Studienkredit

kreditStudienkredite sind Kredite, die zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten und/oder möglicher Studiengebühren dienen sollen.

In Deutschland hatte (und hat auch weiterhin) das BAföG die Aufgabe, die Lebenshaltungskosten zu tragen – sofern die Eltern des Studenten wenig Verdienst im Sinne des Gesetzes haben und einige weitere Randbedingungen erfüllt sind. Anbieter von Studienkrediten gab es daher nur für die Finanzierung von teuren Privathochschulstudiengängen.

Seit Anfang 2005 – mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Studiengebühren in den Ländern ermöglicht hat – wird verstärkt über ergänzende (zur Finanzierung der Studiengebühren) oder alternative Darlehensmodelle diskutiert. Um in diesem Geschäft von Anfang an dabei zu sein, hatten einige Banken schon kurz darauf Pläne für Studienkredite vorgelegt. Als erste größere und bundesweit vertretene Bank ging schließlich die Deutsche Bank im Oktober 2005 an den Start. Inzwischen gibt es einige weitere Angebote, insbesondere das der KfW.

KfW-Studienkredit

Die KfW-Bankengruppe hat kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz (welches gekippt wurde) erstmals ihre Idee für einen Studienkredit vorgestellt. Insbesondere der KfW-Vorstandsvorsitzende Reich will damit der KfW einen neuen Markt erschließen – den der Bildungsfinanzierung, der sich erst mit Studiengebühren so richtig lohnt.

Der Studienkredit der KfW

Der Studienkredit dient zur Finanzierung der Lebenshaltung und hat – so verlautet die KfW – als Ziel, zum einen insgesamt die Zahl der Hochschulabsolventen zu erhöhen und zum anderen insbesondere den Abiturienten aus nicht vermögenden Familien ein Studium zu ermöglichen. Letzteres ist aber eigentlich Aufgabe des BAföG, das zu 50 Prozent ein Zuschuss ist, der Rest ist ein zinsloses Darlehen – dagegen ist der Studienkredit sehr teuer (100 Prozent Darlehen, verzinst).

Der KfW-Studienkredit verzichtet auf eine Bonitätsprüfung und auf Sicherheiten, wird allerdings bei Privatinsolvenz nicht gewährt. Es steht allen deutschen Studierenden (darüberhinaus noch EU-Ausländern und „Bildungsinländern“) an allen staatlich anerkannten Hochschulen zur Verfügung, sofern die Antragsteller das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet und noch kein Studium abgeschlossen haben.

Der Kredit selbst wird vollständig durch die KfW ausgerichtet. Mit der Beratung und die Antragsannahme hat die KfW lokale Vertriebspartner beauftragt. Seit dem 3. April 2006 können Anträge bei diesen Vertriebspartnern eingereicht werden (siehe Weblinks).

Der Zinssatz liegt seit 1.4.2007 bei 6,29% nominell[1]. Im Vergleich zum Start des Angebots sind die Zinsen somit bereits um über 1% gestiegen.[2]

Erste Auswertungen des Studienkredits der KfW

Die Bundesregierung hat zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion und der Grünen beantwortet (Bundestags-Drucksachen 16/3978[3] und 16/3979[4]). Hieraus gehen unter anderem folgende Ergebnisse hervor:

Risiken des Angebots

Kreditaufnahme birgt immer das Risiko der Schuldenfalle, also der sogenannten Überschuldung. Da ein Studium nicht notwendigerweise zu einem Arbeitsplatz führt, können die Darlehen unter Umständen nicht zurückgezahlt werden. Schuldnerberatungsstellen geben Auskunft darüber, wie man in solchen Fällen einer zunehmenden Verschlimmerung der Situation, z.B. der Privatinsolvenz entgeht, bzw. eine Kreditaufnahme von vornherein vermeidet. Da bei vielen Angeboten, anders als beim BaföG, die Rückzahlung bereits zwei Jahre nach dem Studienende fällig wird, sollte die Aufnahme eines Studienkredits nicht ohne vorherige Beratung erfolgen.

Zudem besteht zwischen dem konventionellen BAföG und beispielsweise dem KfW-Kredit ein teils gravierender Unterschied hinsichtlich der möglichen Höhe der Verschuldung: Während sich die durch BaföG entstandenen Schulden unabhängig von Förderhöhe und -dauer auf maximal 10 000 Euro belaufen, kann dieser Wert im Einzelfall beim (bspw. KfW-)Studienkredit um bis zu zehn mal höher ausfallen – bei ähnlicher Förderungshöhe. Bei Berücksichtigung durchschnittlicher Studiendauern und gemäßigter Förderungshöhen ist jedoch davon auszugehen, dass in der Regel der Faktor 3-5 nicht allzu oft überschritten werden wird.

Quellen

  1. Konditionen der KfW-Kreditangebote im Bildungsbereich
  2. Zinsentwicklung des KfW-Studienkredits und anderer KfW-Angebote im Hochschulbereich, via studis-online.de
  3. Bundestags-Drucksache 16/3978 als PDF: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion
  4. Bundestags-Drucksache 16/3979 als PDF: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Grünen

Weblinks

Dieser Lexikon Artikel wurde durch bambifm.de zur Verfügung gestellt.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Studienkredit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren


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