Aufgaben

Die Studentenwerke haben gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Geregelt werden diese durch die entsprechenden Landesgesetze, in Bayern beispielsweise durch das Bayrische Hochshulgesetz.

Aufgaben sind

  • der Betrieb von Mensen und Cafeterien;
  • den Bau und Betrieb von Studentenwohnanlagen;
  • die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG);
  • die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten;
  • die Bereitstellung von Einrichtungen im kulturellen und gesellschaftlichen Bereich;
  • die „soziale und gesundheitliche Betreuung“;
  • die Studentenwerke sollen auch im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der internationalen Beziehungen beitragen.

Das deutsche Studentenwerk, der Zusammenschluss der einzelnen Studentenwerke in Deutschland, bietet auf seiner Internetseite einen guten Überblick zu Themen wie Studienfinanzierung, Stipendien, Jobben, etc.

Daneben gibt das Deutsche Studentenwerk gemeinsam mit dem BMBF die Sozialerhebung ( zur Zeit: 17. Sozialerhebung – Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2003 ) in Auftrag.


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