BAföG
Vorweg gesagt:

Die Eltern sind gesetzlich verpflichtet, bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, die Ausbildung zu finanzieren. Man nennt das Ausbildungsunterhalt leisten.
Dazu gibt es die sogenannte “Düsseldorfer Tabelle”, nach der der zur Zeit geltende Regelsatz (seit 1.1.2002) 600 Euro monatlich beträgt.
Kindergeld und Steuerfreibeträge, die die Eltern erhalten, tragen dazu bei, dass die Eltern zu diesen Unterhaltsleistungen auch in der Lage sind.
Falls sie es nicht können, unterstützt der Staat zusätzlich mit BAföG-Förderungsbeträgen zwischen 10 und 585 Euro pro Monat die Studierenden.
Wer erhält BAföG?
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Grundsätzlich haben alle Studierenden deutscher Staatsangehörigkeit einen Rechtsanspruch auf Förderung nach dem BAföG. Aber auch Studierende aus dem Ausland können unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten – also beraten lassen!
BaföG wird dann gezahlt, wenn die Studierenden und ihre Angehörigen(Eltern oder Ehegatte) nicht allein in der Lage sind, die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung zu tragen.
Ob BAFög gewährt wird und wie hoch die Leistungen sind, hängt von der Höhe des eigenen Einkommens und Vermögens und vom Einkommen der Angehörigen ab.
Ein Richtwert kann hier nicht angegben werden, da zu viele Faktoren hier eine Rolle spielen. Allerdings gibt es einen BAföG-Rechner, der einen groben Anhaltspunkt geben kann.
Keine Rolle bei der Berechnung spielt im Gegensatz zu früher das Kindergeld. Daneben wurden die Freibeträge erhöht, was dazu führte, dass mehr Studierende Anspruch auf BAföG erhielten.
Wann stellt man den Antrag?
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Sofort. Um genau zu sein, mit der Zulassung zum Studium. Dadurch verschenkt man kein Geld. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden. Wer sich daran hält, wird ab dem allerersten Vorlesungsmonat gefördert, wer zu spät ist, erhält BAföG erst ab dem Monat, in dem der Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht.
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h. jedes Jahr ein neuer Antrag, am besten zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums, um eine nahtlose Förderung zu gewährleisten.
Wie stelle man den BAföG-Antrag?
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Schriftlich. Ein formloser Antrag reicht, um die Frist zu wahren. Danach müssen die ganzen Formulare aber zügig ausgefüllt werden und entsprechende Nachweise erbracht werden.
Folgende Formulare werden benötigt:
- Erstantrag: FB1, Anlage FB1, FB3 für jedes Elternteil mit eigenem Einkommen.
- Weiterförderung: Anlage FB1 kann entfallen, Rest siehe Erstantrag.
Wer das erste Mal einen Antrag stellt, sollte Antrag und Belege am besten persönlich im Amt für Ausbildungsförderung abgeben und dabei gleich die Vollständigkeit prüfen lassen. Das vermeidet Verzögerungen!
Fehler sollte man am besten nicht machen, diese können ene Rückforderung nach sich ziehen. Angaben zum Vermögen werden nachgeprüft. Der Kontostand wird in Zukunft von den entsprechenden Ämtern eingesehen und abgeglichen.
Alle nötigen Formblätter können sie unter www.bafoeg.bmbf.de/antrag_formulare.php downloaden.
Wieviel BAföG gibt es?

Abhängig ist die Höhe der monatlichen BAföG-Zahlungen in erster Linie vom eigenen Einkommen und von dem der Eltern oder des Ehepartners.
Wird errechnet, dass das anzurechnende Einkommen und Vermögen unter bestimmten Freigrenzen liegt, wird der »BAföG-Höchstsatz« gewährt, ansonsten wird das anrechenbare Einkommen auf den Bedarf angerechnet.Wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt, erhöht sich der Bedarfsatz.
Hier die Bedarfssätze im Überblick: Grundbedarf :
333 €Wohnbedarf:
133 € mit eigener Wohnung
44 € bei den Eltern lebend
Krankenkassenbeitrag max.: 47 €
Pflegeversicherungszuschlag: 8 €
Mietkostenzuschuss max.: 64 € (nur bei eigener Wohnung)
Förderungshöchstbetrag*:
585 € mit eigener Wohnung
432 € bei Eltern lebend
*inkl. des jeweiligen maximalen Mietzuschusses.Eine unverbindliche individuelle Proberechnung online bietet der BAföG-Rechner des bmb+f.
Weitere Berechnungsbeispiele:BAföG-Server des bmb+f.Wie lange gibt es BAföG?

Wenn nichts dazwischen kommt, dann wird BAföG bis zum Ende der sog. Förderungshöchstdauer gezahlt.
Diese entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs. In bestimmten Fällen gibt es BAföG aber auch über die Förderungshöchstdauer hinaus, nämlich wenn diese- aus schwerwiegenden Gründen
- infolge einer Mitwirkung in den gesetzlich vorgesehenen Hochschulgremien
- infolge des erstmaligen Nichtbestehens einer Abschlussprüfung
- infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter von bis zu zehn Jahren überschritten wurde.
Genaue Informationen erhält man beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder auf den Webseiten des BMBF.
BAföG-RechnerWann und wie muss zurückgezahlt werden?

BAföG ist zur Hälfte ein unverzinsliches Darlehen und zur anderen Hälfte ein Zuschuss. Nur das unverzinsliche Darlehen muss zurückgezahlt werden.Wer das Studium nach März 2001 (also ab dem Sommersemester 2001) begonnen hat, hat maximal 10.000 € zurückzuzahlen.
Beginn der Rückzahlung:
5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer.
Rate: monatliche Rate von 105 € (eigentlich: Quartalsraten zu 315 €)Nachlässe (nur auf Antrag!):
- Auf Grund besonders schneller oder besonders guter Studienabschlüsse möglich.
- bei vorzeitiger Tilgung bis zu 50 % Nachlass.
Siehe dazu: Merkblatt des bmb+f
Zuständig für BAföG-Rückzahlungen ist das Bundesverwaltungsamt. Auf der Website gibt es alle notwendigen Infos und Formulare.