Diskussion:Broichen

Foto

Eine Frage zum Foto. Unter dem "Alten Forsthaus Broichen" versteh ich was anderes. Nämlich das Haus, welches ins Museum nach Lindlar transportiert wurde. Zu sehen z.B. hier und dies ist definitiv nicht das im Moment abgebildete! Wie passt das zusammen? Grüße --MissMhisi (Diskussion) 20:28, 21. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Auch wenn man nach "Forsthaus Broichen" googlet gibts andere Ergebnisse, ich werde das Bild dann vorerst entfernen Grüße MissMhisi (Diskussion) 18:57, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ich habe das Bild wieder eingefügt und die Bild-Unterschrift allgemeiner gemacht, denn ich habe es auf jeden Fall im Ortsteil Broichen fotografiert. --der Pingsjong Glückauf! 19:23, 1. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Äh, die Bildbeschreibung auf Commons lautet immer noch gleich. Bitte schreib mal das rein, was du sicher weißt, und nicht irgendwelche Spekulationen. --Xocolatl (Diskussion) 18:03, 30. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Und welchen Informationsgehalt hat dieses Bild jetzt? Ein stinknormales Einfamilienhaus, das irgendwo stehen könnte und überhaupt nichts zu Broichen aussagt. Völlig zu Recht entfernt und völlig unsinnig wieder eingefügt - zudem fotografisch schlecht, unscharf etc. - entfernen - wiedereinfügen ist Vandalismus -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich 22:02, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Übertragen von der Benutzer Diskussion:Pingsjong

Ortsteil Broichen

Zunächst einmal möchte ich Sie für Ihre ehrenamtliche Arbeit ausdrücklich loben. Was allerdings den Ortsteil Broichen betrifft, versthe ich Ihre Hartnäckigkeit bzgl. einer Bildveröffentlichung leider nicht.Auch Ihre neue Aufnahme widerspricht dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung. Hintergrund ist, dass im Bild sowohl die Hausnummer des Halters als auch das KFZ Kennzeichen zu sehen ist. Damit verletzen Sie ganz klar die Selbstbestimmung. Ich fordere Sie daher zur sofortigen Löschung des Bildes auf. Ebenso stimmt der Zusammenhang ebenfalls nicht, da es sich um eine Fläche im Aussenbereich handelt. Formal hört der Ortsteil am Beginn des Waldweges auf.--nicht signierter Beitrag 15:06, 1. Jul. 2018‎ 87.123.77.153 (Diskussion)‎

Ich habe das Bild erst mal entfernt und werde das Autokennzeichen unkenntlich machen lassen. Dann werde ich es wieder einfügen, denn es handelt sich um den Ortsteil Broichen (siehe angegebener Einzelnachweis und Straßenschild). Das Foto wurde von dieser öffentlichen Straße aus gemacht, was zulässig ist. --der Pingsjong Glückauf! 16:06, 1. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Tut mir leid, ihnen leider widersprechen zu müssen. Bei Broichen handelt es sich nicht um eine öffentliche Strasse. Offiziell ist es nur ein Waldweg, der durch das Land NRW zum Parken im vorderen Bereich für Waldbescucher freigegeben ist. Es handelt sich NICHT um öffentlichen Verkehrsraum. Ein weitverbreiteter Irtumm. Durch die Zuordnung zum Aussenbereich handelt es sich ebenfalls nicht um eine räumliche Zuordnung zum Ortsteil Broichen. Da ist Ihre Auffassung leider definitiv falsch.--erneut nicht signierter Beitrag von 22:09, 1. Jul. 2018‎ 2001:16b8:46a:e00:1de6:5397:3ceb:3a36 (Diskussion)
Nein! Das als Einzelnachweis verwendete Buch von Andree Schulte „Bergisch Gladbach Stadtgeschichte in Straßennamen“ wurde vom Stadtarchiv der Stadt Bergisch Gladbach herausgegeben. Ebenso wurde das Straßenschild Broichen von der Stadt Bergisch Gladbach angebracht. Hier ist ganz klar öffentlicher Verkehrsraum, der von jedermann betreten werden darf. Frag mal zuerst einen Rechtsanwalt, was der dazu sagt, bevor hier weiter diskutiert werden soll.--der Pingsjong Glückauf! 23:14, 1. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Tut mir wirkliche Leid. Den guten Tipp kann ich nur zurückgeben. Das Aufstellen eines Straßenschildes definiert nicht öffentlichen Verkehrsraum. Hierzu muss die Straße dem Verkehr gewidmet werden. Dies ist und kann auch nicht geschehen, da die Fläche im Besitz des Landes NRW ist. Eine Rückfrage bei der Stadt bzw. der Polizei würde hier ganz schnell Klarheit verschaffen, (wenn man will). Insofern ist die Sachlage wie beschrieben: Es handelt sich NICHT um öffentlichen Verkehrsraum, es handelt sich um Wald.Durch die Zuordnung zum Aussenbereich handelt es sich ebenfalls nicht um eine räumliche Zuordnung zum Ortsteil Broichen. Da ist Ihre Auffassung leider immer noch definitiv falsch. Auch mit persönlichen Angriffen werden Sie an dieser Tatsache nichts ändern.--schon wieder ein nicht signierter Beitrag von 13:05, 2. Jul. 2018‎ 93.184.128.19 (Diskussion)

Der oben angegebene Waldweg ist an der Stelle, von wo ich das Foto gemacht habe öffentlich und allgemein zugänglich. An dieser Stelle existiert der Waldweg als asphaltierte Straße mit dem Straßennamen „Broichen“. Sie gehört laut vorstehenden Angaben dem Land NRW und ist damit Eigentum der so genannten öffentlichen Hand. Damit ist jedermann berechtigt, dorthin zu gehen. Wenn das bestritten werden sollte, müssen für die gegenteilige Meinung Belege beigefügt werden wie zum Beispiel Fotos von einem Verbotsschild für das Betreten. --der Pingsjong Glückauf! 16:32, 2. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Nun, dann sind wir ja einen gewaltigen Schritt weiter. Sie haben zumindest schon mal erkannt, das ES sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt. Und ja, sie haben Recht, die Allgemeinheit hat seit 1970 ein so genanntes Waldbetretungsrecht. Auch das ist korrekt. Aber: Das gibt Ihnen immer noch kein Recht, an dieser Stelle Aufnahmen zu machen und diese zu veröffentlichen, da es sich eben nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.insofern führt ihre Argumentation ins Leere.Da dort nur ein Gebäude steht, ist es der Person zuzuordnen. Und das ist unzulässig. Allgemein Aufnahmen sind natürlich zulässig. Keiner hat etwas dagegen, wenn sie den Wald fotografieren. Eben nur nicht das Gebäude. So einfach ist das..--und schon wieder ein nicht signierter Beitrag von 13:05, 2. Jul. 2018‎ 2001:16b8:4e3:6600:a9f4:3cf1:db2c:c971 (Diskussion)
Von einem öffentlich zugängigen Gelände aus darf man die gesamte Umgebung fotografieren und veröffentlichen, nichts anderes habe ich gemacht. Auf diese Weise habe ich bisher schon zig Gebäude fotografiert und bei Wikipedia eingestellt. Ich darf dazu nur nicht das zugehörige private Grundstück betreten. Das habe ich vorliegend auch nicht getan.--der Pingsjong Glückauf! 18:04, 2. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ich bitte darum, das Foto jetzt im Artikel zu lassen. Beim nächsten Mal denke ich darüber nach, eine Vandalismusmeldung zu machen, wenn es erneut entfernt werden sollte, ohne dass ein Nachweis, wie von mir vorstehend erbeten, erbracht wurde.--der Pingsjong Glückauf! 18:13, 2. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Diese Aussage stimmt nicht. Wie man dem Blickwinkel des Bildes klar entnehmen kann, wurde die Aufnahme nicht vom öffentlich zugängigen Waldweg, sondern auf der Asphaltfälche vor der Einfahrt des Hauses gemacht. Diese ist klar Privatgrundstück, wie sie dem entsprechenden Schild linksseitig der Einfahrt entnehmen können. Sie haben also den öffenlichen Bereich zur Aufnahme verlassen. Insofern ist das Bild unzulässig und zu entfernen. Ich fordere Sie ebenfalls auf, die unzulässigen Aufnahmen in Commons Wikipedia umgehend zu löschen.nicht signierter Beitrag von 16:41, 3. Jul. 2018‎ 2001:16b8:486:ae00:8b2:215e:34f7:87be (Diskussion)

Die Grenze zum Grundstück besteht aus einer Hecke und Pollern an der Zufahrt. Beide habe ich nicht überschritten. Alles andere wäre zu beweisen.--der Pingsjong Glückauf! 17:34, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Sie kennen das Gebiet doch angeblich, dann sollten Sie doch die Grenzen kennen. Der Bereich neben dem Weg gehört zum Geländes des ehemaligen Fortamtes und des Wohnhauses. Die asphaltierte Fläche neben dem Waldweg gehört zur Zufahrt des Gebäudetraktes und ist u.a. der ehemalige Parkplatz des Gebäudes. Auch das ist Ihnen bekannt. Daran hat sich auch nichts geändert. Somit ist es ganz klar Privatgelände. Die Pöller die sie meinen würden errichtet, weil auch andere Mitmenschen meinten, das dieser Bereich ja allgemein sei und auf dem Hof drehten und die Fläche zuparkten. Deshalb steht nunmehr auch links das Schild.zu Daher nochmals die Aufforderung zur Entfernung des Bildes. Übrigenz erkennt man dies auch an den Poldern des Zuganges. Wenn es eine öffentliche Fläche wäre, gäben diese wohl keinen Sinn.nicht signierter Beitrag von 18:14, 3. Jul. 2018‎ 89.245.81.241 (Diskussion)
Falsch, ich war im für die Allgemeinheit öffentlich zugängigen Bereich. Dabei bleibe ich bis zu einem schriftlichen Beweis des Gegenteils. Das Schild jedenfalls sagt zu dem, was ich hier vortrage, gar nichts.--der Pingsjong Glückauf! 20:01, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Das Foto zeigt ein Haus, über das vom Fotografen nichts gesagt werden kann. Es ist verzichtbar, egal, von wo es aufgenommen wurde. --80.187.111.187 21:02, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Es ist aber das einzige von der Straße aus sichtbare Gebäude im Ortsteil Broichen.--der Pingsjong Glückauf! 21:15, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Es ist auch kein Foto von einem Gebäude, sondern von einem Asphaltplatz. Ich kann den Mehrwert dieser Ansicht für den Leser nicht erkennen, abseits von rechtlichen Fragen.-- Nicola - kölsche Europäerin 21:42, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Abgesehen davon, dass das Bild völlig nichtssagend und deshalb unnötig ist: Nach Betrachtung des Luftbilds bin ich davon überzeugt, dass der Aufnahmeort auf dem Hausgrundstück lag; das nördliche Quergebäude (nicht auf dem Foto) liegt deutlich im Rücken des Fotografen. --jergen ? 21:52, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Vielleicht habe ich ja nicht richtig geguckt, aber es gibt einen Zufahrtsweg zum Haus, auf dem man sich imo befinden muss, um dieses Foto zu erstellen. Wenn das kein öffentlicher Weg ist, gibts auch keine Panoramafreiheit. -- Nicola - kölsche Europäerin 21:55, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo @Jergen:, hallo @Nicola:, gern gehe ich mit euch zusammen dorthin. Dann werdet ihr sehen, wer hier Recht hat. Ich bin alt genug, um zu wissen, was ich korrekt zu sagen habe und dass meine Aussagen nachprüfbar sein müssen. --der Pingsjong Glückauf! 22:05, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Hier gibt es zwei Dinge zu diskutieren, den rechtlichen Status und die sinnvolle Bebilderung. Über Zweiteres kann man vortrefflich streiten, dazu möchte ich mich nicht äußern. Zum Rechtlichen ist anzumerken, daß es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt. Das Bild zeigt ganz offensichtlich kein architektonisches Kunstwerk, deshalb ist die Frage nach der Panoramafreiheit hinfällig. Hausnummern und Autokennzeichen müssen nicht unkenntlich gemacht werden. Das Foto ist auch mit sichtbarem Kennzeichen zulässig. Ob es sinnvoll ist, muß eine inhaltliche Diskussion klären. --M@rcela 00:10, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

@Ralf Roletschek:/M@rcela, Herzlichen Dank für Deine objektive Darstellung. Du musst wissen, dass hier zwei WP-Bearbeiter in ihrer Haltung gegen mich diskutiert haben, die in der Vergangenheit mehrfach Scharmützel gegen mich ausgetragen haben. Ich lasse sie aber gewähren, obwohl sie früher fest versprochen hatten, dass für die Zukunft Schluss damit sei. :) Im nachfolgenden Abschnitt trage ich vor, wie es weiter gehen soll. Besten Gruß--der Pingsjong Glückauf! 12:59, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Neue Version

Ich habe heute Morgen neue Fotos gemacht, auf denen man haargenau die Grenze zwischen der Straße/Durchfahrt mit Zugang für jedermann zum Wald einerseits und dem Privatgelände mit dem Haus andererseits sehen kann. Wenn der Artikel wieder offen ist, werde ich eins davon einfügen und hoffe, dass danach Ruhe herrscht. Sollte die Qualität des Fotos erneut beanstandet werden, bitte ich schon jetzt um einen Löschantrag mit gleichzeitiger Diskussion auf der Diskussionsseite des Fotos.--der Pingsjong Glückauf! 12:59, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Um es vorweg zu sagen, das Gebäude steht in keinem Zusammenhang mit einem angeblichen Ortsteil Broichen. Ob es historisch einen solchen Ortsteil gegeben hat, ist mir unbekannt. Seit der Erbauung des Gebäudes handelt es sich aber um die alte Wohnsiedlung Kaule , jetzigen Stadtteil Kaule.
Aber selbst diesem ist es nicht zuzuordnen, da es sich klar um einen Außenbereich handelt, der bauplanerisch gar keinem Ortsteil zuzuordnen ist. Das ist die Situation seit 1960. Falls es tatsächlich mal einen Ortsteil Broichen gegeben haben sollte, gab es das Haus noch nicht.
Die vom Autor zitierten Ortsteile sind Straßennamen und damit im verwaltungstechnischen Sinne keine Ortsteile. Insofern geht der Artikel, aber damit natürlich die durch das Bild vermittelnde Informationauch voll am Ziel vorbei.
Es gibt dort auch keine Straße, sondern lediglich einen Waldweg. Dieser ist klar begrenzt. Dieser wird seitens der Landesforstverwaltung NRW zur Erreichung des Waldes der Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Bei der rechts vom Waldweg existierenden Asphaltfläche handelt es sich um den ehemaligen Parkplatz des ehemaligen Verwaltungsgebäudes, keinesfalls um eine Fläche, die der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird. Damit diese, z.b. im Gegensatz zur der vordern Fläche, welche der Bevölkerung zur Verfügung gestellt wird, abgegrenzt wird, wurden die vorderen Sperren aufgebaut, damit die am Haus befindliche Fläche z.B. durch parkende PKW's nicht genutzt wird. Nichts anderes werden Ihre Fotos ergeben. Aus eine Luftbildaufnahme ist dies auch frei erkenntlich.
Da das Haus bzw. der Waldweg in keinem aber absolut keinen Zusammenhang des dargestellten Artikels steht, ist das Foto für einen Nutzer von Wikipedia eher sogar noch als verwirrend zu bezeichnen.nicht signierter Beitrag von 14:33, 4. Jul. 2018‎ 93.184.128.19 (Diskussion)
Der Einzelnachweis sagt das Gegenteil ebenfalls das Straßenschild am Eingang nach Broichen von der Broicher Straße aus. Mehr ist dazu nicht zu sagen. --der Pingsjong Glückauf! 15:44, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Nun, dies ist wohl nicht die Grundlage einer vernünftigen Disskusion.

Ihre Bezeichnung von Broichen ist ja auch nichts entgegenzusetzen. Ihr Artikel heißt aber nun mal Ortsteile des Stadteils Kaule. Ortsteil Broichen. Hiermit wird dem Leser vermittelt, es gäbe zur Zeit einen Ortsteil Broichen. Und das ist schlichtweg falsch. Selbst wenn ich den Begriff Orteil nicht planerisch sondern als Ansammlung von Wohngebäuden sehe, ist er falsch. Denn nördlich der A4 gab es keine Wohnbebaung, da es sich, wie bereits gechildert um einen Aussenbereich handelt. Es standen dort nur 2 Gebäude. Das eine ist (war) das Forsthaus Broichen, welches aus kulturellem Interesse nunmehr abgebaut wurde, das andere ist das Gebäude, welches sie laufend meinen in eine Verbindung mit einem Ortsteil zu bringen. Hierbeit handelt es sich ebenfalls nicht um ein reines Wohngebäude. Beides sind Gebäude, welche nur im Aussenbereich auf Grund der Sonderfunktion Forst errichtet werden durften. Mit Wohngebäuden in Ihrem Sinne hat dies gar nichts zu tun. Insofern ist auch Ihre Schlussfolgerung, dieses Gebäude mit einem imaginären Ortsteil in Verbindung zu bringen, schlichtweg falsch. Zum Strassenschild und der Widmung einer Strasse wurde ja bereits geschrieben. Das die Stadt damals in Absprache mit dem Forst ein Schild aufstellen liess, um die Gebäude, sowohl für die Post, als auch für Besucher dws Forstamtes "erreichbar" zu machen, ist eine Sache. Ihre Schlussfolgerungen eine andere.

Es handelt sich bei Ihrem Artikel auch nicht um eine reine Erklärung der historischen Hintergründe, da hätte das Haus auch gar keinen Bezug. Sie stellen es so dar, als wenn es einen Orteil (im Sine einer Wohnbebauung) gibt, und das Gebäude daher das einzige sei. Und das ist schlichtweg falsch. Das nach Ihrem Einzelnachweis sich der Name des Strassenschildes herleitet, will ich dabei gar nicht bestreiten.

Insofern ist der von Ihnen jetztige faktische Zusammenhang zwischen Gebäude und Orteils schlichtweg falsch. Ich hoffe, dies werden die Administratoren nachvollziehen können.--nicht signierter Beitrag von 16:49, 4. Jul. 2018‎ 2001:16b8:4e4:7500:8b2:215e:34f7:87be (Diskussion)

In dem Buch Bergisch Gladbach, Stadtgeschichte in Straßennamen (siehe Einzelnachweis) schreibt Andree Schulte auf Seite 299f. u. a.:
Broichen ist die Verbindungsstraße zwischen der Broicher Straße und der Brüderstraße. Benennungsdatum: 1957
Der Straßenname nimmt auf die mittelalterliche Siedlungsgründung „Broichen“ Bezug, die in den Steuer-, Pacht- und Huldigungslisten von 1487 bereits genannt wird. Das Urkataster verzeichnet die Siedlung in der Form „Aufm Broechen“ nördlich der alten Brüderstraße. Das Hofgut Broichen setzt sich aus zwei Gütern zusammen.
Damit möchte ich es hier bewenden lassen, weil ich annehme, dass ich von Fachleuten, die sich mit den Begriffen Ort, Ortsteil, Ortschaft auskennen, verstanden worden bin.--der Pingsjong Glückauf! 18:10, 4. Jul. 2018 (CEST
Vielen Dank. Damit bestätigen Sie nur meine Darstellung. Die von Ihnen bezeichnete Gegend, entspricht in keiner Weise der Lage des Gebäudes.Die Aussage der Verbindung als Waldweg, mag ich ja noch nachvollziehen. Aber um eine Strasse in Ihrem Sinne handelt es sich natürlich nicht. Somit ist meine Darstellung richtig. Beide Gebäude stehen weder in einem geschichtlichen noch in einem planerischen Zusammenhang mit Ihren Ausführungen.nicht signierter Beitrag - siehe Versionsgeschichte
Von mir gibt es darauf keine Antwort mehr, weil ich alles gesagt habe. Es bleibt beim Ortsteil.
Alternative: Du kannst einen Löschantrag auf den Artikel machen, dann siehst Du, was passiert.--der Pingsjong Glückauf! 18:46, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wenn du ein anderes Foto desselben Objekts einfügst, wäre das mE eine Fortsetzung des Editwars. Das Bild wird von diversen Autoren auch inhaltlich abgelehnt. Du musst es zunächst hier präsentieren, dann einen Konsens über die Einfügung erreichen und erst dann kann es eingebunden werden. Ich bin mir sehr sicher, dass die nächste Sperre nicht den Artikel treffen wird. --jergen ? 20:28, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Auf dem Foto, das ich einfügen werde, kann man genau sehen, wo das Grundstück an den allgemein offen zugänglichen Bereich grenzt. Die Holzpoller und die Hecken sind die Grenze. Ich stehe mit meiner Kamera davor. --der Pingsjong Glückauf! 21:48, 4. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Allein hieran erkennt man, das es Ihnen nicht um eine sachliche Diskussion geht, sondern lediglich darum "Ihr" recht zu bekommen. Bezüglich der Poller und der Hecken ist tatsächlich alles gesagt. Sie verstehen es einfach nicht. Genau wegen einem solchen Verhalten von Waldbesuchern, die auch im Innenhof des Forstamtes meinten parken oder wenden zu müssen ( ist ja zugänglich) wurden die Poller aufgestellt. Dies hat aber mit einer Grenze eines Privatgrundstücks nichts zu tun. Wir bereits geschildert ist die weiter vorne. Im Übrigen ist dies auch klar ersichtlich.

Trotz alledem steht das von Ihnen gewünschte zu veröffentliche Bild in keinem Zusammenhang mit dem von Ihnen geschilderten historischen Zusammenhang. Es erübrigt sich damit eine Veröffentlichung, da das Gebäude keinesfalls zu einem "fiktiven" Ortsteil Broichen gehört. Das in dem von Ihnen zitierte Gebiet ( 2 Gutshöfe) befindet sich hinter der Autobahn A4. Hier mit Gewalt eine Zusammenhang zu diesem Gebäude zu konstruieren ist einfach nur falsch.