Ab wann gilt das Gesetz?
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird die digitale Barrierefreiheit in Deutschland für viele Unternehmen zur Pflicht. Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 – European Accessibility Act (EAA) um und verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese für alle Menschen zugänglich zu gestalten – insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen.
Was bedeutet das für PDF-Dokumente?
PDFs sind ein zentraler Bestandteil digitaler Kommunikation – sei es in Form von Rechnungen, Verträgen, Formularen oder Informationsbroschüren. Ab 2025 müssen viele dieser Dokumente barrierefrei sein. Das bedeutet unter anderem:
- Strukturierte Inhalte mit Überschriften, Listen und Tabellen
- Alternativtexte für Bilder
- Korrekte Lesereihenfolge
- Verwendung von Tags zur semantischen Auszeichnung
- Kompatibilität mit Screenreadern
Wie kann man Barrierefreiheit prüfen?
Neben dem kostenpflichtigen Adobe Acrobat Pro gibt es auch kostenlose Tools wie:
- PAC 2021 (PDF Accessibility Checker)
- PAVE (Online-Tool mit Korrekturfunktion)
- axesCheck oder CommonLook Validator für professionelle Anforderungen
Diese Tools prüfen, ob ein PDF den Anforderungen des PDF/UA-Standards entspricht – dem internationalen Standard für barrierefreie PDFs.
| Toolname | Link | Beschreibung |
|---|---|---|
| PAVE | pave-pdf.org | Online-Tool der ZHAW zur Prüfung und Korrektur von PDFs. Kostenlos, benutzerfreundlich, bis 5 MB. |
| PAC 2024 | axes4.com – PAC 2024 | Kostenloses Windows-Tool zur Prüfung nach PDF/UA und WCAG. Sehr detailliert, inkl. Screenreader-Vorschau. |
| PAVE (Alternative Link) | srv-lab-t-490.zhaw.ch | Technische Variante von PAVE mit denselben Funktionen, bereitgestellt vom ICT Accessibility Lab. |
Wer kontrolliert die Einhaltung?
Die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen wird ab 2025 von einer neuen Marktüberwachungsbehörde kontrolliert:
- Name: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
- Sitz: Magdeburg
- Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung des BFSG
- Beratung von Unternehmen
- Koordination mit EU-Behörden
- Verhängung von Maßnahmen bei Verstößen
Die MLBF wird zentral für alle Bundesländer tätig sein und ist mit rund 70 Mitarbeitenden ausgestattet.
Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten (z. B. Banken, Online-Shops, Mobilitätsdienste)
- Nicht betroffen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz (teilweise ausgenommen)
Fazit: Jetzt handeln!
Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, um rechtzeitig zum Stichtag barrierefreie PDF-Dokumente bereitstellen zu können. Wer jetzt in barrierefreie Prozesse investiert, profitiert nicht nur rechtlich, sondern auch durch eine größere Zielgruppe, bessere Nutzer
