Ab wann gilt das Gesetz?

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in Deutschland für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese für alle Menschen zugänglich zu gestalten – insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.

Was bedeutet das für PDF-Dokumente?

PDFs sind ein zentraler Bestandteil digitaler Kommunikation – sei es in Form von Rechnungen, Verträgen, Formularen oder Informationsbroschüren. Ab 2025 müssen viele dieser Dokumente barrierefrei sein. Das bedeutet unter anderem:

  • Strukturierte Inhalte mit Überschriften, Listen und Tabellen
  • Alternativtexte für Bilder
  • Korrekte Lesereihenfolge
  • Verwendung von Tags zur semantischen Auszeichnung
  • Kompatibilität mit Screenreadern

Wie kann man Barrierefreiheit prüfen?

Neben dem kostenpflichtigen Adobe Acrobat Pro gibt es auch kostenlose Tools wie:

  • PAC 2021 (PDF Accessibility Checker)
  • PAVE (Online-Tool mit Korrekturfunktion)
  • axesCheck oder CommonLook Validator für professionelle Anforderungen

Diese Tools prüfen, ob ein PDF den Anforderungen des PDF/UA-Standards entspricht – dem internationalen Standard für barrierefreie PDFs.

ToolnameLinkBeschreibung
PAVEpave-pdf.orgOnline-Tool der ZHAW zur Prüfung und Korrektur von PDFs. Kostenlos, benutzerfreundlich, bis 5 MB.
PAC 2024axes4.com – PAC 2024Kostenloses Windows-Tool zur Prüfung nach PDF/UA und WCAG. Sehr detailliert, inkl. Screenreader-Vorschau.
PAVE (Alternative Link)srv-lab-t-490.zhaw.chTechnische Variante von PAVE mit denselben Funktionen, bereitgestellt vom ICT Accessibility Lab.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird ab 2025 von einer neuen Marktüberwachungsbehörde kontrolliert:

  • Name: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
  • Sitz: Magdeburg
  • Aufgaben:
    • Überwachung der Einhaltung des BFSG
    • Beratung von Unternehmen
    • Koordination mit EU-Behörden
    • Verhängung von Maßnahmen bei Verstößen

Die MLBF wird zentral für alle Bundesländer tätig sein und ist mit rund 70 Mitarbeitenden ausgestattet.

Wer ist betroffen?

  • Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten (z. B. Banken, Online-Shops, Mobilitätsdienste)
  • Nicht betroffen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (teilweise ausgenommen)

Fazit: Jetzt handeln!

Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um rechtzeitig zum Stichtag barrierefreie PDF-Dokumente bereitstellen zu können. Wer jetzt in barrierefreie Prozesse investiert, profitiert nicht nur rechtlich, sondern auch durch eine größere Zielgruppebessere Nutzer