Stichwort Studiengebühren
Studiengebühren (rechtlich korrekt als Studienbeiträge bezeichnet) sind Beiträge, die Studierende regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Während nur in einigen deutschen Bundesländern öffentlichen Hochschulen Studiengebühren von den Studierenden fordern, muss das Studium an privatwirtschaftlichen Hochschulen im Allgemeinen bezahlt werden.
Begriffliche Voraussetzungen
Der Sinn des Begriffs Studiengebühr setzt eine bestimmte Definition des Studiums voraus: Eine Gebühr wird stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Im Gegensatz dazu sind die Studienbeiträge nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studierende an den Kosten ihres Studiums, die dem Steuerzahler entstehen. Diesen Kosten steht der - nicht immer vorhandene und prospektive - beiderseitige Nutzen gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die dann auch ein Gegenwert entlohnt werden muss. Dabei spielt die vom Studierenden geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle. Stellt man dagegen diese Arbeit in Rechnung (wie beispielsweise in Skandinavien[1]), sei es anteilig an der Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft, sei es als notwendige Bedingung für eine funktionierende Hochschule, muss davon ausgegangen werden, dass ein Studium keine Gebühr, sondern eine Entlohnung fordert, welche für die geleistete Arbeit einen angemessenen Gegenwert darstellt. Einen solchen Ansatz verfolgte die Gewährung des Grundstipendiums, welches in der DDR allen Studierenden gewährt wurde. Diesem Prinzip von Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit - und damit indirekt auch die Studiengebühr - widerspricht allerdings dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung - ohne Renditeabsichten - Selbstzweck ist. Dem entspricht die Forderung, auch für das Studium keine Abgaben zu erheben, entsprechend der in Deutschland - noch weitgehend - kostenlosen öffentlichen Schulausbildung. Weitergehende Forderungen betreffen die Abschaffung von Elternabgaben für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderläden und Kinderkrippen, analog zu den meisten europäischen Ländern.
Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so die Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk. Außerdem erheben aufgrund Landesgesetz oder eigener Satzungen die Hochschulen Gebühren, die in ihre Höhe und Wirkung den Studiengebühren gleichen können, so für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika.
Modelle
Kreditfinanzierung
Da die Ansicht darüber variiert, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle für ihren Einsatz. Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer (beispielsweise sog. Langzeitstudiengebühren oder Studienkonto) oder fehlendem Studienerfolg erhoben.
Um den häufig finanzschwachen Studierenden die Entrichtung der Gebühr zu ermöglichen, sehen einige Modelle eine spätere Finanzierung vor, so dass sie die Gebühren erst über Kreditmöglichkeiten nachträglich entrichten müssen, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.
Manche europäischen Politiker favorisieren nachlaufende (nachgelagerte) Studiengebühren. In Australien wurde ein solches Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Andere favorisieren ein Modell, bei dem alle Studenten Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.
Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studierenden oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.
„Landeskinderregelung“
Als Alternative zu allgemeinen Studiengebühren wird unter anderem die Erhebung von Gebühren nur für Studierende aus anderen Bundesländern gesehen, insbesondere um den Landeskindern ein gebührenfreies Studium zu eröffnen und zugleich einen Zustrom aus benachbarten Gebührenländern zu regulieren. In Bremen stieß dies indes zuletzt auf aktuelle rechtliche Bedenken, so jedenfalls nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen über die dortige "Landeskinderregelung".
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