„Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1979 bis 1990“ – Versionsunterschied

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Bild 225 - Parkverbot, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 225'''<br />Parkverbot
Bild 225 - Parkverbot, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 225'''<br />Parkverbot
Bild 226 - Halt - Vorfahrt gewähren, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 226'''<br />Halt - Vorfahrt gewähren
Bild 226 - Halt - Vorfahrt gewähren, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 226'''<br />Halt - Vorfahrt gewähren
New South Wales R1-4.svg|'''Bild 226 V 1'''<br />Halt - Vorfahrt gewähren (Lichtsignalanlage)
Bild 227 - Vorfahrt gewähren, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 227'''<br />Vorfahrt gewähren
Bild 227 - Vorfahrt gewähren, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 227'''<br />Vorfahrt gewähren
Bild 228 - Halt - Weiterfahrt nach Aufforderung, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 228'''<br />Halt - Weiterfahrt nach Aufforderung
Bild 228 - Halt - Weiterfahrt nach Aufforderung, StVO DDR 1977.svg|'''Bild 228'''<br />Halt - Weiterfahrt nach Aufforderung

Version vom 8. März 2017, 20:07 Uhr

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik von 1979 bis 1990 zeigt die Verkehrszeichen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), wie sie sich nach dem im Kraft treten der TGL 12096/01 am 1. Mai 1979 bis zur Wende darstellten. Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurde die DDR als Staatsgebilde aufgelöst. Wie im Vertrag festgelegt, wurden unverzüglich und weitestgehendst die Rechtsnormen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gültig. Dies galt auch für die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der DDR. Einige für die DDR-StVO wichtige Festlegungen, wie die TGL 12096/05 für Leitpfosten waren bereits am 1. Februar 1990 aufgehoben worden. Nur wenige StVO-Paragraphen der Deutschen Demokratischen Republik blieben vorübergehend rechtskräftig. Es verloren zunächst alle Verkehrszeichen bis auf folgende Ausnahmen ihre Gültigkeit: Bild 215 (Wendeverbot), Bild 419 (nicht gültig für abgebildete Fahrzeugart), Bild 421 (nicht gültig für Schwerst-Gehbehinderte mit Ausnahmegenehmigung) sowie Bild 422 (gültig bei Nässe).[1] Bis zum 31. Dezember 1990 wurden auch diese Zeichen ungültig.

Aufgrund der 3. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 11. Dezember 1990 wurde die Weiterverwendung des aus der DDR-StVO von 1977 stammenden grünen Pfeilschildes (Grünpfeil) zwischen dem 1. Januar 1991 bis zum 31. Dezember 1991 gestattet.[2] Noch bevor die umfassende StVO-Gestaltungsnovelle vom 19. März 1992 in Kraft trat, wurde am 20. Dezember 1991 die Verordnung über die vorübergehende Weiterverwendung des grünen Pfeilschildes an Lichtzeichenanlagen erlassen. Am 1. Januar 1992 trat diese Verordnung in Kraft und sollte am 31. Dezember 1996 ungültig werden. Die Verordnung für den 1978 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eingeführten Grünpfeil galt jedoch nur für die ehemaligen Länder der DDR und galt für alle Pfeilschilder, die vor dem 1. Juli 1991 angebracht worden waren.[3] Mit Einführung der StVO-Novelle von 1992 wurde drei Zeichen der DDR-StVO, der Grünpfeil, eine leicht geänderte Version des Zeichens Wendeverbot, das seit der DDR-StVO-Novelle von 1971 eingeführt war, und Bild 116 Splitt, Schotter als Zeichen 116 mit neuem Sinnbild in die erste neue gesamtdeutsche StVO aufgenommen. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung von 2013 fiel Zeichen 116 jedoch wieder aus der dem Verkehrszeichenkatalog, kann aber als Zeichen 145-50 bei Gefahrenlage noch angeordnet werden.

Die in der DDR unter der griffigen Bezeichnung StVO 77 eingeführte neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hatte einige Startschwierigkeiten, da die Normierung der Verkehrszeichen für die Industrie erst im November 1978 veröffentlicht und am 1. Mai 1979 verbindlich wurde.[4] Der Gesetzestext der seit 1. Januar 1978 gültigen StVO löste die seit 1964[5] in der DDR gültige Straßenverkehrs-Ordnung ab.[6] Aufgrund der verzögerten Ausgabe der TGL 12096/01 konnten frühestens Ende 1978 Schilder nach der neuen StVO gefertigt werden.

Zusätzlich werden in dieser Bildtafel straßenverkehrsrelevante Zeichen beziehungsweise Signale der Verordnungen über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) wiedergegeben.

Verkehrsregelung durch Farbzeichen

Diese Regelung richtet sich nach der überarbeiteten TGL 12096/04 vom November 1978, die ab 1. Mai 1979 verbindlich wurde. Die schematisierten Zeichnungen sind den Darstellungen aus der StVO 77 entnommen und mit den Bemaßungen der TGL 12096/04 kombiniert worden.

I. Warnzeichen

II. Vorschriftszeichen

III. Hinweiszeichen

Zusatzzeichen

Leiteinrichtungen

Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien

Commons: Ostdeutsche Verkehrszeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Bundesgesetzblatt, Einigungsvertrag, Teil II, Nr. 35 vom 28.09.1990, S. 885−1248; hier: S. 1223
  2. Dritte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung. In: Bundesgesetzblatt 69, Teil 1, Bonn, 19. Dezember 1990, S. 2765.
  3. Verordnung über die vorübergehende Weiterverwendung des grünen Pfeilschildes an Lichtzeichenanlagen. Vom 20. Dezember 1991. In: Bundesgesetzblatt 68, Teil 1, Bonn, 31. Dezember 1991, S. 2391.
  4. TGL 12096/01: Anlagen des Straßenverkehrs − Leiteinrichtungen − Verkehrszeichen vom November 1978, S. 1−28; hier S. 1.
  5. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil II, Nr. 49, Berlin, den 4. Juni 1964, S. 357-372.
  6. § 52 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen. In: Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –). Vom 26. Mai 1977. In: Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik, Teil 1, Nr. 20, S. 257 ff.