Kreis Medebach

Der Kreis Medebach war ein von 1817 bis 1818 existierender Landkreis im Regierungsbezirk Arnsberg in der preußischen Provinz Westfalen.

Geschichte

Im Jahre 1815 erhielten die drei westfälischen Regierungen von Staatskanzler Karl August von Hardenberg die Anweisung, ihre Bezirke in Kreise zu gliedern. Nach der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden aus dem Jahr 1815 für die neugebildete Provinz Westfalen sollten Landräte an die Spitze der neueinzurichtenden Kreise treten. Mit der Anordnung Kreise zu bilden wurden gleichzeitig Empfehlungen für die geeigneteste Aufteilung veröffentlicht. Hardenberg schlug unter anderem vor

  • alte Verwaltungs- und Wirtschaftsgrenzen nicht aufzuteilen,
  • die neue Kreisstadt in die Mitte des Kreisgebiets zulegen,
  • dass die maximale Entfernung von der Kreisstadt zur Kreisgrenze nur zwei bis drei preußische Meilen (7,4 km) betragen sollte, damit jeder Einwohner an einem Tage die Kreisverwaltung erreichen konnte.

Im Jahre 1817 entstanden so im Regierungsbezirk Arnsberg die Kreise Altena, Arnsberg, Bilstein, Bochum, Brilon, Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn, Lippstadt, Medebach, Siegen, Soest und Wittgenstein.

Bei der Bildung des Kreises Medebach wurden die topografischen Gegebenheiten nicht berücksichtigt. Die Kreisstadt Medebach lag entgegen den offiziellen Empfehlungen nicht in der Mitte des Kreisgebietes. Die Bevölkerung des ehemaligen Amtes Fredeburg hatte bereits im ersten Winter 1817 erhebliche Schwierigkeiten über die Berge nach Medebach zu gelangen. Eine im gleichen Jahr eingereichte Mitteilung an die Arnsberger Bezirksregierung führte dazu, dass der Kreis Medebach am 1. Januar 1819 wieder aufgehoben wurde.[1] Es erfolgte eine Gebietsaufteilung auf den Kreis Brilon, dem der östliche Teil des Kreises Medebach zugeteilt wurde, und den neuen Kreis Eslohe, der aus dem Kreis Medebach die Kirchspiele Berghausen, Bödefeld, Dorlar, Fredeburg, Grafschaft, Oberkirchen, Rarbach, Schmallenberg und Wormbach erhielt.[2]

Landrat

1817 wurde Christian Adolf Wilhelm Pilgrim aus Medebach Landrat des neuen Kreises. Pilgrim wechselte 1819 zum Kreis Eslohe. Die neuen Landräte in Westfalen waren 1815 zunächst staatliche Kommissare. Doch bereits 1816 legte ein Kabinettsbeschluss fest, dass der Landrat Gutsbesitzer in dem Landratsbezirk sein musste.

Siehe auch

Literatur

  • Clemens Müller: Ein zeitgeschichtliches Intermezzo vor 190 Jahren. Der Kreis Medebach 1817–1818. Jahrbuch Hochsauerlandkreis 2007, ISBN 3-86133-437-2, S. 73–76.
  • Klemens Wiesemann: Geschichte des Grundsteuer- und Vermessungswesens im Herzogtum Westfalen – Kurkölnisches Sauerland. Fredeburg 1993, S. 37.
  • Magdalena Padberg: Als wir preußisch wurden. Das Sauerland von 1816 bis 1849. Fredeburg 1982, S. 28–30.

Quellen

  1. Horst Conrad: Die Westfälischen Kreise und der Verblieb ihrer Registratur. 27. Westfälischer Archivtag in Bocholt, Protokoll und Referate, 12. und 13. Mai 1975, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Juli 1975 (Memento des Originals vom 30. August 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lwl.org
  2. Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen: Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 Abgerufen am 11. August 2016.