, müßte auch deren tatsächliche Anwendung nachgewiesen werden. --Enzian44 (Diskussion) 01:52, 2. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Von mir auch ein Kontra, da mir die Gegenargumente sehr überzeugend erscheinen. --Siesta (Diskussion) 20:19, 3. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Die Bedenken gegen den Vorschlag überwiegen. --Dk0704 (Diskussion) 07:32, 9. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

--Enzian44 (Diskussion) 12:29, 25. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

und jetzt?

das Ergebnis dieser ganzen Diskussion ist ein Artikel, der fast nur aus "Hintergrund" besteht und einer Literaturliste, die länger ist als der Artikel? Das ist doch witzlos!